Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 77

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b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Ent­scheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz (III-197 d.B.)

Gleichbehandlungsausschuss:

12. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2018, vorgelegt von der Bundesregierung (III-193 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zu­grundeliegende Verfahren beendet wurde (III-190 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Grüner Bericht 2018 der Bundesregierung (III-185 d.B.)

Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2019 gemäß § 9 LWG 1992 (III-186 d.B.)

Umweltausschuss:

7. Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus gemäß § 44 UVP-
G 2000 über die Vollziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich (III-194 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein internationales, rechtlich verbindliches Instru­ment unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über den Schutz und die nachhaltige Nutzung von mariner biologischer Diversität in Gebieten außerhalb der nationalen Jurisdiktion

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12.16.46Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsidentin Doris Bures: Der Klub der NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäfts­ordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 1734/J der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl betreffend „Frontalangriff des Innenmi­nisteriums auf die Pressefreiheit“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühes­tens 3 Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.15 Uhr, erfolgen.

12.17.28Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist


Präsidentin Doris Bures: Um Punkt 12 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stün­digen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Kor-


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