Weiters müssen wir auch einen Weg finden, um den Onlinehandel zu regeln; ja, ich gebe meinem Kollegen Wurm vollkommen recht. Es braucht eine Lösung auf europäischer Ebene, weil wir sonst durch die aktuelle Rechtslage keinerlei Unternehmen ohne Sitz in Österreich, das Onlinehandel betreibt, erwischen. Das heißt, da muss auch eine EU-weite Regelung angedacht werden.
Abschließend – das ist auch mein Input –: Die Verbandsklage sollte auch für private Verbraucherschutzvereine ermöglicht werden, denn schlussendlich ist es egal, wer diesen Unternehmen die Konsequenzen auferlegt und schlussendlich eine Abschöpfung des Gewinns erreicht, der durch Kinderarbeit, das heißt durch Produkte, die durch Kinderarbeit erzeugt worden sind, erzielt worden ist. Ob staatliche Verbraucherschutzvereine oder private Verbraucherschutzvereine, das muss egal sein, es geht um das gemeinsame Ziel.
Im Bereich der Menschenrechte gibt es noch Aufholbedarf. Ich wünsche mir wirklich, dass wir eine parteienübergreifende Lösung zustande bringen. Egal, ob es schon vor zehn Jahren hätte gemacht werden können – wir können es heute machen, und deshalb würde ich sagen: Gehen wir es an! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
21.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Ich darf den Antrag 324/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuweisen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird sowie Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (167/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich darf Frau Abgeordneter Krisper das Wort erteilen. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen! Für uns alle ist ein funktionierender Geheim- und Nachrichtendienst essenziell. Damit er gute und beste Arbeit für Österreich und für die Sicherheit in unserem Land leistet, braucht es eine umfassende parlamentarische Kontrolle. Wir haben im Moment aber das Problem, dass es zwei Unterausschüsse gibt – einen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses und einen Unterausschuss des Innenausschusses, dem ich selber angehöre –, das heißt, die Abgeordneten haben jeweils nur das halbe Bild der geheim- und nachrichtendienstlichen Tätigkeit, die in Österreich geleistet wird, deswegen unser Antrag für die Einrichtung eines Ausschusses nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, der auch mehr Rechte haben soll. Dort sollen auch weniger Abgeordnete als die Mehrheit Rechte haben, und zwar soll schon ein Viertel der Abgeordneten die Möglichkeit haben, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und auch in den Amtsräumen der Behörden Augenscheine vorzunehmen, um mehr Einblick zu bekommen.
Ebenso wichtig ist, dass schon ein Abgeordneter Anträge auf Aufklärung über die Informationslage stellen kann, damit wir besser wissen, was unsere Dienste machen, wel-
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