Stenographisches Protokoll
43. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVI. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 24. Oktober 2018
43. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVI. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 24. Oktober 2018
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 24. Oktober 2018: 9.04 – 23.15 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen
2. Punkt: Bericht über den Antrag 380/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anerkennung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten
3. Punkt: Bericht über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen
4. Punkt: Bericht über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug
5. Punkt: Bericht über den Antrag 6/A der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000
7. Punkt: Bericht über den Antrag 387/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilieninvestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, und den
Antrag 143/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen durch Umdenken in der Kapitalmarktpolitik
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird
9. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll
10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden
11. Punkt: Bericht über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bessere Kontrollsysteme bei der Familienbeihilfe
12. Punkt: Bericht über den Antrag 386/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
13. Punkt: Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016
14. Punkt: Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme
15. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird
17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2018)
18. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkäufe von Wohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen – Reihe BUND 2017/61
19. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Bezüge der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauvereinigungen – Reihe BUND 2017/62
20. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft – Reihe BUND 2017/63
21. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/41
22. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Entwicklung ausgewählter Forschungsprogramme des Bundes – Reihe BUND 2018/1
2
23. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Studentenförderungsstiftung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/22
24. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuernummern und Umsatzsteueridentifikations-Nummern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/23
25. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Uni.PR – Verein zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Universitäten – Reihe BUND 2018/25
26. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Auswirkungen des Kollektivvertrags für ArbeitnehmerInnen der Universitäten; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/29
27. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Gartenbauzentrum Schönbrunn; Gewinnung von Orthofotos auf Ebene des Bundes – Reihe BUND 2018/39
28. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend FWF – Internes Kontrollsystem; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/40
29. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Bürgerinitiativen Nr. 20, 25, 45 und 46
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (373/A)
*****
Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 18
Ordnungsruf ................................................................................................................. 173
Geschäftsbehandlung
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG 41
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ................................... 70
Unterbrechung der Sitzung ................................................................................. 71, 118
Aktuelle Stunde (11.)
Thema: „Sozialversicherung Neu als Grundlage einer Gesundheitsreform“ 18
RednerInnen:
Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................ 18
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 21
August Wöginger ......................................................................................................... 24
Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ................................................................................. 26
Dr. Dagmar Belakowitsch ........................................................................................... 28
Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 29
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ......................................................................... 31
Gabriela Schwarz ......................................................................................................... 33
Josef Muchitsch ........................................................................................................... 34
Dr. Brigitte Povysil ....................................................................................................... 36
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 38
Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 39
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 18
Ausschüsse
Zuweisungen ......................................................................................................... 40, 265
Dringliche Anfrage
der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „die Zerstörung unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems durch die Kassenzentralisierung“ (2069/J) ................................ 118
Begründung: Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc .......................................................... 129
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ....................................................... 132
Debatte:
Rainer Wimmer ........................................................................................................... 140
August Wöginger .............................................................................................. 142, 145
Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 145
Dr. Dagmar Belakowitsch ......................................................................................... 146
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 147
Mag. Bruno Rossmann .............................................................................................. 149
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 152
Gabriela Schwarz ....................................................................................................... 153
Dr. Brigitte Povysil ..................................................................................................... 154
Josef Schellhorn ........................................................................................................ 155
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 157
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 159
Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................. 162
Dipl.-Ing. Georg Strasser .......................................................................................... 162
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 163
Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 165
Philip Kucher .............................................................................................................. 167
Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 168
Mag. Christian Ragger ............................................................................................... 168
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ............................................................................. 170
Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 171
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 173
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „echte Reform angehen“ – Abstimmung ........................................... 161, 174
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen (284 d.B.) ................................................ 4
2
2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 380/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anerkennung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten (285 d.B.) ......................................................................................... 42
3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen (286 d.B.) ........................................................ 42
RednerInnen:
Josef Muchitsch ........................................................................................................... 42
Petra Wagner ................................................................................................................ 44
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 45
August Wöginger ......................................................................................................... 47
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ......................................................................... 49
Carmen Schimanek ...................................................................................................... 50
Gabriele Heinisch-Hosek ............................................................................................. 50
Tanja Graf ...................................................................................................................... 53
Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 54
Mag. Michael Hammer .................................................................................................. 55
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 55
Birgit Silvia Sandler ..................................................................................................... 56
Angela Lueger .............................................................................................................. 57
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil“ – Ablehnung ..................... 46, 57
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „volle Anrechnung der Karenzzeiten durch Gesetz“ – Ablehnung .................................... 52, 57
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 284 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen“ (E 29) .............. 57
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 285 und 286 d.B. ................................. 57
4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug (287 d.B.) .................................................................. 57
RednerInnen:
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 58
Peter Wurm ................................................................................................................... 58
Josef Schellhorn ................................................................................................... 60, 67
Mag. Michael Hammer .................................................................................................. 61
Franz Hörl (tatsächliche Berichtigung) ......................................................................... 62
Peter Wurm (tatsächliche Berichtigung) ....................................................................... 62
Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................... 63
Werner Neubauer, BA .................................................................................................. 64
Josef Muchitsch ........................................................................................................... 65
Hannes Amesbauer, BA .............................................................................................. 66
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 67
Efgani Dönmez, PMM ................................................................................................... 68
Dr. Dagmar Belakowitsch ........................................................................................... 69
Dr. Stephanie Krisper (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 70
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 287 d.B. (namentliche Abstimmung) ........... 70
Verzeichnis des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung ....................................... 71
Gemeinsame Beratung über
5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 6/A der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (288 d.B.) ............................................................... 72
6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000 (289 d.B.) ........................................................................................................................ 73
RednerInnen:
Ing. Markus Vogl ........................................................................................................... 73
Hannes Amesbauer, BA .............................................................................................. 74
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ......................................................................... 75
Tanja Graf ...................................................................................................................... 76
Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 77
Andrea Michaela Schartel ........................................................................................... 78
Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ......................................................... 78
Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................... 79
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 288 und 289 d.B. ................................. 79
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 387/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilieninvestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, und den
Antrag 143/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen durch Umdenken in der Kapitalmarktpolitik (323 d.B.) 80
RednerInnen:
Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 80
Karlheinz Kopf .............................................................................................................. 81
Doris Margreiter ........................................................................................................... 82
Hermann Brückl ........................................................................................................... 83
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 84
Bundesminister Hartwig Löger .................................................................................. 85
Peter Haubner ............................................................................................................... 86
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................... 86
Annahme des Gesetzentwurfes in 323 d.B. ................................................................... 87
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (324 d.B.) ........................................................... 88
RednerInnen:
Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 88
Dr. Angelika Winzig ..................................................................................................... 89
Mag. Bruno Rossmann ................................................................................................ 89
Hermann Brückl ........................................................................................................... 90
Mag. Bruno Rossmann (tatsächliche Berichtigung) .................................................... 91
Mag. Karin Greiner ....................................................................................................... 92
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 92
Ing. Reinhold Einwallner ............................................................................................. 95
Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 96
Maximilian Linder ......................................................................................................... 96
Wolfgang Knes ............................................................................................................. 97
Mag. Andreas Hanger (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 98
Annahme des Gesetzentwurfes in 324 d.B. ................................................................... 98
9. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (258 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (325 d.B.) ........................................................................................................................ 99
RednerInnen:
Franz Leonhard Eßl ..................................................................................................... 99
Ing. Maurice Androsch .............................................................................................. 100
Mag. Bruno Rossmann .............................................................................................. 101
Christoph Stark .......................................................................................................... 101
Bundesminister Hartwig Löger ................................................................................ 103
Genehmigung des Staatsvertrages samt Protokoll in 325 d.B. ................................... 103
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (290 d.B.) ............................................... 104
11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bessere Kontrollsysteme bei der Familienbeihilfe (291 d.B.) ...................................................................................................................... 104
RednerInnen:
Eva Maria Holzleitner, BSc ........................................................................................ 104
Norbert Sieber ............................................................................................................ 105
Michael Bernhard ....................................................................................................... 106
Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 108
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 108
Bundesministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ............................................... 110
Dr. Gudrun Kugler ..................................................................................................... 112
Cornelia Ecker ............................................................................................................ 114
Carmen Schimanek .................................................................................................... 115
Claudia Gamon, MSc (WU) ........................................................................................ 116
Martina Kaufmann, MMSc BA ................................................................................... 117
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 117
Nikolaus Prinz ............................................................................................................ 174
Ricarda Berger ........................................................................................................... 175
Annahme des Gesetzentwurfes in 290 d.B. ................................................................. 177
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 291 d.B. ...................................................... 177
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 386/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (292 d.B.) .................................. 177
RednerInnen:
Birgit Silvia Sandler ................................................................................................... 177
Norbert Sieber ............................................................................................................ 178
Christian Kovacevic ................................................................................................... 180
Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 181
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 181
Michael Bernhard ....................................................................................................... 182
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA ....................................................................... 183
Bundesministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ............................................... 184
Claudia Plakolm .......................................................................................................... 186
Carmen Schimanek .................................................................................................... 187
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 188
Sandra Wassermann .................................................................................................. 188
Kira Grünberg ............................................................................................................. 189
Entschließungsantrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Birgit Silvia Sandler, Michael Bernhard, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbeziehung von Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des Einführungserlasses und Evaluierung der Neuregelung“ – Annahme (E 30) ........................................................................ 191, 192
Annahme des Gesetzentwurfes in 292 d.B. ................................................................. 191
Gemeinsame Beratung über
13. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (255 d.B.): Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016, und Protokoll über eine Änderung des Artikels 56 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 6. Oktober 2016 (313 d.B.) .............. 192
14. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (276 d.B.): Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Europäischen Satellitennavigationsprogramme (314 d.B.) ............................................................................................................................. 192
RednerInnen:
Walter Rauch .............................................................................................................. 192
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 193
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 194
Bundesminister Ing. Norbert Hofer ......................................................................... 194
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 195
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 196
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 313 und 314 d.B. .................................... 197
Beschlussfassung im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 313 d.B. ................ 197
15. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (257 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003, das Funkanlagen-
Marktüberwachungs-Gesetz, das Funker-Zeugnisgesetz 1998, das Postmarktgesetz, das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (315 d.B.) ...................................................... 197
RednerInnen:
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 198
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 199
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ............................................................................. 200
Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................... 201
Bundesminister Ing. Norbert Hofer ......................................................................... 202
Philip Kucher .............................................................................................................. 204
Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 207
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 208
Johann Singer ............................................................................................................ 208
Franz Leonhard Eßl ................................................................................................... 209
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 210
Mario Lindner .............................................................................................................. 212
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher!“ – Ablehnung 206, 213
Annahme des Gesetzentwurfes in 315 d.B. ................................................................. 212
16. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (274 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird (316 d.B.) ...................................................... 213
RednerInnen:
Erwin Angerer ............................................................................................................ 213
Konrad Antoni ............................................................................................................ 214
Franz Hörl ................................................................................................................... 215
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 216
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 217
Ing. Christian Pewny .................................................................................................. 218
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 219
Annahme des Gesetzentwurfes in 316 d.B. ................................................................. 219
17. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (273 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schifffahrtsgesetz und das Seeschifffahrtsgesetz geändert werden (Schifffahrtsrechtsnovelle 2018) (317 d.B.) ...................................................................................................................... 220
RednerInnen:
Christian Hafenecker, MA ......................................................................................... 220
Mag. (FH) Maximilian Unterrainer ............................................................................. 220
Johann Rädler ............................................................................................................ 221
Dr. Peter Wittmann (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 222
Mag. Günther Kumpitsch .......................................................................................... 222
Bundesminister Ing. Norbert Hofer ......................................................................... 223
Annahme des Gesetzentwurfes in 317 d.B. ................................................................. 224
Gemeinsame Beratung über
18. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Verkäufe von Wohnungen durch gemeinnützige Bauvereinigungen – Reihe BUND 2017/61 (III-66/303 d.B.) ............................................................................................................................. 224
19. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bezüge der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauvereinigungen – Reihe BUND 2017/62 (III-67/304 d.B.) ............................................................................................................. 224
20. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend GESIBA Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft – Reihe BUND 2017/63 (III-68/302 d.B.) ............................................................................................................................. 224
21. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/41 (III-173/305 d.B.) ............................................................................................................................. 224
RednerInnen:
Hermann Gahr ............................................................................................................ 225
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 225
Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 226
Dr. Irmgard Griss ....................................................................................................... 227
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 228
Johann Singer ............................................................................................................ 229
Rudolf Plessl ............................................................................................................... 230
Mag. Philipp Schrangl ................................................................................................ 231
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 232
Angela Fichtinger ....................................................................................................... 233
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 234
Alois Kainz .................................................................................................................. 234
Mag. Maria Smodics-Neumann ................................................................................. 235
Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................... 236
Peter Gerstner ............................................................................................................ 237
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ......................................................... 238
Doris Margreiter ......................................................................................................... 239
Andreas Kollross ....................................................................................................... 240
Wolfgang Zanger (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 241
Kenntnisnahme der vier Berichte III-66, III-67, III-68 und III-173 d.B. ......................... 241
Gemeinsame Beratung über
22. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Entwicklung ausgewählter Forschungsprogramme des Bundes – Reihe BUND 2018/12 (III-95/306 d.B.) ............................................................................................................................. 242
23. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Studentenförderungsstiftung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/22 (III-127/307 d.B.) ................................................................................................................ 242
24. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Neuaufnahmen, Vergabe und Löschung von Steuernummern und Umsatzsteueridentifikations-Nummern; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/23 (III-128/308 d.B.) ............................. 242
25. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Uni.PR – Verein zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Universitäten – Reihe BUND 2018/25 (III-135/309 d.B.) ................................................................................. 24
2
26. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Auswirkungen des Kollektivvertrags für ArbeitnehmerInnen der Universitäten; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/29 (III-140/310 d.B.) ................................................................................. 242
27. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gartenbauzentrum Schönbrunn; Gewinnung von Orthofotos auf Ebene des Bundes – Reihe BUND 2018/39 (III-170/311 d.B.) ........................................................................................................... 242
28. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend FWF – Internes Kontrollsystem; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/40 (III-172/312 d.B.) 242
RednerInnen:
Maria Großbauer ........................................................................................................ 243
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 244
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 245
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 246
Erwin Preiner .............................................................................................................. 247
Dr. Jessi Lintl .............................................................................................................. 248
Kenntnisnahme der sieben Berichte III-95, III-127, III-128, III-135, III-140, III-170 und III-172 d.B. ............................................................................................................................. 249
29. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Bürgerinitiativen Nr. 20, 25, 45 und 46 (299 d.B.) ................................................................................... 249
RednerInnen:
Dr. Alfred J. Noll ......................................................................................................... 250
Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 250
Wolfgang Knes ........................................................................................................... 251
Petra Wagner .............................................................................................................. 253
Michael Bernhard ....................................................................................................... 253
Hermann Gahr ............................................................................................................ 255
Konrad Antoni ............................................................................................................ 255
Sandra Wassermann .................................................................................................. 256
Melanie Erasim, MSc .................................................................................................. 257
Christian Lausch ........................................................................................................ 258
Erwin Preiner .............................................................................................................. 259
Renate Gruber ............................................................................................................ 260
Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ................................................................................ 260
Mag. Dr. Martin Graf ................................................................................................... 262
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 299 d.B. ...................................................... 263
30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird (373/A) ............................................................................................................................. 263
RednerInnen:
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .......................................................................................... 263
Ing. Klaus Lindinger, BSc ......................................................................................... 264
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 264
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 264
Zuweisung des Antrages 373/A an den Geschäftsordnungsausschuss ...................... 265
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 41
Petition betreffend „Petition für ein wolfsfreies Salzburg“ (Ordnungsnummer 11) (überreicht vom Abgeordneten Franz Leonhard Eßl)
Petition betreffend „KEIN Ausverkauf des Wassers“ (Ordnungsnummer 12) (überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner)
Berichte ......................................................................................................................... 41
III 206: Gender-Gesundheitsbericht mit Schwerpunkt Psychische Gesundheit am Beispiel Depression und Suizid; BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
III 207: Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016 und 2017; BM f. Frauen, Familien und Jugend
III 208: Bericht betreffend Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2017; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus
Anträge der Abgeordneten
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbindliche Vorgaben für die Mitgliedsstaaten zur Verwendung von Fördermitteln für soziale Dienste sowie Mobilität im ländlichen Raum sowie für einen eigenen Frauenförderschwerpunkt in der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021 (409/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Das digitale Bauprojekt (410/A)(E)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Haus der Kulturen (411/A)(E)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus- und Fortbildung für Staatsanwälte im Zusammenhang mit Umweltstrafrecht (412/A)(E)
Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erarbeitung von Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt im Internet (413/A)(E)
Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Medienförderung in Österreich (414/A)(E)
Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket zur Beseitigung der Ungleichstellung von Frauen im österreichischen Film (415/A)(E)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Veröffentlichung von Daten zu Versammlungen (416/A)(E)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend Digitale Akteneinsicht (417/A)(E)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend technische Ausstattung von Gerichten (418/A)(E)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines einheitlichen e-Akts (419/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ambulante ICD10-Diagnostizierung für häufige Krankheiten (420/A)(E)
Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Information und Prävention vor sexualisierter Gewalt und Belästigung (421/A)(E)
Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der psychischen Gewalt im Strafrecht (422/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Integrierte Finanzierung für das Diabetes-Programm „Therapie aktiv“ (423/A)(E)
Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung zukunftsfähiger Mobilitätstechnologien (424/A)(E)
Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung § 26 WGG (425/A)(E)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zulassung von Quads mit einer Leistung von mehr als 15 kW (426/A)(E)
Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Medienstellen bei Gerichten (427/A)(E)
Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Pensionskontomitteilungen zur Bewusstseinsschaffung für Frauen (428/A)(E)
Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) (429/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Irmgard Griss, Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau des Schutzes insbesondere von Frauen vor sexuellen Belästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz (430/A)(E)
Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Selbstbehalte für Selbständige! (431/A)(E)
Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Dr. Stephanie Krisper, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle politische Situation in Venezuela (432/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Entwicklung der Beitragsgrundlagen (2043/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Arbeiterkammer-Leistungskarte (2044/J)
Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Zukunft der Arbeit“ (2045/J)
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz zur Reform der Pflege“ (2046/J)
Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nebenbeschäftigungen von IT-Mitarbeitern des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie des Bundeskriminalamts und der Landeskriminalämter (2047/J)
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Einsatz von Grundwehrdienern für parteipolitische Zwecke (2048/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Angriff auf die Demonstrationsfreiheit (2049/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Belvedere: Brandschutz und Klimaanlage (2050/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMF (2051/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMVIT (2052/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMASGK (2053/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich der Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend (2054/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMEKKM (2055/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMEIA (2056/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMBWF (2057/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BKA (2058/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMVRDJ (2059/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMDW (2060/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMI (2061/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMÖDS (2062/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMNT (2063/J)
Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Stellenbesetzung im Kompetenzbereich des BMLV (2064/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schadenshöhe des Steuerbetrugs durch Cum-Ex-Geschäfte (2065/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Monopolverwaltung (2066/J)
Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Überprüfung von Hausdurchsuchungen (2067/J)
Dr. Peter Wittmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Anpassungen des Wahlrechts an das Internet-Zeitalter (2068/J)
Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Zerstörung unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems durch die Kassenzentralisierung (2069/J)
*****
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend Verleihung Dinghofer-Preis 2018 (19/JPR)
Anfragebeantwortungen
des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1516/AB zu 1538/J)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1517/AB zu 1550/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (1518/AB zu 1554/J)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (1519/AB zu 1532/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (1520/AB zu 1535/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1521/AB zu 1541/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (1522/AB zu 1527/J)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (1523/AB zu 1528/J)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit und Konsumentenschutz auf
die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen
und Kollegen (1524/AB zu 1548/J)
der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (1525/AB zu 1530/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (1526/AB zu 1533/J)
der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1527/AB zu 1542/J)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1528/AB zu 1544/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1529/AB zu 1546/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (1530/AB zu 1534/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1531/AB zu 1540/J)
der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1532/AB zu 1551/J)
der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (1533/AB zu 1552/J)
des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1534/AB zu 1536/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1535/AB zu 1549/J)
des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft
und Forschung auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen
und Kollegen (1536/AB zu 1547/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (1537/AB zu 1560/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1538/AB zu 1562/J)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1539/AB zu 1545/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1540/AB zu 1543/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen (1541/AB zu 1556/J)
der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1542/AB zu 1539/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1543/AB zu 1537/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1544/AB zu 1558/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1545/AB zu 1563/J)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (1546/AB zu 1553/J)
des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1547/AB zu 1557/J)
des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen (1548/AB zu 1559/J)
der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (1549/AB zu 1561/J)
Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Damen und Herren auf der Zuschauergalerie, vor allem auch werte Zuschauer vor den Fernsehgeräten! Ich darf Sie herzlich zur 43. Sitzung des Nationalrates begrüßen und die Sitzung damit auch eröffnen.
Die Amtlichen Protokolle der 41. und der 42. Sitzung vom 18. und vom 19. Oktober 2018 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.
Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Walter Bacher, Petra Bayr, MA MLS, Dietmar Keck, Mag. Christian Kern und Hans-Jörg Jenewein, MA.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Bundesregierungsmitgliedern folgende Mitteilung gemacht:
Bundeskanzler Sebastian Kurz wird vertreten durch Vizekanzler Heinz-Christian Strache.
Betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, darf ich bekannt geben, dass Frau Minister Elisabeth Köstinger durch Frau Minister Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß vertreten wird.
*****
Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr live überträgt, ORF III bis 19.15 Uhr; was darüber hinausgeht, wird zeitversetzt gesendet.
Ich darf weiters mitteilen, dass ein Fotograf der Parlamentsdirektion zu Dokumentationszwecken fotografieren wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Sozialversicherung Neu als Grundlage einer Gesundheitsreform“
Zu Wort gemeldet ist der Begründer, Klubobmann Rosenkranz; ich darf ihn darauf aufmerksam machen, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! „Sozialversicherung Neu als Grundlage einer Gesundheitsreform“: Als aufmerksamer
Beobachter habe ich durch Jahre hindurch erlebt, wie es manchmal nach Wahlen, bei denen der eine oder andere Funktionär einer Partei nicht so erfolgreich war, geheißen hat, der kriegt jetzt einen Posten in der Sozialversicherung, den es vorher gar nicht gegeben hat, den man neu extra für ihn geschaffen hat. Ja, das ist vielleicht - - (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ja, gerade aus Ihren Reihen, den Reihen der Sozialdemokratie, wäre ich da ruhig. Ich habe mir an sich erspart, die Beispiele zu nennen; Sie können das minutiös am Nachmittag bei Ihrer Dringlichen haben, wenn Sie nervös sein sollten! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) – Das ist von mir aus die leichtere Übung.
Das Zweite: Es war für mich immer ein Wunder, dass es für die rund acht Millionen Einwohner in Österreich ärztliche Verträge hinsichtlich Honorarleistungen gibt, die über das ganze Bundesgebiet hinweg nicht einheitlich sind; in einem Bundesland wird zum Beispiel die Nahtversorgung, die Wundversorgung nicht angerechnet, im anderen schon. Das war mir eigentlich nie klar, warum das so sein soll. – Das ist die schwerere Übung.
Aber: Wenn ich dann in Zeitungen auf Ombudsmannseiten von Fällen lese oder im Rundfunk davon höre, dass es Kinder gibt, die an seltenen schweren, lebensbedrohenden Krankheiten leiden, denen der behandelnde Arzt ein neues Medikament verschreibt, das am Markt und zugegebenermaßen sehr teuer ist, und es sich dann danach entscheidet, ob jemand 10 Kilometer westlich oder östlich einer Landesgrenze wohnt, je nachdem, bei welcher Kassa man versichert ist beziehungsweise die Eltern versichert sind, oder bei welcher berufsständischen Versicherung man versichert ist, ob das Kind dieses Medikament bekommt, dann ist das eigentlich ein absolut unhaltbarer und untragbarer Zustand, und auch das gehört geändert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Scherak.)
Seit 30 Jahren steht die Zusammenfassung, die Zusammenlegung, die Einsparung im System der Krankenkassen in der öffentlichen Diskussion. Diese Bundesregierung, allen voran Frau Bundesminister Hartinger-Klein, hat es jetzt endlich auf den Weg gebracht, den Startschuss gegeben, dass diese Verschlankung stattfindet.
Was wurde kritisiert, auch vom Rechnungshof? – Kompliziertes System, doppelgleisig, nicht transparent. Es hat sehr viel Hirnschmalz gebraucht, sehr viel Arbeitszeit, sehr viele Überlegungen, um dieses - - (Abg. Meinl-Reisinger: ... merkt man nicht!) – Was merken Sie nicht? Kein Hirnschmalz, was da drinnen ist? – Seien Sie nicht so despektierlich zu den Beamten, die sich da etwas ausmachen, zu den Gutachtern! (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dönmez.) Das passt ganz genau zu den Gefälligkeitsgutachten, die Sie so haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Scherak.)
Es ist ein System geschaffen worden, das verfassungskonform ist; es hat zahlreiche Gutachter gegeben, die das überprüft haben. Und das passt manchen nicht. Ich kann Ihnen auch sagen, wem das in erster Linie nicht passt: Von den 2 000 bisherigen Funktionären gibt es nur mehr 480; also wenn ich die Grundrechnungsarten richtig beherrsche, kann ich mir schon vorstellen, dass es zumindest 1 520 Protestanten auf den Straßen geben wird. (Abg. Loacker: ... katholisch ...!) – Si tacuisses.
So, die „Sozialversicherung [...] als Grundlage einer Gesundheitsreform“: Wenn Sie meinen, dass es eine Gesundheitsreform sein soll, dann sage ich Ihnen: Das ist es eben nicht. Es gibt sogar Experten, die via Rundfunk gesagt haben: Das ist keine Gesundheitsreform, das ist unerhört! – Ja richtig, das ist auch keine Gesundheitsreform; das ist eine Reform des Trägers, der die finanziellen Mittel für eine kommende und auch notwendige Gesundheitsreform zur Verfügung stellen müssen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dönmez.)
Da wird natürlich trefflich mit dem Apfel-und-Birnen-Spiel gearbeitet. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Da wird zum Beispiel in der Diskussion um die AUVA von Betriebs-
räten in der Voest plakativ gesagt: Ein Wahnsinn, es gab bei einem Betriebsunfall Brandopfer, die müssen jetzt nach München geflogen werden, um behandelt zu werden, weil die AUVA eingespart hat! – Dass diese Behandlungsschiene (Abg. Wöginger: Schon lange vorher!) bereits vor Jahren so vereinbart worden ist, um Spezialisten in München zu haben und nicht in Linz, das wird jetzt auf einmal der Regierung in die Schuhe geschoben. Es ist mehr als unredlich, der Begriff Fake News drängt sich förmlich auf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Es brauchen sich auch die bei den Sozialversicherungsträgern Angestellten nicht davor zu fürchten, dass sie von einem Tag auf den anderen auf einmal vor die Tür gesetzt werden. Es ist ein Prozess, im Rahmen dessen einfach irgendwann nicht mehr nachbesetzt wird; aber der Startschuss ist eben gefallen, damit sich das dann entsprechend einpendelt und die diversen Einsparungen dadurch erzielt werden können. Nur eines – und das ist ein dokumentierter Fall –: Wenn es so ist wie in einer Gebietskrankenkassa, wenn ein Patient ein Privathonorar einreicht und nachfragt, wie lange es ungefähr dauern werde, und die Person, die am anderen Ende der Leitung, bei der Gebietskrankenkassa sitzt, sagt, das dauere jetzt ein bisschen länger wegen der Gesundheitsreform von Bundesminister Hartinger, dann, muss ich sagen, ist der Bogen bei Weitem überspannt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Da findet von Teilen des politischen Spektrums keine Debatte über die Sozialversicherung, sondern reine Sozialverunsicherung statt – und dies ist nicht geboten, weil sie nicht stattfindet. (Abg. Jarolim: Wer sagt das?)
Eine Diskussion entspinnt sich darum, dass es die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung gebe und diese die Einsparung von 1 Milliarde Euro nicht ausweise beziehungsweise sich das nicht nachrechnen lasse. (Abg. Vogl: ... Rechnungshof!) – Ja, das sagt auch der Rechnungshof; da muss man sich ein bissl etwas einfallen lassen, weil da manche Expertise noch nicht so am Puls der Zeit sein dürfte. (Abg. Meinl-Reisinger: Unerhört! – Zwischenrufe der Abgeordneten Scherak und Deimek.)
Diese Analyse, die im Gesetz gefordert ist, betrifft nämlich die Einsparungen (Ruf bei der SPÖ: Sehr schlechte Rede! – Abg. Jarolim: Ahnungslos! – neuerlicher Ruf bei der SPÖ: Sehr schlechte Rede! – Abg. Wöginger: Lasst ihn halt einmal ausreden!), die für Gebietskörperschaften zu erzielen sind; die Einsparungen, die im System selbst gemacht werden – Hauptverband, „Statistisches Handbuch“ –: 200 Millionen Euro pro Jahr, aufgrund einer einheitlichen Gebühreneinhebung und Gebührenkontrolle. Das sind in fünf Jahren bereits 1 Milliarde Euro, aber sie bleiben im System der Versicherungsanstalten und nicht beim Bund. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Und das ist das Geld, das dann für die Versicherten zwischen Neusiedler See und Bodensee – leistungsgerecht – zur Verfügung steht.
