Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 219

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Bei dieser Quote hätte ich als Unternehmerin ständig Besuch von Arbeitsmedizinern, Arbeitsinspektoraten oder sonstigen Kontrollstellen, um diese Zahlen auch zu recht­fertigen. Das wird aber nicht notwendig sein. In der Privatwirtschaft liegt die Früh­pen­sionierungsquote bei 20 Prozent, denn wir Unternehmer schauen nämlich auf unsere Mitarbeiter.

Um das auch ein bisschen zu veranschaulichen, darf ich Sie kurz entführen: Stellen wir uns einmal vor, wir alle sind Landesbeamte und Landesbeamtinnen! Das heißt näm­lich – und ich darf jetzt bei mir beginnen –: Landesbeamtin Smodics-Neumann: Früh­pension; Landesbeamter Kern in Abwesenheit: Frühpension, Bescheid wird zugestellt; Landesbeamter Schieder: von Amts wegen für dienstunfähig erklärt; Landesbeamtin Kuntzl: Frühpension; Landesbeamtin Heinisch-Hosek: Frühpension; Landesbeamter Wittmann: von Amts wegen für dienstunfähig erklärt; und meine Gratulation an Landes­beamten Jarolim: Sie dürfen bis 65 gesund arbeiten.

Einen Lichtblick gibt es allerdings doch. Im Herbst des letzten Jahres gab es mehrere Zeitungsberichte zu diesem Thema, unter anderem über einen Magistratsbeamten, der – ich darf das hier zitieren –  „Zu krank für Magistrat“ war, jetzt aber Chef einer Firma ist, die am Krankenhaus Nord mitkassiert. Ein Beamter, mit 54 Jahren wegen dauernder Dienstunfähigkeit frühpensioniert, gründete eine Firma und ist heute in sieben Projekten mit der Stadt Wien im Geschäft. Hieran sieht man, dass Unterneh­merInnen statistisch gesehen nicht nur länger und gesünder arbeiten, sondern dass sie durch das Unternehmertum sogar gesund werden können. Wenn das kein Argument für Selbständigkeit ist! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Zanger.)

19.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Plessl. – Herr Abgeordneter, bitte schön.


19.38.28

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen heute zwei Berichte des Rechnungshofes über Prüfungen, die im Zeitraum März bis Au­gust 2016 durchgeführt wurden, diskutieren. Der eine Bericht bezieht sich auf die Gebarung der Länder hinsichtlich Pensionsanpassung und Übernahme des Sonder­pen­sionenbe­gren­zungsgesetzes. Hierzu wurde zum Prüfungszeitraum 2010 bis 2016 beziehungsweise verlängert sogar von 2006 bis 2016 festgehalten, wie es mit dem Sonderpensionen­be­grenzungsgesetz in den Ländern ausgesehen hat. Wir haben vom Rechnungshof ganz klar die Erkenntnis vorliegen, dass die neun Bundesländer dies unterschiedlich ge­hand­habt beziehungsweise umgesetzt haben.

Unsere Frage an den Vizekanzler im Ausschuss war, wer jetzt die Gespräche mit den Ländern führe. Er ist ja auch für den öffentlichen Dienst zuständig. Die Mitteilung, dass Reformminister Josef Moser die Gespräche führen wird, war für uns schon über­raschend, weil der Vizekanzler doch auch für den öffentlichen Dienst zuständig ist.

Der zweite Bereich, auf den sich der Rechnungshof bezieht und über den ich dann mit Ihnen diskutieren werde, betrifft den Pensionsstand der Landesbeamtinnen und -be­am­ten sowie die für sie getätigten Pensionsausgaben. Hier sehen wir auch die unter­schiedlichen Pensionsantrittsarten, das faktische Pensionsantrittsalter, die Pensions­stände und die Pensionsausgaben und so weiter im Zeitraum von 2010 bis 2015.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Interessante an der ganzen Diskussion ist – und diese Frage habe ich auch dem Vizekanzler gestellt –, dass in der Regie­rungserklärung festgehalten worden ist, dass nur jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll. Wenn man sich die Pensionszahlen für die Zukunft bis 2030 ansieht und


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