Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 223

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gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die Bedarfsgerechtigkeit und Praxis­taug­lichkeit weiter zu verbessern."

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Auch dieser soeben verlesene Antrag wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.


20.12.10

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Rechnungshof überprüfte, wie schon gesagt wurde, im Mai 2017 beim Bundesministerium für Bildung und beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen im Zuge einer Follow-up-Überprüfung dieser Ministerien – so wie sie damals noch benannt wurden – die Umsetzung von Empfehlungen, die der Rechnungshof bei einer vorangegangenen Gebarungsprüfung zur Thematik Gesundheit der Schüler, schulärztlicher Dienst und schulpsychologischer Dienst abgegeben hatte.

Insgesamt gab der Rechnungshof 20 Empfehlungen ab, wobei 17 das Bundesminis­terium für Bildung und drei das Bundesministerium für Gesundheit betrafen. Das Bun­desministerium für Bildung setzte neun der 17 Empfehlungen vollständig um, vier teil­weise und vier überhaupt nicht. Kollege Hauser hat es schon angemerkt: Das sind doch einige Punkte und eigentlich wurde nicht alles so erledigt, wie man es sich vielleicht wünschen würde.

Auf jeden Fall ist trotzdem positiv anzumerken, dass es die wichtige Überlegung und Weiterentwicklung gibt, dass in Zukunft eine Evaluierung des Aufgabenprofils für den schulpsychologischen Dienst durchgeführt und an aktuelle Anforderungen angepasst werden sollte.

Im Bereich des Ministeriums für Gesundheit und Frauen wurde eine gute Zusam­menarbeit zwischen den Ministerien festgestellt. Auch die Mittelverwendung für länger­fris­tige Projekte wurde nach der Empfehlung des Rechnungshofes umgesetzt. Einige zentrale Empfehlungen aber, welche beide Ministerien betreffen, wurden nicht umge­setzt. Der Rechnungshof empfahl daher dringend, diese Vorschläge zu prüfen.

Er stellte fest, dass eine Steigerung der Effizienz des schulärztlichen Dienstes dann stattfinden kann, wenn die strikte Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Ge­sundheitsvorsorge aufgehoben wird. Die dafür notwendige, aber zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vorhandene Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sollte erlassen werden, um der Empfehlung Folge leisten zu können.

Weiters merkte der Rechnungshofbericht auch an, dass der Verein Österreichisches Zentrum für psychologische Gesundheitsförderung im Schulbereich aufzulösen wäre. Die Vereinspsychologen und -psychologinnen sollten als Schulpsychologinnen und -psychologen in den Bundesdienst übernommen werden. Das Bundesministerium hat das mit der Begründung, dass Planstellen fehlten, nicht umgesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass immer viel zu tun ist, immer zu schauen ist, dass es funktioniert. Die Gesundheit der Bevölkerung, vor allem die Gesundheit unserer Kinder ist uns aber ein großes Anliegen. Deshalb bin ich froh, dass wir alle die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler in den Fokus rücken und natürlich immer wieder nach der bestmöglichen Lösung für alle Beteiligten suchen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.16


 


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