bundes und heuer auch Präsidentin des Seniorenrates, und den anderen Vertretern des Seniorenbundes möchte ich in Begleitung der Umsetzung ganz besonders darauf achten, dass die Bedürfnisse der älteren Menschen besonders berücksichtigt werden.
Mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz werden wichtige Präzisierungen vorgenommen. Ich möchte nur einige ganz wenige nennen, die für die Betroffenen besonders wichtig sind. Dazu gehört die Präzisierung der Rechnungslegung. Künftig sollen nächste Angehörige und Erwachsenenschutzvereine von einer laufenden Rechnungslegung explizit befreit sein und nur bei Vorliegen besonderer Gründe vom Gericht dazu verpflichtet werden können. Der Staat verzichtet somit auf überschießende Kontrolle und das Eingreifen in funktionierende Familiensysteme. Das ist für die Betroffenen eine ganz wichtige und notwendige Entscheidung.
Wichtig ist aber auch die Klarstellung in Bezug auf die Datenverarbeitung. Erwachsenenschutzvereine werden künftig ermächtigt, die Datenverarbeitung im Rahmen ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben vorzunehmen, und die ursprünglich vorgesehene Zehn-Jahre-Löschungsfrist wird gestrichen. Damit wird es den Vereinen möglich gemacht, der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Rechnungsbelegen und damit auch der Schaffung möglicher Schadenersatzanspruch-Abwehrmöglichkeiten nachzukommen.
Ein weiteres deutliches Zeichen dafür, dass im neuen Erwachsenenschutz Autonomie und Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten bleiben sollen, ist die neue Handhabe bei Eintragungen ins Grund- und Firmenbuch. Bis dato, meine Damen und Herren, war jede Sachwalterschaft dort vermerkt, weil die Sachwalterschaft automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit der vertretenen Person geführt hat. Der neue Erwachsenenschutz kennt diesen automatischen Verlust der Geschäftsfähigkeit nicht mehr. Daher führt nur noch die gerichtliche Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts künftig zu einer Eintragung ins Grund- und Firmenbuch. Ich denke, das ist im Sinne der Betroffenen – und sie sollen ja im Mittelpunkt stehen – gut, richtig und auch notwendig.
Ganz generell und abschließend möchte ich feststellen, dass es uns allen, so denke ich, ein besonderes Anliegen sein sollte, bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Bestimmungen vor allem auch den Erwachsenenschutzvereinen den Rücken zu stärken, denn sie werden einen ganz wesentlichen Beitrag für das Gelingen dieses neuen und umfangreichen Gesetzes leisten.
Je mehr bürokratische Hürden abgebaut werden können, desto schneller kommen wir zu unserem – und ich hoffe, das gilt für uns alle – gemeinsamen Ziel: so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Unterstützung wie nötig. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
18.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Becher ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gegenständlichen Anpassungen tragen sowohl dem demografischen Wandel als auch dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung; dem demografischen Wandel insofern, als die Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit an Bedeutung gewonnen haben. Immer mehr Menschen erfreuen sich einer höheren Lebenserwartung und können auch im höheren Alter durch diverse Dienste außerhalb von Pflegeeinrichtungen leben.
Der gesellschaftliche Wandel hat dazu geführt, dass Menschen mit psychischen Einschränkungen auch ein aktives Leben führen, Mut dazu haben, und es gibt auch dahin
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