Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 34

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demografische Strukturen, Überalterungsstrukturen, im Hinblick darauf, in welchen Ab­teilungen es Überalterung gibt, wo wir das rechtzeitig mit jungen Nachwuchskräften kompensieren und Talente suchen und fördern müssen.

Wir haben im öffentlichen Dienst großartige Beamte, die ein unglaubliches Know-how haben und gerne im öffentlichen Dienst sind, und darauf können wir auch stolz sein. Die würden in der Privatwirtschaft vielleicht da oder dort mehr verdienen, trotzdem blei­ben sie gerne im öffentlichen Dienst, weil sie für sich persönlich vielleicht andere Priori­täten setzen.

Wir müssen uns überlegen – und diesen Auftrag habe ich erteilt –, wie wir auf diese Gegebenheiten eingehen und auch gegensteuern können und wie wir auch ältere Ar­beitnehmer, wenn sie über Know-how verfügen, für den öffentlichen Dienst gewinnen. Im Bereich Cyberkriminalität, Cyberdefence haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass man nicht nur bis zum 40. Lebensjahr Soldat werden kann, sondern auch danach, weil wir auch auf ältere Fachkräfte zurückgreifen wollen und da völlig neue Herausforderun­gen auf uns zukommen. (Zwischenruf der Abg. Cox.) – Leider nicht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 7. Anfrage, jener von National­rat Wittmann. – Bitte.


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Vizekanzler! Das Bundesamt für Ver­fassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ist in aller Munde, nicht gerade positiv, aufgrund des unglücklichen Agierens des Innenministers.

Jetzt ist die Frage: Sie haben ja durch das Bundesministeriengesetz ein Auskunftsrecht eingeräumt bekommen. Wie und wie oft haben Sie von diesem Auskunftsrecht in die­ser schwierigen Situation des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbe­kämpfung Gebrauch gemacht?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 47/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie haben Sie Ihr Auskunftsrecht gegenüber u.a. dem Bundesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung genützt, welches mit der letzten Novelle zum Bun­desministeriengesetz eingeführt wurde?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Es gibt ein Auskunftsrecht und auch die Möglichkeit, dass der Bundeskanzler und der Vizekanzler gemeinsam mit dem Bundespräsidenten entsprechende Fragen an die zuständigen Beamten richten, um einen aktuellen Informationsstand zu erhalten. Ich habe das bis dato nicht in Anspruch genommen, weil ich überhaupt keinen Anlass gesehen habe, darauf zurückzugreifen. Würde ich in Zukunft einen Anlass dazu sehen, dann würde ich darauf zurückgreifen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Aufgrund des unglücklichen Interviews des Innenministers im „Report“ geht in vielen Redaktion von kritischen Medien das Gerücht um, dass es bei kritischen Medien zu Hausdurchsuchungen kommen wird.

Was werden Sie persönlich tun, um das Redaktionsgeheimnis und die Pressefreiheit in Österreich vor derartigen Vorgangsweisen zu schützen?


 


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