Weitere Dinge, etwa die sogenannte Regionalisierung in den Landesstellen: Die Landesstellen haben aufgrund der gegebenen Unklarheiten, Unsicherheiten und Unattraktivitäten die Möglichkeit, für die ärztliche Versorgung der Versicherten entsprechende Anreize zu geben. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) – Nur damit Sie, Kollege Jarolim, vielleicht eine Spur verstehen, bitte ich Sie jetzt, auf eine intellektuelle Reise mitzugehen, so schwer es auch fallen mag. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Jarolim.) Es gibt im Bezirk Mödling zehn Orthopäden, aber vielleicht keinen in einem Vorarlberger Bezirk. Da muss – als konkretes Beispiel – die Vorarlberger Landesstelle die Möglichkeit haben, Anreize zu schaffen, auch vom Honorar her, damit Orthopäden sich dort ansiedeln; nicht damit die Ärzte mehr verdienen, sondern damit für alle Österreicherinnen und Österreicher, egal wo sie wohnen, Versorgungssicherheit hergestellt wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Was wird noch kritisiert? – Im Verwaltungsrat, in dem alle Träger mit ihrem Spitzenfunktionär vertreten sind – es sind sechs an der Zahl –, soll es eine Rotation beim Vor-
sitz geben. Da sagen die Unkenrufer: Das geht doch nicht, da muss man sich doch einarbeiten können und für längere Zeit im Vorsitz sein! – Nein, das ist nicht so; oder glauben Sie, dass die Bundesratspräsidenten im System der Rotation das nicht können?! (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Ich sage Ihnen eines: Wenn der Obmann einer dieser Versicherungsanstalten nicht in der Lage ist, für ein halbes Jahr so ein Gremium zu führen (Zwischenruf bei der SPÖ), dann ist er als Obmann einer solchen Versicherungsanstalt absolut fehl am Platz, weil das jeder Topmanager ganz locker können muss. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich komme zum Schluss: Den Regierungsparteien
ist es wichtig, hier bereits heute, am Morgen nachdem die Reform den
Ministerrat passiert hat und da jetzt der parlamentarische Prozess
beginnt, eines ganz klar zu sagen: Alles, was an Kritikpunkten kommt, wird sich
in Luft auflösen. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Diese
Regierung arbeitet verantwortungsvoll für die Leistungserbringer in den
Versicherungsanstalten, sie müssen für ihre Beiträge in
ganz Österreich die gleiche Leistung bekommen (Heiterkeit der Abg. Rendi-Wagner) –
und das wird garantiert, da können Sie lachen, was Sie wollen. Es wird
Ihnen dieses Lachen im Hals stecken bleiben, spätestens bei den
nächsten Wahlergebnissen (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger),
wenn die Menschen in diesem Land merken, wer in diesem Land Verunsicherung
betreibt und wo tatsächlich
die Umsetzungen für die Menschen passieren. (Beifall bei FPÖ und
ÖVP sowie des Abg. Dönmez.)
9.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir freuen uns, dass wir Vertreter der Berufsschule für Baugewerbe Donaustadt auf unserer Galerie begrüßen dürfen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS sowie der Abg. Zadić. – Abg. Schieder: Vielleicht kann man denen nachher eine Schokolade geben für die grausliche Rede!)
Im Rahmen eines Workshops der Arbeiterkammer ist eine Delegation von Betriebsräten aus ganz Österreich da. – Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS.)
Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin, ich darf ihr das Wort erteilen; die Redezeit soll ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte. (Abg. Jarolim: Schlechteste Reform der Zweiten Republik! – Abg. Deimek: Er kennt sie noch nicht einmal, aber ...! – Abg. Rosenkranz: Aus dem Mund des Kollegen Jarolim klingt das wie Lob! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren auf der Zusehergalerie! Ja, es ist gelungen, nach langer und umfassender Vorbereitung den Entwurf eines Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes heute im Ministerrat zu beschließen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Damit wird ein zentrales Projekt dieser Bundesregierung, nämlich die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, umgesetzt – eine schlanke und nachhaltige, effiziente Struktur für unsere Versicherten, für den Beginn einer Gesundheitsreform. Ich glaube, der wesentliche Vorteil liegt auf der Hand: weniger Geld für Bürokratie, für die Funktionäre und mehr Geld für Patienten und Ärzte. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Welche Schreckgespenster dominieren aber die Medien? – Die UKHs werden geschlossen, die Leistungen werden gekürzt, die Selbstverwaltung wird aufgelöst, alles ist verfassungswidrig, 500 Millionen Euro in der AUVA einzusparen ist nicht möglich, eine Einsparung von 1 Milliarde Euro im Gesundheitssystem ist nicht möglich, Men-
schen werden ihren Job verlieren. – Meine Damen und Herren, die Wahrheit schaut anders aus (Beifall bei FPÖ und ÖVP – Abg. Leichtfried: Das ist noch ärger!): Einer der fünf zukünftigen Sozialversicherungsträger wird die AUVA sein, und auch die UKHs bleiben, die Leistungen bleiben völlig unberührt, und trotzdem hat die Selbstverwaltung der AUVA ein Konzept vorgelegt und beschlossen, das in den nächsten Jahren annähernd 500 Millionen Euro zusätzlich möglich macht.
Mit dieser Organisationsreform verläuft es sehr, sehr ähnlich: Da wird behauptet, das Geld, das bisher über den Ausgleichsfonds des Hauptverbandes an die Gebietskrankenkassen geflossen ist, wird zukünftig in den Regionen fehlen, der Strukturausgleich zwischen den Regionen kann ohne den Ausgleichsfonds nicht mehr stattfinden, und überhaupt kritisieren einige, dass es angeblich zehn statt bisher neun Krankenkassen geben wird. – Alles falsch, alles falsch! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Richtig ist, dass die Österreichische Gesundheitskasse die neun Gebietskrankenkassen ersetzen wird, alle Einnahmen der Österreichischen Gesundheitskasse für die Versicherten in allen Bundesländern zur Verfügung stehen werden und so ein Strukturausgleich zustande kommt. Die Mittel aus dem Ausgleichsfonds gehen nicht verloren, sondern stehen als neu geschaffener Innovations- und Zielsteuerungsfonds den Landesstellen für regionale Projekte zur Verfügung. Das ist also auch schon ein Schritt in Richtung einer Gesundheitsreform auf Landesebene.
Es geistern noch einige Mythen durch die Medien: Von dieser Bundesregierung werden die Leistungen gekürzt und die Selbstverwaltung in der Krankenversicherung wird aufgelöst. (Abg. Vogl: Stimmt!) Doch jetzt: Die Selbstverwaltung wird nicht aufgelöst. Haben Sie Angst um Ihre Funktionäre, Herr Kollege? (Abg. Rosenkranz: Ja, natürlich!) Ihnen geht es anscheinend nur um die Funktionäre und nicht um die Patienten und Versicherten. Sie verlieren Macht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wittmann: Sie machen das System teurer und schlechter! – Abg. Vogl: ... Mitbestimmung!)
Können Sie mir eine einzige Leistung nennen, die durch diese Organisationsreform gekürzt wird? – Nein, das können Sie nicht, denn die Leistungen werden nach wie vor von der Selbstverwaltung definiert. Da wird lustig draufloskritisiert, aber die Kritiker widersprechen sich interessanterweise gegenseitig. (Abg. Wittmann: Die Arbeitnehmer müssen das bezahlen, was Sie verbrochen haben!) Richtig ist, dass es für gleiche Beiträge zukünftig auch gleiche Leistungen gibt. Das ist immer eine Forderung gewesen. Wenn da manche kritisieren, wir haben jetzt eine Dreiklassenmedizin: Nein, Sie haben eine Zehnklassenmedizin geschaffen – neun Bundesländer und eine Privatversicherung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wittmann: Sie verteuern das System!)
Richtig ist, dass die Zahl der Funktionäre und der Gremien durch diese Strukturreform drastisch reduziert wird. Entscheidungen werden schneller und effizienter sein – ich glaube, ich habe es schon einmal im Hohen Haus gesagt –, bis dato hat man über alle Sozialversicherungsträger 54 Beschlüsse gebraucht, was ein halbes Jahr gedauert hat. Bitte, ist das effizient? (Abg. Rosenkranz: Nein!) – Das ist nicht effizient, richtig, Herr Klubobmann, und das wollen wir verändern, damit es klare, transparente Entscheidungsstrukturen gibt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ja, und dann gibt es natürlich auch den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. Dem trete ich mit aller Entschiedenheit entgegen. Ich habe ganz klare Anweisungen gegeben: keine Experimente. Mir haben drei verschiedene Verfassungsrechtler erklärt, dass diese Organisationsreform nach menschlichem Ermessen verfassungskonform ist. (Abg. Stöger: Namen! Wer?) Verfassungsrechtliche Gutachten bestätigen dies eindrucksvoll. (Abg. Stöger: Wer war das?)
Was wir weiter umsetzen werden, ist die gemeinsame Prüfung, die gemeinsame Prüfung der Unternehmen. Hinsichtlich Steuer wird von der Finanzverwaltung geprüft und
hinsichtlich Sozialversicherungsbeiträgen ebenfalls – mit den Experten der Sozialversicherung. Das heißt, die Unternehmer werden künftig von beiden Teams gleichzeitig geprüft, und das spart natürlich den Unternehmen viel Aufwand und viel Unruhe. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Die Firmen jedoch, die einen etwas lockeren Umgang mit der Steuergesetzgebung haben, erwischt man zukünftig gleich auch noch im Zusammenhang mit der Sozialversicherung; das heißt, auch da gehen wir effizienter vor.
Etwas kurios mutet eine andere behauptete Verfassungswidrigkeit an. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Es wird behauptet, die paritätische Besetzung des Verwaltungsrates der neuen Gesundheitskasse wäre verfassungswidrig, weil die Dienstgeber gar nicht bei dieser Kasse versichert sind. Das mag zwar stimmen, aber die Dienstgeber sind auch bei den heutigen Gebietskrankenkassen nicht versichert und hatten bisher in der Kontrollversammlung, wie Sie wissen, die Mehrheit – und trotzdem hat die Gewerkschaft dies nie kritisiert. Dass die heutigen Gremien deshalb verfassungswidrig sein sollen, ist mir und auch vielen Verfassungsjuristen unerklärlich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Dann lassen Sie es sich vom Verfassungsgerichtshof erklären!)
Ein dritter Punkt wird auch immer auf das Heftigste kritisiert: In diesem Gesetz wird das Aufsichtsrecht des Bundes moderat und nachhaltig gestärkt. In den Zeitungen liest sich das wie der Untergang des Abendlandes, aber ich werde Ihnen einige Beispiele bringen, warum das kein Untergang ist, sondern – im Gegenteil – die Effizienz gesteigert wird. Zum einen hat sich im letzten Jahr die Unsitte breitgemacht, statt auf dem Verhandlungsweg die beste Lösung zu suchen, mittels Überraschungsmoment Fakten zu schaffen und immer wieder heikle Punkte im letzten Moment als Tischvorlage zur Abstimmung zu bringen. Da muss natürlich der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, die Unterlagen entsprechend zu prüfen, und deshalb ist es ein Ansinnen, das – wenn das kurzfristig als Tischvorlage eingebracht wird – auf die nächste Tagesordnung zu bringen, das zu vertagen. – Das ist der Untergang des Abendlandes; ich sehe ihn nicht. Um solche Probleme in Zukunft hintanzuhalten, sieht die Organisationsreform vor, dass die Aufsichtsbehörde verlangen kann, die Beschlussfassung über einen Tagesordnungspunkt zu vertagen, und das zwei Mal.
Im zweiten Beispiel geht es darum, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Balanced Scorecard – das ist eine Zielsteuerung – gemeinsam mit der Sozialversicherung Ziele vereinbaren kann, die dann den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung einschränken. Das klingt sehr technisch, ich weiß, und deshalb bringe ich Ihnen einen Vergleich aus anderen Selbstverwaltungskörpern, den Gemeinden: Wenn sich die Gemeinden gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde auf eine Umfahrungsstraße geeinigt haben, kann die Gemeinde dort nicht einen neuen Kinderspielplatz errichten. Wird die Gemeinde in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt? – Klares Ja. Ist das aber auch das Ende der Selbstverwaltung? – Wohl kaum.
Das Bundesministerium für Finanzen ist zukünftig in wichtigen Fragen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch die Aufsichtsbehörde der neuen Österreichischen Gesundheitskasse. Da es diese Funktion bisher bereits bei der Pensionsversicherungsanstalt, der SVA, der SVB, der VAEB und der BVA innehatte, kann ich nicht nachvollziehen, warum das jetzt bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein Problem sein sollte. (Abg. Leichtfried: Das ist ja das Problem, dass Sie das nicht nachvollziehen können!) Immerhin erhält die Krankenversicherung ja auch einige Mittel aus dem Bundesbudget.
Kommen wir abschließend noch zur Frage der finanziellen Auswirkung. Fakt ist, dass die Regierung den Unfallversicherungsbeitrag senkt und dadurch weniger Gelder ins System kommen. Das begründet sich einerseits mit den notwendigen Reformen in der
AUVA und auch mit der zurückgehenden Zahl der Arbeitsunfälle. Anfangs hat auch dort niemand an eine Einsparung im Ausmaß von 500 Millionen Euro geglaubt, bis die Selbstverwaltung es in eingehenden Konzepten beschlossen hat.
Ach ja, und dann gibt es auch noch das Thema der einmaligen Zahlung der 14,7 Millionen Euro an den Prikraf, das sei zu viel. – Na, wenn er es als Einzelner bekommt, vielleicht schon, aber im gesamten Budget ist das nicht sehr viel. Dazu noch zwei Details: Der Prikraf finanziert damit ausschließlich – und ich betone: ausschließlich – Leistungen, die jedermann, auch in der sozialen Krankenversicherung, in Anspruch nehmen kann. (Abg. Drozda: Schönheitsoperationen!) – Nein, die werden von der Sozialversicherung nicht finanziert. Ich glaube, Herr Kollege, das wissen Sie. (Abg. Rosenkranz: Woher wissen Sie das, Kollege Drozda? Haben Sie schon eine hinter sich?)
Private Krankenanstalten betreuen im Jahr circa 100 000 Personen. Alle anderen Zahlen, die Ihnen die Opposition vorzurechnen versucht, betreffen Gelder, die nur innerhalb der Sozialversicherung verschoben werden. (Abg. Rossmann: Verschiebebahnhof!) Die kann man herrlich zu einer richtigen Horrorzahl addieren, mit der Realität hat das allerdings nichts zu tun.
Schauen Sie sich einmal die Unterlagen an! Das sind locker, glaube ich, 1 500 Seiten. Ich habe sie schon gelesen, ich weiß, was die Möglichkeit einer Zusammenlegung bedeutet, was Kosten- und Effizienzpotenziale betrifft. Lesen Sie diese Unterlagen einmal, dann können Sie mitdiskutieren! Mir ist wichtig, dass jeder Cent für die Versicherten eingesetzt wird und nicht für ineffiziente Verwaltung und Funktionäre. – Danke, Herr Präsident. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: Was ist eigentlich mit dem Rechnungshof? – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)
9.29
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist wichtig, der Bevölkerung einige Punkte mitzugeben und einige Klarstellungen vorzunehmen: Wir haben heute im Ministerrat die größte Strukturreform im Bereich der Sozialversicherung, die es je in dieser Republik gegeben hat, auf den Weg gebracht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Leichtfried: Das war jetzt das 17. Mal!) Es ist eine Strukturreform und keine Gesundheitsreform. Wir setzen das um, was wir zugesagt haben. Das, was wir im Regierungsprogramm, versprochen haben, bilden wir im Ministerratsvortrag ab.
Wir reduzieren die Trägerlandschaft von 21 auf fünf. (Abg. Loacker: Im Regierungsprogramm steht ein Pensionsversicherungsträger! – Abg. Rendi-Wagner: 15 KFAs haben Sie vergessen!) Warum – das sollte man durchaus ansprechen – machen wir das, meine Damen und Herren? – Weil das derzeitige System seine Mängel hat. Wir haben überfüllte Ambulanzen, wir haben Wartezeiten.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus meiner Region, aus dem Innviertel: Glauben Sie wirklich, dass es lustig ist, wenn die Bevölkerung bei uns im Innviertel bis zu zehn Monate auf einen Augenarzttermin warten muss? (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Darüber sagen Sie, dass das das beste System ist, das es jemals gegeben hat?! – Das ist es nicht, meine Damen und Herren! Das ist es nicht, und deshalb müssen wir es reformieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Das wird jetzt schlechter! – Abg. Rendi-Wagner: Was verbessern Sie?) Wir haben zu wenige Fachärzte im ländlichen Raum. (Zwischenruf des Abg. Stöger.)
Jetzt zum Gremiendesaster, das diskutiert wird – das ist an und für sich eine Hausverstandsrechnung –: Wenn wir die Gremien reduzieren, dann werden auch die Mitglieder in den jeweiligen Gremien weniger (Abg. Deimek: Der Wimmer sollte es eigentlich wissen!) – das versteht man an und für sich, wenn man die Pflichtschule erfolgreich absolviert hat (Zwischenruf des Abg. Rainer Wimmer) –, das heißt, wir haben drei Viertel weniger Mitglieder in den Gremien, in den Verwaltungsräten.
Wissen Sie, warum das notwendig ist? – Weil wir über 50 Beschlüsse gebraucht haben, um ein Gesetz durch die Trägerkonferenz zu bringen. Wir haben hier herinnen Gesetze beschlossen – sogar gemeinsam –, und es hat über ein Jahr gedauert, bis die Umsetzung bei den Patientinnen und Patienten angekommen ist. So kann es nicht weitergehen, und deshalb müssen wir schneller werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir bilden diese Milliarde bis Ende 2023 ab. Wenn Kollege Stöger schon 2009 einen Ministerratsvortrag eingebracht hat, in dem er gesagt hat, wir können in den nächsten Jahren über 1 Milliarde Euro einsparen – was dann auch erfolgreich passiert ist (Abg. Stöger: Genau!) –, dann frage ich mich, warum das jetzt nicht der Fall sein soll. (Abg. Stöger: Weil wir es schon getan haben!) Und auch die sündteure Studie, die noch in Auftrag gegeben wurde, sagt ja aus, dass Einsparungen von 1 Milliarde Euro im System locker zu erbringen sind. Der Rechnungshof weist uns darauf hin. (Abg. Leichtfried: Wieso tun Sie es dann nicht?) Nur was der Rechnungshof nicht beachtet hat, ist, dass wir das Geld im System lassen, wir lassen es bei den Patientinnen und Patienten. (Abg. Rossmann: Das ist doch keine Einsparung!) Uns ist wichtig, dass die Struktur für die Versicherten besser wird. Meine Damen und Herren, das wollen wir! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir nehmen dieses Geld nicht heraus, wir belassen es im System, weil es notwendig ist, um die Wartezeiten wegzubringen, um der Tatsache der überfüllten Ambulanzen entgegenzutreten und um mehr Fachärzte in den ländlichen Raum zu bringen. Das ist unser Grundsatz für diese Strukturreform der Sozialversicherung. Die Menschen werden es uns danken, wenn nämlich genau das eintritt, was wir mit dieser Reform auch erreichen wollen, nämlich dass wir die Situation für sie allgemein verbessern können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Natürlich kann man einsparen: Wir haben zu viele Rechenkreise, wir haben zu wenig gemeinsames Management im gesamten Bereich der Standardisierung, der IT. Wir haben auch gesagt, es gibt eine Jobgarantie – ich kann Sie wirklich nur bitten und ersuchen, mit diesen Unwahrheiten aufzuhören –; wir haben den fast 29 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung eine Jobgarantie gegeben. Wir werden aber nicht jeden Posten nachbesetzen, wenn Mitarbeiter der Sozialversicherung durch natürliche Pensionsabgänge ausscheiden. Warum nicht? – Weil wir das nicht mehr brauchen, wenn wir die Strukturen zusammenführen. Das kapiert an und für sich auch jeder Mensch in der Republik (Abg. Rosenkranz: Nicht alle!), dass dann nicht mehr so viele Mitarbeiter benötigt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Höbart: Die NEOS wollen verstaatlichen! Interessant!)
Abschließend ist es mir wichtig, zu betonen, dass wir dem Parlament einen aus unserer Sicht verfassungskonformen Gesetzentwurf zuweisen. Das hat heute auch Professor Raschauer bestätigt, das bestätigt auch der Verfassungsdienst. Ich bedanke mich bei all jenen – Frau Sozialministerin, in erster Linie bei deinem Kabinett, aber auch bei den MitarbeiterInnen der Parlamentsklubs von FPÖ und ÖVP –, die in den letzten Tagen und Wochen sehr viel Arbeit geleistet haben. Da wurde hervorragende Arbeit geleistet.
Ich appelliere an alle, diese Strukturreform im Sinne der Versicherten dieses Landes mitzutragen und sie letzten Endes auch umzusetzen. Meine Damen und Herren (eine
Tafel mit der Aufschrift: „Nur noch 3 Tage, bis wir niemanden mehr behandeln können!“, in die Höhe haltend), hören Sie auf, Unwahrheiten zu verbreiten, dass in drei Tagen ein Krankenhaus geschlossen wird! Wir schließen keine Spitäler, wir kürzen keine Leistungen. (Ruf bei der SPÖ: Ja, ja!) Diese Unwahrheiten, meine Damen und Herren von der SPÖ, werden genauso zusammenbrechen, wie derzeit Ihre Parteistruktur zusammenbricht. (Lang anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei der FPÖ.)
9.35
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn wir hier über politische Entscheidungen und Maßnahmen diskutieren, dann ist sehr oft von Zahlen, Statistiken, technischen Notwendigkeiten und auch von strukturellen Anpassungen die Rede, und am Schluss kommt dann oft das klingende Wort Reform heraus.
Fragen wir uns bei diesen Überlegungen und Diskussionen, warum wir etwas verändern und reformieren sollten, und fragen wir uns vor allem auch, für wen wir hier etwas reformieren sollten! Wer heute zugehört hat, was Sie von den Regierungsparteien bereits gesagt haben, hat viele Namen für das Vorhaben, das heute diskutiert wird, gehört – von Organisationsreform über Sozialversicherungsreform, Gesundheitsreform bis zu Strukturreform. – Ich glaube, Sie wissen nicht ganz genau, warum und für wen Sie hier reformieren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Wir wissen es eh, aber ihr habt es nicht ...! – Abg. Deimek: Wir wissen es!)
Wenn es heute um eine Reform im Gesundheitsbereich gehen soll – aus meiner Sicht, das können Sie wohl nicht absprechen –, dann sollten wir vor allem eine Gruppe im Auge und im Blick haben: Was verbessert Ihr Vorhaben, Ihr Vorschlag für die Patientinnen und Patienten in diesem Land? Im zweiten Schritt sollten wir auch daran denken, was sich für das Gesundheitspersonal in diesem Land, für die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, für die Therapeutinnen und Therapeuten und für die Ärzte und Ärztinnen, verbessert.
Wenn wir also an eine echte Reform, wie immer Sie diese jetzt hier benennen, denken, stellen sich eigentlich sehr einfache Fragen: Wird die Leistung im Bereich der Gesundheitsversorgung für alle Menschen in diesem Land besser? (Abg. Rosenkranz: Ja!) Verringern wir Probleme wie Wartezeiten auf Untersuchungen, Operationen und Arzttermine? (Abg. Rosenkranz: Ja! – Abg. Deimek: Ja! Vereinheitlicht nach oben!) Gibt es damit mehr Möglichkeiten im Sinne einer sinnvollen Prävention und Gesundheitsförderung (Ruf bei der FPÖ: Ja!), dass Menschen gar nicht erst krank werden? Gibt es mit Ihrem Vorhaben für den Bauarbeiter in Bregenz die gleiche Leistung im Krankheitsfall oder wenn er zum Zahnarzt geht, wie für uns Politikerinnen und Politiker oder für Beamte in Bregenz? (Abg. Drozda: Nein!) Das sind die Fragen, die Sie sich stellen sollten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Das hängt von der Privatversicherung vom Herrn Jarolim ab! – Abg. Belakowitsch: Das war aber eine Kritik am Stöger, oder?)
Wenn wir uns in der Politik an eine Reform machen, dann gibt es immer zwei, drei Benchmarks, die wir im Auge haben sollten und an denen wir uns ausrichten sollten: Das ist zum Beispiel die Kindergärtnerin in der Steiermark, die auf einen Magnetresonanztermin wartet (Abg. Haider: Nach zwölf Jahren SPÖ-Sozialminister! – Abg. Deimek: Wenn die Dame woanders wohnt, hat sie einen Termin in zwei Wochen! Das ist SPÖ!), das ist der Pensionist in Tirol, der mit Herzbeschwerden und Atemnot akut in das Spital eingeliefert wird und sich erwartet, rasch und gut versorgt zu werden, und es
ist die Familie, die am Wochenende mit ihrem Kind einen Sonntagsausflug macht und einen Radunfall hat.
Die Frage an die Politik ist ganz einfach, sehr geehrte Damen und Herren: Machen wir die Situation all dieser Menschen mit ihren verschiedenen Problemen und Bedürfnissen besser, machen wir sie nicht besser, oder – vielleicht ganz das Gegenteil – verschlechtern wir die Situation der verschiedenen Menschen in diesem Land?
Wenn es besser wird, sehr geehrte Frau Bundesministerin, werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alles mittragen, was dazu beiträgt; keine Frage. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Sehr schön! – Abg. Deimek: Dann könnt ihr schon zustimmen! – Abg. Rosenkranz: Ihr könnt zustimmen!) Wenn es für diese Menschen aber nicht besser wird, dann stellt sich für mich die Frage, warum wir da mitmachen sollten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Wir alle kennen die große Kritik des Rechnungshofes an den Berechnungen, die Sie vorgelegt haben. Wir kennen auch die Bedenken der Verfassungsexperten in diesem Land, was die Verschiebungen im Bereich der Selbstverwaltung betrifft. Das ist meiner Meinung nach aber nur ein Teil der Kritik. Der große Vorwurf lautet: Das, was Sie hier vorlegen, verbessert die Situation der Menschen in diesem Land nicht (Beifall bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Deimek), denn es ist nicht gerecht, wenn der burgenländische Bauarbeiter, wenn er zum Zahnarzt geht, wenn er eine Physiotherapie beantragt oder einen Wahlarzt in Anspruch nimmt (Abg. Deimek: Sauber!), eine schlechtere Leistung bekommt als Sie, als wir PolitikerInnen hier, weil wir eine andere Versicherung haben, nämlich die BVA, die bald anders genannt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Warum ist das so? – Abg. Rosenkranz: Und warum ist das so? Ist das erst jetzt so oder ist das schon länger so?) Ich sage Ihnen: Die Zähne, die Psyche, der Bewegungsapparat des burgenländischen Bauarbeiters sind nicht weniger wert als Ihre Psyche, Ihr Bewegungsapparat und Ihre Gesundheit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hauser: Wieso habt ihr das nicht abgeschafft?)
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie werden es hoffentlich verstehen und es wird Sie nicht überraschen, dass wir diesen Weg nicht mit Ihnen gehen werden. Für meine Partei und für mich gilt: Wir wollen, dass in Österreich alle Menschen die gleiche Chance haben, glücklich zu werden! (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Haubner.) Dazu braucht es eine gute Bildung, es braucht eine gute Ausbildung, ein Einkommen, von dem man leben kann (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), und es braucht medizinische Versorgung auf einem Topniveau (Abg. Hauser: Totalversagen!) – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft –, dass man gesund bleibt und rasch gesund wird, wenn man erkrankt. (Zwischenruf des Abg. Haider.) Das sind ganz einfache Grundsätze, an denen wir in der Sozialdemokratie politische Vorschläge messen. (Abg. Lausch: Ihnen geht es nur um die Funktionäre!)
Wir verstehen Politik so, dass wir den Menschen in Österreich das Leben erleichtern und Hindernisse aus dem Weg räumen, zur freien Gestaltung ihres Glücks. Daher sind wir bei jeder Reform dabei, die genau das unterstützt. (Abg. Rosenkranz: Das haben wir gemerkt!) – Ihre Vorschläge hingegen tun das nicht. (Abg. Zanger: Wie lang darf die reden?! – Abg. Haubner: Zeit!) Wir lehnen das ab, weil wir hier im Parlament für acht Millionen Österreicherinnen und Österreicher verantwortlich sind (Ruf bei der FPÖ: Na, für eure Funktionäre!); sie haben sich die beste Gesundheitsversorgung verdient, sehr geehrte Damen und Herren! (Lang anhaltender Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: So eine fade Rede! ... fehlt Emotion!)
