Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung, 19. Oktober 2018 / Seite 26

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Also, Herr Kollege Rosenkranz, das ist jetzt lustig, dass sich genau Ihre Fraktion jetzt vor die Wissenschaftler wirft (Zwischenruf des Abg. Schellhorn) und sagt: Es ist unglaublich, dass - - (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich gebe Ihnen recht, es ist die Formulierung von mir nicht sonderlich nett gewählt, ich entschuldige mich auch hier bei Herrn Professor Mazal für diese Formulierung. Das ändert aber nichts daran, dass das Gutachten meiner Meinung nach absolut nicht haltbar ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Genügt schon! Passt schon!) Dass sich aber gerade Ihre Fraktion jetzt hierherstellt und die Wissenschaft verteidigt – es sind normalerweise eher bei Ihnen die Leute, die das nicht machen. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Da sind Sie falsch aufgelegt!)

Fakt ist, dass die Europäische Union ein Rechtssystem hat und auch der Schengener Grenzkodex ein entsprechendes Rechtssystem hat, auf das wir uns geeinigt haben. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten der FPÖ und Abg. Schellhorn.) Ich weiß jetzt nicht, Herr Bundesminister, welches Europarechtsbuch Sie gelegentlich zur Hand nehmen oder ob Sie eines zur Hand nehmen oder wer Sie berät, aber Fakt ist, dass die konsequente Weiterverlängerung der Grenzkontrollen schlichtweg europa­rechtswidrig ist und auch das, was Sie angeführt haben, das dementsprechend bestätigt.

Wenn Sie diese Rechtsgrundlagen – und Sie haben ja zumindest eine oder zwei angeführt – genau lesen, dann wissen Sie, dass es zwei Möglichkeiten gibt. Es gibt den Artikel 25 und den Artikel 29 des Schengener Grenzkodex. Der eine sagt, dass es ein außergewöhnlicher Umstand ist, wenn der Schutz der EU-Außengrenzen – das ist das, worauf wir uns 2015 berufen haben – nicht intakt ist, und deswegen Grenz­kontrollen für maximal zwei Jahre eingeführt werden können. Wenn wir 2015 damit begonnen haben, das ist eine einfache Rechnung, dann sind wir 2017 damit fertig, dann sind zwei Jahre vorbei.

Dann gibt es noch die andere Möglichkeit, nämlich dass nach Artikel 25 Grenz­kontrollen eingeführt werden. Das ist dann der Fall, wenn die innere Sicherheit gefähr­det ist, wenn eine terroristische Bedrohung da ist. Das kann man machen, maximal 30 Tage, und dann insgesamt auf maximal sechs Monate ausweiten. Abgesehen davon, dass der Innenminister die falsche Begründung geliefert hat, wieso er es jetzt weiter ausweiten will, ist es doch Faktum, dass es, wenn man es maximal sechs Monate machen kann und wir 2017 begonnen haben, jetzt nicht mehr möglich sein kann.

Das heißt, es ist ganz klar geregelt, dass wir das nur einmal machen dürfen, mit einer einmaligen Verlängerung – und nicht zweimalig und auch nicht dreimalig, so wie Sie es jetzt vorhaben. Das heißt, Sie nehmen hier ganz bewusst den Rechtsbruch in Kauf, und Ihre einzige Argumentation ist: Die anderen machen es ja auch! – Gratuliere der österreichischen Bundesregierung, das ist eine Argumentation, die mehr als peinlich ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was Sie machen, Herr Bundesminister, und das ist das, was mich so irritiert, ist, dass Sie das ja sehr bewusst machen und dass Sie sehr bewusst in Kauf nehmen, dass die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger in Europa eingeschränkt werden. Wir halten das für falsch, deswegen bringe ich noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Rücknahme der unverhältnismäßig eingesetzten Kontrollen an der österreichi­schen Staatsgrenze“

 


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