Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 101

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Meine Damen und Herren, Genossenschaft bedeutet: einer für alle, alle für einen. In diesem Sinn ist es für mich und uns alle äußerst wichtig, dass diese Rechtsform weiter aufrechterhalten, gefördert und modernisiert wird. In diesem Sinn denke ich: Die 1 700 Genossenschaften in Österreich haben nunmehr die Möglichkeit, sich auch zu spalten, um im Sinne der Mitglieder effizienter, besser und innovativer zu sein. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Feichtinger. – Bitte.


13.49.50

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kollegin Steinacker! Begeisterung schaut anders aus – auf Steirisch –, wenn Sie schon sagen, Sie nehmen mit Begeisterung zur Kenntnis, dass wir dieser Vorlage zustimmen werden.

Wie Kollegin Becher bereits zutreffend festgestellt hat, wurden die gemeinnützigen Bauvereinigungen durch eine Bestimmung im WGG von diesem Genossenschafts­spaltungsgesetz nunmehr ausgenommen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Ebenfalls erfolgte die Klarstellung, dass ein Revisionsverband in Form eines Vereins nicht in eine Genossenschaft umgewandelt werden kann.

Diese berechtigten Anliegen der Gemeinnützigen wurden seitens der Sozialdemokratie unterstützt und haben in den vorliegenden Gesetzentwurf Eingang gefunden.

Wie Kollegin Becher ebenfalls schon gesagt hat – so weit, so gut –, hat die Diskussion über die Materie gezeigt, dass es sinnvoll ist, sich mit Expertinnen und Experten aus der Branche auf fundierter Grundlage für Änderungen von Vorhaben der Regierung einzusetzen, um so Verbesserungen zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wem nützen also diese neuen Regelungen? Cui bono? – In den Erläuterungen zum vorliegenden Gesetz wird festgehalten, dass im Unterschied zu Kapitalgesellschaften, GmbH, AG, Genossenschaften bisher eben nicht die Möglichkeit hatten, eine Spaltung vorzunehmen, das heißt, „ihr Vermögen oder einzelne Vermögenswerte im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere, neue oder bereits bestehende Genos­senschaften zu übertragen“. Dies stelle eine Benachteiligung der Genossenschaften gegenüber Kapitalgesellschaften dar. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Umgrün­dungsform der Spaltung in Hinkunft auch den Genossenschaften offenstehen.

Weiters findet sich in den Erläuterungen ausgeführt – und da wird es recht spannend –: Von den rund 1 700 in Österreich registrierten Genossenschaften dürfte in absehbarer Zeit nur ein sehr geringer Anteil tatsächlich eine Spaltung anstreben, weshalb eine spürbare Mehrbelastung der Firmenbuchgerichte nicht zu erwarten ist.

Was bleibt also unter dem Strich übrig? – Lassen Sie es mich in zwei Worten zusammen­fassen: eine Lex Raiffeisen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

13.52


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Tschank. – Bitte.


13.52.36

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Es geht um die Schaffung eines neuen Gesetzes, und, wie ich meine, eines sehr guten Gesetzes. Die Rechtsform der Genossenschaft ist bisher vom


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