Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der vorliegende Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. Ich erteile ihr das Wort.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz ist meiner Meinung nach eine der großen Errungenschaften dieser Gesetzgebungsperiode, denn es unterstützt und schützt gerade jene Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Diese Rechte sind von den Behindertenverbänden zu Recht vehement eingefordert worden, und mein Ministerium hat diese immer sehr unterstützt. Um den Schutz noch weiter auszubauen, sind auch Informationspflichten der Gerichte und die Erfordernisse des Datenschutzes geregelt.
Lassen Sie mich aber noch eines sagen, was mir auch sehr wichtig ist: Auch das Gesundheitsberuferegister spielt da eine Rolle, nämlich für die Handlungsfähigkeit, nur durch diesen Eintrag kann man künftig einen solchen Beruf ausüben. Dieses Gesundheitsberuferegister ist seit Sonntag im Netz, ist freigeschaltet, und ich freue mich darüber, dass es wirklich funktioniert und zur Qualitätssicherung beiträgt.
Nun zum Abänderungsantrag: Meine lieben Kollegen, es ist keine Stopptaste, es ist eine Verschiebung. Warum ist es eine Verschiebung? – Wenn eine Organisationsveränderung in diesem Ausmaß ansteht, ist es klar, dass man eine Verschiebung von Planungen anstreben muss. Deshalb bin ich sehr dankbar für diesen Abänderungsantrag. Die Stopptaste drücken nur Sie, indem Sie nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.38
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Jetzt kommt wieder eine Richtigstellung!) Wenn ich richtig gehört habe, was Frau Abgeordnete Belakowitsch in dem Abänderungsantrag vorgetragen hat, dann steht da im Gegensatz zu dem, was die Frau Bundesminister ausgeführt hat, drinnen: „Bis zum Ablauf des Jahres 2019 sind Beschlüsse der Versicherungsträger nach diesem Bundesgesetz, dem GSVG, dem BSVG, dem B-KUVG und dem NVG sowie des Hauptverbandes in Liegenschafts- und Bauangelegenheiten nur dann zulässig, wenn sie die laufende Instandhaltung und Instandsetzung betreffen.“
Das ist eine Stopptaste für alle Maßnahmen. Ich nenne ein Beispiel: Ein Haus wird gebaut, der Baumeister war da, und das Dach darf nicht mehr draufgestellt werden, weil der Beschluss, den Auftrag für das Dach zu vergeben, nicht mehr zulässig ist. Das ist die Stopptafel! Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Baustopp, der Schadenersatz nach sich zieht, und das, Frau Bundesministerin, müssen Sie dann hoffentlich zahlen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es dürfen keine leitenden Angestellten mehr aufgenommen werden. Das ist gerade bei Einrichtungen ein Problem, in denen zum Beispiel nach sanitätsrechtlichen Grundsätzen ärztliche Leiter vorhanden sein müssen. Es ist nicht möglich – ich habe es nur für Oberösterreich geprüft –, in Eferding zu bauen. In der AUVA habt ihr es übrigens so gemacht: Da hat kein leitender Arzt für Brandopfer mehr bestellt werden dürfen, damit ist die Brandopferversorgung weggefallen, die Leistung ist nicht mehr da, und die Men-
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