9.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ja, das ist heute ein - -
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Warten Sie noch ein bisschen! Die Zeit läuft noch nicht.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (fortsetzend): Danke für Ihren Auftrittsapplaus! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Es ist heute ein guter Tag. Meine Vorrednerin hat ja gerade den Istzustand beschrieben, wie dieses System in Österreich funktioniert – ein Mehrklassensystem, dank der jahrzehntelangen sozialistischen Gesundheits- und Sozialminister. Genau das Problem haben wir. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Genau das, Frau Kollegin Rendi-Wagner, ist ja der Grund, warum es diese Reformen unbedingt auch braucht: weil wir ein Mehrklassensystem haben – und jeder Mensch, der mit offenen Augen durch die Straßen geht, sieht das ja auch, die Privatinstitute, die in den letzten Jahrzehnten wie die Schwammerln aus dem Boden geschossen sind. Wer es sich leisten konnte, hat alles bekommen, und alle anderen haben dann halt schauen müssen, wo sie bleiben – mit oft monatelangen Wartezeiten, mit völlig unterschiedlichen Leistungen, je nachdem, wo sie versichert sind, in welchem Bundesland sie gewohnt haben. Und genau dem muss ein Ende gesetzt werden! (Abg. Meinl-Reisinger: Das ändert sich nicht!) – Was wir heute hier haben, ist die Strukturreform, das ist der erste Schritt, Frau Kollegin. Das bedeutet ein Einläuten des Endes dieser macht- und parteipolitischen Strukturen, die wir in der Sozialversicherung haben. Genau das ist so dringend notwendig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich zurückerinnern – es ist ungefähr zwei Jahre her, da war es in allen Medien –: Man hat ewig lange Wartezeiten, um beispielsweise ein CT oder ein MR zu bekommen. Die Politik hat keinerlei Einfluss gehabt, weil die sogenannte Selbstverwaltung, die politisch besetzte Selbstverwaltung von Schwarz und Rot im Hauptverband, gesagt hat: Njet! Da hat sich der Gesundheitsausschuss auf den Kopf stellen können, es ist einfach nicht passiert. Und genau deshalb brauchen wir diese Reform, denn die Selbstverwaltung ist gut und richtig und wir greifen sie auch nicht an. Die Selbstverwaltung soll bleiben, allerdings muss die Selbstverwaltung so geführt werden, dass sie a) lenkbar ist und b) den Patienten im Auge hat, und dass die Strukturen schlank werden.
Natürlich hat man – und das sagt einem der Hausverstand –, wenn es statt neun Gebietskrankenkassen nur noch eine Österreichische Gesundheitskasse gibt, weniger Funktionäre, eine schlankere Struktur und ist damit natürlich auch wendiger und sehr viel schneller. Genau das muss es sein. Es darf nie wieder zu Situationen kommen, dass Menschen notwendige Untersuchungen nicht bekommen oder Wartezeiten von drei Monaten und länger haben. Es darf nicht mehr passieren, dass ein zwölfjähriges Kind vom Tode bedroht ist, weil der Hauptverband, weil die Krankenkasse sagt, das Medikament sei zu teuer. (Abg. Rosenkranz: Genau! So ist es!) Diese Situationen gehören mit dem heutigen Tag der Vergangenheit an. Darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Genau deshalb ist diese Reform so notwendig, so wichtig und so richtig. Es geht nicht mehr um Machtspiele in der Sozialpartnerschaft, deren Vertreter meinen, der Hauptverband ist der verlängerte Arm der Sozialpartnerschaft. – Nein, es geht um den Patienten, es geht darum, in dieser Struktur auch einzusparen, das Geld aber im System zu lassen.
Was heißt denn das? Wo sind denn die Probleme? Was sind denn die Sorgen der Österreicherinnen und Österreicher? – Dass sie lange Wartezeiten haben, wenn sie zum Facharzt gehen müssen, dass sie überhaupt in eine Ambulanz kommen, dass sie abgewiesen werden, dass sie im Fall des Falles eben nicht ordentlich versorgt werden. (Zwischenruf des Abg. Zinggl.) Das sind die Sorgen der Menschen in diesem Land, und diese Sorgen nehmen wir ernst. Genau da müssen wir ansetzen! Es darf nicht sein, dass Menschen Angst haben, dass sie im Krankheitsfall nicht die passende Versorgung bekommen. Da müssen wir ansetzen!
Wir wissen, dass wir ein Problem mit Fachärzten, mit Hausärzten haben – nicht nur im ländlichen Raum, auch in den Ballungszentren haben wir Probleme mit vielen Fachärzten. Es gibt zu wenige, die sich dazu entschließen, einen Kassenvertrag zu nehmen. Nicht jeder kann sich den Wahlarzt oder den Privatarzt leisten. Und genau das wollen wir: Wir wollen, dass es endlich wieder mehr Kassenstellen gibt, dass die Jungärzte, dass die Ärzte auch einen Kassenvertrag annehmen, um die Versorgung der Bevölkerung zu garantieren und sicherzustellen (Beifall bei FPÖ und ÖVP), dass jeder Mensch in diesem Land, wenn er es braucht, einen Termin beim Kassenarzt bekommt, dass es eben nicht davon abhängig ist, ob man es sich leisten kann, dass jeder die Versorgung bekommt, die er braucht.
Genau deshalb braucht es zunächst die Strukturreform, um die Strukturen zu schaffen, damit wir dann in einem weiteren, in einem nächsten Schritt eine Gesundheitsreform aufsetzen können. Die Gelder, die wir jetzt mit dieser Strukturreform einsparen, die sollen ja genau in diesem System bleiben, das heißt, nicht für Funktionäre, für machtpolitische Spiele ausgegeben werden. – Nein, sie bleiben im System, für die Patienten und natürlich auch – weil Sie es angesprochen haben – für das Gesundheitspersonal (Zwischenruf des Abg. Krist), für alle, die in diesem System tätig sind. Dass die Honorare der Ärzte angepasst werden, damit wir Ärzte finden, die auch aufs Land gehen und dort eine Ordination aufmachen, damit die Menschen, die am Land leben, auch einen wohnortnahen Arzt haben, das ist doch das, was die Menschen wollen. Das können Sie doch nicht abstreiten, das wollen Sie doch letztlich auch!
Aber Sie wissen doch genau: In den letzten Jahren ist es anders gelaufen. Das ist ja genau das Problem, der Grund, warum wir einen Ärztemangel haben, warum wir lange Wartezeiten haben, warum wir Unzufriedenheit haben – und auch, warum schon der ehemalige Sozialminister eine Studie in Auftrag gegeben hat, die letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass eine Zusammenlegung der Krankenkassen sinnvoll ist, weil es eben zu Einsparungen führt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Stöger: Lesen hilft!) – Sie haben es dann am Weg liegen lassen, und jetzt sind Sie beleidigt, weil wir den Ball aufgegriffen haben und jetzt genau das umsetzen, was Sie nicht zusammengebracht haben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
9.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich finde es eigentlich mutig von der FPÖ, von Herrn Klubobmann Rosenkranz, diese Aktuelle Stunde heute einzuläuten (Abg. Belakowitsch: Wir haben ja nichts zu verbergen!), denn eigentlich haben alle Medien und auch der Rechnungshof – darauf werde ich dann auch eingehen, dass Sie die Kritik einfach vom Tisch wischen und durchaus auch die Rechnungshofpräsidentin diffamieren – konstatiert, dass das, was Sie am 14.9. präsentiert haben, nichts anderes als eine große Zaubershow war.
Es gab also am 14. September eine Zaubershow, bei der sich Kanzler, Vizekanzler, die Bundesministerin und, ich glaube, Herr Klubobmann Wöginger (Abg. Belakowitsch – in Richtung Abg. Wöginger –: Hast du gezaubert?) vor die Medien hingestellt und groß etwas verkündet haben, so quasi den Einsparungshasen aus dem Hut gezaubert haben (Abg. Rosenkranz: Das waren jetzt vier super Politiker ...!), den weißen Hasen, der ein Label getragen hat, auf dem gestanden ist: 1 Milliarde. Alle haben gesagt: Verschlankung des Systems, aus der Funktionärsmilliarde machen wir jetzt eine Patientenmilliarde! (Zwischenrufe der Abgeordneten Wöginger und Belakowitsch.) – Das ist nichts anderes als Hokuspokus, und das wissen Sie! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wöginger: Vom Baum zum Hasen! – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)
Sie haben das natürlich so präsentiert, dass diese Tausenden Seiten nicht sofort von den Medien gelesen werden konnten und sozusagen die Verpackung und die Schleifchen im Vordergrund gestanden sind. Ich finde es ein bisschen – verzeihen Sie! – billig, zu sagen, niemand von uns hätte das gelesen, denn Kollege Loacker war einer der Ersten (Abg. Kitzmüller: Dem glauben wir es eh! – Abg. Wöginger: Dem glauben wir es!), der dann sofort, zwei Tage später, vorgerechnet hat, dass das Hokuspokus ist, dass von diesen Einsparungen, die Sie angeblich den Patientinnen und Patienten zurückgeben, nichts, aber auch wirklich nichts übrig bleibt.
Es gab dann auch im „Standard“ einen Faktencheck – können Sie beleidigt vom Tisch wischen –, wo Klubobmann Wöginger und Klubobmann Rosenkranz Kollegen Loacker auf seine Kritik hin vorgeworfen haben, dass er „‚ein Zeugnis fachlicher Inkompetenz‘“ abgebe, denn „jeder Parlamentarier müsse wissen, ‚dass in Begutachtungsentwürfen stets nur die finanziellen Auswirkungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler festgehalten werden‘“. – Das ist zwei Tage später Ihre Aussage, Herr Wöginger. (Ruf bei der FPÖ: Zum Thema!) Der „Standard“ sagt Ihnen klar: Das ist falsch! (Abg. Rosenkranz: Der „Standard“?! Na bumsti! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Na gut, ja! Schauen Sie, das ist halt das Problem, wenn Sie sich hinstellen, sich mittlerweile von den Fakten weit entfernt haben und nur noch mit Zaubershows, Verpackungen und Marketinggags agieren: Das ist eine unfassbare Überheblichkeit! (Zwischenruf des Abg. Nehammer.) Sie wissen, dass nach dem Haushaltsgesetz sehr wohl auch die Auswirkungen in den Sozialversicherungsträgern auszuweisen sind, und wenn da keine Auswirkungen nachvollziehbar sind, dann gibt es sie nicht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wöginger: Jetzt lesen Sie einmal den neuen Entwurf!) Das haben ja nicht nur der „Standard“ und Herr Kollege Loacker gesagt – das könnte man ja abtun und sagen, Sie sind so beleidigt, dass Sie irgendjemand kritisiert! –, sondern das hat auch der Rechnungshof gesagt. (Abg. Nehammer: Ah geh!) Er hat in seiner betont sachlichen Art gesagt: Wir können diese Einsparungen nicht nachvollziehen, selbst die 33 Millionen Euro sind für uns nicht nachvollziehbar!
Was passiert dann? – Herr Kollege Rosenkranz, das ist wirklich symptomatisch für die Art und Weise, wie die FPÖ Politik macht: Sie diffamieren den Rechnungshof, Sie diffamieren die Rechnungshofpräsidentin (Abg. Belakowitsch: Sie diffamieren ...!), Sie versuchen in einem Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“, sie zu delegitimieren. (Rufe bei der FPÖ: Geh bitte!) Das ist Ihr Angriff auf die Institutionen dieser Republik, und das lassen wir nicht durchgehen! (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Sie haben der Rechnungshofpräsidentin – die sicherlich keine Linkslinke ist (Ruf bei der SPÖ: Die ist vom Lopatka, glaube ich!), wenn ich an ihren Bestellvorgang erinnere – unterstellt, dass es reines parteipolitisches Kalkül gewesen wäre, aus dem sie gehandelt hat. Herr Kollege Rosenkranz, ich kann mich an eine sehr lebhafte Debatte
in Wien erinnern (Abg. Belakowitsch: Da haben Sie auch nichts zusammengebracht! Da sind Sie genauso gescheitert!), da wurde vonseiten des Grünen Abgeordneten Margulies dem damaligen Rechnungshofpräsidenten Moser parteipolitisches Handeln vorgeworfen. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Es war damals die FPÖ, die gemeinsam mit uns und der ÖVP gesagt hat, es sei nicht anständig, dem Rechnungshof so etwas zu unterstellen. Bitte gehen Sie in sich und ziehen Sie so eine Kritik zurück! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt zu den angeblichen Leistungsvereinheitlichungen: Sie wissen, dass das nicht stimmt. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen. Sie lassen weiter ein System von Privilegierungen in der BVA – das betrifft uns ja auch alle, sehr, sehr angenehm –, den KFAs – 15 verschiedene KFAs nebeneinander – bestehen. (Abg. Wöginger – in Richtung Abg. Loacker –: Loacker, wieso redest denn du nicht?!) Das heißt, Ihr Beispiel von dem Kind, das bisher unterschiedliche Leistungen bekommen hat, ist ein falsches Beispiel, es ist ein schlechtes Beispiel (Abg. Rosenkranz: Eben nicht!), es ist ein irreführendes Beispiel, weil genau dieses Problem weiter bestehen bleibt. (Abg. Rosenkranz: Eben nicht!) Es gibt eben genau keine Verbesserungen für die Versicherten. (Abg. Wöginger: Wichtig ist, dass es für den Haselsteiner passt!)
Zum Schluss noch: Sie haben sich im Regierungsprogramm vorgenommen: „Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden.“ – Sie wissen, dass das nicht der Fall ist. Das, was Sie hier vorgelegt haben, schafft keine Mehrfachversicherungen ab, schafft keine Leistungsvereinheitlichung zwischen den unterschiedlichen - - (Abg. Wöginger: Zwischen den Gebietskrankenkassen nicht?! Aha!) Zwischen den Gebietskrankenkassen – das wissen Sie, Herr Kollege – ist das schon weitestgehend erreicht, aber Sie können das natürlich vom Tisch wischen, was Ihr eigener Kollege Biach gemacht hat. (Abg. Deimek: Weitestgehend?! Ich glaube, Sie wissen nicht, wovon Sie reden! – Abg. Wöginger: Weitestgehend?! Dann reden Sie nicht so daher!) In der BVA, in der KFA und anderen Versicherungen wird das aber nicht passieren.
Streuen Sie den Menschen keinen Sand in die Augen! (Abg. Wöginger: Dann stellen Sie es wenigstens so dar, wie es ist!) Das, was Sie hier vorgelegt haben, ist einfach zu wenig. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das war ja eine peinliche Rede! – Abg. Wöginger: Da geht die Kurve runter um 1 Prozent!)
9.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Ministerin, Ihr Vorschlag zu einer Reform der Sozialversicherung ist nicht transparent. Es fehlen nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen, und er bietet keine Grundlage für eine seriöse Planung. Ihr Vorschlag verschleiert die Kosten für die Zusammenlegung der Krankenkassen, und er verhindert dabei die Kontrolle über die Verwendung der Beträge, die wir alle in Form von Sozialversicherungsbeiträgen in die Sozialversicherung einzahlen.
All das sage nicht nur ich, sagt nicht nur eine Rednerin der Opposition, deren Aufgabe es natürlich ist, Regierungsvorlagen kritisch zu analysieren, zu hinterfragen. Nein, all das sagt die Präsidentin des Rechnungshofes, sagt der Rechnungshof, den Sie, Frau Ministerin, hier kritisieren, der von den Regierungsfraktionen hier einfach ausgehebelt wird; dementsprechend werden die Argumente kleingeredet.
Das ist wahrlich nicht die einzige negative Stellungnahme, die des Rechnungshofes, die wir nachlesen können, nein, sie wiegt aber besonders schwer, weil sie von einer
Institution kommt, die der Regierung im Prinzip ja eigentlich sehr nahesteht; es sitzt ja Kollege und damaliger Rechnungshofpräsident Moser mit Ihnen am Kabinettstisch. Da frage ich Sie, Frau Ministerin: Macht Sie das nicht nachdenklich? (Abg. Rosenkranz: Der ist aber jetzt nicht mehr Präsident, oder?!) – Ehemalig!
War es wirklich sinnig, bei der sogenannten Reform eine derartige Solonummer hinzulegen? Ich möchte auch argumentieren, warum. Die Reform wurde derart im stillen Kämmerlein, alleine im Ministerium erarbeitet: Welche Gruppen wurden da einbezogen? Wer wurde in die Erarbeitung dieses Entwurfs miteinbezogen? Haben Sie die Vorschläge der Beschäftigten in den Krankenkassen miteinbezogen, die sich tagtäglich mit dieser Materie auseinandersetzen und wissen, wo im System es krankt? – Nein, das ist nicht passiert. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein. – Abg. Höbart: Das stimmt doch gar nicht! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Ach du meine Güte!)
Haben Sie einschlägige Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler zum Gesundheitssystem befragt (Abg. Leichtfried: Nein, haben sie nicht!), die sich seit Jahren mit dem Reformbedarf auseinandersetzen, die diesen auch erkennen, entsprechende Vorschläge haben? Diese wenden sich nun an die Opposition und ersuchen uns, diesen Wahnsinn hier zu stoppen, da es einfach nicht Hand und nicht Fuß hat, was da aktuell passiert. Schließlich muss man kein großer Fan der Sozialpartnerschaft sein (Abg. Deimek: Die seit dem Zweiten Weltkrieg nichts zustande gebracht haben! ... Fass übergeht ...!), um zu erkennen, dass es politisch und sachlich klug gewesen wäre, alle Seiten und auch diese Seite in den Dialog miteinzubeziehen, statt eine Seite stetig vor den Kopf zu stoßen. (Beifall bei der Liste Pilz.)
Die großen politischen und sozialen Reformvorhaben in dieser Republik, die wir aus der Geschichte kennen, waren schlussendlich alle von einem breiten Konsens getragen, weil sie für sich gesprochen haben. Wenn es wirklich ein so großes Vorhaben ist, von dem Sie ja ständig fabulieren und das sie als die größte Reform – ich weiß nicht, die wievielte größte Reform – dieser Zweiten Republik anpreisen (Abg. Rosenkranz: Es ist die! Das ist festgelegt!), dann frage ich mich, warum wir heute hier nicht andere Reden hören, dann frage ich mich, warum ich diesbezüglich nicht täglich von anderen Stellungnahmen lese, von positiven und unterstützenden. – Nein, es sind kritische Stellungnahmen, es sind Stellungnahmen, die Ihren Begutachtungsentwurf, der heute im Ministerrat beschlossen wurde (Abg. Deimek: Ich frage mich immer, wenn Leute ... Entwurf nicht kennen!), zu 100 Prozent hinterfragen, ihm unterstellen und bekunden, dass die Verfassungsmäßigkeit nicht gewährleistet sei, er Punkte beinhalte, die unter anderem auch einer Gleichberechtigung, einer Selbstverwaltung widersprechen.
Statt auf jemanden zu hören, zuzuhören, nachzudenken, entmachten Sie genau diese VertreterInnen, nämlich die, die die Hauptlast der Beiträge zahlen, die Versicherten in diesem Land – und dafür haben Sie nicht einmal ein Argument parat. (Abg. Rosenkranz: Das ist ja unfassbar! – Abg. Neubauer: Recht viele Argumente haben wir von Ihnen auch noch nicht gehört!) Sie tun das einfach, weil Sie die Mehrheit haben, Ihre Macht auszuweiten. Ich hinterfrage es wirklich stark, wie es sein kann, dass eine Selbstverwaltung im Verfassungsrang festgeschrieben ist und man die Macht, die Position der Versicherten, selbst über die eigenen Versicherungsbeiträge entscheiden zu können, derart aushebelt.
Ein Geheimnis möchte ich Ihnen allen hier heute verraten, es ist wirklich Zeit, damit rauszurücken (Abg. Neubauer: Dann ist es kein Geheimnis mehr!): Wenn die Arbeitgeber, die Kabinette des Sozialministeriums, des Finanzministeriums hineinregieren können – oder leiten, wie es Kollegin Belakowitsch gesagt hat –, dann handelt es sich nicht mehr um eine Selbstverwaltung. (Abg. Rosenkranz: Welche Kabinette?!) Das ist
Fassade, es wird politische Willkür. (Zwischenruf des Abg. Deimek. – Abg. Rosenkranz: Jetzt stellt sich schon die Frage, ob wir irgendwelche Tests machen!)
Ich möchte am Schluss meiner Ausführungen noch einmal zur Stellungnahme des Rechnungshofes zurückkommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend): Schlusssatz: Der Rechnungshof und die Präsidentin des Rechnungshofes sagen wörtlich: Die Kostendarstellung „ist unvollständig, basiert auf nicht nachvollziehbaren Grundlagen. Damit ist sie nicht geeignet, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten.“
Der Gesetzgeber, Frau Ministerin, sind wir hier herinnen, die 183 Abgeordneten, und es gibt hier keine entsprechende Grundlage, keine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage. Ich bitte Sie hier wirklich noch einmal: Zurück an den Start! Diskutieren wir gemeinsam mit jenen, die eine echte Grundlage für eine Gesundheitsreform schaffen wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
9.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Schwarz. – Bitte. (Abg. Wöginger: ... was Gescheites!)
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Werter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich war am vergangenen Samstag in meiner ehrenamtlichen Funktion beim Roten Kreuz bei der Landeskatastrophenübung im Burgenland und hatte dort Gelegenheit (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ), mit der Kollegenschaft zu reden, mit den Notärzten und natürlich auch, im Unterschied zu vielen anderen in diesem Raum, mit burgenländischen Bauarbeitern.
Worum geht es den Menschen, für die wir hier Gesundheits- und Sozialpolitik machen? – Es geht darum, dass wir Sicherheit schaffen; egal welches Alter, welches Geschlecht, welches Einkommen, welcher Gesundheitszustand, sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Gesundheitsvorsorge, die Gesundheitsversorgung Eins a, hochqualitativ und gesichert ist, und dafür sorgen wir mit dieser Reform der Strukturen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Fragen, die uns die Menschen draußen im Zusammenhang mit der Reform der Sozialversicherungsträger stellen, sind ganz einfach: Muss ich in Zukunft mehr zahlen? Muss ich in Zukunft Selbstbehalt zahlen? – Nein, sie müssen nicht mehr bezahlen und alle, die bis jetzt keinen Selbstbehalt zahlen müssen, müssen ihn auch in Zukunft nicht zahlen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Nein, wir kündigen niemandem. Wir besetzen einfach nicht nach. Warum funktioniert das? – Ganz einfach: Wir legen das Rechnungswesen zusammen, wir legen die IT zusammen, wir schaffen effizientere Einkaufsmöglichkeiten. Das ist das (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) „Geheimnis“ dahinter, so einfach ist es. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Was kostet die Zusammenlegung? – Abg. Rosenkranz – in Richtung Abg. Meinl-Reisinger –: Unternehmerisch denken ...! Vielleicht fragen Sie einmal bei Herrn Haselsteiner nach! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)
Die Leistungsharmonisierung, von der heute schon oft die Rede war, wird so als Lappalie abgetan, als hätte es die immer schon gegeben. – Nein, es hat sie nicht gegeben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich spreche davon, dass jemand, der im Burgenland versichert war, für den Krankenhausaufenthalt, für den Rollstuhl seines Kindes nicht so
viel bekommen hat wie ein Versicherter in Oberösterreich. Das war Fakt, das haben wir geändert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rendi-Wagner: Was ist mit den Beamten?) – Die Beamten, wie Sie wissen, zahlen Selbstbehalt, das sind komplett andere Voraussetzungen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Zusätzlich zu den bereits angesprochenen Punkten wünschen wir uns – weil ja die Selbstverwaltung erhalten bleibt, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern –, dass die Wartezeiten verkürzt werden, dass Möglichkeiten geschaffen werden und dadurch Geld frei wird, um den jungen niedergelassenen Ärzten eine Zukunft zu ermöglichen, denn wir brauchen Hausärzte, und wir brauchen sie vor allem im ländlichen Raum. (Abg. Rendi-Wagner: Wann wird das Geld frei? – Abg. Rosenkranz: Schon vor fünf Jahren, als wir noch rote Minister ...!) Daran ist uns wirklich gelegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir schaffen mit dieser Reform auch die Grundlage für viele andere Dinge. Wir schaffen die Möglichkeit, dass Ärzte Ärzte anstellen. Das Ärztegesetz ist genauso in Begutachtung wie die Reform der Sozialversicherungsträger. Das heißt, es wird möglich sein, dass es längere Ordinationszeiten gibt, dass sich die Wartezeiten verkürzen und dass dadurch auch die Ambulanzen entlastet werden. Wir brauchen dringend Notärzte, das war eine eindringliche Bitte des Chefarztes des Roten Kreuzes an mich. Wir müssen dafür sorgen, dass dieser Engpass behoben wird. Auch das machen wir mit dem Ärztegesetz, und die Strukturreform der Sozialversicherungsträger liefert uns dafür die Grundlage. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Viele von Ihnen hier im Hohen Haus waren am Sonntag dabei, als Thomas Hofer in der Festrede bei der Festsitzung anlässlich 100 Jahre Republik von Mut und Angst gesprochen hat. Wir haben den Mut, Dinge zu ändern, die 30 Jahre lang nicht geändert wurden, weil die einen alles, die anderen gar nichts ändern wollten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben den Mut, es zu ändern. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)
Hören Sie damit auf, den Menschen völlig unbegründet Angst zu machen! Nein, das Gesundheitssystem wird nicht zusammenbrechen. – Ganz im Gegenteil: Wir stellen es auf stabile Füße; das ist unser Anliegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Haben Sie doch den Mut, einige wenige, die Machtverlust fürchten, zu verärgern und Zigtausenden anderen in Österreich das Gefühl der Sicherheit – mit unserer Gesundheitspolitik – zu geben! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
10.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Muchitsch. Ich darf ihm das Wort erteilen.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Mit dieser Vorlage, mit diesem heutigen Ministerratsbeschluss machen Sie keine Sozialversicherungsreform im Interesse oder zum Wohle der Versicherten. (O-ja-Ruf der Abg. Belakowitsch. – Abg. Leichtfried: Nein! – Abg. Belakowitsch: Doch! – Abg. Leichtfried: Nein ...! – Abg. Belakowitsch: Doch! – Abg. Leichtfried: Sicher nicht, Sie ...!) Im Gegenteil: Sie bauen das Sozialversicherungssystem um, Sie bauen es zulasten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zulasten aller Versicherten um, vom Kleinkind beginnend bis zu Pensionistinnen und Pensionisten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: So eine billige Polemik!)
Herr Klubobmann Rosenkranz, ich werde Ihnen auch erläutern, warum. Das unterscheidet uns vielleicht ein bisschen: Wir operieren nicht mit Überschriften und versprechen den Menschen etwas – wie zum Beispiel beim Arbeitszeitgesetz, bei dem Sie den Menschen eine Vier-Tage-Woche und mehr Freizeit versprochen haben, was bis dato nicht eingetreten ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Wo ist der heiße Herbst?)
Ich möchte das jetzt auch begründen: Sie haben gegenüber den Menschen davon gesprochen, von einer Funktionärsmilliarde hin zu einer Patientenmilliarde zu kommen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung kostet für alle Träger 5,7 Millionen Euro im Jahr, das sind 40 Cent pro Versichertem. Was machen Sie? – Sie machen ein Funktionärsbashing sondergleichen, zum Schaden der Selbstverwaltung (Abg. Deimek: Das haben sie sich aber auch selbst erarbeitet!), zum Schaden der Sozialversicherung, und versprechen den Menschen 1 Milliarde Euro an Umschichtungen, was nicht stattfinden kann. Ich weiß nicht, über unser Schulsystem kann man auf und ab diskutieren, aber: Mathematisch hat mir noch niemand erklären können, wie wir aus Kosten von 5,7 Millionen Euro eine Einsparung von 1 Milliarde Euro produzieren können. Ich kenne diesen Rechenvorgang eigentlich nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Sie sprechen vom Senken der Verwaltungskosten. Wir haben, gemessen an vergleichbaren Ländern, die niedrigsten Verwaltungskosten in Europa. 40 Euro pro Versichertem, pro Kopf kostet unsere gesamte Verwaltung in der Sozialversicherung im Jahr. Sie gehen her, machen ein Bashing und sagen: Da ist so viel drinnen, da muss man etwas einsparen! – In Deutschland, egal welche Versicherung wir hernehmen, sind es 136 Euro, 146 Euro, 170 Euro. In Österreich macht es pro Kopf, pro Versichertem 40 Euro aus. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie versprechen den Menschen gleiche Leistungen, in Wirklichkeit geht die Schere zwischen den drei neuen Trägern – zwischen Beamten, Selbstständigen und Unselbstständigen – aber noch weiter auseinander. Sie, Frau Ministerin, sprechen von mehr Geld im System. Wie soll das funktionieren, wenn Sie dem Sozialversicherungssystem Geld entziehen und ihm auch kein Geld mehr zukommen lassen?
Ich nenne jetzt fünf Argumente, Herr Klubobmann Rosenkranz: Das Sozialversicherungssystem wird weniger Beiträge bekommen. Warum? – Weil Sie die Arbeitgeberbeiträge für die Unfallversicherung senken und ihnen im Gegenzug auch mehr Macht zukommen lassen. (Abg. Deimek: Was hat das mit der Krankenversicherung zu tun?)
Zweites Argument: Es wird weniger Geld im Sozialversicherungssystem geben. Warum? – Weil Sie aus diesem System heraus auch die Fusionskosten kalkulieren müssen, die Sie nirgendwo eingerechnet haben. Diese Fusion wird uns Hunderte Millionen bis zu 1 Milliarde Euro, wenn nicht mehr, kosten. Wo kommt dieses Geld her? Diese Antwort hätten wir gerne. Natürlich finanzieren Sie es aus dem System! (Abg. Rosenkranz: Wo kommt Ihre Zahl her?)
