schen haben nach München ausgeflogen werden müssen. Es kann das Zahngesundheitszentrum in Linz nicht mehr gebaut werden. – All das bedeutet das.
Sie machen noch etwas, meine sehr verehrte Frau Bundesministerin: Sie zerstören damit die Weiterentwicklung der Gesundheitsreform. Es dürfen nicht mehr Allgemeinmediziner, nicht mehr Kinderärzte aufgenommen werden. (Abg. Plessl: Das ist der falsche Weg!) Das ist genau das, was in der Gesundheitsreform vorgesehen war.
Und Sie greifen verfassungswidrig in die Gesamtverträge ein; das steht im letzten Absatz, wenn Sie es richtig vorgelesen haben: Den angeführten Zielsetzungen ist Vorrang zu geben – nämlich Sparen –, und die Gesamtverträge können nicht weiterentwickelt werden und bleiben im bisherigen Umfang aufrecht. – Das ist ein massiver verfassungswidriger Eingriff, auch in die Gesamtverträge mit den Ärzten.
Herr Präsident, ich sage Ihnen: Dieses Gesetz ist jedenfalls hinsichtlich § 716 Abs. 2 verfassungswidrig. Es widerspricht Art. 121b der österreichischen Bundesverfassung. Es ist auch der Eingriff in die Gesamtverträge verfassungswidrig. Hier ein verfassungswidriges Gesetz vorzuschlagen ist eigentlich gegen die Bundesverfassung.
Ich ersuche alle Abgeordneten, diesem Abänderungsantrag keine Zustimmung zu geben. Machen Sie ein sauberes Verfahren, lassen Sie das vernünftig beurteilen! Ich hatte das jetzt innerhalb einer halben Stunde zu beurteilen. Das ist massiv verfassungswidrig und schädigt die Österreicherinnen und Österreicher in Fragen der Gesundheit. (Beifall bei der SPÖ.)
18.42
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Da kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11 bis nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 275/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Personalstandes im AMS (234 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich darf Abgeordnetem Muchitsch das Wort erteilen. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Laut Medienberichten hat nun der AMS-Verwaltungsrat die arbeitsmarktpolitischen Ziele für 2019 beschlossen. Das ist gut so, weil die Ziele jetzt einmal feststehen. Nicht gut ist, dass es kein Budget für diese Ziele gibt, und wenn es kein Budget für diese Ziele gibt, dann muss man sich fragen, wann das AMS planen kann, wann das AMS ausschreiben kann, damit es diese Ziele, auf die sie sich im Verwaltungsrat geeinigt haben, dementsprechend auch umsetzen kann. Zum Umsetzen der Ziele braucht man auch Personal.
Gerade das ist das Problem: dass das Personal beim AMS laut Ihren Plänen im Budget 2019 gekürzt werden soll. Aus diesem Grund haben wir auch diesen Entschlie-
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