b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung über die Tätigkeit im Jahr 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-197 d.B.)
Gleichbehandlungsausschuss:
12. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2018, vorgelegt von der Bundesregierung (III-193 d.B.)
Justizausschuss:
Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die in den Jahren 2012 bis 2017 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrundeliegende Verfahren beendet wurde (III-190 d.B.)
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:
Grüner Bericht 2018 der Bundesregierung (III-185 d.B.)
Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2019 gemäß § 9 LWG 1992 (III-186 d.B.)
Umweltausschuss:
7. Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und
Tourismus gemäß § 44 UVP-
G 2000 über die Vollziehung der
Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich (III-194 d.B.)
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein internationales, rechtlich verbindliches Instrument unter dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen über den Schutz und die nachhaltige Nutzung von mariner biologischer Diversität in Gebieten außerhalb der nationalen Jurisdiktion
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Klub der NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 1734/J der Abgeordneten Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres Herbert Kickl betreffend „Frontalangriff des Innenministeriums auf die Pressefreiheit“ dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühestens 3 Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 15.15 Uhr, erfolgen.
Präsidentin Doris Bures: Um Punkt 12 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.
Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Kor-
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