Drittes Argument: Das Finanzministerium zieht sich aus Kofinanzierungen im Sozialversicherungssystem zurück, auch dadurch wird es weniger Geld im System geben.
Das vierte Argument: Sie schanzen den Privatkrankenanstalten, den Privatspitälern mehr Geld zu, das heißt, das geht uns auf der anderen Seite, in der Sozialversicherung, bei unseren eigenen 154 Einrichtungen ab. Einen Unterschied gibt es schon, Frau Ministerin: Die Privatspitäler entscheiden nämlich, welche Leistungen sie an die Versicherten tatsächlich abführen. Das machen die öffentlichen Spitäler nicht, denn dort ist es das große Plus, dass alles geleistet wird. (Abg. Deimek: Da kriegst eh gleich nichts! Da sagt der Chefarzt gleich, das Medikament kriegst nicht und die Behandlung kriegst auch nicht!)
Der letzte Kritikpunkt: Die Beitragsprüfung verlagern Sie in die Finanz. Die Beitragsprüfung wird dadurch in der Effizienz verschlechtert, das bedeutet weniger Beitragseinnahmen. Das heißt, noch mehr Menschen, die draußen arbeiten, kommen nicht mehr zu ihrem Geld, weil sie unterentlohnt und schlecht angemeldet sind (Abg. Leichtfried: Das ist ja unerhört! – Abg. Rosenkranz: Das ist wirklich unerhört! So viel Unsinn auf
einem Haufen ist unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ), und das ist unerhört.
Sie reden hier von Einsparungen, aber Ihre Rechnung von mehr Geld für die Versicherten geht nicht auf, sie stimmt nicht. Hören Sie auf, den gleichen Fehler eines Husch-Pfusch-Gesetzes, wie Sie es beim Arbeitszeitgesetz gemacht haben, zu machen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann. – Abg. Wöginger: Herr Präsident!)
Geschätzte Volksvertreter von FPÖ und ÖVP! Sie haben die Möglichkeit, dieses Gesetz zu reparieren, Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Titel als Volksvertreter gerecht zu werden. Sind Sie Volksvertreter im Interesse der acht Millionen Versicherten oder sind Sie Vertreter von Kapital und Großkonzernen? (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist Ihre Entscheidung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Abg. Wöginger: Das ist ja nicht der ÖGB-Kongress da herinnen! – Abg. Belakowitsch: Gott sei Dank!)
10.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Povysil. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, via Medien! Werte und geschätzte Kollegin Pamela Rendi-Wagner, der von Ihnen zitierte Bauarbeiter wird sich wundern! Der von Ihnen zitierte Bauarbeiter, der nun durch uns endlich Leistungsgerechtigkeit erfährt, wird sich wundern, wenn Sie fragen: Wozu eine Reform?
Sie haben diese Reform ja in Auftrag gegeben, Sie haben die London School of Economics beauftragt, eine Reform zu machen, nur haben Sie sie nicht durchgeführt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Stöger: Ich war das! – Abg. Rendi-Wagner: Das ist eine Studie! – Ruf bei der SPÖ: Das war Stöger, Sie verwechseln wieder alles!) Aber auch schon der alte Johann Wolfgang, ein weiser und erfahrener Mann, hat gesagt: „Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“ – Und es sind viele Steine, die uns in den Weg gelegt werden, und es ist ein langer Weg.
Herr Abgeordneter Mihutsch (Ruf bei der SPÖ: Muchitsch heißt er! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei Abgeordneten der SPÖ) – Muchitsch –, gerade Sie in Ihrer Funktion werden doch sicher wissen, woraus die Sozialversicherung eigentlich entstanden ist. Sie kennen den Ursprung – auch als Gewerkschaftsvorsitzender der Bauarbeiter, auch als Vorsitzender in einer Gebietskrankenkasse. Sie kennen den Ursprung! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der Ursprung liegt bei den Bergleuten, bei den Bruderladen der Bergleute, die dadurch damals ihre Krankenversicherung, ihr Sterbegeld, ihre Vorsorge gerettet haben. (Abg. Wittmann: Das ist nicht der Tourismusausschuss!)
Damals war die Sozialversicherung eine einfache Schutzhütte für Schutzsuchende. (Zwischenruf des Abg. Krist.) Und wie hat sie sich entwickelt? – Sie wurde größer. Es wurde ein größeres Gebäude, es wurden Nebengebäude gebaut (Ruf bei der SPÖ: Sie haben ja wirklich keine Ahnung!), es wurden Türmchen gebaut, es wurden Balkone gebaut, es wurde ein kleiner Palast daraus; es wurden alle Ressourcen darauf verwendet, diesen Palast zu erhalten, und es waren zu wenig Ressourcen für den ursprünglichen Gedanken, für die Schutzsuchenden da. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Es bedarf viel Mutes und viel Kraft, die Steine aus dem Weg zu räumen und dieses Haus neu zu bauen, modern zu bauen, transparent zu bauen und für die Versicherten zu bauen. Der Umbau bedeutet, dass es statt 21 Sozialversicherungen fünf, statt 2 000 Funktionären nur mehr knapp 500, statt 90 Gremien 50 geben wird. Meine Da-
men und Herren, es kann nicht sein, dass es 54 Teilbeschlüsse braucht, um zu einem Endbeschluss zu kommen, dass das ein halbes Jahr dauert. Nein, das ist nicht moderne Politik, das nicht moderne Gesundheitspolitik! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Moderne Gesundheitspolitik muss zeitnah und effizient durchgeführt werden. Wir brauchen einen gemeinsamen Einkauf, eine gemeinsame IT, ein gemeinsames Rechnungswesen, und dann wird das frei, was notwendig ist: Ressourcen, und zwar zweckgebunden für unser Gesundheitswesen, das wird nur in dieses Gesundheitswesen investiert und nirgendwo anders. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Was kostet die Fusion? 2 Milliarden? – Abg. Rosenkranz: Darf’s noch ein bissl mehr sein?)
Was bedeutet das für den Patienten? Wir vergessen bei der Sozialversicherung auf den Patienten. Sie vergessen darauf, Sie haben jahrelang darauf vergessen! (Ruf bei der FPÖ: Jahrzehntelang!) Für den Patienten bedeutet das nämlich Leistungsgerechtigkeit, Leistungsharmonisierung, Leistungsmodernisierung. (Ruf bei der SPÖ: Aber für alle ...!)
Was heißt das? – Meine Damen und Herren, wenn Sie als Krebspatient eine Behandlung brauchen, kann nicht in Salzburg etwas anderes gezahlt werden als in Oberösterreich oder umgekehrt. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) Meine Damen und Herren, wenn Sie einen Rollstuhl brauchen, kann dieser Rollstuhl nicht in einem Bundesland etwas anderes kosten und der Zugang ein anderer sein als in einem anderen Bundesland. Dazu ist Österreich zu klein, das ist in Österreich nicht notwendig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Stöger.)
Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, dann möchten Sie einen Kassenarzt aufsuchen. Sie möchten nicht 20 Prozent Selbstbehalt bei einem Wahlarzt haben (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), jene 20 Prozent, die bis jetzt nur in die Sozialversicherungsstruktur gefallen und nicht beim Patienten angekommen sind. (Abg. Heinisch-Hosek: Das bleibt auch so! Das ist unfassbar!)
Sie wollen in den Regionen versorgt werden, Sie wollen, dass es Gruppenpraxen gibt (Zwischenruf des Abg. Deimek), Sie wollen, dass es Versorgungszentren mit mehreren Fachärzten gibt, mit mehreren Allgemeinmedizinern, an die Sie sich wenden können. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Sie wollen Qualität und nicht Quantität. Sie wollen mit einem Arzt sprechen können und nicht, dass dieser nur mehr 2 Minuten für Sie Zeit hat, weil das Wartezimmer voll ist. Dahin soll diese Reform gehen, und dafür stehen wir. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Wir stehen auch für den Eintritt in das digitale Zeitalter: für die elektronische Krankenakte, für den elektronischen Mutter-Kind-Pass, für den elektronischen Impfpass, für die elektronische Medikation, sodass Sie ein umfassendes Bild über Ihre gesamte medizinische Geschichte haben und diese dann dem Arzt zur Verfügung stellen können, der sie auch wirklich braucht.
Meine Damen und Herren, diese Strukturreform ist notwendig. Sie ist notwendig, um ein schlichtes, transparentes, tragfähiges Haus der Gesundheit zu bauen und den Weg für Patienten und Ärzte in eine moderne medizinische Zukunft frei zu machen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf recht herzlich die Schülerinnen und Schüler der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe Feldbach auf unserer Galerie begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
10.15
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, es ist wirklich schwer nachvollziehbar, wieso die FPÖ auf den Gedanken gekommen ist, diese Aktuelle Stunde anzuzetteln, weil es offenbar auch innerhalb der Koalition nicht ganz klar ist, was die Message sein soll. Ich erinnere mich, dass Klubobmann Wöginger am 14.9. in der Pressekonferenz gesagt hat, dass die Versicherten von dieser Reform nichts merken werden. Frau Dr. Povysil hat gerade gesagt, Sie hätten die Versicherten vergessen. – Die haben Sie nämlich vergessen, die Versicherten merken von dieser Reform gar nichts! (Beifall bei den NEOS.)
Daher ist es ein so großes Rätsel, warum Sie da so laut hupen (Abg. Herbert: ... auch noch nicht verstanden, worum es da wirklich geht!) und behaupten, diese – unter Anführungszeichen – „Reform“, ja, dieses Projekt, werde jetzt die Grundlage für weitere Reformen. Dieses Projekt war von Beginn an zum Scheitern verurteilt.
Man muss sich einmal Folgendes vor Augen halten: Bis 2017 war die SPÖ noch für eine Abschaffung der AUVA. Die 180-Grad-Wendung, die die SPÖ vollzogen hat, ist dem hatscherten Vorgehen der Frau Ministerin und der FPÖ zu verdanken; so war eigentlich von Beginn an einer sinnvollen Reform der Boden entzogen, weil die Elefanten in Horden durch den Porzellanladen gezogen sind. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn man diese Reform mit einem Schachspiel vergleichen würde, dann, Frau Ministerin, müsste man sagen, Sie haben schon beim zweiten Zug die Dame verspielt. Das wird als die Hartinger-Klein-Eröffnung in die Schachgeschichte eingehen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS.) In Ihrem „ZIB-2“-Interview, als Sie gesagt haben: Ich muss das mit der Milliarde nicht nachrechnen, das haben schon so viele Leute ausgerechnet, das passt schon!, haben Sie auch gleich den ersten Turm geopfert.
Und so ist es nahtlos weitergegangen: Aus der Funktionärsmilliarde wird eine Patientenmilliarde – es war jedem klar, dass das bestenfalls eine Fantastilliarde in den Köpfen von Schwarz und Blau ist, dieses Geld gibt es nirgends. Die „ZIB 2“ hat dazu einen Faktencheck gemacht, der „Standard“ hat einen Faktencheck gemacht – da war der nächste Turm weg vom Feld.
Dann kommt der Verfassungsdienst Ihrer eigenen Regierung und sagt im Gleichklang mit vielen maßgeblichen Juristen, dass diese Reform über weite Strecken verfassungswidrig ist. – Ja, da haben Sie gleich zwei Läufer mit einem Schlag verloren.
Dann kommt der Rechnungshof und spricht von einem „Spiel mit Zahlen“. Das ist eine Deutlichkeit seitens des Rechnungshofes, die wir sehr selten erleben. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Diese Fantastilliarde ist ein „Spiel mit Zahlen“, das ist auch für den Rechnungshof absolut nicht nachvollziehbar. – Und damit waren auch Ihre Springer vom Feld. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Jetzt steht der König der Frau Sozialministerin schon ziemlich alleine auf dem Schachbrett, ein paar kleine Bauern sind noch da. Dann kommt das Ministerium von Vizekanzler Strache und kritisiert die Reform, weil in den Unterlagen keine vernünftigen Kennzahlen zu finden sind. – Also mehr braucht es dann nicht mehr, jetzt fällt die letzte Figur. Frau Ministerin, Sie stehen mit Ihrem König ganz alleine auf diesem Schachbrett. (Abg. Povysil: Wir sind aber in ..., nicht am Schachbrett!)
Dazu kommt, dass sich die FPÖ vor den schwarzen Karren hat spannen lassen. Die ÖVP näht sich die Macht in der Sozialversicherung voll ein. Die rote Eisenbahnerversicherung (sich mit dem Zeigefinger an die Nase fassend und ein Klickgeräusch machend): Weg! Die roten Kassen bekommen hinsichtlich Vorsitz ein Rotationsprinzip, sodass immer wieder ein Schwarzer zum Zuge kommt. Die schwarzen Kassen bleiben
unberührt. Es gibt eine Fit-&-proper-Prüfung für Funktionäre, aber die Wirtschaftskämmerer sind außen vor, das müssen nur die Arbeiterkämmerer machen. Sie (in Richtung FPÖ) haben den Steigbügel gehalten, damit die Schwarzen mehr oder weniger die Alleinherrschaft in der Sozialversicherung übernehmen, weil Sie, glaube ich, dieses System auch nicht so wirklich durchblicken – aber dann hätte man es auch nicht anfassen sollen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese Reform bringt nichts von dem, was angekündigt war. Es bleiben die 15 Krankenfürsorgeanstalten, es bleiben vier von fünf Betriebskrankenkassen. Es bleiben die Leistungen so unterschiedlich wie sie seit jeher waren, wir BVA-Versicherten sind immer noch die Privilegierten. Es gibt keine gemeinsame Zahlstelle für die Lohnabgaben, es gibt kein Ende der Mehrfachversicherung.
Frau Ministerin, warum tun Sie sich das an (Abg. Rosenkranz: Lassen wir es so, wie es ist!), nach dem Desaster um die AUVA, nach der 150-Euro-Geschichte im Zusammenhang mit der Mindestsicherung, nach dieser Reform, die eigentlich schon im Ankündigungsstadium steckenbleibt? Die Mindestsicherungsreform kommt nicht, die Arbeitslosengeldversicherung kommt nicht. (Abg. Rosenkranz: Woher wissen Sie das? – Abg. Gudenus: Das ist ein Wunschdenken von Ihnen!) Wollen Sie sich nicht überlegen, ob Sie etwas anderes machen wollen? Ich glaube, diese Geschichte ist einfach eine Nummer zu groß. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Schachspielen wäre besser als Politikmachen! – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein.)
10.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. Ich darf ihm das Wort erteilen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Hohes Haus! In einem Punkt, Herr Kollege Rosenkranz, gebe ich Ihnen recht, das ist keine Gesundheitsreform – aber das ist auch keine Organisationsreform, Herr Kollege Rosenkranz. (Abg. Rosenkranz: Na, immerhin kommen Sie mir schon entgegen!) Reform geht anders!
Wenn ich diese sogenannte Reform charakterisieren wollte, dann kann ich das in drei Punkten tun. Es ist erstens eine Demontage der Selbstverwaltung mit einer Entmachtung der Arbeitnehmer, denn: Was bedeutet Selbstverwaltung? – Selbstverwaltung bedeutet: Die Arbeitnehmer sind die Versicherten. Selbstverwaltung bedeutet aber auch: Die Versicherten bestimmen, was mit ihren Beiträgen passiert. (Beifall bei der Liste Pilz.) Und wer bestimmt in der Krankenkassa? – Bisher waren es die Arbeitnehmervertreter und Arbeitgebervertreter im Verhältnis 4 : 1. In der Zeit des Austrofaschismus betrug dieses Verhältnis 2 : 1; und nunmehr, durch Ihre sogenannte Reform, wird dieses Verhältnis abgeändert in 1 : 1. Das bedeutet also einen Gleichstand zwischen Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. (Abg. Herbert: Was ist schlecht daran? Parität!)
Da aber auch von schwarzer Seite – ÖAAB-Seite – Vertreter bei den Arbeitnehmervertretern sitzen, bedeutet das immer, dass die Arbeitgebervertreter die Mehrheit haben. Und wenn, Frau Kollegin Belakowitsch, Sie sich hier herausstellen und sagen, das sei das Ende der parteipolitischen Strukturen, dann sage ich: Mitnichten ist das das Ende der parteipolitischen Strukturen, denn das Spiel, das Sie hier betreiben, lautet schlicht und einfach: rot raus, schwarz und blau rein! (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ob Sie damit auch das Ende des Verfassungsbogens einläuten und diese Reform verfassungswidrig ist, wird noch genau zu prüfen sein. (Abg. Gudenus: Bei Rot rechts abbiegen!) Ich kenne ja die Regierungsvorlage noch nicht. Mit dieser Demontage der Selbstverwaltung und der Entmachtung der Arbeitnehmer-
vertreter zeigen Sie, meine Damen und Herren von FPÖ und ÖVP, aber Ihr wahres Gesicht!
Der zweite Punkt: Sie sprechen davon, dass vieles für die Patienten verbessert werden wird. Ich vermag das leider nicht zu erkennen. Wir haben jetzt eine Mehrklassenmedizin, und wir werden in Hinkunft eine Mehrklassenmedizin haben. Für die rund 3,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es weiterhin eine Krankenversicherung Light, eine Standardversicherung geben – auch für ihre Angehörigen. Für die Bauern und Selbstständigen wird es eine Komfortversicherung geben (Abg. Martin Graf: Ah geh!), und für die Beamten und auch die Politiker – wir sind ja auch bei der BVA versichert – wird es eine De-luxe-Versicherung geben. (Abg. Rosenkranz: Pflichtversicherung! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Wo sind Sie dann?!)
Ich werde Ihnen jetzt ein Beispiel nennen: Wenn man eine Physiotherapie machen muss und das Glück hat, bei der BVA versichert zu sein, erhält man pro Behandlungseinheit eine Refundierung von 40 Euro. Wenn man aber dem Standardsystem angehört, weil man Arbeitnehmer und bei der Gebietskrankenkassa versichert ist, erhält man für dieselbe Behandlungseinheit 17 Euro. So ist Ihr System, für die Versicherten verbessert sich gar nichts! (Beifall bei der Liste Pilz. – Widerspruch bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Kassegger.)
Jetzt komme ich zu dem Punkt der Zahlentricksereien. Sie sagen, es werden 1 Milliarde Euro eingespart. (Abg. Rädler: ... Ihr Sozialminister beschlossen!) Diese Milliarde ist aus den Zahlenwerken, die Sie vorlegen, schlicht und einfach nicht nachvollziehbar. Erstens einmal ist es keine Milliarde, sondern bis Ende 2023 sind es 500 Millionen Euro; es sind nur kumuliert 1 Milliarde Euro. Und wenn wir in den Beamtenentwurf hineinschauen, sehen wir, dass es 33 Millionen Euro sind.
Sie sagen und erklären uns jetzt: Das bleibt im System und die Einsparungen erfolgen im System! – Nun sieht aber das Bundeshaushaltsrecht vor, dass alle finanziellen Auswirkungen, auch jene, die die Sozialversicherungsträger betreffen, darzustellen sind. Sie agieren im Zusammenhang mit der Darstellung der Einsparungen nicht gesetzeskonform. Das ist schlicht und einfach der Punkt. Ich bin da ganz beim Rechnungshof, der ebenso große Schwierigkeiten hat wie ich, das nachzuvollziehen.
Herr Kollege Wöginger, wenn Sie behaupten der Rechnungshof habe die Ziele der Regierung im Zusammenhang mit den Berechnungen der Einsparungen nicht richtig verstanden, dann kann ich Ihnen nur sagen (Zwischenruf des Abg. Scherak): Hören Sie damit auf, Institutionen dieser Republik derart durch den Kakao zu ziehen! – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ sowie des Abg. Scherak.)
10.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die Mitteilung, die im Sitzungssaal verteilte wurde, verweisen.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 2043/J bis 2069/J
Schriftliche Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates: 19/JPR
2. Anfragebeantwortungen: 1516/AB bis 1549/AB
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs.4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 11 betreffend "Petition für ein wolfsfreies Salzburg", überreicht vom Abgeordneten Franz Leonhard Eßl
Petition Nr. 12 betreffend "KEIN Ausverkauf des Wassers", überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Gleichbehandlungsausschuss:
Gender-Gesundheitsbericht mit Schwerpunkt Psychische Gesundheit am Beispiel Depression und Suizid, vorgelegt von der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-206 d.B.)
Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2016 und 2017, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-207 d.B.)
Tourismusausschuss:
Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2017 (III-208 d.B.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der SPÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2069/J der Abgeordneten Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „die Zerstörung unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems durch die Kassenzentralisierung“ dringlich zu behandeln. (Abg. Leichtfried: Gute Anfrage!)
Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 3, 5 und 6, 10 und 11, 13 und 14, 18 bis 21 sowie 22 bis 28 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Wenn das nicht der Fall ist, dann wird so vorgegangen.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurden die Redezeiten für die Debatten vereinbart. Demgemäß wurde eine Tages-
blockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, und die Redezeiten ergeben sich daraus wie folgt: 148 Minuten für die ÖVP, je 132 Minuten für SPÖ und FPÖ, und für NEOS und Liste Pilz jeweils 44 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 22 Minuten, darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich darf Sie um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.
Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen (284 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 380/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anerkennung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten (285 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen (286 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 3, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Muchitsch, und ich darf ihm das Wort erteilen. – Herr Kollege Muchitsch, Sie haben das Wort.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das derzeitige Gesetz sieht vor, nur zehn Monate der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis anzurechnen. Das gilt auch für die Bemessung von Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung, im Krankheitsfall und beim Urlaubsausmaß. Aus diesem Grund haben wir als SPÖ in der Sitzung am 26. September einen Gesetzesantrag eingebracht, der die volle Anrechnung mit sofortiger Wirkung gewährleisten soll, also eine volle Anrechnung der Karenzzeiten im Ausmaß von 24 Monaten.
Unser Antrag wurde in den Sozialausschuss verwiesen. Wir haben am 9. Oktober versucht, einen Konsens zu erwirken, damit es vielleicht doch möglich wird, per Abstimmung eine Einigung dahin gehend zu erzielen, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll. Das wurde leider abgelehnt. Unser Antrag, der die volle Anrechnung der Karenzzeiten betrifft, wurde leider abgelehnt.
Heute debattieren wir hier im Plenum den Antrag der ÖVP, der vorsieht, den Sozialpartnern zu empfehlen, diesbezüglich bis Jahresende eine Einigung zustande zu bringen.
Das Problem ist, dass nicht alle Beschäftigten in diesem Land einem Kollektivvertrag unterliegen. Es sind zwar 97 Prozent und wir sind europaweit spitze, aber noch immer unterliegen 3 Prozent der Beschäftigten in diesem Land keinem Kollektivvertrag – und das sind immerhin 100 000 Menschen.
Das zweite Problem mit dem Antrag der ÖVP ist folgendes: Nicht alle Kollektivverträge werden heuer verhandelt, sondern einige Verhandlungen starten erst nächstes Jahr im Frühjahr. (Abg. Deimek: Unser Vorstand hat uns immer gesagt: Sagt uns nicht, wie es nicht geht, sagt uns, wie es geht! Machen!)
Das dritte Problem, das wir auch aufgezeigt haben, ist, dass wir zwar schon in vielen Kollektivverträgen eine teilweise und volle Anrechnung erreicht haben, aber in einigen noch nicht. Gerade in den Industriebranchen ist uns das als Sozialpartner gelungen. In genau jenen Branchen aber, in denen viele Frauen beschäftigt sind, im Handwerk, im Gewerbe, im Handel, im Gastgewerbe, ist es uns nicht gelungen. Ich nenne Ihnen jetzt ein Beispiel: Interessanterweise haben wir in der Bauindustrie und im Baugewerbe eine volle Anrechnung der Karenzzeiten. Jetzt dürfen Sie einmal raten, wie viele Frauen in der Bauindustrie, auf den Baustellen beschäftigt sind. (Abg. Wöginger: Wenige!) – Ja, wenige, richtig, Herr Klubobmann. Also dort, wo es leicht gegangen ist, haben wir es geschafft, Herr Klubobmann, dort, wo es schwer gegangen ist, haben wir es nicht geschafft. (Abg. Schimanek: Warum habt ihr es nicht geschafft?)
Deswegen – worauf wollen wir warten? (Zwischenruf des Abg. Wöginger) – ist unser Appell, das vor allem in jenen Branchen – im Handel, im Gastgewerbe – anzugehen, in denen viele Frauen arbeiten. Viele Frauen sind bereit, ihre Kinder selbst zu erziehen, zu betreuen, sie haben jetzt aber einen Nachteil, weil Karenzzeiten beim Einkommen, beim Urlaub, bei Kündigungsfristen, bei der Abfertigung nicht angerechnet werden. Genau das wollen wir ändern. Ich glaube, das Ziel ist das gleiche, aber der Weg ist ein anderer.
Und diese Empfehlung an die Sozialpartner – Entschuldigung, Herr Klubobmann! –, die ist ein Schmarrn. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Das ist der gleiche Schmarrn wie der Appell der Bundesregierung, bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst für hohe Löhne und Gehälter zu sorgen – ein derartiger Schmarrn, der sich jetzt nämlich bewahrheitet hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.) Bewahrheitet hat sich nämlich, dass man nach vier Verhandlungsrunden in der Metallindustrie ein läppisches Angebot von 2,02 Prozent auf den Tisch geknallt bekommen hat – nach vier Runden! (Abg. Deimek: Und welche Arbeitgeber sind verstaatlicht, Herr Kollege?!) So viel ist dieser Appell der Bundesregierung wert, er ist nämlich keinen Cent wert. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit des Abg. Wöginger.)
Deswegen ist auch dieser Antrag, Herr Klubobmann Wöginger, nichts anderes als ein Schmäh, dieser Antrag betreffend Anrechnung der Karenzzeiten. Ihr wollt es nur auf die lange Bank schieben. Wenn euch die Frauen wichtig sind, wenn euch auch die Männer (Zwischenruf des Abg. Deimek), die bereit sind, ihre Kinder zu betreuen, wichtig sind, dann regeln wir die volle Anrechnung der Karenzzeiten jetzt und schieben das nicht auf die lange Bank. Wir werden dazu heute einen Entschließungsantrag einbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Bravoruf des Abg. Leichtfried.)
10.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wagner. – Bitte.
10.33
Abgeordnete Petra Wagner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Hohen Haus! Dieser Tagesordnungspunkt zeigt, dass mit dieser Regierung etwas weitergeht. (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Eine langjährige Forderung von uns wird nun endlich in Angriff genommen, und das macht mich sehr stolz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Leichtfried: Ein Schritt vor, drei zurück, und das in die falsche Richtung!) Unsere Partei hat sich jahrelang für die Anrechnung der Karenzzeiten eingesetzt, und diese Regierung setzt Maßnahmen, damit die Anrechnung der Karenzzeiten umgesetzt werden kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Es wird nicht nur etwas unternommen, um die Gehaltsschere zwischen Mann und Frau zu schließen (Abg. Heinisch-Hosek: Ein Beispiel!), sondern auch um Kinderwünsche (Abg. Leichtfried: Ein Beispiel, ein einziges! – Abg. Heinisch-Hosek: Ein Beispiel!) der vergleichsweise kinderarmen Mittelschicht zu unterstützen. Das derzeitige Mutterschutzgesetz sieht nur für die erste Karenz eine Anrechnung von bis zu zehn Monaten vor; alles darüber hinaus muss individuell im Kollektivvertrag vereinbart werden. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Meine Damen und Herren, deshalb ist die Anrechnung der Karenzzeiten von bis zu 24 Monaten ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Familienpolitik und vor allem auch für die Gleichstellung von Mann und Frau. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Das soll in allen Berufen und Kollektivverträgen gewährleistet sein, das bedeutet, wenn sie oder er bis zu 24 Monate Karenz nimmt, soll es künftig entsprechende Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche geben. Es soll keine Familie benachteiligt sein, und niemand soll sich zwischen Familie und Beruf entscheiden müssen. (Abg. Heinisch-Hosek: Warum nicht jetzt gleich? Jetzt! Jetzt! Jetzt! – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)
Den von der Opposition geforderten Maßnahmen, die Dauer der Elternkarenzen als Vordienstzeiten für die dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen, meine Damen und Herren, kann ich nichts abgewinnen, denn in diesem Fall würden alle Arbeitnehmer, die keine Karenzen in Anspruch genommen haben, benachteiligt werden, weil sie ja keine solchen Anrechnungsregelungen hätten. Derzeit gibt es ja überhaupt nur in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge eine Regelung mit verschiedenen Arten der Anrechnung. Das sind aber nur etwa 145 von 859 unterschiedlichen Kollektivverträgen.
Durch das Zusammenwirken von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite haben die Sozialpartner die Möglichkeit, besser auf wirtschaftliche Gegebenheiten der jeweiligen Branche einzugehen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Daher sollten wir den Kollektivvertragsparteien die Möglichkeit geben, entsprechende Regelungen für ihre Branche zu schaffen, die sie ja schließlich kennen und die sie auch vertreten. (Abg. Heinisch-Hosek: ... wer behindert?) Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine Lösung auf Ebene der Kollektivverträge gefunden wird. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann immer noch eine gesetzliche Lösung erfolgen. (Abg. Heinisch-Hosek: Jetzt! – Zwischenruf der Abg. Lueger.)
