Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 99

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Rechtstheoretisch spricht natürlich nichts dagegen. Es erweitert den Gestaltungsspiel­raum der Genossenschaften. Jedoch unterscheidet sich die heutige Vorlage doch sehr stark von der ursprünglichen Regierungsvorlage, die in Begutachtung gegangen ist. Darin war die Aufspaltung auch für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften vorge­sehen, was diese selbst aber nie haben wollten. Sie haben das nicht so gesehen.

Gefahren wären natürlich gegeben gewesen, es wäre ein Einfallstor für den Abverkauf, für eine Zerschlagung dieses Sektors. Die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften unterliegen sehr strengen Regeln, wie zum Beispiel dem Kostendeckungsprinzip. Nach der Ausfinanzierung kostet eine Genossenschaftswohnung – also eine gemeinnützige Wohnung; landläufig sagen wir Genossenschaftswohnung – 1,75 Euro pro Quadratme­ter, was natürlich der weitaus günstigste, preiswerteste Wohnraum ist, den es gibt. Das heißt, durch dieses Kostendeckungsprinzip gibt es keinen nennenswerten Gewinn, der hier erzielt werden kann.

Es stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien solche gemeinnützigen Wohnbauge­nossenschaften aufgespaltet werden könnten. Der Wert dieser Objekte richtet sich na­türlich auch danach, wo diese Wohnungen liegen. In strukturschwachen Gebieten sind die Wohnungen billiger als anderswo. Wer hätte Interesse daran, solche Wohnhausan­lagen zu erwerben? – Natürlich die großen Immobilienspekulanten, die ja auch als Großspender für die Österreichische Volkspartei im Wahlkampf aufgetreten sind. Sie hätten an diesen wertvollen Genossenschaften sicherlich großes Interesse. Der weni­ger profitable Bereich würde sich selbst überlassen werden.

Jetzt frage ich mich: Ist den Regierungsparteien bei diesem Gesetz ursprünglich ein Fehler unterlaufen, als sie die Wohnungsgenossenschaften in diesen Entwurf hineinge­nommen haben, oder ist dies bewusst geschehen? – Ich frage mich deshalb, weil schon 1993 mit dem Wohnrechtsänderungsgesetz klargestellt wurde, dass die Spal­tung von Kapitalgesellschaften auf Gemeinnützige nicht angewendet werden kann. Das heißt, man hat das damals bei Genossenschaften generell nicht zugelassen, und nun war es im Entwurf enthalten. Deshalb finde ich es sehr, sehr positiv, dass dieser Punkt jetzt herausgenommen wurde, aber das ist ja nicht ganz klar gewesen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Jetzt haben Sie Ihren Erfolg, Frau Kollegin!)

Ich habe es erwähnt, weil Ihnen bewusst gewesen sein musste, dass die Wohnungen da nicht hineingenommen werden können. Es war sehr ärgerlich, dass sie es dennoch gemacht hatten. Dem Gesetz sind die Giftzähne gezogen worden. Alle Maßnahmen, die ich jetzt aufgezählt habe, können Sie natürlich auch in der Stellungnahme der Ge­meinnützigen nachlesen.

Die Giftzähne sind gezogen, und wir werden diesem Gesetz jetzt auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.45


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Steinacker. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Jarolim: Völlig richtig war dieser Rück­zieher!)


13.45.09

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die Zwischen­rufe von Kollegen Jarolim zu diesem Thema: Lieber Genosse Jarolim, genau du hast dieses Gesetz, das für die Genossenschaften in Österreich so unglaublich wichtig ist, jahrelang blockiert! Seit 2016 lag der Entwurf vor, und du hast aus unsachlichen Grün­den (Abg. Jarolim: Ausschließlich sachlich begründet!) diese Beschlussfassung Jahre hindurch verhindert. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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