Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (273 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2018) (317 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 17. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bei der vorliegenden Materie geht es um die Schifffahrtsrechtsnovelle, die im Wesentlichen zwei Punkte umfasst. Auf der einen Seite geht es darum, für die zahlreichen privaten Bootsfahrer die Möglichkeiten zu schaffen, behördliche Hürden abzubauen. Das – den Behördendschungel und den Gesetzesdschungel entsprechend lichter zu machen – ist ja auch etwas, das wir uns mit dieser Regierung vorgenommen haben, und das ist hiermit gewährleistet. Es wird also gewisse Maßnahmen hinsichtlich der Überprüfung von Privatbooten geben, damit man in Zukunft nicht mehr so oft zur Überprüfung muss. Dies ist teilweise auch als Schikane wahrgenommen worden.
Auf der anderen Seite musste man sich aber auch bei der Schifffahrtsrechtsnovelle mit dem Umstand befassen, dass sehr, sehr viele Unfälle im Schifffahrtsbereich auch durch Alkohol initiiert worden sind. Da wird es in Zukunft eine Anpassung an die Straßenverkehrsordnung und die damit verbundenen Überprüfungsmaßnahmen geben. Es gibt also jetzt Vortester für die Schifffahrt, Flussschifffahrt und so weiter.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir hier wiederum einen weiteren Schritt gemacht haben, damit gewisse Gesetze einfacher verstanden werden können. Ich danke dem Bundesminister für den Gesetzentwurf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
20.28
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Unterrainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Rängen und vor den Bildschirmen! Mit der Schifffahrtsrechtsnovelle werden wir heute Änderungen im Schifffahrtsgesetz und im Seeschifffahrtsgesetz beschließen. Dazu gehört unter anderem auch die Anpassung der Bestimmungen an den Europäischen Code für Binnenwasserstraßen, was wir Sozialdemokraten natürlich sehr begrüßen.
Weiters beinhaltet diese Novelle Klarstellungen zum Erwerb der Befähigungsausweise zum Führen von Jachten auf See, Klarstellung über die Anwendbarkeit österreichischen Seeschifffahrtsrechts, Zumessung von Bescheidqualität für die Urkunde Seebrief, Einführung des Seebriefs für Schlauchboote, Verfahrenskonzentration und Verwaltungsvereinfachungen, Veröffentlichungen von Verkehrsinformationen auf elektronischem Wege sowie die Einführung der Verwendung von Alkovortestgeräten bei Routinekontrollen. Diese Anpassungen sind ausnahmslos zu befürworten.
Als Tourismussprecher möchte ich einen Punkt besonders hervorheben, und zwar die Sicherheit der Menschen und den Konsum von Alkohol. Alles, was die Sicherheit für den Einzelnen und die Einzelne erhöht, rettet im Extremfall auch Leben. Vor allem
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