Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung, 19. Oktober 2018 / Seite 27

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die angekündigte Verlängerung der Kontrollen an den öster­reichischen Staatsgrenzen sofort zurückzunehmen. Die österreichische Ratspräsident­schaft soll außerdem ihre Verantwortung wahrnehmen, auf eine europäische Einigung zur Rückkehr zum Normalzustand im Schengenraum und damit ein Ende der Binnen­grenzkontrollen hinzuwirken.“

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Herr Bundesminister, Sie haben gestern gesagt, als Sie nach dem Brexitreferendum am 24. Juni aufgewacht sind, sind Sie in einer völlig anderen Welt aufgewacht. Ich sage Ihnen etwas: Wenn Sie so weitermachen und weiterhin die Grenzkontrollen verlängern, dann werden Sie irgendwann einmal in einer wirklich völlig anderen Welt aufwachen; dann werden Sie in einem Europa aufwachen, das von Grenzen, von dauerhaften Grenzen und von Unfreiheit dominiert ist. – Wenn Sie das wollen, dann machen Sie genau so weiter! Das ist nicht meine Vision von einem gemeinsamen Europa! (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Abg. Wittmann: „Gefälligkeitsgutachten“ war nicht so schlimm wie „Professor Rosenkranz“!)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolle­ginnen und Kollegen

betreffend Rücknahme der unverhältnismäßig eingesetzten Kontrollen an der öster­reichischen Staatsgrenze

eingebracht im Zuge der Debatte in der 42. Sitzung des Nationalrats über die Dring­liche Anfrage der Abg. Mag. Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen

Durch ein Schreiben an die Europäische Kommission teilte der österreichische Innen­minister im Oktober 2018 mit, dass Österreich die 2015 eingesetzten Kontrollen an der Staatsgrenze Österreichs um weitere sechs Monate verlängern wird. Als Gründe dafür nannte er "nicht ausreichende Stabilität" der Lage bezüglich Sekundärmigration und innerer Sicherheit.

Der Schengenraum ist eigentlich ein Gebiet ohne Binnengrenzen und entsprechende Kontrollen an diesen. Gemäß dem Schengener Grenzkodex (Art. 25 ff. VO 2016/399) ist es den Schengen-Staaten in absoluten Ausnahmesituationen gestattet, temporär und nur bei ernsthafter Bedrohung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ord­nung, Grenzkontrollen an den nationalen Grenzen einzuführen. Das Schengen-Abkom­men macht klar, dass von dieser Möglichkeit nur in einer absoluten Notsituation als letztes Mittel Gebrauch gemacht werden darf, denn es geht dabei um die Ein­schränkung der Freiheit von Bürgerinnen und Bürgern. Der Text des Abkommens besagt: "Die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen darf in Umfang und Dauer nicht über das Maß hinausgehen, das zur Bewältigung der ernsthaften Bedrohung unbedingt erforderlich ist."

Die von der Bundesregierung vorgebrachten Gründe für die Verlängerung der Grenz­kontrollen konstituieren keine solche Ausnahmesituation. Seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 sind die illegalen Grenzgänge um 95% gesunken. Gleichsam ist


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