Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 181

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Ich möchte mich an dieser Stelle einerseits beim Vorsitzenden des Ausschusses, bei Beppo Muchitsch, bedanken, andererseits bei den Mehrheitsfraktionen, die ein gemein­sames Vorgehen ermöglicht haben, um zu einer solchen Lösung zu kommen.

Es bleibt ein kleiner Wermutstropfen: Das Finanzministerium lässt verlauten, dass die Kosten für die Heimopferrenten ohne Anforderungen an den Bundeshaushalt durch das Ministerium zu bedecken sind. Da ist unserer Wahrnehmung nach noch zu nebu­los geblieben, wie die Mittel – es wird nicht gigantisch viel sein – aufgebracht werden sollen. Ich bitte Sie, Frau Ministerin, dass Sie entsprechend klarstellen, wie das finan­ziert wird. Ich möchte mich, wie gesagt, noch einmal für die gemeinsame Vorgangs­weise bedanken, das ist im Sinne der Betroffenen ein sehr, sehr wichtiges Zeichen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

17.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzin­ger-Vogtenhuber. – Bitte.


17.55.20

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Geschätz­te Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Als im Mai letzten Jahres die Heimopferrente einstimmig hier im Hohen Haus beschlossen wurde, hat man ein Ziel klar vor Augen gehabt, nämlich den ehemaligen Heimkindern für die schrecklichen und menschenverachtenden Behandlungen bis hin zum tatsächlichen Missbrauch, dem sie vielfach ausgesetzt waren, eine späte Wiedergutmachung in Form einer monatlichen Rente zuzuerkennen – wenngleich das Wort Wiedergutma­chung in diesem Zusammenhang wahrscheinlich ein zu großes ist.

Die Kindheitsjahre, die man diesen Menschen gestohlen hat, sind durch nichts zu­rückzubringen und die tiefen Wunden und Verletzungen, die bis heute schmerzen, durch kein Geld der Welt aufzuwiegen; dennoch war es ein großer Schritt, der hier par­teiübergreifend erfolgt ist und der auch zeigt, dass man als Republik bereit ist, Ver­antwortung zu übernehmen, und uns das auch bewusst ist.

In diesem Sinne ist es nur konsequent, hier und heute gemeinsam allen Betroffenen einen Zugang zu dieser Entschädigungsrente zu ermöglichen. Ich freue mich natürlich über den Allparteienantrag.

Ganz besonders möchte ich hier noch einmal die Malaria-Folter-Therapie herausgrei­fen, deren Berücksichtigung in der Novelle speziell meiner Fraktion ein besonderes An­liegen war: Erfunden als Therapie zur Behandlung von Patienten mit Syphilis im End­stadium gab es die vorsätzliche Infizierung mit Malariaerregern eigentlich bis 1927; 1927 ist diese auch mit dem Nobelpreis für Medizin ausgezeichnet worden. Mit der Entdeckung des Penicillins wurde diese Behandlungsmethode eigentlich obsolet, er­lebte aber speziell in Wien eine zweifelhafte Renaissance. Rund 870 Mal wurde an der Klinik Hoff noch bis Anfang der Siebzigerjahre diese sogenannte Kur verordnet, nun aber nicht mehr bei Syphilis, sondern bei verschiedensten Diagnosen wie unter ande­rem auch bei Intelligenzmängeln, bei Alkoholerkrankungen oder eben bei Kindern und Kleinkindern, um diese zu züchtigen; Kinder, die nicht verstehen wollten, warum sie in einem Heim leben müssen, und dort schikaniert und erniedrigt wurden, sogar Fälle von Dreijährigen sind dokumentiert worden, von dreijährigen Kindern, die absichtlich mit einer Tropenkrankheit infiziert worden sind, Fieberschübe bekommen haben, bis an ihre körperlichen Grenzen gebracht wurden. Das ist einfach unvorstellbar, was da be­trieben worden ist.

Weil es eben tatsächlich Wahnsinn ist, was Menschen da jahrelang angetan worden ist, ist es wichtig, mit dieser Novelle auch einen Schlussstrich unter dieses Kapitel zie­hen zu können. Wir sind dabei auch fast am Ziel; ich sage, fast, denn die letzten Meter


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