Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung, 16. Mai 2018 / Seite 248

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Natürlich kann man da jetzt herausklauben, was man will, dass das deswegen oder deswegen war. Wichtig ist einfach, dass ein solcher Versuch zum Nachdenken anre­gen soll. Es ist im Moment einfach noch so, dass nicht nur die Qualifikation ausschlag­gebend ist, sondern auch das Geschlecht. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Ich begrüße deswegen den vorliegenden Antrag sehr, die Einkommenstransparenz auch auf die Privatwirtschaft auszudehnen. Ich gebe Frau Schimanek in dem Punkt nicht recht: Ich glaube nicht, dass das eine Neiddebatte starten wird, sondern ich glaube, dass es gerade deswegen wichtig wäre, eine offene Kommunikation, einen offenen Dialog auf genau dieser Ebene zu starten. Ich kenne etliche Unternehmen, die das machen – gerade wenn man sich Schweden und Norwegen anschaut: Dort ist es bereits ab zwei Personen, ab zwei MitarbeiterInnen möglich.

Ich glaube, wir sollten uns in diese Richtung orientieren, das heißt, es sollte diese Transparenz nicht nur bei 150 Angestellten, sondern eigentlich schon ab zwei Per­sonen geben. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Frau Schimanek, ich glaube, nur mit hundertprozentiger Transparenz kann man eine Verringerung des Gender Pay Gap erreichen. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Höbart: Das brauchen wir nicht!)

21.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich darf die Debatte schließen.

Ich weise den Antrag 226/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

21.08.5336. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO) geändert wird (173/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka|: Wir gelangen nunmehr zu Tagesord­nungs­punkt 36.

Wir gehen in die Debatte ein und ich darf dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Noll, das Wort erteilen. – Bitte.


21.09.15

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schön langsam wird es lang, ich mache es kurz: Das Erfreuliche an der Bestellung der Universitätsräte ist, dass es nicht nur Burschenschafter sind. Noch erfreulicher ist, dass selbst diejenigen, die Burschenschafter sind, zum Teil wirklich gute Leute sind. (Abg. Kassegger: Sie sind im falschen Tagesordnungspunkt! – Ruf bei der SPÖ: Zur Wahlordnung!) – Dann entschuldige ich mich dafür. Ich lasse mich korrigieren. (Allgemeine Heiterkeit.)

Eine 4-Prozent-Hürde für den Nationalrat bedeutet, dass die Gesamtwahlbevölkerung vom Burgenland und von Vorarlberg eigentlich ausgeschlossen wäre. Wir schlagen vor, diese Hürde für den Nationalrat auf 2 Prozent zu reduzieren. (Abg. Bösch: Ha, ha! Schafft das der Pilz noch? 0 Prozent!) – Das werden wir sehen. Ich glaube, dass diese 2 Prozent sachlich gerechtfertigt sind.

Wir werden im Ausschuss auch noch weitere Argumente dafür bringen. Das deutsche Verfassungsgericht hat die 3-Prozent-Hürde für die Europawahl zu Recht aufgehoben.


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