Meine Damen und Herren, das unterstreicht wieder einmal, dass wir unsere Versprechen halten und dass wir uns für das einsetzen, wofür wir gewählt wurden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Jetzt können die Sozialdemokraten auch beweisen, dass sie unter Politik mehr als nur leere gehässige Worte und grausige Postings gegen uns verstehen. (Heftiger Widerspruch bei der SPÖ.) Meine Damen und Herren, unterstützen Sie unseren Weg und stimmen Sie diesem Antrag zu! – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf auch die zweite Gruppe der Höheren Lernanstalt für wirtschaftliche Berufe in Feldbach, die jetzt mit 23 Personen da ist, sowie die Grazerinnen und Grazer, die Frau Abgeordnete Kaufmann eingeladen hat – das ist auch eine große Gruppe mit über 40 Personen –, herzlich willkommen heißen. – Herzlich willkommen im Hohen Haus. (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. Ich darf ihm das Wort erteilen.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich schließe an und bedanke mich bei Kollegin Wagner für den kabarettistischen Beitrag (Widerspruch bei ÖVP und FPÖ): Diese Regierung bringt etwas weiter, indem sie einen Beschluss fasst, den Kollektivvertragspartnern etwas auszurichten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir führen hier eine Debatte, die zumindest vom gemeinsamen Ziel geprägt ist, den Pay Gap zwischen Männern und Frauen zu schließen. Allerdings sind die Wege, die manche hier zum Ziel gehen wollen, ziemlich ungeeignet. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Der Antrag, den FPÖ und ÖVP hier vorgelegt haben, nämlich in der Herbstlohnrunde eine Karenzzeitenanrechnung zu beschließen, ist aus zwei Gründen krasser Unfug. (Abg. Leichtfried: „Krasser“ ist gut!)
Erstens ist es nicht der Job des Parlaments, den Kollektivvertragspartnern etwas auszurichten. Wir müssen hier unseren Job gut machen, die KV-Partner machen an ihrer Stelle ihren Job gut, und wenn jeder seinen Job richtig hinkriegt, dann ist das Beste für das Land erreicht.
Und zweitens – und das hätte man eigentlich wissen können – gibt es keine generelle Herbstlohnrunde, das hat Kollege Muchitsch ausgeführt. Unter anderem verhandeln die Papier-, die Textil-, die Elektronikindustrie und die Banken sowie viele andere auch im Frühjahr. Daher ist der Begriff Herbstlohnrunde in so einem Antrag von vornherein verfehlt, was nur belegt, dass sich das Parlament um die eigenen Angelegenheiten und nicht um die KV-Angelegenheiten kümmern sollte. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wöginger – erheitert –: Da klatschen die Roten! I werd hin!)
Auch inhaltlich wird jeder zugeben müssen: Wenn wir mit denselben Rollenmustern wie in der Vergangenheit auf das Problem zugehen, dann wird sich nichts ändern. Wenn wir davon ausgehen, dass im Wesentlichen immer die Frauen die Erziehungsarbeit erledigen und dass das so bleibt und bleiben soll, dann werden sich die bestehenden Strukturen auch im Gehaltsgefüge verfestigen.
Da kommt dann auch etwas heraus, was eine ähnlich nachteilige Wirkung wie das Senioritätsprinzip haben könnte. Wenn ich mehr Bezahlung für eine Arbeitserfahrung, für einen zusätzlichen Nutzen, der dann nicht da ist, weil diese Arbeitserfahrung nicht zusammenstimmt, festlege, verordne, dann wird das vor allem in den Sektoren, wo besonders nahe am Kollektivvertrag bezahlt wird, also in den Niedriglohnsektoren, zum Nachteil für die Betroffenen sein.
Was den Unterschied zwischen der Bezahlung von Männern und Frauen am meisten reduzieren würde, das wäre eine gleichmäßigere Aufteilung der Kindererziehungszeiten, denn jeder Fachmann und jede Fachfrau weiß, der Pay Gap ist im Wesentlichen ein Child Care Pay Gap, also kein Gender Pay Gap, sondern ein Child Care Pay Gap.
Das sieht man, wenn man die Bezahlung von Frauen mit jener von Frauen ohne Erziehungsarbeit vergleicht, und um das zu ändern, muss man schauen, dass die Karenzzeit zwischen Frauen und Männern aufgeteilt wird. (Beifall bei den NEOS.)
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die individuelle Karenzansprüche für jeden Elternteil vorsieht, die zumindest zum Teil nicht übertragbar sind. Die Anrechnung dienstrechtlicher Ansprüche soll an eine möglichst gleiche Aufteilung der Karenz zwischen beiden Elternteilen geknüpft sein.“
*****
Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
10.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil
eingebracht im Zuge der Debatte in der 43.
Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit
und Soziales über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August
Wöginger, Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu
24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in
allen Kollektivverträgen (284 d.B.) – TOP 1
Die Lohnschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich immer noch weit auseinander. Mit einem Gender Pay Gap von 20,1% (vgl. Eurostat 2016) liegt man deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,2%. Zwar werden die Unterschiede sukzessive kleiner, das Tempo reicht aber lange nicht aus. Seit Jahren weiß man, welche Faktoren das Lohnungleichgewicht zwischen Männern und Frauen beeinflussen. Zahlreiche Studien zeigen eindrucksvoll, dass sich die Lohnschere vor allem mit Geburt des ersten Kindes signifikant vergrößert: Grund dafür ist, dass Familien- und Erziehungsarbeit immer noch mehrheitlich Frauensache ist. Gerade in diesem Bereich ist es die Aufgabe der Familienpolitik, tatsächliche gesellschaftliche Veränderungen zu ermöglichen.
Von einer gleichwertigen Aufteilung zwischen Vätern und Müttern sind wir in Österreich nämlich weit entfernt, vorherrschend ist nach wie vor das sogenannte 1,1/2 Modell, in dem Männer Vollzeit arbeiten und Frauen häufig zuerst eine Zeit lang zuhause bleiben und im Anschluss daran in Teilzeitbeschäftigung gehen. Zwar ist die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Österreich relativ hoch, die Teilzeitquote ist aber fast europameisterlich: Fast jede zweite Frau arbeitet Teilzeit. Es gibt keine ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, vor allem für unter 3-Jährige und Anreize für Väter, sich mehr Zeit für ihre Familie zu nehmen, fehlen. Der Anteil der Väter, die in Karenz gehen und Kinderbetreuungsgeld beziehen, ist nämlich immer noch sehr gering. Nur knapp 4,3% der Kinderbetreuungsgeldbezieher_innen im September 2018 (für Geburten ab dem 01.03.2018) waren Männer. Das Bundeskanzleramt selbst verweist in der monatlichen Statistik darauf, dass "aufgrund der im Durchschnitt kürzeren Bezugsdauer der Väter diese deutlich weniger Bezugstage aufweisen als Mütter", und zeigt damit das Problem auf, dass zwar immer mehr Männer Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenn, dann aber deutlich kürzer als Frauen.
Jede familienpolitische Maßnahme muss daher einen Anspruch auf gerechtere Verteilung der Betreuungsarbeit zwischen den Elternteilen beinhalten, ansonsten wird sich eine geschlechtergerechte Gesellschaft nicht verwirklichen lassen. Eine bessere Aufteilung der Verantwortung und Arbeit in der Kinderbetreuung zwischen Elternteilen trägt dazu bei, den Gender Pay Gap zu schließen, wie die skandinavischen Staaten erfolgreich vorgelebt haben.
Will man die Lohnschere schließen, kommt man nicht umhin, endlich ein System zu schaffen, das es auch Vätern erleichtert, sich intensiver der Kinderbetreuung zu widmen. Indem man stärkere Anreize für Väter setzt, Verantwortung in der Kindererziehung zu übernehmen, die über das Bild des "Brot-Verdieners" hinausgehen, kann man endlich eine über reine Symptombekämpfungsmaßnahmen hinausgehende Wirkung erzielen.
Skandinavische Staaten haben vorgezeigt, wie ein System der gleichberechtigten Sorge- und Erziehungsarbeit aussehen kann: In Schweden kann man die volle Karenz im Ausmaß von 480 Tagen nur beanspruchen, wenn jeder Elternteil mindestens 90 Tage davon in Anspruch nimmt. Damit schafft man einen Anreiz für Väter und Mütter, sich eher zu gleichen Teilen der Betreuungsarbeit zu widmen. Eine wünschenswerte Aufteilung der Karenzzeit im Verhältnis 1:1 kann auch erreicht werden, indem die Anrechnung der Karenzzeit auf die dienstrechtlichen Ansprüche an eine möglichst gleiche Aufteilung geknüpft wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die individuelle Karenzansprüche für jeden Elternteil vorsieht, die zumindest zum Teil nicht übertragbar sind. Die Anrechnung dienstrechtlicher Ansprüche soll an eine möglichst gleiche Aufteilung der Karenz zwischen beiden Elternteilen geknüpft sein.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anrechnung von Karenzzeiten bei Gehaltsvorrückungen ist eine langjährige Forderung auch der Volkspartei, insbesondere des ÖAAB. Wir haben bereits 2011 begonnen, die Kollektivvertragspartner – damals schriftlich – aufzufordern, bei den Verhandlungen sozusagen auch Anrechnungszeiten mit hineinzuverhandeln.
Man muss sagen, es ist in den letzten Jahren einiges gelungen, das muss man auch anerkennen – unterschiedlich in den jeweiligen Kollektivverträgen, aber wir haben damit etwas in Bewegung gebracht. Aus unserer Sicht ist diese gesellschaftspolitische Maßnahme wirklich notwendig, vor allem auch im Sinne der Frauen, die nämlich zum Großteil die Elternkarenz in Anspruch nehmen, und diese Maßnahme wird dafür sor-
gen, dass vor allem im Angestelltenbereich die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen geschlossen werden kann. Und das wollen wir, meine Damen und Herren! Wenn sich Frauen der Kindererziehung zu Hause widmen, dann wollen wir haben, dass diese Zeiten letzten Endes auch für die Gehaltsvorrückungen angerechnet werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Wir haben uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner dafür entschieden, und ich halte das auch für den richtigen Weg, dass sich die Kollektivvertragspartner jetzt im Herbst noch einmal damit auseinandersetzen. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Ich verstehe auch nicht, warum die SPÖ gerade das jetzt ablehnt (Abg. Leichtfried: Ihr seid für die Regierung zuständig und nicht für die Sozialpartner!), denn der ÖGB und die AK nehmen ja an den Kollektivvertragsverhandlungen teil. Ansonsten wird die Sozialpartnerschaft sehr hoch gelobt – und sie hatte ihre Errungenschaften, das ist überhaupt keine Frage –, also warum man gerade dieses Thema jetzt an den Kollektivvertragspartnern vorbeischummeln (Abg. Heinisch-Hosek: Was war das?) und gleich im Parlament beschließen will, das, muss ich ganz ehrlich sagen, verstehen wir nicht und das wollen wir auch nicht. Die Kollektivvertragspartner sollen sich damit auseinandersetzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich weise auch die Kritik zurück, dass man jetzt sagt, wir wären nicht fertig oder es seien nicht alle davon umfasst. Also gerade in der SPÖ, liebe Kolleginnen und Kollegen – und du, lieber Beppo Muchitsch, mein langjähriger Freund, weißt das am besten von allen –, weiß man, dass für die Anrechnung der Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen und somit auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Generalklausel verhandelt werden kann. Dann brauchen wir nicht zu warten, was für ein KV im Frühjahr verhandelt wird, das könnt ihr jetzt festlegen. Diese Möglichkeit bieten wir euch mit unserem Antrag, nehmt sie wahr! Nehmt sie wahr und verhandelt in diese Richtung! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich möchte hier auch anmerken, im Ausschuss hat man auf einmal angefangen, sozusagen die Nadel im Heuhaufen zu suchen, weil wir geschrieben haben: Anrechnung von bis zu 24 Monaten Karenzzeiten. – Das ist logisch, meine Damen und Herren! Wenn eine Mutter früher zurück in die Arbeitswelt geht, wenn sie sozusagen nach 18 Monaten wieder ihre Arbeit antritt, dann werden natürlich 18 Monate angerechnet. Wenn sie aber die vollen 24 Monate in Anspruch nimmt, dann werden natürlich volle 24 Monate angerechnet. So ist dieser Entschließungsantrag zu verstehen.
Es steht so im Regierungsprogramm, und dafür danke ich auch. Im Übrigen ist es schon im letzten gestanden, und diesbezüglich entschuldige ich mich für einen technischen Fehler. Es wird im Entschließungsantrag auf das letzte Regierungsprogramm Bezug genommen, auf Seite 46 – wie in dem Antrag steht –: „Anrechnung von Elternkarenzzeiten“; im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode steht die Anrechnung von Karenzzeiten und Vorrückungen auf Seite 105.
Eines möchte ich auch sagen: Das ist auch ein Zeichen für die Effizienz dieser Bundesregierung und für die Ineffizienz der letzten Regierung. (Ruf: Waren Sie nicht dabei?) Beim letzten Mal haben wir es in vier Jahren nicht zustande gebracht – jetzt ist ein Jahr seit der Wahl vergangen, und wir legen die Anträge bereits vor. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Diese Regierung arbeitet im Sinne der Menschen, meine Damen und Herren, und ich appelliere als ÖAAB-Obmann und als Klubobmann an die Kollektivvertragspartner, eine Generalklausel für die Anrechnung der Elternkarenzzeiten für die Gehaltsvorrückungen festzulegen. Das hilft den Frauen, die sich der Kindererziehung widmen, das ist für uns als Volkspartei eine wichtige gesellschaftspolitische Maßnahme. Sollte das nicht funktionieren, aus welchen Gründen auch immer, werden wir, so wie wir vereinbart haben, bis Jahresende gemeinsam einen Gesetzesvorschlag dazu einbringen.
Herr Kollege Loacker! Diese Zwangsaufteilung der Karenzzeiten, die die NEOS da vorschlagen, hat mit Wahlfreiheit nichts zu tun – und diese Bundesregierung steht eindeutig für Wahlfreiheit! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bravoruf des Abg. Rädler. – Abg. Jarolim: Ein wenig mehr Ehrlichkeit hätte ich mir schon erwartet, Herr Kollege!)
10.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe MitbürgerInnen! Ich werde dem zustimmen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Mit der Kenntnisnahme des Ausschussberichtes wird der Weg zur vollwertigen Anrechnung und Anerkennung der Karenzzeiten endlich beschritten, und darum geht es mir. Ich möchte einen Teil dazu beitragen, denn kein Elternteil – und wenn wir ehrlich sind, dann reden wir da zum größten Teil von Frauen, die die Erziehungsarbeit leisten und die Kinderbetreuung übernehmen –, keine Frau soll mehr persönliche Nachteile durch eine Karenzzeit erleiden; Nachteile, die sich in der Vergangenheit meistens und bis heute auch durch Nichtanrechnung im Zusammenhang mit Vordienstzeiten, durch verspätete Gehaltsvorrückungen, durch verloren gegangene Urlaubsansprüche, bei Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüchen negativ ausgewirkt haben.
Spätestens seit der schwarz-blauen Koalition 2003 ist durch weitere erhebliche Einschnitte, nämlich durch die Einführung der lebenslangen Durchrechnungszeit, wiederum eine frauen- und familienpolitische Diskriminierung erfolgt. Im Jahr 2016 waren es 20 Prozent der allein lebenden Frauen im Pensionsalter, die armutsgefährdet waren; im Vergleich dazu lag der Wert bei den Männern mit 11 Prozent bei gut der Hälfte. Das ist immer noch zu hoch. Es ist ganz klar: Niemand, der sein Leben lang gearbeitet hat, sollte im Alter gezwungen sein, diesen Lebensabschnitt in Armut fristen zu müssen. Das ist vollkommen klar.
Wir alle, die wir hier sitzen, sind gemeinsam gefordert, diese Ungerechtigkeiten abzustellen. Und auch wenn jetzt wiederum ein Umweg beschritten wird, nämlich über Kollektivvertragsverhandlungen, über die Sozialpartnerschaft, so hoffe ich doch, dass wir zum Schluss eine gesetzliche Grundlage festlegen können, damit sich nicht nur 97 Prozent aller Beschäftigten in diesem Land, sondern die gesamten 100 Prozent, alle Frauen und alle Männer, diesbezüglich auf Untergrenzen, auf Mindeststandards berufen können. Wir haben eine riesengroße Aufgabe vor uns, wir haben eine lange To-do-Liste vor uns.
Wir müssen zu den Frauen in diesem Land stehen. Frauen tragen die Hauptlast der Kindererziehung und dementsprechend auch die Hauptlast des Großteils der Zukunftsarbeit. Es geht darum, die nächste Generation so weit auf die Wege zu bringen, Familien zu gründen – und das soll keinen Nachteil im beruflichen Werdegang oder bei den Pensionsansprüchen und keine Altersarmut mit sich bringen.
Es reicht völlig, wenn wir endlich damit beginnen, die strukturelle Diskriminierung der Frauen in diesem Land abzustellen. Wie gesagt, wir gehen leider diesen Umweg; meine Anträge im Ausschuss hätten eine sofortige gesetzliche Regelung vorgesehen. Der Versuch, die Sozialpartner einzubinden, über die Kollektivverträge zu gehen, ist für mich ein Hinauszögern, bedeutet weitere drei Monate, die die Frauen in unserem Land hinsichtlich ihrer Ansprüche verlieren, trotz allem glaube ich, dass es möglich sein muss, diesen Weg gemeinsam zu beschreiten, weil es mir darum geht, dass die Diskriminierung von Frauen in der Erziehungsarbeit endlich aufhört. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz sowie der Abgeordneten Belakowitsch und Stefan.)
10.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schimanek. Ich darf ihr das Wort erteilen.
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Meine Damen und Herren Zuschauer auf der Galerie – es sind auch junge Frauen dabei, die, wie ich glaube, dieses Thema ganz besonders interessieren wird! Auch ich begrüße es sehr, dass wir es jetzt geschafft haben, diesen Antrag gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu beschließen.
Die Anrechnung der Karenzzeiten ist mir schon seit Jahren ein großes, großes Anliegen, und ich glaube, wir gehen jetzt einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, einen großen Schritt, um Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern auszugleichen und auch die Pensionsschere zu schließen. Zukünftig sollen Frauen und auch die wenigen Männer, die bis zu 24 Monate zu Hause bleiben, diese Zeit auch für die Gehaltsvorrückungen angerechnet bekommen; ebenso für Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche.
Hauptsächlich werden Frauen mit Kindern von der Anrechnung der Karenzzeiten profitieren. Wir wissen aufgrund der Einkommensberichte, dass bei Frauen ohne Kinder kaum große Unterschiede zu erkennen sind; zu bis zu 90 Prozent verdienen Frauen ohne Kinder gleich viel wie Männer. Die großen Gehaltsunterschiede zeigen sich erst dann, wenn Frauen zu Hause bleiben und ihre Kinder betreuen – nicht nur durch die Berufswahl. Mir ist das seit Jahren ein Anliegen, und es sind auch schon sehr viele Anträge diesbezüglich von mir gestellt worden, auch in den beiden letzten Perioden, in denen ich bei den damaligen Parteien leider kein Gehör gefunden habe.
Etwas irritierend fand ich heute auch die Aussagen des Kollegen Muchitsch. Irgendwie verfestigt sich dadurch in mir der Eindruck, dass alles, was vor dem 15. Oktober 2017 passiert ist, von Ihnen vergessen worden ist. Ich habe mir nämlich die Protokolle betreffend meine Anträge angesehen, und damals, in der Sitzung vom 14.10.2015, meinte die damalige Frauenministerin Heinisch-Hosek: „Ich meine, dass gesetzliche Regelungen zu den [...] Kollektivverträgen, die in Österreich verhandelt werden, nicht einfach umzusetzen sind.“ – Passt. Und weiter: „Ich lehne es auch persönlich ab, den Sozialpartnerverhandlungen in Gesetzen vorzugreifen.“ – Also ich muss sagen, es ist schon eigenartig, wenn man dann zwei, drei Jahre später etwas ganz anderes hört. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Auch Kollege Knes hat in den Ausschusssitzungen mehrmals darauf hingewiesen, wie wichtig die Sozialpartner sind, und dass man das ja nicht mit Gesetzen machen soll.
Aber jetzt noch einmal inhaltlich zum Antrag des Kollegen Loacker: Auch da gehe ich mit dem Koalitionspartner d’accord. Diese Entscheidung sollen Familien selber treffen dürfen. Ich möchte die Wahlfreiheit für Familien, und ich möchte Familien nicht vorschreiben, wer wie lange in Karenz gehen darf beziehungsweise muss.
Ich weiß, Sie waren auch inhaltlich immer gegen unsere Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten, weil Sie eben gemeint haben, es geht bei diesen Vorrückungen nur um Erfahrungszuwächse. Ich kann Ihnen sagen, das Gegenteil ist der Fall: Die Sozialkompetenzen, die Frauen und Männer in der Karenzeit für sich erwerben, sind wertvoll und für den Arbeitsmarkt auch unverzichtbar. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
10.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte. (Abg. Belakowitsch: Jetzt erklären Sie das einmal!)
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! An die Frauen mit Kindern oder die Männer mit Kindern, die gerade in
Karenz sind und jetzt fernsehen und uns oder Sie gehört haben: Märchenstunde von Herrn Wöginger, kein Einsatz für Frauen von der Frau Frauensprecherin der FPÖ (Abg. Schimanek: Wie bitte? Was? – Abg. Belakowitsch: Darum seid ihr da, wo ihr seid: weil ihr nichts versteht!) – es tut mir wirklich leid, dass wir das hier so debattieren müssen, dass jetzt 30 Prozent der Frauen in Kollektivverträgen bedacht sind, aber 70 Prozent gar nichts davon haben. Daher wollen wir ein Gesetz, und wir wollen das jetzt und heute und nicht erst nächstes Jahr (Beifall bei der SPÖ), denn die Frauen in dem Land haben es sich verdient. (Abg. Schimanek: Vor drei Jahren waren Sie noch komplett ...!) – Es hört Sie niemand, wenn Sie dazwischenschreien, es hört Sie niemand vor den Fernsehgeräten. (Abg. Stefan: Sie wissen, dass wir recht haben!)
Ich glaube, dass es darum geht, dass Frauen, die um 20 Prozent weniger verdienen als Männer, ein ganzes Maßnahmenpaket brauchen, damit sich diese Lohnschere endlich schließt (Abg. Belakowitsch: Waren Sie nicht einmal Frauenministerin?!), und eine Möglichkeit wäre, dass auch die Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen, für den Anspruch auf die sechste Urlaubswoche, für Entgeltfortzahlungen angerechnet werden. Also an alle, die zusehen, auch wenn es Sie nicht betrifft: Wir würden sofort ein Gesetz machen – diese Bundesregierung aber hat kein Interesse daran, dass Frauen ihre Karenzeiten angerechnet bekommen! (Abg. Schimanek: Sie wollten es ja schon als Frauenministerin nicht! – Abg. Belakowitsch: Sie waren ja Frauenministerin!) – Es hört Sie niemand. Es hört Sie niemand! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Stefan: Die Frau Ministerin hat das gesagt! Im Protokoll steht es auch! – Abg. Hauser: Wieso habt ihr das nicht alles schon gemacht? – Ruf bei der ÖVP: Jetzt fällt es Ihnen ein?! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Frauen brauchen genau diese Möglichkeit, dass diese Anrechnung gesetzlich festgeschrieben wird, und zwar heute und jetzt und nicht erst später! (Ruf bei der ÖVP: Elf Jahre! Wer war Ministerin?) Es wäre wichtig, dass nicht nur die hunderttausend Frauen – und auch Männer –, die gar keinen Kollektivvertrag haben, sondern dass auch die 1,3 Millionen Menschen, die jetzt nicht betroffen sind, schnell für dieses Gesetz stimmen würden, wie wir das jetzt vorbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können sich noch so aufregen, Sie verhindern, dass für Frauen in diesem Land etwas getan wird (Abg. Belakowitsch: Sie waren Frauenministerin!), wenn Sie den Sozialpartnern ausrichten, dass sie die Kollektivverträge verhandeln sollen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Keine Aufregung, das tut der Gesundheit nicht gut!
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „volle Anrechnung der Karenzzeiten durch Gesetz“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur vollen Anrechnung der gesetzlichen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz auf alle Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkrafttreten der vollen Anrechnung mit 1.1.2019 erfolgen kann.“
*****
Die Frauen in diesem Land haben sich das verdient. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: Das war eine hervorragende Rede! – Heiterkeit und Zwischenrufe bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)
10.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch, Gabriele Heinisch-Hosek und GenossInnen betreffend volle Anrechnung der Karenzzeiten durch Gesetz
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen (284 d.B.)
Schon seit langem wird von der SPÖ und vielen anderen, vor allem Frauenorganisationen und Gewerkschaften, die volle gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten gefordert. Nur durch eine gesetzliche Regelung kann ein wesentlicher Beitrag zum Schließen der Einkommensschere gesetzt und für alle berufstätigen Elternteile eine Besserstellung erreicht werden. In vielen Kollektivverträgen wurden bereits bei der Anrechnung von Karenzzeiten wichtige Verbesserungen erreicht. Doch auf keinen Fall darf diese Regelung auf die KV-VerhandlerInnen abgewälzt werden, so wie es ÖVP-Klubobmann August Wöginger gefordert hat. Alle Eltern brauchen die gleichen Chancen auf Anrechnung, daher führt kein Weg an einer gesetzlichen Umsetzung vorbei.
Die volle Anrechnung der Karenzzeit nach dem Mutterschutzgesetz und Väter-Karenzgesetz im Ausmaß von 24 Monaten hätte Auswirkungen auf die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche, auf die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, auf die Kündigungsfristen und vor allem auf Vorrückungsstichtage im Zusammenhang mit dem Einkommen. Rund 1,3 Mio. unselbständig Beschäftigte – fast alles Frauen – werden davon profitieren.
Durch ein Abschieben dieser Forderung auf die KollektivvertragsverhandlerInnen ist die volle Anrechnung für alle AN so schnell nicht zu erreichen und außerdem gibt es immer noch zirka 100.000 ArbeitnehmerInnen, die überhaupt keinem KV unterliegen.
Die Anrechnung per Gesetz JETZT und für ALLE ArbeitnehmerInnen ist unbedingt erforderlich, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Schließung der Lohnschere darstellt. Immer noch verdienen Frauen um zirka 20 % weniger und das führt zu rund 40 % geringeren Pensionen als Männer haben. Jede Verzögerung der Anrechnung bedeutet daher eine Fortschreibung der Unterschiede.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur vollen Anrechnung der gesetzlichen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz auf alle Rechtsansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, so rechtzeitig zuzuleiten, dass ein Inkrafttreten der vollen Anrechnung mit 1.1.2019 erfolgen kann.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ist auch ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Graf. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Zuerst darf ich einmal erwähnen: Liebe Frau Kollegin Heinisch-Hosek, Ihr Antrag geht sich leider nicht aus, mit der Begutachtungsphase. (Abg. Heinisch-Hosek: Was?) – Ihr Entschließungsantrag geht sich leider nicht aus. (Abg. Heinisch-Hosek: Im nächsten Sozialausschuss aber! Was reden Sie da?)
Also bei diesem Entschließungsantrag, den wir jetzt auf der Tagesordnung haben, geht es darum, dass, wie wir schon gesagt haben, bis zu 24 Monate Karenzzeit für die Gehaltsvorrückung angerechnet werden sollen. So wie die Arbeitnehmervertretung spricht sich die Wirtschaft ganz entschieden gegen die Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt aus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Deshalb hat die Wirtschaft auch schon mehrere Kollektivverträge vorgelegt und die Anrechnung von gesetzlichen Ansprüchen verankert. Im Handel und in der Metallindustrie etwa werden schon jetzt Karenzzeiten angerechnet, die auch branchenspezifisch ausverhandelt wurden; aber in anderen Kollektivverträgen sind die Punkte aufgrund von völlig überzogenen Forderungen, seitens der Gewerkschaft übrigens (Abg. Heinisch-Hosek: Na geh!), bis jetzt nicht umgesetzt worden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
In diesem Zusammenhang darf ich an die Verhandlungen zum Thema Mindestlohn und Arbeitszeit erinnern. Es war die Gewerkschaft, die mit der zusätzlichen Forderung nach einer sechsten Urlaubswoche (Zwischenruf des Abg. Leichtfried) die Verhandlungen zum Scheitern verurteilt hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Die Wirtschaft dagegen hat ihren Teil der Verhandlungen eingehalten und den Mindestlohn von brutto 1 500 Euro eingeführt. (Rufe bei der SPÖ: Wo?) Wenn faire Gespräche stattfinden und keine überzogenen Forderungen vonseiten der Gewerkschaft auf dem Tisch liegen, ist die Wirtschaft natürlich bereit, ihren Beitrag auch zu leisten (Beifall bei ÖVP und FPÖ), denn das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter und die Weiterentwicklung des Standortes Österreich ist auch uns ein großes Anliegen. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir stehen für beste Rahmenbedingungen für Frauen und Männer, für Kinder und werdende Eltern. Dazu gehört es auch, jene Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen Beruf und Familie gut miteinander koordiniert werden können. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dieses Ziel bestmöglich zu gestalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Vernünftige Lösungen werden – das kann ich nur abermals betonen – sicherlich nicht an der Wirtschaft scheitern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es vernünftige und auf Augenhöhe geführte Verhandlungen gibt und nicht überzogene Forderungen auf dem Tisch liegen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Dass eine Umsetzung zuerst durch die Sozialpartner erfolgt, ist nur logisch, denn Lohnpolitik ist, wie wir alle wissen, die Sache der Sozialpartner. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Der Kollektivvertrag ist daher der richtige Ort, um für die einzelnen Branchen, für die dort Beschäftigten maßgeschneiderte Lösungen zu erzielen. Ich verstehe nicht, wieso die SPÖ die Sozialpartnerschaft schon wieder außen vor lassen will (Abg. Heinisch-Hosek: Sie lassen sie doch außen vor!), so wie schon bei der Angleichung Arbeiter/Angestellter. Das verstehe ich nicht! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Man hat hier schon den Eindruck, dass die Sozialpartner nur dort eingesetzt werden sollen, wo es Herrn Muchitsch recht ist. (Abg. Heinisch-Hosek: Die Wirtschaftskam-
mer sagt ...!) Für mich als Unternehmerin und auch KV-Verhandlerin ist eines unverständlich: dass sich die Gewerkschaft gegen dieses Vorhaben ausspricht.
