Schifffahrtsrechtsnovelle 2018 (273 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 90/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 90/BNR, Dafür: V, S, F, N, P. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2018)

Schwerpunkt der Regierungsvorlage

  • Einführung der Möglichkeit zur Verwendung von sogenannten Alkohol-Vortestgeräten bei routinemäßigen Verkehrskontrollen
  • Veröffentlichung von Verkehrsinformationen auf elektronischem Weg anstatt bislang z.B. auf Amtstafeln
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1629 mittels innerstaatlicher Verordnung der Verwaltung
  • Verfahrenskonzentration bei jedenfalls einer Bezirksverwaltungsbehörde für Bewilligungen von Veranstaltungen auf Gewässern
  • Einführung des Seebriefs auch für Schlauchboote
  • Zumessung von Bescheidqualität für die Urkunde Seebrief
  • Beschränkung der Anwendbarkeit österreichischen Seeschifffahrtsrechts auf Jachten wie international üblich auf Jachten mit einer Länge von weniger als 24 m an Stelle bis zu 24 m
  • Klarstellung, dass österreichische Befähigungsausweise für die Führung von Jachten auf See in Respektierung der Hoheitsrechte der Küstenstaaten nur von Staatsangehörigen oder Einwohnern im Wege einer im privaten Rechtsverhältnis vor inländischen Prüfungsorganisationen abgelegten Prüfung erworben werden können
Stand: 19.09.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
PILZ
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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