Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 103

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Ein kleiner Nachhilfeunterricht für den Genossen Feichtinger: Herr Genosse Feichtin­ger, ich verstehe nicht ganz, dass gerade Sie als Genosse sich so sehr gegen dieses Genossenschaftsspaltungsgesetz aussprechen, denn ich glaube, es ist nicht eine Lex Raiffeisen. Wahrscheinlich sollten Sie wissen, dass Österreich viele bedeutende Ge­nossenschaften hat. Das fängt bei der Murauer Brauerei an, geht über die APA, über die AKM bis hin zur Bäko und den Volksbanken. Wir machen also etwas für viele und nicht für eine Gruppe, das möchte ich einmal ganz deutlich hier festhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Genossenschaftsidee ist nun einmal eine erfolgreiche Idee des Wirtschaftens, nur ist sie in Österreich nicht ganz so bekannt wie in Deutschland, aber was einer nicht kann, können eben bekanntlich viele. Das hat schon Hermann Schulze-Delitzsch ge­sagt, und immerhin ist dieses Modell des regionalen und nachhaltigen Wirtschaftens nun schon 130 Jahre alt. Man kann auch mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ – weil er schon zi­tiert worden ist – Friedrich Wilhelm Raiffeisen zitieren.

Meine Damen und Herren, Österreich ist im Hinblick auf Genossenschaften gut aufge­stellt. Deshalb begrüße ich, dass wir mit dem Genossenschaftsspaltungsgesetz das nachvollziehen, was die Kapitalgesellschaften schon sehr, sehr lange machen dürfen.

Ich möchte auch ganz kurz noch etwas zum Inhalt sagen. Im Zuge einer Spaltung wer­den Vermögensteile der zu spaltenden Gesellschaft, die auch als übertragende Gesell­schaft bezeichnet wird, auf andere Gesellschaften so übertragen, dass die Gesell­schafter der übertragenden Gesellschaft an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt werden. Damit stellt die Spaltung von Gesellschaften das Gegenstück zur Verschmel­zung dar. Es ist also sinnvoll, dass es eine Spaltung in dieser Hinsicht gibt, und sehr erfreulich, dass wir im Jahr 2018 die Möglichkeit der Gesetzwerdung nutzen.

Wir haben drei Jahre daran gearbeitet und – noch einmal – 22 Jahre darauf gewartet, dass wir diesen Prozess endlich abschließen können. Deshalb möchte ich ein Danke­schön an die Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker für den Einsatz um dieses Gesetz, an unseren Herrn Minister, der es ermöglich hat, sowie an die Da­men und Herren im Ministerium und die Experten im österreichischen Genossen­schaftsverband richten. Den Raiffeisenverband möchte ich auch erwähnen, und der SPÖ danke ich für die Zustimmung. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

13.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Mo­ser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.


13.59.05

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Frau Präsidentin! Hohes Haus! In diesem Zusammenhang möchte ich erwäh­nen, dass dieses Gesetz in Zukunft nicht nur moderner wird, indem Ungleichgewichte beseitigt werden, sondern auch einen neuen Titel erhält, nämlich Genossenschaftsge­setz. Es wird damit der Titel Gesetz „über Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaf­ten“ aus 1873 ersetzt. Das heißt, wir sind nunmehr moderner. Gleichzeitig werden Un­gerechtigkeiten zwischen den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beseitigt. Darüber hinaus wird eine Rechtslage hergestellt, wie sie seit vielen Jahren schon in Deutschland besteht. Nachdem das nur für Kapitalgesellschaften gegolten hat, nach dem Spaltungsgesetz, war es daher logisch, das nun auszuweiten.

Was den Teil mit den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften betrifft, möchte ich auch darauf hinweisen, dass bereits jetzt im § 11 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützig­keitsgesetzes Spaltungen in diesem Bereich ausgeschlossen gewesen sind.

 


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