Daher darf ich noch einmal zusammenfassen: Wir sind für keine Diskriminierung von Frauen in der Arbeitswelt, sondern für optimale Lösungen auf der KV-Ebene und für faire Verhandlungen auf Augenhöhe. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.00
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte sehr.
Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vergangenen Samstag haben wieder einmal die Sektkorken am jährlichen Feiertag des Patriarchats, am Equal Pay Day geknallt (Beifall bei den NEOS), an dem man nämlich erklärt kriegt, dass alle arbeitenden Männer in Österreich immer noch 20 Prozent mehr als alle arbeitenden Frauen verdienen.
Wir haben aber von der ÖVP oft gehört: Wir sind gegen die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt. Und deshalb führen wir eine neue indirekte Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt ein. Dass sich hier natürlich Konservative und Sozialdemokraten wieder treffen, ist bei diesem Thema eigentlich nichts Neues.
Ich kann Ihnen auch gerne erklären, warum das so ist. Sie müssen auch nicht so tun, als hätten Sie nicht die intellektuellen Fähigkeiten, hier um zwei Ecken zu denken und diesen komplexen Sachverhalt auch zu verstehen. Es geht nämlich darum, dass wir annehmen können, dass vor allem Frauen in Karenz gehen. Ich glaube, das ist ja etwas, was auch die ÖVP nicht bestreiten würde; dazu gibt es genügend Zahlen, Daten und Fakten. Wir reden hier auch immer – wir eigentlich nicht –, vor allem die ÖVP redet hier auch immer wieder von Frauen, die diese Regelung betreffen würde. Deshalb können wir auch davon ausgehen, dass es diese Regelung für Frauen am Arbeitsmarkt in Zukunft wahrscheinlich nicht einfacher machen wird, wenn es eine Anrechnung von Zeiten, in denen sie nicht gearbeitet haben, in denen sie keine zusätzliche Berufserfahrung gesammelt haben, auf den Kollektivvertrag gibt.
Was bedeutet das nämlich für einen Arbeitgeber? – Man muss wahrscheinlich für Frauen – denn es betrifft vor allem Frauen – in Zukunft mehr zahlen, auch wenn diese in dieser Zeit nicht im Betrieb waren. Glauben Sie, dass das Frauen am Arbeitsmarkt helfen wird? – Ich denke nicht, aber ich glaube, das ist Ihnen wurscht, denn es schaut ganz nett aus.
Im Übrigen: Dass Sie natürlich sagen, Sie verstehen schon, dass man den Sozialpartnern nichts ausrichten kann und wir das hier nicht bestimmen können, ist nachvollziehbar, aber ich bin mir sicher, dass in Zukunft irgendwann irgendwo stehen wird: Die Regierung hat gemacht, nämlich Folgendes – obwohl wir alle wissen, dass das so nicht stimmt.
Was sind denn die Faktoren, die beeinflussen, wie es Frauen am Arbeitsmarkt geht? Frauen arbeiten öfter in kleineren Betrieben; diese zahlen im Schnitt schlechter. Frauen arbeiten im Vergleich zu Männern öfter unterhalb ihres Qualifikationsniveaus, sie bekommen seltener Boni als Männer, und wenn sie diese kriegen, dann fallen sie auch niedriger aus. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Herr Loacker hat einen Vorschlag gemacht, was man denn wirklich tun könnte, um dieses Problem ganz im Ernst in den Griff zu kriegen: individuelle Karenzansprüche nämlich. Wenn Sie jetzt meinen, da geht es um irgendeinen Zwang, dann tun Sie wieder so, als hätten Sie nicht die Fähigkeit, zu verstehen, was damit gemeint ist und wie hier um zwei Ecken gedacht wird, weil es eben ein komplexer Sachverhalt ist.
Der Gender Pay Gap ist nichts Einfaches. Er ist weder einfach zu erklären, noch ist er einfach zu lösen, aber wir könnten damit anfangen. Was wir nicht tun können, ist zu sagen: Wir können den Sozialpartnern nichts ausrichten. Es gibt Dutzende Punkte, die wir hier in diesem Haus lösen könnten, um es Frauen am Arbeitsmarkt wirklich leichter zu machen. Das Problem ist nämlich nicht die Karenz – Sie machen hier die Karenz zum Problem –, das Problem ist, dass Karenz immer noch fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen wird. Wenn wir dazu kommen, dass auch viele Männer in diesem Land draufkommen, dass zum Kinderkriegen meistens zwei gehören und zum Kindererziehen auch zwei gehören sollten, dann würden wir den Gender Pay Gap auch endlich in den Griff kriegen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić.)
11.04
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Frau Kollegin Gamon! Wir haben natürlich alle die intellektuellen Fähigkeiten, um zwei Ecken zu denken. Nur, was diese Bundesregierung und die Regierungsparteien auszeichnet, ist: Wir haben den Hausverstand und haben auch die Kraft, die Dinge auf den Weg zu bringen und umzusetzen und nicht nur, um zwei Ecken zu denken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Es wurde schon angesprochen: Die Initiative, die Karenzzeiten voll anzurechnen, war immer ein Thema der ÖVP, auch des ÖAAB. Eine Initiative geht auf das Jahr 2011 zurück, und jetzt setzen wir den Schritt, auch in die Umsetzung zu kommen.
Frau Heinisch-Hosek, weil Sie Ihren Antrag heute so dringlich einbringen und so dringlich argumentieren: Das ist ja wie eine Selbstanklage. Im letzten Regierungsprogramm ist das drinnen gestanden; weder die Regierung noch die Sozialpartner haben das umgesetzt. Jetzt, weil wir diese Initiative setzen, kommen Sie schnell mit einem Antrag daher. Dieser soll sofort beschlossen werden – unter Ausschaltung der Sozialpartner. Das ist ein Eingeständnis des Versagens. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Unser Ziel ist ganz klar: die Einkommensschere zu schließen, die Gleichstellung im Bereich der Anrechnung der Karenzzeiten umzusetzen. Wir wählen bewusst den Weg, das über die Kollektivverträge abzuwickeln und die Sozialpartner einzubinden. Es wurde schon angesprochen: In 30 Prozent der Kollektivverträge ist diese Anrechnung der Karenzzeiten schon realisiert.
Richtig ist auch, dass es gerade in Branchen, in denen viele Frauen berufstätig sind – Handel, Handwerk, Gewerbe –, noch nicht so ist. Mein Klubobmann hat es angesprochen, das ist unsere Forderung: Wir wollen eine Generalklausel, dass das in den Kollektivverträgen umgesetzt wird, dass wir hier nicht eine gesetzliche Regelung entsprechend adaptieren müssen. Wenn diese Regelung nicht kommt, dann haben wir auch den Mut und werden das hier auch gesetzlich regeln. Das ist aber das Szenario B, der Plan B, das soll über die Kollektivverträge abgewickelt werden.
In diesem Sinne: Setzen wir heute einen wichtigen Schritt! Beschließen wir heute diesen Entschließungsantrag! – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.06
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, Faktum ist, dass wir immer noch eine finanzielle Schlechterstellung von ka-
renzerziehenden Elternteilen haben und daraus Einkommensunterschiede resultieren, die sich natürlich auch auf die Pensionshöhe auswirken. Uns geht es um Familienpolitik. Es geht um erziehende Elternteile, egal, ob Mutter oder Vater, und ihr Kind.
Viele Kollektivverträge sind demnach sowohl frauen-, kinder- als auch familienfeindlich. Mit der Anrechnung von Karenzzeiten wollen wir die Situation von Erwerbstätigen und Leistungsträgern bei der Familiengründung verbessern.
Wir zielen ganz bewusst – ganz bewusst! – auf die vergleichsweise kinderarme Mittelschicht ab. Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass sich erwerbstätige Frauen ihren Kinderwunsch möglichst ohne langfristige finanzielle Nachteile erfüllen können. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Herr Kollege Muchitsch! Dir als einem der obersten Sozialpartner sei gesagt: Beweist es, habt den Mut, dass ihr etwas zusammenbringt! (Abg. Muchitsch: Arbeits...!) Wenn nicht, dann müssen wir leider wieder einspringen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.07
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Birgit Silvia Sandler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Wertes Hohes Haus! Eine Bemerkung sei mir gestattet: Ich glaube nicht, dass wir als Abgeordnete hier im Nationalrat bewerten können, ob die Forderungen der Gewerkschaft überzogen sind oder nicht und welche es sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lugar: Doch!) Es steht uns nicht zu, das den Betriebsräten und Betriebsrätinnen, die mit viel Engagement und Herzblut für unsere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verhandeln und das Beste wollen, auszurichten. – Punkt eins. (Abg. Leichtfried: Sehr guter Einwand! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Punkt zwei – ich zitiere aus Ihrem Regierungsprogramm, Seite 105 des Regierungsprogrammes 2017 bis 2022 (Abg. Neubauer: Was glauben denn Sie?) –: „Gemeinsam mit den Sozialpartnern Diskriminierungen in allen Kollektivverträgen prüfen und beseitigen.“ Dazu gehören zum Beispiel die „Aufhebung der Stereotype und Neubewertung der Arbeitsfelder (Anrechnung von Karenzzeiten und Vorrückungen)“.
Gemeinsam heißt nicht, den Sozialpartnern etwas auszurichten und dann mit einem Gesetz zu drohen, sondern gemeinsam heißt gemeinsam. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn Sie den Sozialpartnern ausrichten, dass sie das in den Kollektivverträgen regeln sollen, so lassen Sie Hunderttausende Menschen im Stich, nämlich jene, deren Branchen nicht in Kollektivverträgen geregelt sind. Das sind vor allem Branchen, in denen unverhältnismäßig viele Frauen arbeiten. Diese sind ja davon besonders betroffen.
Von einer gesetzlichen Regelung würden rund 1,3 Millionen unselbstständig Beschäftigte, vor allem Frauen, profitieren und hätten Rechtssicherheit. Wer garantiert, dass diese Regelung in den nächsten Kollektivvertragsverhandlungen nicht wieder gekippt und auf dem Altar des Profits geopfert wird? – Rechtssicherheit und Verlässlichkeit sind etwas, was die Menschen in diesem Land brauchen, um ihr Leben planen zu können. Sie müssen wissen, worauf sie sich verlassen können. Sie müssen wissen, ob sie eine Familie planen können, eine Wohnung mieten oder gar ein Haus bauen können. Sie brauchen Sicherheit und nicht eine Regelung, die jedes Jahr neu verhandelt werden muss.
Frauen, die Kinder bekommen, sind Ihnen in dieser Hinsicht weniger wert als Menschen, die Präsenzdienst leisten. (Abg. Schimanek: Das ist nicht wahr!) Daher fordere ich Sie auf: Stellen Sie die Mütter und Väter durch die gesetzliche Anerkennung der Karenzzeit zumindest den Präsenzdienstleistenden gleich! – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ.)
11.10
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Frau Abgeordnete Angela Lueger gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! So viel zur Wahrheit: Frau Kollegin Graf von der ÖVP steht für Lohngerechtigkeit für Frauen und Männer ein. Sie haben bei der Arbeitskräfteüberlassung einen Kollektivvertrag ausverhandelt, wonach eine Frau drei Jahre dabei sein muss, dass Sie ihr für das erste Kind überhaupt eine Karenzzeit anrechnen wollen. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) – Nur so viel zu dem. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der SPÖ: Unerhört!)
11.11
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: die dem Ausschussbericht 284 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 29.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „individueller Anspruch auf Karenz für jeden Elternteil“.
Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „volle Anrechnung der Karenzzeiten durch Gesetz“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 285 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 286 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug (287 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir kommen jetzt zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Einleiten wird diese Debatte Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Es geht um die Frage der Integration vor Zuzug. Es geht darum, dass diese Menschen in Österreich leben und dass Unternehmer in Österreich Fachkräfte suchen. Das ist gut so. (Abg. Belakowitsch: Das zeigt, dass Sie versagt haben! Das ist doch nicht gut!) Es gibt Mangelberufe in Österreich, für die wir ganz bewusst Menschen brauchen, die diese Berufe ausüben wollen. Daher ist es so wichtig, dass Menschen, die in Österreich leben, in diesen Berufen arbeiten. Dazu gehören auch 1 027 junge Asylwerberinnen und Asylwerber in einer Lehre, die einen Beitrag zur Volkswirtschaft in Österreich leisten wollen und ihn auch leisten. Es gibt viele Unternehmer, die das auch wollen und die sich um die Ausbildung dieser Menschen bemühen.
Was tut diese Bundesregierung? (Abg. Leichtfried: Das Falsche! – Abg. Belakowitsch: Missbrauch abstellen!) – Diese Bundesregierung will verhindern, dass Menschen, die in Österreich leben, die einen Beitrag zur österreichischen Volkswirtschaft leisten wollen, auch einen Beitrag leisten dürfen. Das ist schlicht und einfach dumm, kontraproduktiv und schadet. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Was ist das für eine Wortwahl?)
Ich wiederhole: Das ist kontraproduktiv, das versteht niemand in dieser Republik. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Diese jungen Menschen nehmen niemandem einen Ausbildungsplatz weg (Abg. Neubauer: Natürlich! – Abg. Belakowitsch: Sondern?), sondern das sind jene, die in einem Mangelberuf Tätigkeiten ausüben, die wir brauchen. Wir wollen auch keine länderspezifische Mangelberufsliste, um dann neue Leute aus Drittländern hereinzuholen. (Abg. Rosenkranz: 70 000 sind schon da!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Schildbürgerstreich ist da eine freundliche Bezeichnung. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Ich bedanke mich bei jedem Unternehmer und jeder Unternehmerin, die bereit sind, einen Asylwerber, eine Asylwerberin in Ausbildung zu nehmen, und es ihnen ermöglichen, in Österreich eine Ausbildung zu machen. (Abg. Neubauer: Das ist ja unglaublich! – Abg. Rosenkranz: Das hat der Hundstorfer-Erlass so vorgesehen!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Maßnahme ist zulasten Österreichs (Abg. Belakowitsch: Falsch!), diese Maßnahme ist zulasten der Exportwirtschaft in Österreich. (Abg. Belakowitsch: Falsch!) Es waren immer jene Menschen, die in Österreich an Universitäten, in Ausbildung waren, die uns später auch als Exportland im Ausland unterstützt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Integration vor Zuzug ist die Maßnahme, die angesagt ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS. – Abg. Gudenus: Das haben wir gemerkt die letzten Jahre!)
11.17
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher zu Hause! Und täglich grüßt das Murmeltier: Wir hatten die Diskussion um Asylwerber, um Lehre und um Zuwanderung jetzt schon viele Male, aber wir können
das Thema hier gerne noch einmal abschließend diskutieren. Der unsägliche Hundstorfer-Erlass ist seit September 2018 Geschichte, und das ist gut so.
Die Fragestellung ist natürlich eine ideologische: Wollen wir illegale Zuwanderung, wollen wir Zuzug, wollen wir diese Willkommenskulturklatscher und so weiter unterstützen? Oder wollen wir den Arbeitsmarkt und die Österreicher vor illegaler Zuwanderung schützen? – Die Position der Freiheitlichen ist da ganz klar: Wir wollen Ersteres nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um hier noch einmal ein paar Fakten klarzustellen, denn da wird sehr viel mit Fake News gearbeitet: Es sind zurzeit rund 32 000 Asylberechtigte beim AMS gemeldet, darunter rund 10 000 junge Männer unter 25, die jeden Job in Österreich annehmen könnten, wenn sie einen bekämen. (Abg. Rosenkranz: Richtig!)
Von den ominösen rund 1 000 Asylwerbern in der Lehre, um das auch einmal klarzustellen, gehört eine sehr große Gruppe einer Nation an, fast 80 Prozent davon sind nämlich Afghanen. Ebenso erwähnen sollte man, dass von diesen rund 1 000 circa 50 Prozent in der Gastronomie eine Lehre machen. Jetzt will ich das gar nicht abwerten, aber das wird den Fachkräftemangel in Österreich im Gesamten mit Sicherheit nicht beenden.
Was man auch erwähnen sollte: Von diesen 1 000 sind derzeit rund 100 im dritten Lehrjahr, das heißt, da können Sie sich ungefähr die Drop-out-Rate ausrechnen. Der entscheidende Punkt bei der Geschichte – das sind ganz aktuelle Zahlen, die ich recherchiert habe und die auch belegbar sind; das ist eigentlich der Grund dafür, dass wir den Missbrauch abstellen mussten – ist: 65 Prozent dieser rund 1 000, die eine Lehre angefangen haben, haben die Lehre begonnen, nachdem sie in der ersten Instanz einen negativen Bescheid bekommen haben. (Abg. Rosenkranz: Richtig! – Abg. Gudenus: Genau!) 65 Prozent! Daran sehen Sie den Missbrauch, der vor allem auch von Ihnen über Jahre unterstützt wurde und bei dem alle NGOs mitspielen. Das heißt, es wird vor allem den Afghanen gesagt: Wenn du einen negativen Asylbescheid hast, dann fang eine Lehre an – wir suchen dir schon irgendwo einen Lehrplatz –, dadurch kannst du die Abschiebung umgehen! – Das kann so nicht mehr funktionieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Wir hatten ja ein ganz berühmtes Beispiel, wenn Sie sich erinnern: unser Herr Bundespräsident Van der Bellen, der, mit Limousine und Entourage, diesen afghanischen Einzelhandelskaufmannlehrling besucht hat. Er sollte auch einmal österreichische Lehrlinge besuchen, das wäre gescheiter gewesen.
Ich möchte schon darauf hinweisen: Im Einzelhandel gibt es diesen Mangel an Lehrstellensuchenden nicht! Falls es Sie interessieren sollte: Wir haben aktuell, im September 2018 – gerade dem Kollegen Muchitsch sei dies gesagt; Beppo, bitte zuhören! –, im Bereich Einzelhandelskaufmann/-kauffrau eine exakte Zahl von 1 074 Österreicherinnen und Österreichern, die eine Lehrstelle suchen. Jetzt erklären Sie mir bitte, warum der Herr Bundespräsident und alle, die in seinem Gefolge unterwegs waren, ausgerechnet einen Afghanen, der im Asylverfahren ist, unterstützen wollten! Diese 1 074 würden Unterstützung verdienen – und nicht Asylwerber! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist vollkommen klar: Es muss ein Ende der illegalen Zuwanderung geben. Das wollen wir nicht. Das will weder die FPÖ noch die neue ÖVP – Teile der alten ÖVP leider Gottes schon. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Wer gehört denn da drüben zur alten ÖVP? Können Sie das einmal ...? – Abg. Rosenkranz: Mitterlehner sitzt nicht mehr dort drüben! Mitterlehner! – Abg. Wittmann: Manche erkennen schon die Grenze!) Es kann kein Asyl über die Hintertür geben, und um es noch einmal klarzustellen: Asyl ist Schutz auf Zeit, aber keine Zuwanderung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.22
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Ja, so ist es, wenn die Bürgerinnen und Bürger mit falschen Informationen vorgeführt werden. Ich möchte auf die Ausführungen des Herrn Wurm und auf seine Statistiken eingehen: Kollegin Krisper hat schon im Mai beim Innenminister angefragt, und das Innenministerium hat geantwortet, entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Woher Sie die Zahlen haben, mit welchen Zahlen Sie hier argumentieren, ist abenteuerlich (Abg. Belakowitsch: Das ist nicht abenteuerlich!), und es zeigt, wer hier mit falschen Informationen und mit Angstmache argumentiert. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Es ist sowieso absurd, dass ich mich mit Ihnen beschäftige, ich will mich ja lieber mit der ÖVP beschäftigen (Abg. Leichtfried: Ja, aber die alte ...!), die in dieser Frage sozusagen selbst vorgeführt wird von zwei Vizekanzlern (Abg. Martin Graf: Hochmut kommt vor dem Fall!) aus alten Regierungen, vom geschätzten Vizekanzler und Wirtschaftsminister Mitterlehner und vom geschätzten Vizekanzler Wilhelm Molterer, die sich gerade dafür einsetzen, gerade für jene einsetzen, die integrationswillig sind (Zwischenruf des Abg. Hörl) und die hier auch eine Lehre absolvieren wollen. – Dass Kollege Hörl jetzt hereinkrakeelt, ist besonders absurd, weil er auch aus dem Tourismus kommt und gerade im Westen auch eine Situation besteht, in der wir diese integrationswilligen jungen Menschen integrieren möchten (Abg. Belakowitsch: Aber sie sind ja illegal im Land!), die jetzt aber nicht mehr die Möglichkeit haben, sich zu integrieren. (Abg. Belakowitsch: Sie brauchen sich nicht integrieren!)
Sie sind ja schon in diesem Land (Abg. Belakowitsch: Sie sind illegal im Land!), und es stimmt auch nicht, was Herr Wurm gesagt hat, dass das eine illegale Zuwanderung ist. (Abg. Belakowitsch: Natürlich! Natürlich ist das illegal! – Abg. Rosenkranz: Na was denn?) Diese Menschen, diese jungen Menschen sind hier, und für sie sollte die Möglichkeit geschaffen werden (Abg. Rosenkranz: Dass sie dann das humanitäre Bleiberecht kriegen!), dass mit dem von uns vorgeschlagenen Drei-Plus-Zwei-Modell ihre Situation neu bewertet werden kann. Das heißt, sie schließen eine dreijährige Lehre ab und haben anschließend die Möglichkeit, zwei Jahre in dieser Sparte zu arbeiten, und dann wird – vielleicht aus christlich-sozialen Aspekten, vielleicht aus humanitären Aspekten – neu bewertet (Abg. Belakowitsch: Na sicher! Und das ist nicht illegal, nein!), ob sie integrationsfähig sind und auch ob der Fachkräftemangel weiter besteht.
Kollegin Heinisch-Hosek ist jetzt leider nicht im Saal, aber sie hat völlig recht: Ihr Hereinkrakeelen, das hört niemand, das geht auch niemanden etwas an. (Abg. Belakowitsch: Das geht niemanden etwas an?) – Nein! Lassen Sie mich meine Rede fortführen! (Abg. Belakowitsch: Reden Sie!) Vielleicht versuchen Sie nachzudenken, was bei Ihnen relativ schwer sein wird. (Ruf bei der FPÖ: Also das, das kannst du dir sparen! – Abg. Belakowitsch: Das ist unglaublich!) – Nein, das Hereinschreien könnt ihr euch sparen, und ich glaube, das ist auch nicht notwendig. (Abg. Neubauer: Was glauben denn Sie? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich glaube, dass dieses Drei-Plus-Zwei-Modell auch dementsprechend wichtig ist und dass das Ansinnen des Herrn Rudi Anschober auch in dieser Hinsicht zu unterstützen ist, dass wir gerade für diese jungen Menschen, die integrationswillig sind, auch eine Möglichkeit schaffen. Und es ist kein „unsäglicher“ Hundstorfer-Erlass, der hat schon Sinn und Zweck gehabt! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Er hat ja gesagt, dass es nach dem Asylverfahren aus ist!)
Ich möchte auch noch einmal betonen, wenn es schon um Fachkräfte geht: Ja, das wird den Fachkräftemangel nicht beseitigen, es ist aber ein Mosaikstein dazu, dass wir diesen Fachkräftemangel bekämpfen. Vor allem ist es auch im Sinne unserer christlich-
sozialen Ader, unseres Kulturgutes, das wir so hoch schätzen, nämlich jener Werte, um die es uns bei der Integration geht, dass wir diesen Menschen Hilfe bieten und Möglichkeiten bieten, sich auch in einem Land wie Österreich zu entfalten. (Abg. Rosenkranz: Aber der Rechtsstaat hat schon noch eine Geltung bei uns, oder?)
Ich glaube, in Ihren hinteren Reihen sitzt ein Mann, der schon bei mehreren Parteien war, der hat einmal diesen Amerikaner oder Kanado-Österreicher oder Austro-Kanadier hochgeschätzt, weil er vom Tellerwäscher zum Millionär geworden ist. – Damals war dieser Abgeordnete noch bei dieser Partei; ich weiß nicht, wo er jetzt gerade sitzt, aber er sitzt in einer Hinterbank. – Wir sind so stolz auf die Österreicher, die im Ausland, zum Beispiel in Amerika, Karriere gemacht haben, wollen dies aber jenen jungen Menschen verwehren, die sich vielleicht bei uns integrieren wollen und bei uns Karriere machen wollen. Vergessen Sie das nicht! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Sie werden aber nicht glauben, dass der Frank Stronach ein illegaler Flüchtling oder Asylant war, weil es in Österreich so schlecht ist! – Ruf bei der FPÖ – in Richtung des auf seinen Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Schellhorn –: Ein Hinterbänkler bei den NEOS! – Abg. Martin Graf: Jetzt weiß ich, warum sie ihn in Salzburg nicht wollen!)
11.27
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Dieses Thema ist ja schon mehrmals, sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum, auf der Tagesordnung gestanden. Für uns als gesamte ÖVP, Herr Kollege Wurm, ist ganz klar: Die illegale Migration ist mit allen Möglichkeiten, die es gibt, zu stoppen, und es muss auch das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. (Abg. Wittmann: Bei der alten ÖVP oder bei der neuen?) Bei dieser Diskussion werden genau diese Dinge infrage gestellt (Abg. Wittmann: Ist das bei der alten ÖVP oder bei der neuen?), weil mit falschen Anreizen illegale Migration und das Schlepperwesen unterstützt werden und weil durch eine Vermischung von Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht und Asylrecht genau dieses rechtsstaatliche Prinzip verletzt wird. Genau das muss man trennen, und es ist daher nicht zulässig, es hier zu vermischen und das dann auch noch mit dem ohne Zweifel wichtigen Thema des Fachkräftemangels zu unterfüttern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Kollege Wurm hat auch schon die Zahlen genannt, anhand deren sich zeigt, von welcher Größenordnung wir hier sprechen: Es sind im Wesentlichen rund 300 Personen, die derzeit eine Lehre machen und einen negativen Asylbescheid haben – um diese geht es nämlich – und die schlussendlich von einer Abschiebung betroffen sind. Ich glaube, mit einer Personenanzahl in dieser Größenordnung wird man den Fachkräftemangel – bei aller Notwendigkeit – nicht lösen.
Ich möchte auch betreffend den Erlass sagen: Es war auch im Jahr 2016 nicht die ursprüngliche Intention dieses Erlasses, dass diese Lehrlinge, die Asylwerber sind und eine Lehre beginnen können, nach deren Abschluss im Land bleiben können. Das Problem des Erlasses war nämlich, dass nach Beendigung der Lehrausbildung diese Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen, weil sie dann außer Landes gehen müssen. Die Folge wäre, dass die Unternehmer dann sagen: Jetzt habe ich den ausgebildet, jetzt ist er ein guter Facharbeiter, und jetzt muss er erst das Land verlassen! – Das löst das Problem also keinesfalls.
Es ist auf jeden Fall notwendig, dass wir im Bereich der Fachkräfte etwas tun, aber nicht mit dieser Maßnahme. (Abg. Leichtfried: Sind Sie alt oder neu?) Wir sollten uns
diesen Zahlen widmen: Wir haben, Herr Kollege Leichtfried, rund 60 000 Arbeitslose unter 25 Jahren, eine Zahl, die sehr hoch ist, und dahin gehend muss die Anstrengung unternommen werden, dass wir diese in Beschäftigung und auch in Lehrverhältnisse bringen. Unter diesen 60 000 finden sich auch 10 000 Asylberechtigte, und diese soll man durch Integration und durch Mobilitätsmaßnahmen in Beschäftigung, in die Lehre bringen – die Regierung hat das bei ihrem Jobgipfel auch zum Ausdruck gebracht –, denn dann können wir in einer entsprechenden Größenordnung etwas für unser Ziel erreichen, aber nicht mit diesen 300 Fällen, mit denen Sie durch die Lande ziehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ja, und es braucht darüber hinaus weitere Anstrengung. Das Asylrecht ist es nicht, diese 300 Fälle sind es auch nicht, aber es braucht Verbesserungen im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte, was den Aufenthaltstitel auch für Lehrlinge betrifft, aber vor allem die Integration derjenigen, die arbeitslos sind. Die müssen wir in den Arbeitsmarkt bringen, dann haben wir viel gemacht. Die Wirtschaft hat uns da auf ihrer Seite, wenn es um die Beseitigung des Fachkräftemangels geht.
