Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 104

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Ich bin daher dankbar, dass auch im Rahmen des Begutachtungsverfahrens darauf hingewiesen worden ist. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Frau Abgeordnete Steinacker als Vorsitzende des Justizausschusses war diejenige, die genau dieses Gesetz vorange­trieben und es auch zum Abschluss gebracht hat.

Nicht zuletzt möchte ich auch der Vollständigkeit halber erwähnen, dass auch das Genossenschaftsrevisionsgesetz geändert wird. Es ist ja derzeit so, dass Revisionsver­bände sowohl in der Rechtsform eines Vereins nach dem Vereinsgesetz als auch als Genossenschaft gegründet werden können. Nunmehr ist auch vorgesehen, dass die Vereine identitätswahrend in Genossenschaften umgewandelt werden. Das ist auch ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei, Frau Abgeordnete Becher, ist auch vorgese­hen, dass diese identitätswahrende Umwandlung eines Revisionsverbandes in dem Fall für gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften nicht gilt.

Ich hoffe, da dieses Werk gemeinsam entstanden ist und auch die Begutachtung mit­eingeflossen ist, dass diese Gesetzesvorlage Ihre einhellige Zustimmung findet. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.01

14.01.10


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 254 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Einstimmigkeit.

Somit gelangen wir auch gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetz­entwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Ein­stimmigkeit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

14.01.525. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (113 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme der Beitritte Panamas, Uruguays, Ko­lumbiens und El Salvadors zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspek­te internationaler Kindesentführung (265 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Salzmann. – Bitte.


14.02.41

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Besuchergalerie und daheim an den Fernsehgeräten! Das am 25. Ok­tober 1980 angenommene Haager Kindesentführungsübereinkommen ist ein Überein­kommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Das Haa­ger Übereinkommen ist ein multilateraler Vertrag, der versucht, die Kinder vor den sach­lichen und körperlichen Schäden und Folgen dieser grenzüberschreitenden Entführun­gen und des Vorenthaltens zu schützen. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen meist ein Elternteil das unter 16-jährige Kind unrechtmäßig in ein anderes Land ver­bringt oder es dort in diesem anderen Land auch festhält und nicht zurückbringt.

 


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