vieles einfließen lassen. Auf dieser Basis können wir dann aufbauen und sind auf alle Fälle positiv dabei. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
21.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte geschlossen.
Ich darf den Antrag 167/A dem Geschäftsordnungsausschuss zuweisen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (325/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 15. Tagesordnungspunkt.
Wir dürfen in die Debatte eingehen.
Herr Abgeordneter Bernhard erhält das Wort. – Bitte.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Das Recht, eine Petition einzubringen, stammt aus dem Jahr 1867. Die Dezemberverfassung legte das damals in Artikel 11 fest, und seit damals ist viel passiert. Es gab die industrielle Revolution, die Massenproduktion, die Elektrizität hat sich durchgesetzt, die Kommunikation jedweder Art, der Transport, die ganze Welt hat sich geändert, Österreich ist kein reiner Agrarstaat mehr. Was sich nicht geändert hat, ist das Petitionsrecht. Es ist das gleiche wie 1867 und besagt – vom damaligen Menschenbild ausgehend war das auch eine Revolution, heute ist es das nicht mehr so sehr –, dass Bürgerinnen und Bürger in diesem Land die Möglichkeit haben, gehört zu werden; nur gehört zu werden, das heißt nicht, dass sie verstanden werden. Das bedeutet nicht, dass ein Dialog stattfindet. Das bedeutet nicht, dass man einander auf Augenhöhe begegnet oder, was im 21. Jahrhundert ein Selbstverständnis wäre, dass man sie einbindet und auch ein Stück weit Entscheidungen nachvollziehbar macht.
Deswegen haben wir im Geschäftsordnungsausschuss einen Antrag eingebracht, um die Spielregeln aus dem 19. ins 21. Jahrhundert zu transferieren. Das mag aus mancher Hinsicht vielleicht etwas banal klingen, aber es ist zwingend erforderlich, wenn wir den Menschen die Akzeptanz der Politik und die Prozesse der Politik verständlicher machen wollen. Ich halte das für einen relevanten Beitrag in dieser Legislaturperiode.
Zentrale Forderungen meines Antrages sind einerseits, dass Bürgerinitiativen künftighin online eingebracht werden können und es nicht mehr physisch eine Unterschrift und einen Übergabeort braucht, dass es ein Rederecht für Initiatoren und Initiatorinnen gibt, wenn 5 000 Unterschriften erreicht werden. Das bedeutet auch, dass es eben eine bestimmte Anzahl gibt, ab der man weiß, man kann als Bürger und Bürgerin dem Abgeordneten das Thema persönlich näherbringen. Ich halte das für ein Ziel, das erreichbar ist, aber auch für eine Grenze, die dafür sorgt, dass nicht alle Petitionen jedweder Art und rund um die Uhr im Nationalrat diskutiert werden.
Wir fordern eine verbesserte Kommunikation zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern. Auch heute ist es noch so, dass ein Serienbrief hinausgeht, wenn eine Petition erledigt worden ist, das heißt: Wir haben Ihr Anliegen gehört und erledigt!, aber es steht nicht drin, was diskutiert wurde, es steht nicht drin, was daraus geworden ist, es gibt keine inhaltliche Rückmeldung. Ich denke, das ist das Mindeste, was wir heute im 21. Jahrhundert erwarten dürfen.
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