insgesamt ist das eine sehr erfreuliche Änderung, und ich weiß, Sie stimmen eh zu, es war ja nur ein Versuch. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben schon gehört, der Novelle des Urheberrechtsgesetzes kann man im Grunde genommen nur zustimmen, weil es darum geht, dass sehbehinderte und blinde Menschen mehr Möglichkeiten haben sollen, barrierefreie Formate in Anspruch zu nehmen. Dementsprechend bin ich froh, dass das Thema hier weitgehend unstrittig ist.
Wenn wir aber über Urheberrecht reden, dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, dass es innerhalb der Europäischen Union momentan eine Situation gibt, die alles andere als unstrittig ist. Es wird morgen im Europäischen Parlament unter anderem über das Verhandlungsmandat im Zusammenhang mit einem Vorschlag für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abgestimmt.
Im Zusammenhang mit dieser vorgeschlagenen Richtlinie gibt es einen ganz besonders umstrittenen Artikel, nämlich Artikel 13, der regelt, dass in Zukunft BetreiberInnen von Onlineplattformen einerseits unmittelbar für Urheberrechtsverletzungen von anderen Leuten, die diese Onlineplattformen verwenden, verantwortlich sind, und der sie darüber hinaus dazu verpflichten soll, mit einer Inhaltserkennungssoftware und sogenannten Uploadfiltern Inhalte, bereits bevor sie bei dieser Onlineplattform hochgeladen werden, entsprechend auf vermeintliche Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen.
Das ist an und für sich eine Maßnahme aus längst vergangener Zeit, von der ich gehofft habe, dass wir sie hinter uns haben. Das ist eine Maßnahme, die die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit massiv einschränken würde. Man kann es nicht anders nennen: Es ist schlichtweg Zensur, was hier auf europäischer Ebene diskutiert wird. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Das Problem ist, dass einerseits gar nicht klar ist, ob das technisch irgendwie möglich ist, und dass andererseits nicht klar ist, was hochzuladen denn überhaupt erlaubt sein sollte und was nicht. Daher stehen die Betreiber von Onlineplattformen vor einer schier unlösbaren Aufgabe. Was mit einer solchen Regelung geschaffen wird, ist eine umfassende Zensurinfrastruktur, und wir wissen noch gar nicht – das ist ja wie immer das Problem –, wofür das in Zukunft unter Umständen verwendet wird.
Was zusätzlich kommen soll und diskutiert wurde, ist das sehr umstrittene Leistungsschutzrecht, mit dem das Zitieren und Verlinken von Artikeln quasi kostenpflichtig werden soll. Es geht darum, dass Onlinedienste die Vorschautexte, die Sie alle kennen, nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen sollen, sondern dafür Lizenzverträge abschließen sollen.
Das ist meiner Meinung nach aus zwei Gründen problematisch: Erstens wissen wir aus der Praxis, dass es dort, wo es schon so war, nämlich in Deutschland und in Spanien, genau nichts gebracht hat. In Deutschland ist es so, dass es Google mit seiner Marktmacht immer noch schafft, dass sie weiterhin die Einzigen sind, die das gratis zur Verfügung stellen können. In Spanien hat es dazu geführt, dass Google einfach Google News abgestellt hat. Das heißt, die Maßnahme war nicht nur nicht sinnvoll, sondern sie hat eigentlich dazu geführt, dass insbesondere kleine und unabhängige Medien massiv beeinträchtigt werden. Das schränkt natürlich nachhaltig auch die Medienvielfalt ein, und das sollte auf keinen Fall geschehen.
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