Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 231

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Wir fordern darüber hinaus eine Zusammenfassung mehrerer Bürgerinitiativen mit glei­chem Ausmaß. Als es beispielsweise um das Thema Freihandel ging, aber auch um viele andere Themen, die die Menschen in unserem Land beschäftigt haben, war es nicht möglich, alle Petitionen an einem Tisch gemeinsam zu diskutieren.

Es ist Zeit, dass wir in diesem Bereich einen Schritt vorwärts gehen, es ist seit vielen Jahren nichts passiert. Wir NEOS reden tagein, tagaus mit den Kollegen. Wir müssen diesen nächsten Schritt gehen, wir müssen endlich den Schritt schaffen, dass eine Pe­tition keine Gnade mehr ist, basierend auf einem Bürgerrecht, sondern ein Recht in diesem Hohen Haus, das jeder Bürger und jede Bürgerin aktiv in Anspruch nehmen kann. Ich bitte um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.13


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lindin­ger. – Bitte.


21.13.26

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit diesem Antrag des Kolle­gen Bernhard wird etwas vorgelegt, worauf sich die Klubs vor einiger Zeit grundsätzlich schon einmal positiv verständigt haben. Zentral muss es für uns hierbei darum gehen, die möglichen Instrumente der Einbringung der Bürger auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Dabei darf man aber eines sicher nicht vergessen: Es muss klar strukturierte Unterschiede zwischen Bürgerinitiativen auf der einen Seite und einem Volksbegehren auf der anderen Seite geben; so zum Beispiel die verpflichtende Anhö­rung des Erstunterzeichners – beim Volksbegehren ist sie gesetzlich festgeschrieben und bei den Bürgerinitiativen nicht unbedingt verpflichtend.

Ein weiterer Punkt ist schon angesprochen worden: Ich glaube, dass wir nur dann auf dem aktuellen Stand der Technik sein können, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Bürgerinitiativen auch online unterzeichnen können. Dies muss mit Handysignatur, Bürgerkarte et cetera auch möglich gemacht werden. Eines ist wichtig: dass diese Ins­trumente für Wahlberechtigte in Österreich zugänglich sind.

Ich freue mich darauf, über Ihren Antrag im Geschäftsordnungsausschuss noch näher zu diskutieren, damit wir auch eine zeitgemäße Ausgestaltung der Bürgerinstrumente im Sinne der Bevölkerung Österreichs haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.15


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.


21.15.11

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Antrag liegt vor. – Danke, Michael Bernhard, für diese Initiative.

Grundsätzlich ist zu sagen, auch für unsere Fraktion gibt es darin natürlich Ansätze, denen wir auch zustimmen können; etwa wenn wir sehen, dass es in Zukunft Petitio­nen und Bürgerinitiativen auch in elektronischer Form geben soll. Ich glaube, in diesem Zeitalter, im 21. Jahrhundert, und im Zeichen der Digitalisierung 4.0 ist es höchst an der Zeit, dass unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern dieses Instrument zugänglich ge­macht wird.

Eine weitere Erleichterung wird natürlich sein, dass sich der Ausschuss ab einer gewis­sen Anzahl an Unterschriften mit dem Thema befassen muss – nicht so wie jetzt, dass etwas einfach vertagt wird und lange in der Schublade liegen bleibt. Diese Initiative kön­nen wir auch begrüßen.

 


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