Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 229

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che Aufträge sie vom jeweiligen Minister bekamen und welche Maßnahmen gesetzt wurden.

Ich hoffe auf eine konstruktive Debatte im Ausschuss abseits der parlamentarischen parteipolitischen Polemik. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Lindinger. – Bitte.


21.06.14

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bei die­sem Antrag, den die Abgeordneten Krisper, Kolleginnen und Kollegen vorgelegt haben, geht es, wie gesagt, um eine Abänderung des Geschäftsordnungsgesetzes, um die Einführung eines Kontrollausschusses. Ich frage mich nur, wieso wir diesen Ausschuss brauchen, wenn wir funktionierende Fachausschüsse haben. Sie haben es angespro­chen. Es gibt bereits den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses, es gibt bereits den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, und die­se Fachausschüsse arbeiten in meinem Sinne, in unserem Sinne hervorragend und vor­bildlich.

Wie Sie auch angesprochen haben, müssen die Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit und das Verlangen von einschlägigen Auskünften und von Einsicht in die Unterlagen von den Ministern gesichert sein, dies ist aber aus unserer Sicht auch der Fall.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen und den Kolleginnen und Kollegen im Geschäftsord­nungsausschuss gemeinsam darüber zu diskutieren, denn eines ist aus unserer Sicht ganz klar: Es muss eine lückenlose parlamentarische Kontrolle geben! – Diese werden wir auch in Zukunft vorfinden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lue­ger. – Bitte.


21.07.54

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag der Frau Kollegin Krisper: Das bestehende System zeigt uns jetzt, dass die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste, speziell der Nachrichtendienste des Bundesheeres, aber auch des BVT, zweifellos sehr verbesserungsfähig ist. Allein die ersten Sitzungen des BVT-Untersuchungsausschusses haben aufgezeigt, was da für ein Mangel herrscht und dass wir in Zukunft ein noch größeres Augenmerk auf die parlamentarische Kontrolle haben müssen.

Gerade der Rechtsschutzbeauftragte hat im Bereich des staatlichen Polizeischutzes sowie in den Nachrichtendiensten im präventiven Teil eine wichtige Aufgabe, für die er sowohl die räumliche als auch die personelle Ausstattung braucht, die derzeit nicht im­mer vorhanden ist. Andererseits gibt es auch die Idee, dass wir in die nachfolgende Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten verstärkt eingebunden sind, dass er vielleicht Teil des Parlaments ist, damit wir zu mehr Informationen kommen. Das gehört disku­tiert, das gehört gut diskutiert.

Ich freue mich auch schon auf die Diskussion, wenn wir über dieses hoffentlich entste­hende Gesetz sprechen werden, aber die Grundlage dieser Diskussion sollte auch noch das Ergebnis des BVT-Untersuchungsausschusses sein, dadurch könnten wir noch


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