Gerechtigkeit zwischen Industriestaaten auf der einen Seite und Entwicklungsländern auf der anderen Seite. Gleichzeitig geht es aber auch darum, die sogenannte Biopiraterie, die Ausbeutung genetischer Vielfalt, wie etwa die des Regenwaldes, zu stoppen. Dies soll durch einen finanziellen Ausgleich oder durch die Weitergabe von Technologien verhindert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist, wenn ich richtig nachgerechnet habe, nach Afghanistan und Tansania das 107. Land, das diesen wichtigen internationalen Vorstoß zum Schutz der Artenvielfalt umsetzt – und das, obwohl wir uns bereits am 23. Juni 2011 in Japan, in Nagoya, dazu verpflichtet haben. Von der Unterzeichnung bis heute sind also ganze sieben Jahre vergangen. Warum hat das so lange gedauert? – Grund für diese Verzögerung war einmal mehr die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt hier im Haus wohl keine Meinungsverschiedenheiten darüber, dass auch Österreich diese wichtigen Anliegen unterstützen soll. Es war ein langer Weg, den die eigentlich dringende Umsetzung dieses Übereinkommens genommen hat, wie sich heute gezeigt hat. Das müssen wir auf jeden Fall verbessern und schneller auf solche Entwicklungen, insbesondere in wichtigen Zukunftsfragen wie bei der Umwelt und dem Klimaschutz, reagieren.
Wenn sich selbst die Verantwortlichen in diesem Land jahrelang nicht klar darüber sind, wer wofür zuständig ist, wie undurchsichtig muss das dann erst für die Bürgerinnen und Bürger sein! Deshalb möchte ich hier abschließend auch noch einmal betonen, wie wichtig eine zeitgemäße Verteilung der Kompetenzen verbunden mit klaren Verantwortlichkeiten ist. Wir brauchen dringend Klarheit in unserem Staat und eine Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, und das nicht nur im Umwelt- und Klimabereich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
17.58
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Erwin Preiner. – Bitte.
Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Der vorliegenden Regierungsvorlage zur Umsetzung des Protokolls von Nagoya werden auch wir unsere Zustimmung erteilen. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der UN-Biodiversitätskonvention, das ist das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, und die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile für die Vertragsparteien, auch was die Erhaltung der biologischen Vielfalt betrifft.
Das Protokoll soll letzten Endes auch mehr Gerechtigkeit, mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Anbieter und Nutzer schaffen, weiters soll ein verstärkter Ausgleich zum Zweck der Forschung und Entwicklung erfolgen. Vor allem aber soll biodiversitätsreichen Entwicklungsländern insofern geholfen werden, als einer unkontrollierten Ausbeutung genetischer Ressourcen, die etwa in der Landwirtschaft für Züchtungen herangezogen und gebraucht werden, entgegengewirkt wird. Negativbeispiele gibt es ja diesbezüglich leider Gottes zur Genüge.
Der Mitgliedsbeitrag zu diesem internationalen Abkommen beträgt für Österreich pro anno 28 000 Euro. Ich denke, diese Mittel sind zielgerichtet, nachhaltig und richtig eingesetzt.
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