Ein kleiner Nachhilfeunterricht für den Genossen Feichtinger: Herr Genosse Feichtinger, ich verstehe nicht ganz, dass gerade Sie als Genosse sich so sehr gegen dieses Genossenschaftsspaltungsgesetz aussprechen, denn ich glaube, es ist nicht eine Lex Raiffeisen. Wahrscheinlich sollten Sie wissen, dass Österreich viele bedeutende Genossenschaften hat. Das fängt bei der Murauer Brauerei an, geht über die APA, über die AKM bis hin zur Bäko und den Volksbanken. Wir machen also etwas für viele und nicht für eine Gruppe, das möchte ich einmal ganz deutlich hier festhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Genossenschaftsidee ist nun einmal eine erfolgreiche Idee des Wirtschaftens, nur ist sie in Österreich nicht ganz so bekannt wie in Deutschland, aber was einer nicht kann, können eben bekanntlich viele. Das hat schon Hermann Schulze-Delitzsch gesagt, und immerhin ist dieses Modell des regionalen und nachhaltigen Wirtschaftens nun schon 130 Jahre alt. Man kann auch mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ – weil er schon zitiert worden ist – Friedrich Wilhelm Raiffeisen zitieren.
Meine Damen und Herren, Österreich ist im Hinblick auf Genossenschaften gut aufgestellt. Deshalb begrüße ich, dass wir mit dem Genossenschaftsspaltungsgesetz das nachvollziehen, was die Kapitalgesellschaften schon sehr, sehr lange machen dürfen.
Ich möchte auch ganz kurz noch etwas zum Inhalt sagen. Im Zuge einer Spaltung werden Vermögensteile der zu spaltenden Gesellschaft, die auch als übertragende Gesellschaft bezeichnet wird, auf andere Gesellschaften so übertragen, dass die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft an der übernehmenden Gesellschaft beteiligt werden. Damit stellt die Spaltung von Gesellschaften das Gegenstück zur Verschmelzung dar. Es ist also sinnvoll, dass es eine Spaltung in dieser Hinsicht gibt, und sehr erfreulich, dass wir im Jahr 2018 die Möglichkeit der Gesetzwerdung nutzen.
Wir haben drei Jahre daran gearbeitet und – noch einmal – 22 Jahre darauf gewartet, dass wir diesen Prozess endlich abschließen können. Deshalb möchte ich ein Dankeschön an die Vorsitzende des Justizausschusses Michaela Steinacker für den Einsatz um dieses Gesetz, an unseren Herrn Minister, der es ermöglich hat, sowie an die Damen und Herren im Ministerium und die Experten im österreichischen Genossenschaftsverband richten. Den Raiffeisenverband möchte ich auch erwähnen, und der SPÖ danke ich für die Zustimmung. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
13.59
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Frau Präsidentin! Hohes Haus! In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass dieses Gesetz in Zukunft nicht nur moderner wird, indem Ungleichgewichte beseitigt werden, sondern auch einen neuen Titel erhält, nämlich Genossenschaftsgesetz. Es wird damit der Titel Gesetz „über Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften“ aus 1873 ersetzt. Das heißt, wir sind nunmehr moderner. Gleichzeitig werden Ungerechtigkeiten zwischen den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beseitigt. Darüber hinaus wird eine Rechtslage hergestellt, wie sie seit vielen Jahren schon in Deutschland besteht. Nachdem das nur für Kapitalgesellschaften gegolten hat, nach dem Spaltungsgesetz, war es daher logisch, das nun auszuweiten.
Was den Teil mit den gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften betrifft, möchte ich auch darauf hinweisen, dass bereits jetzt im § 11 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes Spaltungen in diesem Bereich ausgeschlossen gewesen sind.
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