Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 230

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vieles einfließen lassen. Auf dieser Basis können wir dann aufbauen und sind auf alle Fälle positiv dabei. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

21.09

21.09.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte geschlossen.

Ich darf den Antrag 167/A dem Geschäftsordnungsausschuss zuweisen.

21.10.0215. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (325/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 15. Tagesordnungspunkt.

Wir dürfen in die Debatte eingehen.

Herr Abgeordneter Bernhard erhält das Wort. – Bitte.


21.10.09

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Recht, eine Petition einzu­bringen, stammt aus dem Jahr 1867. Die Dezemberverfassung legte das damals in Ar­tikel 11 fest, und seit damals ist viel passiert. Es gab die industrielle Revolution, die Massenproduktion, die Elektrizität hat sich durchgesetzt, die Kommunikation jedweder Art, der Transport, die ganze Welt hat sich geändert, Österreich ist kein reiner Agrar­staat mehr. Was sich nicht geändert hat, ist das Petitionsrecht. Es ist das gleiche wie 1867 und besagt – vom damaligen Menschenbild ausgehend war das auch eine Revo­lution, heute ist es das nicht mehr so sehr –, dass Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die Möglichkeit haben, gehört zu werden; nur gehört zu werden, das heißt nicht, dass sie verstanden werden. Das bedeutet nicht, dass ein Dialog stattfindet. Das be­deutet nicht, dass man einander auf Augenhöhe begegnet oder, was im 21. Jahrhun­dert ein Selbstverständnis wäre, dass man sie einbindet und auch ein Stück weit Ent­scheidungen nachvollziehbar macht.

Deswegen haben wir im Geschäftsordnungsausschuss einen Antrag eingebracht, um die Spielregeln aus dem 19. ins 21. Jahrhundert zu transferieren. Das mag aus man­cher Hinsicht vielleicht etwas banal klingen, aber es ist zwingend erforderlich, wenn wir den Menschen die Akzeptanz der Politik und die Prozesse der Politik verständlicher machen wollen. Ich halte das für einen relevanten Beitrag in dieser Legislaturperiode.

Zentrale Forderungen meines Antrages sind einerseits, dass Bürgerinitiativen künftig­hin online eingebracht werden können und es nicht mehr physisch eine Unterschrift und einen Übergabeort braucht, dass es ein Rederecht für Initiatoren und Initiatorinnen gibt, wenn 5 000 Unterschriften erreicht werden. Das bedeutet auch, dass es eben eine bestimmte Anzahl gibt, ab der man weiß, man kann als Bürger und Bürgerin dem Ab­geordneten das Thema persönlich näherbringen. Ich halte das für ein Ziel, das erreich­bar ist, aber auch für eine Grenze, die dafür sorgt, dass nicht alle Petitionen jedweder Art und rund um die Uhr im Nationalrat diskutiert werden.

Wir fordern eine verbesserte Kommunikation zwischen dem Parlament und den Bür­gerinnen und Bürgern. Auch heute ist es noch so, dass ein Serienbrief hinausgeht, wenn eine Petition erledigt worden ist, das heißt: Wir haben Ihr Anliegen gehört und er­ledigt!, aber es steht nicht drin, was diskutiert wurde, es steht nicht drin, was daraus geworden ist, es gibt keine inhaltliche Rückmeldung. Ich denke, das ist das Mindeste, was wir heute im 21. Jahrhundert erwarten dürfen.

 


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