Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 140

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Wissen Sie, es tut manchmal ganz gut, ein bisschen über den Tellerrand zu schauen, Sie sollten das auch machen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Ich darf Ihnen deshalb ein Zitat aus dem Jahr 2015 aus der Zeitung „Die Welt“ vorlesen – die ist an sich eher un­verdächtig, die würden Sie jetzt wahrscheinlich nicht als böse FPÖ-Propaganda anse­hen –, da wird die Frage gestellt: „Wer sind die mysteriösen Aufwiegler am Grenz­zaun?“ Weiters schreibt dann „Die Welt“: „Immer wieder sah man sie auf dem langen Marsch der Flüchtlinge durch den Balkan: Männer mit Megaphonen, die die Menge zu lenken versuchten.“ Bei einem Mann wurden sieben gefälschte Pässe gefunden, „alle mit echtem Schengen-Visum versehen. Außerdem habe er zuvor nicht in der Türkei gelebt oder gar in Syrien, sondern seit vielen Jahren auf Zypern.“ (Abg. Plessl: ... straf­bar! – Abg. Yılmaz: Von wann ist der Artikel?)

Um genau diesen Wahnsinn endlich abzustellen, hat man sich auf der einen Seite da­zu entschlossen, die Geodaten der Handys anzuschauen, und auf der anderen Seite, weil das alles durchaus Geld kostet – auch die Betreuung von angeblichen Flüchtlin­gen oder von Zuwanderern kostet Geld –, sollen diese Leute auch einen Beitrag leis­ten, weshalb ihnen in Zukunft bis zu 840 Euro abgenommen werden. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) In der Schweiz ist das seit vielen, vielen Jahren gang und gäbe, in der Schweiz müssen Flüchtlinge ihr Geld seit vielen Jahren abgeben.

Ich möchte nur ganz kurz auf Ihre sonstigen Kritikpunkte, die Sie formuliert haben, eingehen: Natürlich werden die Verfahren beschleunigt, denn allein, dass es Ex-lege-Anträge für Minderjährige gibt, wird dazu führen, dass man künftig die Verfahrensver­schleppungen nicht mehr so durchziehen kann, wie man es bisher macht.

Ich möchte aber, weil meine Redezeit zu Ende geht – ich würde noch gerne einige Punkte sagen, das wird aber ein Kollege von mir machen –, folgenden Abänderungs­antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, MA, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 (NAG) Z 25 wird in § 64 Abs. 7 der Klammerausdruck „(§ 2 Abs. 1 Z 21)“ durch den Klammerausdruck „(§ 2 Abs. 1 Z 22)“ ersetzt.

2. In Art. 4 (BFA-VG) wird nach Z 14 folgende Z 14a eingefügt:

„14a. In § 38 Abs. 1 wird die Wortfolge „zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismit­teln “ durch die Wortfolge „zum Zwecke der Sicherstellung von Beweismitteln und Bar­geld“ ersetzt.“

3. In Art 7 (StbG) lautet die Z 5:

„5. In § 21 Abs. 2 wird jeweils das Wort „eigenberechtigt“ durch die Wortfolge „voll handlungsfähig“ ersetzt.“

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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