Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 90

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12.54.00

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Zuhörer und Zuseher! Also ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob eine Sozialdebatte unter Tagesordnungspunkt 6 richtig plat­ziert ist, weil es doch darum geht, den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Russland entsprechend voranzubringen, und vor allen Dingen geht es auch darum, die Protokolle entsprechend den OECD-Standards anzupassen.

Eine kurze Chronologie dazu: Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland, das heute geändert werden soll, wurde bereits 2000 unterschrieben. Es kam bereits im Dezember 2009 in Wien zu einer Abänderung beziehungsweise im Juni 2011 zu einer Verhandlung in Moskau. Das heißt, diese Abänderung, diese Anpassung hat bereits einen ganz langen Weg hinter sich, und ich glaube, es ist Zeit und auch im Sinne unserer Regierungskoalition, dieses Abkommen jetzt ordentlich aufzustellen, so wie wir alle diese wirtschaftlichen Probleme, die zu erledigen sind, mit raschem Tempo erledigen wollen.

Die Ergebnisse des Aktionsplans der OECD und der G 20 zur Verhinderung von Ge­winnverkürzung und Verlagerung von Gewinn sind in diesem Abkommen bereits verwirklicht. Hintergrundinformation dazu ist, dass das Abkommen eine Bestimmung betreffend die Grenzen der Abkommensvergünstigung anfügt: „Die Vergünstigung wird versagt, sofern der Hauptzweck oder einer der Hauptzwecke des Steuerpflichtigen oder einer mit ihm verbundenen Person der Erhalt eben dieser Vergünstigung war. Die Bestimmung ist an den von der OECD im Rahmen des BEPS“ – das ist die Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung – „Aktionspunktes 6 entwickelten ,Principal Purpose-Test‘ (PPT, Hauptzweck-Kriterium) angelehnt“.

Der neue OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfe­bereit­schaft wird durch die Änderung der Bestimmung zum Informationsaustausch – und das ist sehr wesentlich – sowie die Einführung der Amtshilfe bei der Vollstreckung umge­setzt. Die aktuelle Bestimmung des Informationsaustausches entspricht nicht den Vor­gaben der OECD und dem aktuellen OECD-Musterabkommen, daher wird die Bestim­mung an das neue Musterabkommen angepasst. Die bisherigen DBA-Bestimmungen mit Russland zur Vollstreckungshilfe waren gänzlich nicht vorhanden. Auch diese werden jetzt in diesem Abkommen geregelt.

Zusätzlich sind einige Änderungen bei den Bestimmungen betreffend die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei passiven Einkünften erfolgt. Der Dividendenartikel des Abkommens wurde auf Anregung der Wirtschaft vereinfacht.

Wichtig ist, dass das Protokoll das erste Abkommen mit der Russischen Föderation seit der Krimkrise 2014 ist. Deshalb war auch eine Erklärung über den territorialen Gel­tungsbereich dieses Abkommens notwendig. Diese Erklärung Österreichs entspricht genau der bereits 2014 abgegebenen Erklärung des territorialen Geltungsbereichs zwi­schen der EU und der Russischen Föderation.

Besondere finanzielle Auswirkungen sind seitens des Finanzministeriums keine gege­ben. Die Vorteile liegen im größten Bereich in der Rechtssicherheit und in der Anpas­sung an die OECD-Vorgaben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Greiner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


 


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