Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 184

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tung gilt, dann kann das ja aus meiner Sicht verfassungsrechtlich schon nicht halten, weil es absolut unsachlich ist.

Warum gerade 50 000 Euro? – Sie hätten ja genauso gut 10 000 oder 5 000 Euro nehmen können, aber die größtmögliche Summe bedeutet natürlich, dass man sagt, es sollen alle in diesem Land gestraft werden, aber nur die Vermögenden, die Industrie und so weiter nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Jetzt frage ich Sie, ob Sie das unter vier Augen, in Gesprächen untereinander für sachlich erachten würden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand unter Ihnen dabei ist, der sagt: Ja, völlig klar, 50 000 Euro, da ist eine klare Zäsur. Diejenigen, die unter dieser Summe sind, sollen sich irgendwie erhängen, die sollen halt schauen, wie sie zurande kommen, aber ab 50 000 ist das eine so großartige Strafe, da muss man jedenfalls eine Unschuldsvermutung einziehen.

Dadurch werden diese Leute natürlich ermuntert werden, weiterhin zu agieren, weiter­hin auch die Umwelt, die Bevölkerung, die Mitarbeiter, alle zu behelligen, zu belästigen, weil sie sagen können: Mein Gott, mit dem neuen Regime, Gott sei Dank – danke, Herr Kurz –, wurde uns eine neue Welt geschaffen, in der allen rundherum die Dinge um die Ohren fliegen. – Aber das interessiert Sie nicht.

Ich halte das auch charakterlich, politisch-charakterlich für eine absolute Unzumut­barkeit. Daher ist es naheliegend, dass wir da nicht zustimmen können. Aber nichts­des­to­weniger bedanke ich mich noch einmal beim Ministerium, dass der Versuch unternommen worden ist, nach Maßgabe dessen, was halt möglich ist – es ist halt der Herr Kurz, der das vorgegeben hat –, noch das Beste herauszuholen. Es ist verbessert worden, aber es sind eigentlich die Grundvoraussetzungen so gelegt worden, dass es schlicht und einfach für alle Beteiligten, auch für Sie, Herr Minister, unzumutbar war. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

18.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Smodics-Neumann ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.11.47

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, danke für das Wort! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren auf der Galerie, Zuschauerinnen und Zuschauer zu Hause! Ich möchte mich auf das Thema Beraten statt strafen beziehen. Bisher galt ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wer von uns kann jetzt wirklich von sich behaupten, dass er alle Gesetze und Vorschriften ad hoc kennt? Es wurde heute schon erwähnt, es tritt hier ein Para­digmenwechsel ein. Das ist deswegen nicht unbedingt gleich etwas Schlechtes, son­dern ich denke, das ist schon ein anderer und ein neuer Zugang, wenn man sagt, dass eine Behörde durchaus auch einmal beratend tätig werden kann, bevor sie wirklich eine Strafe ausspricht.

An die Sozialdemokraten gerichtet möchte ich schon festhalten, sie mögen sich hier jetzt nicht sozusagen als die Robin Hoods der kleinen Unternehmer, um es noch einmal zu strapazieren, aufspielen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass im Arbeitsinspektionsgesetz 1993 das Prinzip Beraten statt strafen bereits verankert ist, allerdings mit einer Kannbestimmung – und wer Wiener Unternehmer ist, der weiß, wie oft das Kann statt einem Muss vollzogen wird.

Warum das jetzt so wichtig ist, ab wann man in einem Verwaltungsstrafverfahren ist oder nicht, hat folgenden Grund: Es hat auch insofern eine Auswirkung, als es durch­aus sein kann, sobald man in einem Verwaltungsstrafverfahren ist, dass man Nachteile bei Ausschreibungen oder Förderansuchen hat. Deswegen ist es durchaus keine Un-


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