Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 93

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Sie haben heute wieder das absurde Argument ...


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie auch hier: eine „Willfährigkeit der Staatsanwältin“, das geht nicht. Nehmen Sie das bitte zurück! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Unfassbar!)

Nehmen Sie bitte den Ausdruck willfährige Staatsanwältin zurück, bitte! (Zwischenruf des Abg. Krainer.)


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (fortsetzend): Das nehme ich zurück und schaue mir das Protokoll an. (Abg. Kassegger: Mit welcher Unverfrorenheit die Institutionen unserer Republik ...!)

Herr Innenminister, Sie haben heute wieder das absurde Argument ventiliert, es hätte eine Anzeigepflicht des Generalsekretärs gegeben. Warum ist der Generalsekretär zur Staatsanwältin gegangen? – Weil er wusste, dass genau bei ihr schon ein Strafver­fahren anhängig ist. Es gab nichts mehr anzuzeigen. Es galt nur, im richtigen Moment mit der Autorität des Amtes bei ihr aufzutreten, um einen, wie Justizminister Moser es genannt hatte, „Ermittlungsdruck“ auszulösen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Meistens sagt die FPÖ jetzt, dass die Justiz selber schuld ist. Klar ist das Gegenteil: Hätten die Zeugen diese Aussagen nicht gemacht, wäre es nicht zur Hausdurch­suchung gekommen. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Zur Hausdurchsuchung führten eben die Aussagen jener Belastungszeugen, mit denen sich – wie Sie heute auch sagten, die Treffen sind nicht protokolliert – Ihre Mitarbeiter und teilweise auch Ihr Generalsekretär trafen – auch im Gasthaus, hoch seriös. Wenn Ihr Generalsekretär schon als Beamter auftritt (Zwischenruf bei der ÖVP), wo ist die Dokumentation über diese Treffen und über diese Gespräche? Und: Wenn schon Anzeigepflicht, warum wurden dann diese Belastungszeugen nicht gleich zur Staatsanwältin geschickt, damit sie sie einvernimmt, ohne Vorbereitung?

Die Vorwürfe, die die Zeugen äußerten, waren aber zufälligerweise ganz in Ihrem Interesse, Herr Innenminister. Sie belasteten BVT-Chef Gridling und waren ein Vor­wand für eine dringliche Hausdurchsuchung. Zum Dubiosen an den Aussagen der Zeugen, was wir diese Woche im Untersuchungsausschuss herausarbeiteten, gehört: Die Idee der Fernlöschung, mit der man den Beweis, dass Daten eben nicht wie angewiesen gelöscht wurden, zerstören würde, stammt ja von einem dieser Belas­tungszeugen. Betreffend diese Idee war es im Untersuchungsausschuss einem befrag­ten BVT-Mitarbeiter aus dem Bereich IT wichtig, endlich einmal loszuwerden, was das für ein – Zitat – „Schwachsinn“ ist. Es war ihm wichtig, das einmal laut zu sagen. Das Dramatische an dieser Missinformation des Zeugen, der von Ihren Mitar­beitern vorbereitet wurde: Der Zeuge täuschte mit dieser vermeintlichen Gefahr der Fern­löschung die Staatsanwältin, dass Gefahr im Verzug herrsche.

Was wir als Opposition diese Woche im Untersuchungsausschuss ans Licht geholt haben: Ganz klar ist, dass jede Löschung protokolliert wird. Man kann also nach­vollziehen, wer wann Daten löscht, die Beweise für zu spät vorgenommene Löschun­gen verschwinden also nicht.

Die von Ihren Mitarbeitern präparierten Zeugen machten aber noch etwas: Sie mach­ten BVT-Chef Gridling den Vorwurf, die Löschung von Daten nicht beauftragt zu haben, und damit den Weg frei, weil sie eben BVT-Chef Gridling diskreditierten und dadurch den Weg der Amtshilfe verunmöglichten und den Weg zur Hausdurchsuchung öffne­ten. Ohne das Beibringen dieser dubiosen Zeugen wäre es also nicht zur Suspen­dierung von Gridling und nicht zur Hausdurchsuchung gekommen.

 


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