zen können – ein Versagen der Verwaltung und der Politik, vor allem auch immer ÖVP-getragen, in der Steiermark. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Wie hat das Ganze ausgesehen? – Es gab ein anonymes Schreiben mit Details betreffend die extreme Gesundheitsgefährdung für Anrainer und auf der Deponie Arbeitende. Das heißt ganz konkret, dass Asbest dort ungesichert gelagert ist, und wenn das durch die Verwitterung und Witterung in die Luft kommt, verwirbelt wird, Menschen das einatmen, dann ist die Gefährdung für eine Krebserkrankung, für verschiedene Lungenerkrankungen massiv hoch. Es gibt gute Gründe dafür, dass wir Asbest in Österreich in der Verarbeitung verboten haben.
Es hat drei ganze Tage gedauert, bis die steirische Landesregierung eine Person zur Deponie entsandt hat, um zu prüfen, ob diese Gefährdung tatsächlich besteht. Die Person, die von der Landesregierung entsandt wurde – und das ist jetzt das Spannende –, ist die ehemalige Leiterin der Deponie. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Sie hat drei Tage gebraucht, um am Schluss die ehemalige Leiterin der Deponie zu entsenden, um zu prüfen, ob sie selbst in den vergangenen Jahren einen Fehler gemacht hat. Es ist so, dass bereits seit einem Jahr darauf aufmerksam gemacht wird, auch durch anonyme E-Mails, dass die Arbeitenden nicht mehr in einen bestimmten Bereich der Deponie gehen sollen, weil dort Asbest ungesichert lagert. Die Menschen können es sich nur leider nicht immer aussuchen, und die Luft ist nicht so gut sichtbar, dass man weiß, wann man gesundheitsgefährdet ist und wann nicht; und Anrainerinnen und Anrainer in Frohnleiten können auch nicht ihre Häuser verkaufen, nur weil die Verwaltung dort unfähig ist.
Was daran ist Bundeskompetenz? – Wir haben in Österreich das Problem, dass wir Verantwortung im Umgang mit tatsächlichen Problemstoffen an die Landesebene delegieren und die Länder offensichtlich teilweise damit überfordert sind.
Lieber Herr Hörl, wenn Sie als ÖVP-Politiker jetzt herausgehen und sagen: Es ist alles erledigt, wir brauchen keine schärferen Gesetze; mögen die Menschen im Asbest sich fröhlich vergnügen (Zwischenruf des Abg. Hörl) und ihre HCB-Milch trinken!, dann sind Sie nichts anderes als ein tatsächlicher Verweigerer der Realität. Unserer Ansicht nach müssten Sie als hoffentlich verantwortungsvoller Regierungspolitiker herausgehen und Initiative zeigen, wenn wir aufzeigen, dass für die Menschen in Kärnten und die Menschen in der Steiermark durch das Versagen der Verwaltung, das Versagen der Politik tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung besteht, und nicht rausgehen und ein bisschen herumschwadronieren. Das ist zu wenig für einen Regierungspolitiker. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.24
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Josef Riemer. – Bitte.
Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz und das Wasserrechtsgesetz geändert werden; Schwerpunkt: Verbot von allem, was mit Quecksilber zu tun hat. Ergänzend zu dem, was jetzt schon gesprochen worden ist: Es fußt auf dem Minamata-Übereinkommen, und zwar dem Übereinkommen der UNO betreffend Verbot von Förderung, Handel und Export des toxischen Schwermetalls Quecksilber. Dieses Abkommen bildet ja auch die Grundlage für eine entsprechende EU-Verordnung; mit einer Novelle zum Chemikaliengesetz sollen die Vorgaben – etwa Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen – nun in österreichisches Recht übertragen werden.
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