Mit der von Ihnen geforderten Maßnahme, wo die Dinge vermischt werden und emotionalisiert wird, lösen wir das Problem nicht, und deswegen lehnen wir sie auch ab. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.30
Präsidentin Doris Bures: Mir liegen nun zwei Wortmeldungen zu tatsächlichen Berichtigungen vor.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass nach der Geschäftsordnung eine tatsächliche Berichtigung mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen hat und dieser Behauptung dann der berichtigte Sachverhalt gegenüberzustellen ist.
Als Erster gelangt zu einer tatsächlichen Berichtigung nun Herr Abgeordneter Franz Hörl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Aber die alte ÖVP hatte wenigstens das Herz am richtigen Fleck! Das ist der Unterschied!)
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Hören Sie auf, hereinzurufen!
Abgeordneter Schellhorn hat behauptet, ich hätte hier „hereinkrakeelt“, nachdem er Herrn Vizekanzler Mitterlehner so hoch geschätzt hat.
Ich berichtige tatsächlich: Das ist falsch. Ich habe nur gefragt, seit wann er Vizekanzler Mitterlehner schätzt – denn das war in der letzten Periode nicht erkennbar. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
11.31
Präsidentin Doris Bures: Ich werde jetzt bei der zweiten tatsächlichen Berichtigung nicht noch einmal auf die Geschäftsordnung hinweisen – denn diese tatsächliche Berichtigung hat sich nicht im Einklang mit der Geschäftsordnung befunden. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Herr Abgeordneter Wurm, ich bitte Sie, den zu berichtigenden Sachverhalt jetzt zu formulieren. Sie haben 2 Minuten Zeit.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin, ich kenne die Regeln zu einer tatsächlichen Berichtigung.
Abgeordneter Schellhorn von den NEOS hat behauptet, meine Zahlen seien aus der Luft gegriffen, die gäbe es nicht, die genannten Fakten würden nicht stimmen.
Ich berichtige tatsächlich (jeweils ein Schriftstück in die Höhe haltend): Die Zahlen sind in Tabellen aus dem Sozialministerium einfach nachzulesen. Die Mangelberufsliste zur Rot-Weiß-Rot-Karte können Sie online abrufen. Dann gibt es auch noch eine Auswertung über die Lehrlingssituation – derzeit ganz aktuell: Nationalitäten betreffend Asylwerber – aus dem Sozialministerium, und es gibt diese Zahlen aus dem Innenministerium.
Das wollte ich nur berichtigen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Martin Graf: Da muss man ja sinnerfassend lesen können! – Abg. Rosenkranz: Jetzt sollte sich der Herr Schellhorn entschuldigen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
11.32
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Alma Zadić zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Anhaltende Zwischenrufe.) – Ich würde gerne mit meiner Rede starten.
Es gibt innerhalb Österreichs keine Branche und keinen Ort, die nicht vom Fachkräftemangel bedroht sind. Der Fachkräftemangel, und ich zitiere eine Studie von Ernst & Young, ist momentan das größte Risiko für Österreichs Wirtschaft. Und was tun Sie dagegen, Frau Ministerin? – Sie reden immer nur davon, dass etwas geschehen muss, aber eigentlich tun Sie für die Klein- und Mittelbetriebe in diesem Zusammenhang nichts.
Es gibt österreichweit 12 500 offene Lehrstellen und nur 10 000 Lehrstellensuchende. Was könnten Sie denn dagegen tun? – Sie könnten die Lehre wesentlich attraktiver gestalten. Sie könnten den Mindestlohn erhöhen. Sie könnten weitere soziale Maßnahmen umsetzen, um nicht nur die Lehre, sondern auch die Mangelberufe attraktiver für die Bevölkerung zu gestalten. Aber es passiert nichts! Unsere Klein- und Mittelbetriebe brauchen jetzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht erst irgendwann. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Nun gibt es in Österreich eine Gruppe von Menschen, die arbeiten wollen, die arbeiten können und die arbeiten möchten. Es gibt Menschen in Österreich, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, die einen steinigen und gefährlichen Weg gegangen sind, um sich eine neue Existenz aufzubauen, um Schutz anzusuchen. Sie sind Terror und Verfolgung entkommen und haben überlebt. Es ist eigentlich ein Glück, dass diese Menschen hier sind, dass sie überlebt haben. Diese jungen Menschen haben hier einen Antrag auf Schutz gestellt, haben einen Antrag auf Asyl gestellt. Einige von ihnen haben die Chance ergriffen, haben alles getan, was zu tun ist: Sie haben die Sprache gelernt, sie haben eine Ausbildung nachgeholt, die sie in Afghanistan nicht machen konnten – viele von ihnen haben in ihrem Leben nichts anderes gesehen als Krieg –, sie haben gelernt, sie haben gearbeitet, sie haben sich doppelt so viel angestrengt wie jeder andere, um hier am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein, um einen Job zu bekommen. Sie haben Unfassbares geleistet.
Es sind nicht viele, die es geschafft haben. Es sind auch nicht viele, die einen Job bekommen haben und die eine Lehrstelle bekommen haben. Es handelt sich um rund 1 000 Asylwerber, die hier Fuß fassen konnten und die sich hier derzeit in einer Lehre befinden. Das sind tüchtige, das sind strebsame Menschen, und die werden von unseren heimischen Betrieben gebraucht, aber auch geschätzt.
Diese Menschen wollen Sie jetzt abschieben, weil sie einen negativen Asylbescheid haben. Jetzt müsste man sich vor Augen führen: Ja, sie haben einen negativen Asylbescheid, aber gleichzeitig erfüllen diese Menschen fast alle Bedingungen, um hier legal
arbeiten zu können. Sie erfüllen fast alle Bedingungen, um die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen zu können. Und ich sage fast, weil diese Rot-Weiß-Rot-Karte, und da gibt mir Abgeordneter Hammer ja recht, reformiert werden muss. Die muss zugänglicher gemacht werden, damit heimische Klein- und Mittelbetriebe wirklich die Möglichkeit haben, sich Lehrlinge aussuchen zu können, die hier im Land sind. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Leichtfried.)
Ich möchte noch einmal auf diese Rechtsstaatlichkeitsdebatte eingehen, weil es mir einfach ein Dorn im Auge ist, dass immer auf die Rechtsstaatlichkeit verwiesen wird und es immer heißt, die Rechtsstaatlichkeit muss beachtet werden. Da gebe ich Ihnen ja recht – als Anwältin, als Juristin ist mir die Rechtsstaatlichkeit wichtig (Abg. Belakowitsch: Aber?) –, aber die Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist und dass für jeden das Gesetz auch gleich angewendet wird. (Abg. Belakowitsch: Eben!) Es ist unsere Pflicht, dort genau zu schauen, wo das nicht der Fall ist (Abg. Leichtfried: Ein sehr guter Einwand!), wo eben das Recht nicht für alle gleich ist.
Schauen wir uns doch einmal die Verwaltungsbehörde an, die Asylbescheide ausstellt, das BFA. Wir haben einen Anteil von aufgehobenen Bescheiden von 42 Prozent. 42 Prozent der erstinstanzlichen Bescheide werden aufgehoben! Das ist unerträglich, wenn man bedenkt, dass diese Zahl in keinem anderen Verwaltungsverfahren so hoch ist. Es ist umso unerträglicher, wenn man bedenkt, dass dieses Verwaltungsverfahren immens wichtig ist, weil das Leben der Menschen, die Schutz brauchen und diesen nicht bekommen und ungerechtfertigterweise diesen nicht bekommen, vom Tod bedroht ist. Deswegen hat diese erstinstanzliche Behörde eine immense Verantwortung.
Um Ihnen zu zeigen, dass sie dieser Verantwortung teilweise nicht gerecht zu werden scheint, möchte ich Ihnen ein paar Textstellen aus den erstinstanzlichen Bescheiden dieser Behörde vorlesen. Dann können Sie selbst entscheiden, ob wir nicht aufstehen müssen und hier wirklich aufschreien müssen, weil diese Bescheide nämlich nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipen ausgestellt werden.
Einer Person, die Asyl beantragt hat, weil sie homosexuell ist, wurde vorgeworfen: Wenn sie tatsächlich ein Interesse an Homosexualität hätte, dann müsste doch pornografisches Material auf ihrem Handy zu finden sein. (Ruf bei der SPÖ: Ein Skandal!)
Einer anderen Person wurde vorgeworfen: „Völlig an den Haaren herbeigezogen“ – ich zitiere, bitte, das BFA – „sind Ihre Behauptungen, dass Frauen im Islam keine Rechte hätten. Es ist bekannt, dass in Afghanistan Frauen in nahezu allen Berufen tätig sind. Sie studieren auf Universitäten, sind in den Medien aktiv, sind politisch Aktiv und sogar Provinzvorstände.“ (Abg. Leichtfried: Das ist ja unerhört!) Und dann kommt noch das Absurde: „Es gibt Yoga-, Schwimm- und Radfahrgruppen in Kabul, [..]“
Das sind die Begründungen, mit denen Personen abgeschoben werden, mit denen Personen in ein Land geschickt werden, in dem sie einfach nicht sicher sind! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Haben Sie jetzt den ganzen Bescheid vorgelesen? War das der ganze Bescheid? – Abg. Gudenus: Sie diskreditieren eine ganze Behörde!)
11.39
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Bitte.
Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Debatte jetzt schon einiges an Pro- und Kontraargumenten gehört zur Frage, ob man diese jun-
gen Menschen jetzt in die Lehrberufe eingliedern soll, um ihnen entsprechende Bedingungen in unserem schönen Land zu gewähren, oder nicht. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass diese gesamte Debatte tatsächlich eine ist, die Sie von der Sozialdemokratie heraufbeschworen haben, um hier eine Scheindebatte zu führen, in der Hoffnung, diese Bundesregierung zu spalten, was Ihnen natürlich auch durch die heutige Antragstellung nicht gelingen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wir müssen ja auch noch einige andere Aspekte in die Debatte einbringen, nicht nur die, die Sie jetzt bereits gebracht haben. Wenn man davon ausgeht, dass immer noch der Mensch im Mittelpunkt der Debatte stehen sollte, dann ist meiner Meinung nach wirklich bemerkenswert, dass gerade die Sozialdemokratie und die NEOS den Menschen tatsächlich allen Kriterien des Manchesterliberalismus unterordnen und diesen allein als wirtschaftlichen Faktor darstellen. Das ist inhuman, meine sehr geehrten Damen und Herren, und deshalb sind wir der Meinung, dass das auch inakzeptabel ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Um noch einmal die Zahlen ins Gedächtnis zu rufen: Sie sagen, es geht um 1 000 Menschen, die sich hier in einer Lehre befinden. 1 500 Personen fehlen in Mangelberufen, 31 000 Menschen unter 25 Jahren sind beim Arbeitsmarktservice arbeitslos gemeldet, davon 3 000 Asylberechtigte – und es geht um 1 000 Plätze. Meine sehr geehrten Damen und Herren, meines Erachtens gilt es, die legal im Land aufhältigen Menschen, das sind 3 000 – 1 000 werden für die Mangelberufe benötigt –, in den Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht die Illegalen zu fördern. Das kann es ja wohl nicht sein! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Unsere Frau Bundesminister Hartinger-Klein setzt sich mit all ihrer Kraft dafür ein, auf dem Arbeitsmarkt, den Sie uns in katastrophalem Zustand hinterlassen haben, wirklich bessere Zahlen zu erreichen (Zwischenruf des Abg. Plessl), sie setzt sich dafür ein, dass diese Arbeitslosen tatsächlich in den Arbeitsmarkt integriert werden, im Gegensatz zum ehemaligen Bundesminister Stöger, der heute hier herausgegangen ist und zum Rechtsbruch aufgerufen hat. Das werden wir nicht tun. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Greiner.)
11.42
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Vielleicht können wir eines vorab einmal richtig- und klarstellen: Wenn es sich um Asylwerber handelt, dann sind das keine Illegalen, sondern Menschen, die auf der Flucht sind und in unserem Land einen Asylantrag gestellt haben. Das sind keine Illegalen! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz. – Abg. Rosenkranz: Ab rechtskräftigem Urteil aber schon!)
In der Presseaussendung der Wirtschaftskammer vom 18. Oktober – jetzt in Richtung ÖVP gerichtet (Abg. Leichtfried: Das ist die alte ÖVP!) – sagen genau eure Funktionärinnen und Funktionäre: „Betriebe suchen immer öfter vergeblich nach Lehrlingen“. Wenn 82 Prozent der Befragten sagen, sie bekommen nicht jene jungen Menschen am österreichischen Arbeitsmarkt für Lehrstellen, die sie brauchen (Abg. Rosenkranz: Aufgrund des SPÖ-Bildungssystems!), wenn es dann 1 000 Unternehmer gibt, die bereit sind, jungen Asylwerbern eine Ausbildung zu ermöglichen, jungen Menschen, die bereit sind, Deutsch zu lernen, die bereit sind, zu arbeiten (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), die bereit sind, von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern zu werden, weil sie auf das Taschengeld verzichten, weil sie den Staat Österreich keinen Cent mehr kosten, weil sie in eine Ausbildung gehen, und Sie dann sagen, dass wir die nicht
brauchen, dass wir die nicht wollen, dann ist das, was Sie an den Tag legen, reiner Populismus, aber nicht Vernunft. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Jetzt haben wir junge Leute, die arbeiten, die in Jobs sind, die Unternehmer nehmen sie auf – nicht der Staat! –, österreichische Unternehmerinnen und Unternehmer bilden diese jungen Menschen aus auf Lehrstellen, wo es dem AMS nicht gelingt, Österreicherinnen und Österreicher in einen Job zu bringen, zu vermitteln – die tun niemandem weh –, die Unternehmer leisten einen wichtigen Beitrag, wenn es darum geht, junge Fachkräfte auszubilden, und Sie jammern dann wieder ständig über Fachkräftemangel (Abg. Hauser: Sie haben kein Asylrecht!) und sind jene, die sagen, wir brauchen eine billige Rot-Weiß-Rot-Karte, wir brauchen Zuzug aus Drittstaaten, wir machen Inserate für junge Russen, damit sie in Österreich eine Lehrstelle annehmen. – Solch einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört und kann ich nicht nachvollziehen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Letztes Beispiel: Wenn im Bezirk Liezen 20 offene Lehrstellen mit jungen Asylwerbern besetzt worden sind, es vorher nicht gelungen ist, Österreicherinnen oder Österreicher auf diese Lehrstellen zu bringen, und von diesen 20 Lehrstellen 19 in der Gastronomie sind – 19 sind in der Gastronomie, und es gelingt uns nicht, junge Menschen zu motivieren, dort eine Lehre zu machen –, dann ist das, muss ich sagen, menschenverachtend und wirtschaftspolitisch eine Katastrophe, wenn es dann heißt: Stopp! Ende! Abschiebung! (Abg. Neubauer: Sind wir wieder beim Manchesterliberalismus! ... Gewerkschafter!) Und aus diesem Grund verlangen wir heute eine namentliche Abstimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Wir wollen alle beim Namen nennen, die nicht bereit sind, hier Menschlichkeit zu zeigen. Diejenigen, die heute bei dieser namentlichen Abstimmung unserem Dreiparteienantrag nicht zustimmen (Abg. Gudenus: Genialer Antrag!), die sollen sich bitte nie wieder hierherstellen und über Fachkräftemangel, über Menschlichkeit oder darüber reden, dass junge Menschen in Ausbildung zu bringen sind. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)
11.46
Präsidentin Doris Bures: Als nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man das jetzt ein bisschen Revue passieren lässt und vor allem auf die Aussagen der Opposition noch einmal eingeht, dann erkennt man, geschätzte Damen und Herren der vereinigten Linksopposition, dass Sie es einfach nicht schaffen (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte!), zwischen Asyl und steuerbarer Arbeitsmigration zu trennen. Das geht in Ihre Köpfe nicht hinein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Zentrales Element jedes Asylverfahrens ist die Prüfung der Schutzbedürftigkeit aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention beziehungsweise der einschlägigen Rechtsnormen, meine Damen und Herren! Und, Herr Kollege Muchitsch, wenn ein Asylwerber hier ist, sich in einem Asylverfahren befindet (Abg. Muchitsch: Das drei Jahre dauert!) und dann letztinstanzlich beschieden wird, dass die Schutzbedürftigkeit und somit der Asyltitel nicht vorliegen, was ist er denn dann, wenn nicht ein illegal Aufhältiger? Das ist er spätestens ab diesem Zeitpunkt, wenn er nicht schon illegal eingereist ist! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Leichtfried: Jetzt klatscht nur die neue ÖVP mit, die alte nicht!) – Herr Leichtfried, geh bitte.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese ganze Geschichte ist auch kein Mittel zur Integration. Nein, ist sie nicht!
Ich stelle grundsätzlich die Frage, ob wir unsere Integrationsbemühungen für Asylwerber, wo von Anfang an nicht klar ist, ob sie im Land bleiben dürfen, aufwenden sollen, oder ob wir nicht die Integrationsmaßnahmen, die wichtig sind, für Asylberechtigte und nicht Asylwerber anstellen sollten. Das ist auch das Ziel dieser Bundesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Und weil vonseiten der NEOS immer der wirtschaftliche Aspekt kommt: Ich glaube schon, dass es fiskalpolitisch sinnvoller wäre, wenn wir Asylberechtigte, von denen Zigtausende am Arbeitsmarkt sind, arbeitslos sind, in der Mindestsicherung sind, in eine Lehre bringen würden, wodurch wir sie auch von der Mindestsicherung wegbringen würden. (Abg. Loacker: Aber das sind ja die Lehrstellen, für die wir keine gefunden haben!) Das würde fiskalpolitisch mehr bringen und auch dem Steuerzahler viel Geld ersparen, meine Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Es geht ja auch um Fairness. Wir sollten auch immer die Fairness im Auge behalten. Und weil Ihnen von der vereinigten Linksopposition das Wohl des afghanischen Lehrlings anscheinend wichtiger ist als jenes des österreichischen Lehrlings (Zwischenruf bei der SPÖ) – ich nehme das zur Kenntnis, ist Ihr gutes Recht –, muss man aber auch sagen, dass man diesem Menschen aus Afghanistan – egal, woher er kommt – auch mit Fairness gegenübertreten sollte. (Zwischenruf des Abg. Drozda.) – Warum schreien Sie so? Es besteht kein Grund zur Aufregung, es ist ja alles in Ordnung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Weil Ihre Argumente nicht stichhaltig sind, deswegen sind Sie so aufgeregt, und weil das auch niemand nachvollziehen kann. (Abg. Heinisch-Hosek: ... Schublade!)
Der Asylwerber hat auch das Recht, Rechtssicherheit zu haben. Wir dürfen ihm nichts vorgaukeln (Abg. Höbart: Richtig, um das geht es!), nämlich dass er, wenn er dann letztinstanzlich abgelehnt wird, seine Lehre macht, aber ohnehin abgeschoben wird. Anderes ist auch nicht fair, auch nicht fair gegenüber dem Unternehmer, der viel Zeit und Geld in die Ausbildung investiert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine Damen und Herren, hören Sie auf mit Ihrer Panikmache! Tun Sie nicht so, als könne der Fachkräftemangel mit ein paar Asylwerbern behoben werden. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) Das ist das falsche Instrument. Schauen Sie, dass Sie sich nicht zu sehr verrennen und dass Sie sich nicht so blamieren wie zum Beispiel beim Arbeitszeitgesetz, bei dem Sie auch völlig ins Leere gegriffen haben – das glaubt Ihnen kein Mensch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)
11.50
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich die Frau Bundesministerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin Hartinger-Klein.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsident! Hohes Haus! Eines zur Klarstellung: Wir haben 31 000 Asylberechtigte, die arbeitslos sind, und unser Ziel, mein Ziel als Ministerin ist es, diesen Asylberechtigten mehr Beschäftigungs- und Integrationsmöglichkeiten zu bieten. Mehr Qualifizierung und mehr Integration für die Berechtigten. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.50
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Minister! Kurz zu meinen Vorrednern Amesbauer und Wurm: Herr Amesbauer hat ohnehin gerade davon
gesprochen, dass es sich nur um ein paar Lehrlinge handelt – also warum jetzt diese Aufregung? (Beifall bei NEOS und Liste Pilz. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Ein paar, haben Sie gerade gesagt.
Es ist also reine Symbolpolitik und nichts anderes. (Abg. Höbart: Es geht um das Signal!) Mit Duldung der ÖVP und der Christlich-Sozialen der Wirtschaftskammer machen Sie Symbolpolitik. – Punkt eins.
Punkt zwei: falsche Zahlen. 65 Prozent – Kollege Wurm konnte mir die Statistik nicht zeigen. (Zwischenruf des Abg. Mölzer.) Es gab eine Anfrage von Krisper und Kollegen an das Innenministerium (Abg. Mölzer: Ein angeblich Liberaler!), welche am 10. April folgendermaßen beantwortet wurde: Auf die Frage: „In welchen Mangelberufen absolvieren Asylwerber_innen derzeit eine Lehre?“, heißt es:
„Zu Frage 1:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Vollzugsbereich des Bundesministeriums [...].“ (Abg. Belakowitsch: Stimmt ja auch!)
„Zu den Fragen 2 und 3“ – wo es um erstinstanzlich, zweitinstanzlich geht –:
„Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.“
So, wo sind Ihre Zahlen? Legen Sie sie auf den Tisch, dann können wir darüber reden! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Ihr Ziel ist es, mit falschen Zahlen zu arbeiten, sie nicht zu veröffentlichen, damit Sie weiter Angst schüren können. Das Schüren von Angst, Spaltung statt Haltung, das führen Sie durch mit Duldung der Christlich-Sozialen! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Höbart: Was heißt „halten“? – Ruf: Ist ja noch nicht einmal der Rechtsstaat ...! – Ruf bei der FPÖ: Was wäre das für ein fatales Signal?! – Abg. Martin Graf: Ihnen schaut ja der Hass aus den Augen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
11.52
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Efgani Dönmez. – Bitte.
Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ohne Klubzugehörigkeit): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause! Ich bin in meinem Grundberuf unter anderem Sozialarbeiter und ich habe in Oberösterreich die Jugendwohnhäuser für unbegleitete minderjährige Fremde mitaufgebaut und geleitet. Diese Materie kenne ich also wirklich in- und auswendig. Ich habe mir die Argumente der Regierungsparteien sehr aufmerksam angehört und auch jene der Opposition, und alle Redner haben einiges vollkommen richtig gesagt.
Was setzt Integration voraus? – Integration setzt eines voraus: einen gesicherten und längerfristigen Aufenthalt, dass jemand weiß, ob er im nächsten Monat und im nächsten halben Jahr auch noch in Österreich ist oder nicht. Und wenn diese Frage nicht geklärt ist, kann man nicht von Integration sprechen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Was man aber schon machen kann, ist, dass man die Zeit, in der sie in Österreich sind – wir wissen, dass die Asylverfahren jetzt doch beschleunigt worden sind, aber dennoch lange dauern –, sinnvoll nützt. Da kann man natürlich Arbeitsintegrationsprojekte machen, damit die Leute die Zeit sinnvoll nützen, damit sie etwas erlernen, damit sie dann, wenn sie zurückkehren müssen, ein Instrument in der Hand haben, um ihren Beitrag zum Wiederaufbau zu leisten.
Eines sagen die Regierungsparteien aber vollkommen zu Recht: Wir dürfen nicht glauben, den Facharbeitskräftemangel mit Asylwerbern, die sich in einem laufenden Verfahren befinden, abdecken zu können. (Ruf bei der FPÖ: Richtig!)
Gegenwärtig haben wir – und das möchte ich explizit unterstreichen – 1 500 Menschen, die in einem laufenden Asylverfahren sind und auch die Möglichkeit der Absolvierung einer Lehre haben. Es wäre niemandem ein Stein aus der Krone gefallen, wenn diese Leute in den Betrieben, in denen sie schon beschäftigt sind, in den Gemeinden, in denen sie schon integriert sind, ihre Ausbildung fertig machen hätten können. Sie hätten wenigstens eine abgeschlossene Lehre gehabt. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, eine Existenz aufzubauen, ob sie in Österreich bleiben dürfen oder zurückkehren müssen. Nein, man hat einen anderen Weg beschritten, und das ist das, was ich schon für bedenklich halte, denn 1 500 Leute könnten wir alle, glaube ich, verkraften. Aber wir dürfen nicht den Fehler begehen – und das ist das, was einer meiner Vorredner auch gesagt hat – und das Signal setzen, dass man genau über diese Schiene, durch diese Hintertür den Aufenthalt bekommt. Das darf nicht der Fall sein. Ich weiß genau, was passiert wäre, wenn die NGOs diesen Weg beschritten hätten, denn ich war selbst jahrelang für eine NGO tätig.
Zu den Diskussionen, die wir hier geführt haben: Aus diesem Sektor (in Richtung SPÖ, NEOS und Liste Pilz) ist sehr viel Richtiges gekommen, aus diesem Sektor (in Richtung ÖVP und FPÖ) ist sehr viel Richtiges gekommen (Abg. Rosenkranz – auf die FPÖ weisend –: Das Richtigste ist aus dem Sektor gekommen!), aber wenn man das Problem hätte lösen wollen, wenn der Wille vorhanden wäre, hätte man auch die richtigen Argumente gefunden, wenn er nicht vorhanden ist, findet man 100 000 Gründe, warum es nicht geht.
Es ist schade, dass es für jene, die jetzt gerade die Lehre machen, schwierig sein wird oder nicht mehr möglich sein wird, diese zu beenden, aber es ist ein richtiges und ein klares Signal, dass wir Zuwanderung, Asyl und Fachkräftemangel nicht vermischen dürfen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
11.56
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Dagmar Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schellhorn, das, was Sie hier als Anfragebeantwortung vorgelesen haben, war recht interessant. Dazu Folgendes:
Erstens: Sagen Sie bitte Kollegin Krisper, dass Fragen nach dem Arbeitsmarkt an das Sozial- und Arbeitsministerium und nicht an das Innenministerium zu richten sind. – Insoweit eine richtige Antwort. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Krisper.)
Zweitens – und das ist das, worüber Sie sich ja wahrscheinlich noch viel mehr aufregen als darüber, dass Sie vom falschen Ministerium halt die Antwort nicht bekommen –: die Zahlen. Sie haben eine Anfragebeantwortung vom April gebracht, und jetzt sage ich Ihnen: Im April waren diese Zahlen noch nicht vorhanden, weil sie ja noch nicht erhoben waren, weil man da jede einzelne Person händisch erheben muss. Wir haben das in Auftrag gegeben und daher haben wir die Zahlen jetzt – diese Zahlen sind nagelneu –: Es sind 65 Prozent der jungen Asylwerber, die sich in einer Lehre befinden. Die beginnen die Lehre, nachdem sie den ersten abschlägigen Bescheid bekommen haben. Und wenn das kein Missbrauch ist, ja was ist dann Missbrauch, meine Damen und Herren? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Warum ist dieses Thema jetzt so groß aufgepoppt? – Genau deshalb, weil es sich dahin entwickelt hat, missbraucht zu werden. Der Erlass von Hundstorfer ist aus dem Jahr 2012. Das war damals überhaupt kein Thema, das war völlig unbeliebt. Da gab es eine Handvoll junger Menschen, die hier eine Lehre begonnen haben. Plötzlich, in den
letzten Jahren, in den letzten Monaten, ist diese Zahl explodiert. Es sind immer mehr junge Menschen, die sich plötzlich zu Lehrlingen entwickeln. Ich stelle mir im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt langsam die Frage: Wir wissen, dass wir über 10 000 junge Asylberechtigte haben, also unter 25-Jährige, die eine Lehre anfangen könnten. Warum fangen die nicht eine Lehre an? Worin liegt das Problem?
Von den 25 000 unter 25 Jahren sind überhaupt nur 10 000 befähigt, weil sie die Sprachkenntnisse haben, aber interessanterweise hat jeder Asylwerber die passenden Sprachkenntnisse. Das ist auch einmal zu hinterfragen und es ist darüber nachzudenken, was da alles an Missbrauch betrieben wird.
Noch etwas: Es sind nämlich die NGOs, Diakonie, Caritas, die plötzlich auch noch Lehrherren sind und Lehrstellen für genau diese Gruppe anbieten. – Das ist der Missbrauch! Und darum ist etwas, das vielleicht als Idee für junge Menschen gar nicht böse gemeint war, sondern gut gemeint war, schlicht und einfach nicht tragbar, weil es ausgenützt wird und weil versucht wird, den Rechtsstaat damit auszuhebeln. Das ist das Problem und der Grund dafür, dass diese Regelung, dieser Erlass aufgehoben werden muss, denn das Asylrecht in Österreich darf nicht über den Umweg der Lehre ausgehebelt werden. Dazu stehen wir und dazu bekennen wir uns. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
11.59
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr.in Krisper. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich habe sehr wohl parallel auch eine Anfrage an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit gestellt. (Abg. Belakowitsch: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! Das ist keine Berichtigung!)
