Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 119

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Rechnungs­hofpräsidentin. – Bitte, Frau Präsidentin.


14.58.08

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Präsident Sobotka! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat gemäß Bundesver­fassung die Aufgabe, den Rechnungsabschluss für das Vorjahr zum 30. Juni des Fol­gejahres diesem Hohen Haus vorzulegen. Ich versuche, dieser Aufgabe nachzukom­men und auch Ergebnisse aus der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform schon zu be­rücksichtigen.

Wir versuchen, den Rechnungsabschluss übersichtlich zu gliedern, die Grundlagen für unsere Rechnungslegungsstandards transparent offenzulegen und vor allem zu glie­dern zwischen unserer Prüfleistung und jenen Angaben, die die haushaltsleitenden Or­gane, die ja gemeinsam mit dem Finanzministerium für den Vollzug verantwortlich sind, machen.

Das heißt also betreffend Abweichungen vom Voranschlag zum Ergebnis: Diese Be­gründungen sind Begründungen, die die haushaltsleitenden Stellen gemacht haben; und unsere Prüfleistung ergibt sich überwiegend aus der Prüfung der Abschlussrech­nungen nach § 9 RHG, wo wir feststellen konnten, dass sich die Fehlerquote verringert hat, dass es hier eine Verbesserung gab und dass auch in Bezug auf die Ergebnis­rechnung schon Verbesserungen eingetreten sind.

Wir haben beim Bundesrechnungsabschluss den Fokus auf die Ergebnisrechnung ge­legt, denn Ziel der Haushaltsrechtsreform ist es, dass wir die finanzielle Lage des Bun­des umfassend darstellen und damit auch die Transparenz erhöhen. (Präsident Sobot­ka übernimmt den Vorsitz.)

Die Zahlen und Eckdaten wurden schon genannt. Leider hat sich auch im Jahr 2017 der Trend zu negativen Haushaltsergebnissen fortgesetzt.

Man muss sagen, dass sich das Nettoergebnis gegenüber dem Jahr 2016 erheblich verbessert hat. Im Nettofinanzierungssaldo gab es aber weiterhin eine Verschlechte­rung. Eine wichtige Basis für die Situation im Jahr 2017 war natürlich der Konjunkturef­fekt und die im Vergleich zum Zeitpunkt der Budgetierung besseren Wachstumspro­gnosen, die sich im Jahr 2017 dann auch tatsächlich erfüllt haben.

Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass der Bundeshaushalt überwiegend ein Transferhaushalt ist – 72 Prozent sind Transferaufwand –, und daher bitte ich Sie, das Augenmerk auf den Transferaufwand zu legen, denn darin liegen natürlich die großen Zahlen und die großen Aufwendungen.

Kritisch betrachtet der Rechnungshof immer das Abweichen zwischen Voranschlag und tatsächlich realisierten Werten – das ist auch etwas, was wir für das heurige Jahr unter Risiken beziffert haben –, denn es geht um einen strengen Budgetvollzug und um die Berücksichtigung des Grundsatzes der Budgetwahrheit und der Budgetgenauigkeit, sodass Dinge, die planbar sind, natürlich in den Voranschlag aufgenommen werden müssen und man sie nicht nachträglich über Mittelverwendungsüberschreitungen nach­bessert.

Risiken sind eben nicht budgetierte Risiken und auch Dinge, die man sich vorgenom­men hat, in puncto Budgetkonsolidierung tatsächlich zu erreichen.

Grundsätzlich sage ich, dass die Finanzschulden weiter gestiegen sind, um 3,5 Milliar­den Euro absolut. Der Stand der Haushaltsrücklagen ist eigentlich auch beträchtlich: Er beträgt noch 15,5 Milliarden Euro. Der gesamtstaatliche Schuldenstand Österreichs, den die Statistik Austria ermittelt, liegt bei rund 290 Milliarden Euro.

 


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