Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 187

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

stellung ein. Das begleitende Monitoring wird uns in den nächsten Monaten aufzeigen, ob sich so manche Befürchtungen bewahrheiten und ob man da möglicherweise noch nachschärfen muss.

Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Verantwortlichen im Familienministerium und an die Abgeordneten des Familienausschusses, denn sie haben sich in den vergan­genen Tagen Zeit genommen, um sich mit den Behindertenverbänden auszutauschen und Fall für Fall durchzugehen. Es konnten dabei einige Unsicherheiten und Unklar­heiten beseitigt werden, wenn auch noch nicht alle, aber dafür sind dann die Gesprä­che in Zukunft auf jeden Fall sehr aufschlussreich und wichtig.

Diese gesetzliche Klarstellung, die wir jetzt im Anschluss beschließen, ist nun mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes konform. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Je rascher wir diesen Antrag beschließen, desto schneller haben die Betroffenen auch wieder Rechtssicherheit – da auch die Rede davon war, das Ganze noch einmal aufzu­schieben. Es geht da aber um die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe, und im Falle einer Aufschiebung würde sich dieser Prozess wieder um Monate verzögern und Menschen mit Behinderung würden ohne diese Auszahlung dastehen, und ich denke, die ist ganz, ganz wichtig, um den Alltag zu bestreiten.

Wir binden natürlich weiterhin die Behindertenorganisationen ein, aber als erster Schritt ist, wie gesagt, dieser Beschluss notwendig. Dazu liegt auch ein Entschließungsantrag vor – zum Einführungserlass und zum geplanten Monitoring –, und es freut mich sehr, dass zumindest beim Entschließungsantrag Einvernehmen besteht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Car­men Schimanek. – Bitte.


18.27.53

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Der Schutz von Leben und beson­ders von Kindern, die an einer erheblichen Behinderung leiden, ist unser maßgebliches Ziel. Viele Betroffene waren natürlich nach der Veröffentlichung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes völlig überrascht, auch überfordert und verunsichert, aber sowohl die Frau Bundesminister als auch ich haben uns sofort nach Bekanntwerden massiv dafür eingesetzt, dass diese Reparatur schnellstens geschehen kann, und das ist damit jetzt auch erledigt.

Ich bin nur etwas überrascht, wie mit diesem Thema seitens Teilen – ich muss jetzt sagen: Teilen – der SPÖ umgegangen wird. Die heutigen Diskussionsbeiträge der Kol­legin Sandler, aber auch die des Kollegen Kovacevic waren in der Sache zwar etwas kritisch, aber in der Wortwahl noch sehr gewogen, so, wie man es halt in der Oppo­sition machen kann und darf, wenn man gewisse Dinge bekrittelt. (Abg. Wittmann: ... was ist darf?) Frau Kollegin Erasim aber hat sich mehr als einmal in der Wortwahl und im Ton vergriffen. Ich denke, die Behindertenverbände und auch die Menschen mit Be­hinderung haben es sich nicht verdient, dass aus diesem Thema politisches Kleingeld geschlagen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe bereits im Ausschuss gesagt, ich war total schockiert, ich habe mir auch die Kommentare dazu nach dem Bekanntwerden dieser VwGH-Urteile angesehen.

Ich weiß nicht, ob Sie kontrast.at kennen. Auf dieser Seite gibt es einen Artikel vom 9. Oktober mit der Überschrift: „Verschlechterung statt Reparatur: Regierung streicht erhöhte Familienbeihilfe für Behinderte“. (Abg. Nehammer: SPÖ-Desinformation!) Un­ter diesen Artikel hat ein Leser folgendes Posting geschrieben, über das ich total scho­ckiert gewesen bin (Abg. Nehammer: SPÖ-Blog!):

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite