sollte auch unbedingt dementsprechend ausgestaltet werden. – So weit, so gut. Nun packen Sie in dieses Erwachsenenschutz-Gesetz aber die angebliche Reparatur des Budgetbegleitgesetzes hinein. Das zeigt ganz klar, welche Vorgehensweise hier gewählt wird, nämlich wieder eine Husch-Pfusch-Methode, die wir bereits im Ausschuss extrem kritisiert haben, weil die Arbeit so einfach nicht möglich ist. Es geht nicht an, immer mit Abänderungsanträgen oder entsprechend kurzfristigen Änderungen irgendeine Art von Reparatur erreichen zu wollen, sich aber nicht das ganze Problem vorzunehmen, das Gesamte zu reparieren.
Sie schreiben zunächst mit dem Budgetbegleitgesetz quasi eine Einladung an sozialbetrügerische Unternehmen aus, ihre Arbeiter doch erst nach der Probezeit, oder wann es gerade passt, bei der Sozialversicherung anzumelden, denn Sozialbetrug ist wieder lukrativ, wenn es einen Deckel gibt, wenn es eine nach oben beschränkte Strafe gibt und nicht mehr pro Arbeitnehmer bestraft wird. Wenn Sie dann draufkommen, dass das vielleicht doch nicht so gescheit war - - (Zwischenruf des Abg. Gödl.) – Herr Kollege von der ÖVP, Sie sind draufgekommen, dass es doch nicht so gescheit war. Die Kritik, die Sie hier jetzt herausrufen, entbehrt jeder Grundlage. Sie sind Gott sei Dank draufgekommen, dass es nicht so klug war.
Was Sie trotz allem noch immer nicht repariert haben und reparieren wollen, ist die Regelung, wenn sich zum Beispiel ein Unternehmer entscheidet, dass er seine Arbeitnehmer zu früh von der Sozialversicherung abmeldet, obwohl sie vielleicht noch auf seiner Baustelle arbeiten, obwohl sie vielleicht noch in seinem Unternehmen beschäftigt sind. Da gibt es überhaupt keine Ambitionen, eine Änderung durchzuführen. Es wird jetzt wieder nur ein Loch gestopft, eine Minireparatur gemacht, obwohl Sie viele, viele weitere Löcher gebohrt haben.
Hören Sie auf, Sozialbetrug zu erleichtern und zu fördern, und gehen Sie mit diesem Gesetz zurück an den Start! Wenn Sie etwas reparieren wollen, dann bitte ordentlich! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
18.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gödl. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine geschätzten Kollegen! Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja es stimmt, wir behandeln einen Gesetzentwurf, mit dem wir auch ein paar andere Änderungen im Sozialversicherungsbereich vornehmen.
Wie schon meine Vorrednerin richtig gesagt hat, ist das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz jetzt mit 1. Juli in Kraft getreten. Wir nehmen jetzt in anderen Gesetzesmaterien vor allem terminologische Änderungen vor, die notwendig sind, heute eben mit dem Beschluss des Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetzes im Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich.
Mit dem neuen Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz haben wir damals, nämlich noch in der alten Gesetzgebungsperiode, den Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen umgesetzt, zumal in den letzten 15 Jahren auch die Zahl der Sachwalterschaftsfälle in Österreich von 30 000 auf heute fast 60 000 gestiegen ist. Da wollten wir eben eine zeitgemäße Vertretungsregelung schaffen, das haben wir getan. Wir haben im Rahmen des Budgetbeschlusses auch darüber diskutiert, wie wir die 17,5 Millionen Euro finanzieren können; auch das wurde sichergestellt.
Zur Klarstellung: Mit dieser gegenständlichen Regierungsvorlage ändern wir 35 Materiengesetze, vor allem um die Terminologie zu übernehmen. Darüber herrscht eigentlich Einigkeit. Eines dieser 35 Gesetze, die wir ändern, ist eben auch das ASVG. Wir
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