Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 197

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gehend Erfolge zu verzeichnen, dass die Stigmatisierungen dieser Menschen abge­baut werden. Diesbezüglich hat auch die Stadt Wien gute Akzente gesetzt, zum Bei­spiel mit dem Tag der seelischen Gesundheit, der zuletzt im Oktober des Vorjahres ver­anstaltet wurde.

Ein paar Zahlen, um nur die Dimension davon zu zeigen, wie viele Menschen betroffen sind: Es sind circa 50 Millionen Menschen weltweit an Demenz erkrankt. Die Betrof­fenen verheimlichen sehr oft die ersten Anzeichen, gehen zu spät zum Arzt, sodass eine frühzeitige Behandlung oft nicht möglich ist; daher sind auch die Behandlungs­erfol­ge nicht so, wie man sich das wünschen würde. Etwa jeder dritte Mensch in Österreich hat in seinem Leben schon einmal eine psychische Erkrankung gehabt. Etwa eine Million Menschen in Österreich sind Analysen zufolge schon einmal wegen psychischer Erkrankungen in ärztlicher Behandlung gewesen.

Das heißt, die Dunkelziffer ist noch weit höher, weil man davon ausgeht, dass sehr viele Menschen sich davor scheuen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei einem Drittel der Betroffenen wird die Erkrankung wahrscheinlich gar nicht diagnostiziert. Wir wissen, dass nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Angehörigen bei solchen Erkrankungen sehr großes Leid erleben.

Der heutige Beschluss betrifft ein Bündel an Maßnahmen, die diesem neuen Erwach­senenschutz-Gesetz Rechnung tragen. Es handelt sich dabei um eine Vereinheit­lichung von Rechtsmaterien hinsichtlich dieser neuen Formulierungen – es ist schon gesagt worden – betreffend Schutzberechtigte, gesetzliche und gerichtliche Erwachse­nenvertreter. Diese Formulierungen und diese Anpassungen sind natürlich zeitgemäß und entsprechen dem Geist dieses neuen Gesetzes. Dieses Gesetz wird die Men­schen nicht unter Kuratel stellen, sondern es soll den Menschen in bestimmten Lebens­phasen unter die Arme greifen, ohne ihre Freiheit im Einzelnen über die Maßen zu beschnei­den. Das Herzstück dieses Gesetzes zur Erreichung dieses Ziels ist die Clearingstelle, die beurteilt, in welchem Umfang die Menschen Unterstützung brauchen; das ist jetzt auch abgestuft möglich.

Es ist sehr erfreulich, dass diese Rechtsmaterie hier so konsensual behandelt und ein breiter gesellschaftlicher Konsens geschaffen wird. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Gesellschaft, an die Betroffenen und an die Angehörigen. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Prinz.)

18.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf den Herrn Bundesminister um seinen Redebeitrag ersuchen. – Bitte.


18.55.25

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte mich bei allen dafür be­danken, dass sie diesem Gesetz ihre Zustimmung geben werden, und möchte darauf hinweisen, dass gerade dieses Gesetz – das ist in den Debatten immer wieder erwähnt worden – in Richtung Autonomie und Selbstbestimmung geht, gleichzeitig – Sie haben es angesprochen – Entscheidungshilfe und Schutz für die Betroffenen bietet. Zugleich handelt es sich dabei – auch das wurde angesprochen – um einen Paradigmenwech­sel, einen Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung hin zur Selbstbestimmung.

Wie wir aber wissen, tritt ein Paradigmenwechsel nicht dadurch ein, dass ein Gesetz es vorschreibt, sondern es bedarf einer Haltungsänderung. Es bedarf in dem Zusam­menhang, dass man Menschen mit Handicaps eben Hilfestellung gibt, wenn es um den


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