Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 98

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vorgesehen haben, dass beispielsweise auch die Standards der Online-Identifikations­verordnung der Finanzmarktaufsicht aufgenommen werden. Darüber hinaus – wenn Sie sich die Verordnungsermächtigung anschauen – richtet sich die Verordnungser­mächtigung in dem Fall auch am § 6 Abs. 4 des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes aus. Also auch da hat gerade die Begutachtung meines Erachtens zu einer Verbesse­rung des Rechtsschutzes beigetragen.

Abschließend möchte ich zum Herrn Abgeordneten Noll, der im Moment nicht im Saal ist, noch erwähnen, dass vielleicht doch diese Debatte, wie sie geführt worden ist, dazu führt, dass auch er zustimmt, und zwar insbesondere auch deshalb, weil er ausgeführt hat, dass gerade das vorliegende Gesetz gut, richtig und modern ist – das heißt, glau­be ich, ein Gesetz, dem man zustimmen kann. Wir sind jederzeit offen dafür, weitere Gespräche zu führen, um auch die Anliegen der Rechtsanwälte mit aufzunehmen, zu diskutieren und vielleicht auch eine Lösung zu finden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.39

13.39.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 253 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

13.40.134. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (254 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Ge­nossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevisionsrechtsän­derungsgesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaf­ten, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Woh­nungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bank­wesengesetz geändert werden (264 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 4. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.40.57

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Künftig sollen Genossenschaften wie Kapitalgesellschaf­ten die Möglichkeit haben, eine Spaltung vorzunehmen. Das soll diese neue Organisa­tionsform ermöglichen. Wörtlich heißt es in den Erläuterungen dazu: „Durch die vorge­schlagenen Maßnahmen könnte die Rechtsform der Genossenschaft insgesamt an At­traktivität gewinnen.“

 


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