Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 224

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Rechnungshofpräsi­den­tin Kraker. – Bitte, Frau Präsidentin.


20.16.19

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Prüfung der schulischen Tagesbetreuung analysierte die Entwicklung in einem Aufgabenfeld, das sich dynamisch entwickelt, und zwar sowohl auf Ebene des Bildungsministeriums als auch in zwei Ländern, nämlich in Salzburg und in der Stadt Wien.

Wir haben beschrieben, dass die Situation im Bereich der schulischen Tagesbetreuung komplex und unübersichtlich ist. Warum ist das so? – Weil eine Tagesbetreuung von der Aufgabe der Schule ursprünglich nicht erfasst war. Die Tagesbetreuung von Schü­lerinnen und Schülern ist von einer Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, Akteuren und Organisationsformen geprägt.

Je nach Schultyp, sei es Bundesschule – in dem Fall haben wir AHS-Unterstufen geprüft – oder allgemeinbildende Pflichtschule, gibt es unterschiedliche Zuständigkei­ten in Bezug auf Schulerhaltung und Personal; einmal ist es Lehrpersonal, dann sind es Freizeitpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher.

Bauliche Anforderungen, Gruppengrößen und Betreuungsbeiträge sind unterschiedlich geregelt. Die Ferienbetreuung ist grundsätzlich nur im Bereich der außerschulischen Tagesbetreuung, also bei den Horten, möglich.

In diesem Sinne glaube ich, dass man nicht umhinkommen wird, sich darüber Ge­danken zu machen, was alles zu einer Schule von heute gehört – am Vormittag, am Nachmittag, im Zeitalter der Digitalisierung, der Migration beziehungsweise Inklusion. Was davon ist Pädagogik und was Schulerhaltung? Erst wenn man diese Frage genau klärt, wird man wissen, wer die unterschiedlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Schule sinnvollerweise wahrnehmen soll: Bund, Länder oder Gemeinden.

Wie sahen nun die Zielsetzungen in der schulischen Tagesbetreuung aus? – Es gab eine zweite Artikel-15a-Vereinbarung 2013, in der sich Bund und Länder zum Ziel gesetzt haben, die damals rund 119 000 Plätze in öffentlichen und privaten Schulen für die schulische Tagesbetreuung auf 200 000 Plätze bis zum Schuljahr 2018/19 auszu­weiten und eine Betreuungsdichte von 30 Prozent zu schaffen. Es gab zusätzlich 50 000 Hortplätze für die außerschulische Tagesbetreuung. Das entsprach in etwa der Bedarfsplanung. Hinzugerechnet wurden aber rund 19 000 Plätze der Mittagsbetreu­ung an den AHS-Unterstufen. Das war eben nur eine Beaufsichtigung und galt nicht als schulische Tagesbetreuung.

Grundsätzlich haben wir festgestellt, dass die Mittagsbetreuung sozusagen die Inan­spruchnahme der schulischen Tagesbetreuung insbesondere in AHS-Unterstufen und vor allem im Ballungszentrum untergraben hat. Es gab in der Stadt Wien eine Versor­gungsdichte von rund einem Drittel; in Salzburg war es weniger, da gab es einen Nachholbedarf, aber es gab eine Steigerungsrate von rund 49 Prozent – das liegt über dem österreichischen Durchschnitt.

Wir haben von den Zweckzuschüssen, die geleistet wurden, gesprochen: Es waren 654 Millionen Euro, die vorgesehen waren. Es gab eine sehr starke bundespolitische Forcierung dieser schulischen Tagesbetreuung; der Bund ist nur für die AHS-Unter­stufen zuständig, die Länder und auch die Gemeinden sind für die restlichen Pflicht­schulen zuständig, und deshalb übernimmt der Bund da die Anschubfinanzierung.

Es gab in der Artikel-15a-Vereinbarung keine Regelung für nicht verbrauchte Mittel, und unsere Empfehlung war, den Ländern Mittel nur bei Verbrauch zur Verfügung zu


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