Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 80

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Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Kenntnisnahme aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 289 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

12.38.327. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 387/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verord­nung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefun­gen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilieninvest­mentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, und

den Antrag 143/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen durch Umden­ken in der Kapitalmarktpolitik (323 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Löger in unserer Mitte und erteile als Erster Frau Abgeordneter Mag.a Selma Yildirim das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.39.44

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Hohes Haus! Die Intention dieser Geset­zesvorlage ist grundsätzlich begrüßenswert. Da geht es um die Umsetzung einer EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für einfache, transparente und standardi­sierte Verbriefung.

Ich merke an, dass die Finanzmarktaufsicht im Begutachtungsverfahren durchaus eine kritische Stellungnahme hinsichtlich Konsumentenschutzbestimmungen, die nicht ein­gearbeitet wurden, abgegeben hat. Dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemo­kraten dieses Paket trotzdem ablehnen werden, liegt daran, dass in diesem Zusam­menhang das Aktiengesetz geändert wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die internationale finanzbehördliche Eingreif­truppe gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat Österreich sehr lange kriti­siert. Die Vorgängerregierung hat im Jahre 2011 entsprechende Maßnahmen gesetzt, nämlich die Möglichkeiten betreffend Inhaberaktien verschärft bis verunmöglicht, und sie hat darauf bestanden, dass Aktien nicht anonymisiert sind, sondern dass die Iden­tität jener, die eben an der Börse mit Aktien handeln, sinnvollerweise tatsächlich nach­vollziehbar und erkennbar festgestellt werden kann.

Wir erleben etwas, was eben wieder zu einer Liberalisierung führt. Kaum hat sich die Finanzmarktsituation nach diesen zwei großen Finanzkrisen stabilisiert, wird in diesem Bereich wieder liberalisiert, und das ist ein Widerspruch. Das ist deswegen ein Wider­spruch, da der Herr Finanzminister sagt, wenn es um Geldwäsche und Terrorismusfi­nanzierung gehe, bestehe nicht mehr in diesem Ausmaß Handlungsbedarf, und der Herr Innenminister warnt die Bevölkerung vor Terror und Amoklauf. (Die Rednerin hält


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