Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 227

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Importeur, sondern es geht wirklich um die großen Strukturen, die in diesem Geschäft weltweit Milliardenumsätze machen. Man wird sich aber anschauen müssen, ob das auch rechtlich alles so hält.

Einige Problemfelder sehe ich schon. Es ist natürlich wieder ein hoher administrativer Aufwand – das wollten wir mit dem Regierungsprogramm eigentlich grundsätzlich eher in die andere Richtung bewegen –, denn Sie verlangen eine Dokumentationspflicht, ei­ne Prüfpflicht; es ist also schon ein komplexer Aufwand.

Ein Riesenthema, das auch von Ihrer Seite nicht gelöst wird, ist der ganze Onlinehan­del, der gerade in diesem Bereich natürlich eine marktbeherrschende Stellung hat, der aber von diesem Gesetz überhaupt nicht betroffen wäre, was ich schon als großes Problem in der Umsetzungsphase sehen würde.

Summa summarum, wie gesagt: Die neue Regierung wird sich in diesem Bereich mit starker Unterstützung der FPÖ mit Sicherheit gegen Kinderarbeit, gegen Zwangsarbeit einsetzen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion und würde mich auch freuen, wenn wir es vielleicht schaffen, einen Allparteienantrag einzubringen – einen Antrag, hinter dem alle stehen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Bravoruf des Abg. Lausch.)

21.00


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.


21.00.41

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ILO, die Internationale Arbeitsorganisation, hat Ende 2017 Zahlen betreffend Kinderarbeit veröffentlicht, und diese bestätigen, dass weltweit über 152 Millionen Kinder zwischen fünf und sieben Jahren arbeiten, und das täglich und unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Die höchste Anzahl an Kinderarbeitern findet sich in Afrika, im Pazifik und in Asien. Die Profiteure von Kin­derarbeit sind jedem bekannt: auf der einen Seite Kinderhändler und auf der anderen Seite natürlich ganze Industriezweige. Die Kinder haben natürlich auch entsprechende körperliche und seelische Schäden, gehen meist nicht zur Schule, und das hat na­türlich Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben.

Es gilt, dem mit Vehemenz einen Riegel vorzuschieben. Ich gebe da meinen Vorred­nern auf alle Fälle recht und möchte mich auch der inhaltlichen Stoßrichtung des Antra­ges selbst anschließen.

Wir haben auf europäischer Ebene bereits allgemeine Regelungen getroffen und uns auch auf verbindliche Normen geeinigt; unter anderem auch auf die ILO-Kernarbeits­normen, in denen unter anderem auch ein Verbot von Kinderarbeit und natürlich auch von Zwangsarbeit festgeschrieben ist. Trotz allem: Ausgenommen sind Importe, und für diese Importe sollen auch Regelungen getroffen werden, nämlich dahin gehend, dass auch geklagt werden kann, wenn Unternehmen trotz allem, trotz aller Standards, die wir uns selbst auferlegt und festgeschrieben haben, Produkte, Rohstoffe importie­ren, die durch Kinderarbeit erzeugt worden sind. Das soll auch geregelt werden, und es sollen Konsequenzen, Strafen eingeführt werden.

Es gibt ein paar Punkte, die ich zum vorliegenden Initiativantrag gerne einbringen möchte; es ist schon einiges erwähnt worden. Kinderarbeit selbst konzentriert sich zum größten Teil auf den Bereich der Landwirtschaft, des Weiteren auf Dienstleistungen, und der kleinste Teil ist im Bereich der Industrie angesiedelt. Ein künftiges Gesetz darf sich deshalb nicht auf den Bereich der Textilindustrie beschränken, das heißt, nur die Bekleidungsindustrie umfassen, sondern es geht um Rohstoffgewinnung, um Rohstoff­verarbeitung, natürlich dementsprechend auch um Bekleidung, es geht um Lebensmit­tel, es geht um Elektrogeräte. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

 


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