Ich berichtige die Aussage der Kollegin, die vor mir gesprochen hat (Ruf bei der FPÖ: Wie heißt sie denn?), dass ich die Anfrage an den falschen Minister gerichtet hätte: habe ich nicht. Ich habe parallel auch die richtige Ministerin gefragt. (Abg. Belakowitsch: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)
Warum habe ich die Frage an den Herrn Minister gestellt? – Weil mich genau das interessiert hat: ob er Statistiken dazu hat (Ruf bei der FPÖ: Frau Präsidentin! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), was heute behauptet, in der Anfragebeantwortung aber verneint wurde. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić.)
12.00
Präsidentin Doris Bures: Mir liegt dazu nun keine Wortmeldung mehr vor. Ist dem so? – Dann ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 287 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung auch durchzuführen, und daher werde ich so vorgehen.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich die amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind, seinen Bericht 287 der Beilagen zu Kenntnis zu nehmen, „Ja“-Stimm-
zettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ich ersuche Sie, darauf zu achten, dass es sich nur um einen Stimmzettel handelt.
Ich bitte nun Herrn Abgeordneten Preiner, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Lueger wird ihn später dabei ablösen.
*****
(Über Namensaufruf durch die SchriftführerInnen Preiner und Lueger werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nun unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenzählung vornehmen. Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für wenige Minuten.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 12.06 Uhr unterbrochen und um 12.12 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 107, „Nein“-Stimmen: 64.
Somit ist der Antrag angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Amesbauer, Amon Werner, Angerer;
Baumgartner, Belakowitsch Dagmar, Berger, Berlakovich Nikolaus, Bösch, Brückl;
Deimek, Diesner-Wais;
Eßl;
Fichtinger Angela, Fürlinger, Fürst;
Gahr, Gerstl, Gerstner, Gödl, Graf Martin, Graf Tanja, Großbauer, Grünberg, Gudenus;
Hafenecker, Haider, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hauser, Herbert, Himmelbauer, Höbart, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Hörl;
Jachs, Jeitler-Cincelli;
Kainz, Kaniak, Kassegger, Kaufmann, Kirchbaumer, Kitzmüller, Klinger Wolfgang, Kopf, Krenn, Kugler Gudrun, Kühberger Andreas, Kumpitsch, Kuss-Bergner Angelika;
Lasar, Lausch, Lettenbichler, Linder Maximilian, Lindinger, Lintl, Lopatka, Lugar Robert;
Mahrer, Marchetti, Mölzer, Mühlberghuber;
Nehammer, Neubauer, Niss Maria Theresia;
Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;
Pewny, Pfurtscheller, Plakolm, Povysil, Prinz;
Rädler, Rauch, Reifenberger, Riemer, Ries Christian, Rosenberger, Rosenkranz;
Salzmann, Schandor, Schartel, Schimanek, Schmiedlechner, Schmuckenschlager, Schwarz, Sieber Norbert, Singer Johann, Smodics-Neumann, Smolle, Stark, Stefan, Steger Petra, Steinacker, Strasser;
Taschner, Tschank;
Wagner, Wassermann, Weidinger, Winzig, Wöginger, Wurm;
Zanger Wolfgang, Zarits Christoph.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Androsch, Antoni;
Becher Ruth, Bernhard, Bißmann, Bures;
Doppelbauer, Drozda Thomas, Duzdar Muna;
Ecker, Einwallner, Erasim;
Feichtinger Elisabeth, Feichtinger Klaus Uwe, Friedl;
Gamon Claudia, Greiner Karin, Griss Irmgard, Gruber;
Hammerschmid, Heinisch-Hosek, Hochstetter-Lackner, Holzinger-Vogtenhuber, Holzleitner, Hoyos-Trauttmansdorff;
Jarolim;
Knes, Kollross, Kovacevic, Krainer Kai Jan, Krisper, Krist Hermann, Kucher Philip, Kuntzl;
Laimer, Leichtfried, Lindner Mario, Loacker, Lueger Angela;
Margreiter, Meinl-Reisinger, Muchitsch;
Noll, Nussbaum;
Pilz, Plessl, Preiner Erwin;
Rendi-Wagner, Rossmann;
Sandler, Schatz, Schellhorn, Schieder, Stöger Alois;
Troch;
Unterrainer;
Vogl;
Wimmer Petra, Wimmer Rainer, Wittmann;
Yildirim, Yilmaz;
Zadić Alma, Zinggl.
*****
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 6/A der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (288 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000 (289 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollege Amesbauer, vielleicht ein kurzer Hinweis: Eine humanistische Grundeinstellung zu haben ist keine Frage von links und rechts. Ich würde einfach ersuchen, dass man einmal mit diesen Zuschreibungen aufhört; um links zu sein, braucht es mehr als nur eine humanistische Grundeinstellung. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir diskutieren jetzt – damit es vielleicht auch verständlich ist – zwei Anträge der SPÖ. In dem einen fordern wir eine Weiterführung der Aktion 20 000 und im zweiten eine Finanzierung für Menschen über 50, weil wir wissen, dass es diese am Arbeitsmarkt (Heiterkeit der Abgeordneten Gahr, Martin Graf, Hauser und Neubauer) – auch wenn manche bei der ÖVP jetzt lachen – nicht unbedingt einfach haben.
Wir wissen das, und allein in meinem Arbeitsmarktbezirk gibt es bei den über 60-Jährigen inzwischen 160 Arbeitslose. In der Gruppe der über 50-Jährigen haben trotz Aktion 20 000 immer noch über 850 Menschen keine Arbeit. Jetzt kann man sagen, wir wollen diese Aktion 20 000 nicht, weil sie parteipolitisch sozusagen besetzt ist; aber dann fragen wir uns: Was passiert für diese Menschen, die älter sind, die Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben?
Sie, Frau Ministerin, werden jetzt wieder erwähnen, Sie haben ohnehin genug Geld – ja, aber wo ist es dann? Wenn es um die Ausbildung junger Menschen geht, finden wir es nicht. (Abg. Plessl: Genau so ist es!) Wenn es darum geht, Chancen am Arbeitsmarkt für Ältere zu schaffen: Was tun Sie?
Wir wissen, dass es heute Schwierigkeiten gibt. Wir wissen, dass wir mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz einen guten Ansatz geschaffen haben. Wir wissen aber auch, dass wir Schwierigkeiten mit der Exekutierung dieses Gesetzes haben. Wo ist Ihre Initiative dazu, etwas zu unternehmen? – Sie lassen die Menschen, die Hilfe brauchen, alleine. Sie werden dann sagen: Es ist alles ganz anders, es läuft alles ganz gut! Aber, Frau Ministerin: Wie steht es um Ihre Glaubwürdigkeit? Wie glaubwürdig sind Sie in den Aussagen, die Sie tätigen?
Ich habe eine Anfrage an Sie gerichtet, ob Sie planen – weil ja die Buchhaltungsagentur einen zweiten Geschäftsführer bekommen wird –, auch in der Ages einen zweiten Geschäftsführer zu installieren. Anfragebeantwortung vom 14. August des heurigen Jahres, vor knapp zwei Monaten: Es ist nichts geplant. – Jetzt lesen wir in der Zeitung, dass beschlossen worden ist, einen zweiten Geschäftsführer, eine zweite Geschäftsführerin in der Ages zu installieren.
Ja, wie glaubwürdig sind Sie denn in den Aussagen, die Sie machen? (Beifall bei der SPÖ.) Wie glaubwürdig ist das, was Sie uns auf eine Anfrage – und da geht es um die Reputation und um das Hohe Haus – an das Ministerium vor zwei Monaten geantwortet haben? – Entweder ist Ihre Politik so sprunghaft, dass Sie nicht wissen, was in zwei Monaten auf Sie zukommen wird, oder Sie haben uns da einfach belogen. Anders kann diese Aussage nicht erklärt werden.
Wenn wir uns anschauen, was im AMS passieren wird, wenn wir hören, dass dort in Zukunft Computerprogramme entscheiden sollen, wie leicht oder schwer jemand vermittelbar ist, dann kann ich nur eines sagen: Dort, wo wir in der Politik Herz und Hirn gehabt haben, haben Sie einen Computer. (Beifall bei der SPÖ.)
12.16
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Erlauben Sie mir vorweg, im Namen meines Kollegen Walter Rauch eine Delegation der FPÖ Südoststeiermark unter der Leitung des Landtagsabgeordneten Herbert Kober hier im Hohen Haus zu begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den beiden Anträgen, die wir hier behandeln, ist auch einer mit einem gewissen historischen Wert dabei, nämlich jener des Herrn Abgeordneten – noch ist er es ja – Christian Kern. Es wurde ja heute in den Sozialen Netzwerken und in den Zeitungen spekuliert: Kommt er? Kommt er nicht? Hält er eine Abschiedsrede? – Wir wissen es noch nicht; geheißen hat es, sie wäre zu diesem Punkt. (Abg. Höbart: Wo ist der Parteivorsitzende?)
Ich bin gespannt und ich wäre auch gespannt, was der Inhalt dieser Abschiedsrede des Herrn Kern wäre – gescheitert als Bundeskanzler, gescheitert als Parteivorsitzender (Zwischenruf der Abg. Duzdar), gescheitert als Europakandidat, gescheitert als Nationalratsabgeordneter. Im Übrigen: Herr Kern war bei den letzten drei bis vier Sitzungen nicht anwesend (Abg. Höbart: Richtig! Wo ist der Herr Kern?), kassiert nach wie vor die Gage – das sollten die Zuseherinnen und Zuseher auch wissen! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Letztlich – um das abzurunden – ist er mit seinem letzten Antrag zur Arbeitsmarktpolitik hier in diesem Haus auch noch gescheitert – eine traurige Bilanz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Jetzt aber zum Thema und zur Aktion 20 000, die Kollege Vogl vorhin auch angesprochen hat: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt nicht sagen, dass das von der Vorgängerregierung schlecht gedacht und ein schlechter Hintergedanke war, aber gut gedacht ist nicht immer gut gemacht.
Sie stellen hier in den Raum, dass man die Menschen im Regen stehen lässt, dass man das abschafft und abwürgt. Erstens ist es überhaupt nicht abgeschafft, sondern dieses Modell ist sistiert und wird evaluiert (Heiterkeit des Abg. Plessl), und eine endgültige Bewertung, ob dieses Modell erfolgreich ist oder nicht – Sie schreiben ja in dem Antrag, es wäre erfolgreich; ich weiß nicht, woher Sie das wissen (Abg. Greiner: Weil wir die Zahlen kennen!) –, kann man erst dann ziehen, wenn es ausgelaufen ist und man sich anschauen kann, wie sich das auf die Menschen, die tatsächlich in diesem Rahmen arbeiten, ausgewirkt hat. (Abg. Lausch: Seid nicht so ungeduldig!)
Meine Damen und Herren, das Hauptproblem, das ich mit diesem Modell 20 000 habe, ist aber, dass damit einfach ein künstlicher Arbeitsmarkt geschaffen wird, in dem Arbeitsplätze erfunden werden, für die es nachweisbar keinen Bedarf gibt, und in dem die Menschen in vielen Fällen auch keiner wirklich sinnvollen Tätigkeit nachgehen.
Ich selbst kenne das aus der Kommunalpolitik. Da sind die Vertreter des AMS zu den Gemeinden gefahren und haben die Gemeinden regelrecht bedrängt: Ja, nehmt den, der kostet euch nichts! Auch in meiner Gemeinde hat es einen solchen Fall gegeben. Wir hätten den Arbeitsplatz nicht gebraucht. Wir haben uns dann aber mit dem Argu-
ment: Das kostet euch ja nichts!, auch überzeugen lassen; das Geld hat ja kein Mascherl, zahlt halt der Bund – was auch Steuergeld ist.
Das Problem, das ich bei dieser Geschichte habe – das ist übrigens ein sehr, sehr tüchtiger Mann –, ist aber, dass man nach Ablauf dieser Zeit als Gemeinde höchstwahrscheinlich hingehen und sagen muss: Lieber Freund, es war sehr nett, aber wir können dich nicht weiter beschäftigen, wir haben das nicht budgetiert, wir haben das nicht im Personalplan! (Zwischenruf des Abg. Vogl.) – Das ist gegen die Würde der Menschen, dass man ihnen weitere zwei Jahre ihrer Lebenszeit stiehlt und sie weitere zwei Jahre in Unsicherheit lässt. Das ist gegen die Würde des Menschen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Duzdar.)
Eines muss man auch sagen: Grundsätzlich ist erfreulicherweise darauf hinzuweisen, dass bei der Arbeitslosigkeit derzeit deutliche Rückgänge zu verzeichnen sind. Vor allem auch bei den Langzeitbeschäftigungslosen in der Zielgruppe der Aktion 20 000 (Abg. Stöger: Weil wir 4 000 aufgenommen haben!), also bei den Langzeitbeschäftigungslosen 50 plus ist die Arbeitslosigkeit drastisch zurückgegangen. Diese Bundesregierung ruht sich aber auf den günstigen Zahlen nicht aus, sie hat den Jobgipfel gemacht, und sie wird weitere Maßnahmen setzen.
Hören Sie auf mit Ihrer Panikmache, mit Ihrem Populismus! Diejenigen Älteren, die unschuldig in Arbeitslosigkeit geraten sind, können sich darauf verlassen, dass sie diese Bundesregierung sicher nicht im Regen stehen lässt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.21
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Abstimmung fanden die gegenständlichen Anträge keine Mehrheit. – So steht es zumindest im Ausschussbericht. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass es im Ausschuss eine intensive inhaltliche Debatte gegeben hat, dass man sich wirklich Gedanken darüber gemacht hat, wie man der Personengruppe 50 plus dementsprechend helfen könnte. (Abg. Wurm: Ein bisschen eine Debatte hat es schon gehabt, Daniela! – Abg. Belakowitsch: Eine Debatte hat es schon gegeben! Hast geschlafen, oder was?) Leider ist das nicht der Fall gewesen.
So hat auch der Redebeitrag des Kollegen Amesbauer zuvor gezeigt, dass dort wiederum nicht darüber gesprochen wurde, wie man langzeitarbeitslosen Menschen, die in einem Alter von 50 plus sind, wirklich helfen kann. Nein, es wurde genauso wie hier polemisch debattiert und dann schlussendlich – wie soll es anders sein? – nach dem neuen, neuen Stil dieser neuen, neuen Regierung einfach vertagt, abgelehnt. Das ist genau der Befund, dem wir immer wieder gegenüberstehen.
Ich finde, das ist nicht in Ordnung, denn das Problem besteht. Wir sehen, dass wir aktuell, da wir eine Zeit des Wirtschaftsaufschwungs haben, da die Steuereinnahmen sprudeln, genau dieses Geld verwenden könnten, um jenen unter die Arme zu greifen, die nämlich nicht davon profitieren. Das sind unter anderen auch Menschen, die höheren Alters sind, das ist die Gruppe 50 plus, das sind Menschen, die länger in Arbeitslosigkeit waren; und genau da passiert nichts.
Da frage ich mich schon: Warum? Ich möchte diese Frage auch an Sie, Frau Ministerin Hartinger, stellen: Wann passiert da endlich etwas, um gute Maßnahmen, wie es eben die Aktion 20 000, aber auch der Beschäftigungsbonus gewesen sind, entsprechend zu ersetzen, Nachfolgeregelungen zu erwirken, beziehungsweise wann passiert endlich etwas, um dieser Gruppe zu helfen? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Als wäre das nicht genug: Wie schaut es denn mit den Evaluierungen rund um die Aktion 20 000 aus? Warum werden da Studien unter Verschluss gehalten, obwohl sie mit Steuergeld finanziert worden sind? Warum erfährt das Parlament nicht, was bei den Evaluierungen herausgekommen ist? Das genau ist die zentrale Frage: Ist es vielleicht ein derartig gutes Ergebnis, dass es schon wieder ideologische Gründe hat, weshalb man das nicht veröffentlichen will?
Ich möchte bitte, dass auch dieses Plenum hier darüber informiert wird, wenn mit Steuergeldern Studien in Auftrag gegeben werden, und dass endlich Maßnahmen getroffen werden, um Menschen 50 plus unter die Arme zu greifen und sie zu qualifizieren, damit sie wieder am Arbeitsmarkt Fuß fassen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
12.23
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Wir reden heute bei diesem Tagesordnungspunkt über eine Aktion der alten Bundesregierung, die gemeinsam mit dem AMS versucht hat, ältere Personen, die längere Zeit arbeitslos waren, in Beschäftigung zu bringen. Diese Aktion 20 000, wie sie auch genannt wurde, war allerdings von Anfang an sehr umstritten und wurde deshalb mit 31. Dezember 2017 eingestellt. (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Vogl.) Diesen Schritt hat auch das AMS befürwortet und sich für eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik hin zu Qualifizierung und Nachhaltigkeit ausgesprochen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Umso mehr bin ich jetzt darüber verwundert, dass wir auf Wunsch der Opposition dieses Thema zum x-ten Mal behandeln. (Abg. Vogl: Ihr seid schuld, ihr habt es abgelehnt!) Verantwortungsvolle, verantwortungsbewusste Politik und unternehmerisches Handeln zeichnen sich dadurch aus, dass Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden. Wenn sich die Umstände ändern, ist es nur logisch, dass man auch darauf reagiert. Es wäre unverantwortlich und wenig effizient, ein kostenintensives Projekt, das keine nachhaltigen Arbeitsplätze schafft, stur weiterzuführen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Aktion 20 000 war zweifellos gut gemeint, aber leider schlecht gemacht (Abg. Leichtfried: Sagen Sie das der alten ÖVP!); schlecht gemacht, weil der damalige Minister Stöger, der leider nicht hier ist, die Aktion 20 000 im letzten Moment auf öffentliche Rechtsträger und Gemeinnützige eingeschränkt hat. Es war Ihr Minister, der die Wirtschaft und die Unternehmer und Unternehmerinnen im letzten Augenblick von der Aktion ausgeschlossen hat und somit aus einer Straße eine Sackgasse gemacht hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Haubner: Genau! So war’s!)
Tatsache ist, dass die Aktion 20 000 nur befristete Jobs im öffentlichen Bereich vorsah und die Nachhaltigkeit von Anfang an ausgeschlossen hat. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Als Unternehmerin staunt man schon, dass mit einer Aktion 20 000 keine echten Jobs geschaffen werden, man der Wirtschaft in der derzeitigen Hochkonjunktur im Prinzip durch einen Scheinarbeitsmarkt erfahrene Arbeitskräfte entziehen möchte und der öffentliche Bereich aufgrund der Befristung den Menschen keine wirklichen Perspektiven geben kann. Daher die Frage: Ist das wirklich sozial? – Meiner Meinung nach nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Es ist die Wirtschaft, es sind unsere Unternehmer und Unternehmerinnen, die Arbeitsplätze schaffen (Beifall des Abg. Hörl – Abg. Leichtfried: Fürs Protokoll: Verhaltener Applaus bei der ÖVP!) und engagierten Arbeitnehmern die Chance geben, sich eine
Zukunft zu schaffen. Das zeigen uns auch die aktuellen Zahlen, denn Fakt ist, von September 2017 bis September 2018 stieg die Zahl der Beschäftigten über 50 um 51 000 – an der Aktion 20 000 haben rund 4 000 Menschen teilgenommen. Im gleichen Zeitraum ist die Arbeitslosenquote für ältere Arbeitnehmer mit minus 1,3 Prozent stärker zurückgegangen als die allgemeine Arbeitslosenquote. Bei den Langzeitarbeitslosen gibt es sogar einen Rückgang von minus 16 Prozent. Die Zahlen sprechen also eindeutig für die Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Aufgabe der Politik ist es, für die richtigen Rahmenbedingungen zu sorgen. Dieser Aufgabe kommen wir auch nach, indem wir mit dem Jobgipfel für einen nachhaltigen und stabilen Arbeitsmarkt sorgen und die öffentlichen Gelder effizient und sparsam einsetzen. Wir haben das Ziel, Ältere und Langzeitarbeitslose zu unterstützen, nicht aus den Augen verloren; ganz im Gegenteil, wir erweitern unser Vorhaben, indem wir in den nächsten Jahren Maßnahmen und Anreize schaffen, um bis zu 100 000 Menschen in Beschäftigung zu bringen. Das Ziel ist somit gleich geblieben, nur der Weg dorthin führt uns nicht mehr in Ihre Sackgasse. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.28
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeit gehört zum österreichischen Glücksfaktor. Wir arbeiten gerne und, soweit es möglich ist, auch lange. Die Realität ist aber hart, und Tatsache ist, dass jüngere Menschen, jüngere ArbeitnehmerInnen am Arbeitsmarkt bevorzugt werden. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden trotz ihres Erfahrungsschatzes und großen Wissens aufs Abstellgleis gestellt, unsichtbar gemacht und isoliert. Dadurch werden sie oft krank, und die Abwärtsspirale in die Armut beginnt, zu laufen.
Menschen haben ein Recht auf Arbeit, und Sie alle bestätigen ja, die Konjunktur läuft gut. Statt für Steuererleichterungen für Konzerne bei gut laufender Konjunktur plädiere ich dafür, dass die Kürzung der Arbeitsmarktförderung um 700 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre wieder zurückgenommen wird. Diese 700 Millionen Euro brauchen wir, um Menschen wieder aktiv bei der Arbeitssuche zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)
Es braucht ein Investitionspaket für den Arbeitsmarkt. Wer über 50 ist und arbeitslos wird, bleibt laut AMS mit hoher Wahrscheinlichkeit für mehr als ein Jahr arbeitslos. (Abg. Belakowitsch: Was reden Sie da? Woher haben Sie das?)
Die Aktion 20 000, die sich hervorragend bewährt hat, möchte ich anhand eines Beispiels der Stadt Innsbruck schildern. Die Stadt Innsbruck hat 33 Frauen und Männer über die Aktion 20 000 anstellen können. (Abg. Wurm: Genau das schlechte Beispiel! – Abg. Belakowitsch: Das ist ein schlechtes Beispiel!) 90 Prozent haben sich hervorragend bewährt, leisten hervorragende Arbeit – im Finanzbereich, im Gartenamt, im Wohnungsservice, überall dort, wo sie gebraucht werden, und nicht zufällig im öffentlichen Dienst. (Abg. Belakowitsch: Warum nicht?)
In den letzten 20 Jahren wurde auf Gemeindeebene, auf Landes- und Bundesebene massiv im öffentlichen Dienst eingespart. Diese Leute haben keine Scheinarbeitsplätze, diese Leute verrichten wertvolle Arbeit (Beifall bei der SPÖ), da es für die Kommunalverwaltung kaum mehr möglich ist, ihre Dienstleistungen zu erbringen. Und es werden sogar Menschen übernommen; die Ersten sind in Innsbruck bereits übernommen worden. Ich hoffe, dass es möglich ist, weitere Menschen zu beschäftigen. (Abg. Belakowitsch: Wer hat dort eingespart?)
Ich möchte in diesem Zusammenhang klarstellen, dass gerade der Rückgang der Arbeitslosigkeit bei über 50-jährigen Menschen auch auf diese Aktion 20 000 zurückzuführen ist. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Wir werden immer eine besondere Förderung für Menschen, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, brauchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schließe meine Rede mit einem Zitat von Johann Böhm: „Soziale Sicherheit ist die verlässlichste Grundlage der Demokratie“ – daher: ein Investitionspaket für den Arbeitsmarkt! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Noll und Zadić. – Abg. Wurm: Wer ist Johann Böhm, bitte?)
12.31
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel. – Bitte.
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Zum Thema Aktion 20 000 ist schon sehr viel und Wesentliches gesagt worden, und ich möchte nur noch einmal betonen: Sie wurde nicht abgeschafft, sie wurde nur momentan ausgesetzt (Abg. Plessl: Die ÖVP sagt, abgeschafft! Was stimmt jetzt?), um sie zu evaluieren und um festzustellen, ob mit dieser Aktion, wenn man Steuergeld in die Hand nimmt, der Effekt erreicht wird, dass man jenen Menschen behilflich sein kann, die es am Arbeitsmarkt wirklich schwer haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Hauptkritikpunkt ist zu Recht jener, dass diese Aktion nur für einen sehr eingeschränkten Kreis von Arbeitgebern Gültigkeit hatte (Abg. Wurm: Genau!) und nicht für den Hauptarbeitgeberkreis, nämlich die private Wirtschaft, die Klein- und Mittelbetriebe, die nach wie vor die meisten Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Es stellt sich schon die Frage, wie man einem Menschen erklärt, dass es für ihn danach erst recht schwer sein wird, wenn er nach sehr langer Arbeitslosigkeit – die sehr bedauerlich ist und, da stimme ich Ihnen zu, auch gesundheitliche Schädigungen hervorrufen kann – zwei Jahre lang Gelegenheit hat (Abg. Vogl: Wo kriegt’s denn ...? Wo gibt’s denn das? Was ist das für ein ...?), in einem gemeinnützigen Verein, in einer Kommune oder beim Land tätig zu sein, dass er danach wieder arbeitslos sein wird und womöglich sogar noch schwerer eine Arbeitsstelle bekommen wird. (Zwischenrufe bei der SPÖ sowie des Abg. Wurm.)
Ein ganz wichtiger Punkt ist – und ich bin stolz darauf, dass wir Teil dieser Regierung sein dürfen –: Für uns ist es wichtig, mit dem Steuergeld in erster Linie sorgsam und nachhaltig umzugehen; deswegen ist es so wichtig, dass man darauf achtet, dass mit dem Geld, das zur Verfügung steht, eine sinnvolle und nachhaltige Wirkung erzielt wird.
Eines sage ich Ihnen auch: Diese Regierung denkt, bevor sie lenkt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.33
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Hartinger-Klein zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zur Aktion 20 000: Sie wissen, die Aktion dauert bis 30.6. nächsten Jahres, dann erfolgt eine Evaluierung. Ich darf Sie also beruhigen und um Geduld bitten; es dauert noch ein bisschen, bis es eine Evaluierung gibt. – Punkt eins.
Eines ist jedenfalls sicher, nämlich dass die Nachhaltigkeit nicht gegeben ist. – Punkt zwei. (Zwischenrufe der Abgeordneten Erasim und Klaus Uwe Feichtinger.)
Es ist auch sicher, dass die Langzeitarbeitslosen bereits Beschäftigung gefunden haben. Wir haben sehr viele Maßnahmen im AMS getroffen, es gibt das Projekt Job Aktiv, wir haben einen Jobgipfel initiiert. Es wurden sehr viele Maßnahmen getroffen, damit Sie sicher sein können, dass Langzeitarbeitslose sehr wohl in Beschäftigung kommen. – Wir brauchen nicht die Aktion 20 000. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.34
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Fürlinger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Yildirim, ich danke für die Ausführungen, insbesondere für den ersten Teil Ihrer Ausführungen. Ich werde die Rede über den Glücksfaktor Arbeit kopieren und der oberösterreichischen Arbeiterkammer senden, da diese jedes Jahr eine selbstverfasste Studie darüber lanciert, wie furchtbar Arbeit ist und dass Arbeit krank macht und etwas Schreckliches ist. Ich danke, dass Sie das hier richtigstellen, ich werde die Rede entsprechend würdigen. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass jeder hier im Plenum will, dass wir Vollbeschäftigung haben. Ich gehe davon aus, dass jeder will, dass es keine über 50-jährigen Arbeitslosen gibt. Das ist ein klares Bekenntnis, das wir natürlich haben; aber, meine Damen und Herren, wir haben halt unterschiedliche Zugänge. Einer besteht dahin gehend, dass wir nicht glauben, dass der Staat Arbeitsplätze ad infinitum schaffen und finanzieren kann. Wenn der Staat heute jemanden anstellt, extra anstellt, zusätzlich anstellt, und dieser kostet 100, dann kommen über Steuern, Abgaben und vielleicht Wertschöpfung aus Konsum 50 wieder herein, aber 50 bleiben minus. Man muss nicht die hohen mathematischen Talente des Kollegen Taschner haben, um festzustellen, dass sich das irgendwann nicht mehr ausgeht. Tun wir es millionenfach, dann landen wir irgendwo zwischen Griechenland und Venezuela; dort wollen wir mit Sicherheit nicht hin.
Da wir nicht dorthin wollen, sollten wir uns gut überlegen, wie wir Arbeitsplätze schaffen. Schaffen tut sie nun einmal nicht der Staat, der sie nicht erhalten kann, sondern schaffen tun sie nach wie vor private Unternehmen. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
Über 50-Jährige sind auch vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt, aber wir haben ein System geschaffen, in dem Arbeitsplätze für über 50-Jährige mit entsprechenden Faktoren verbunden sind, die es Unternehmen oftmals schwierig machen, sie zu halten. Daher ist mein Ansatz dazu, dass wir, bevor wir viel Geld in Aktionen hineingeben, aus denen nichts zurückkommt, Unternehmen entsprechende Anreize geben werden und geben müssen, damit sie auch ältere, routinierte Arbeitskräfte im Betrieb halten. Das ist es, wo wir hinmüssen. Wir müssen keinesfalls hin zu einem verstaatlichten System. Die Planwirtschaft hat noch nie das gebracht, was sie wollte, sie hat stets versagt und hat in Armut für alle geendet. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.37
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen werde.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 288 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Kenntnisnahme aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 289 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer spricht sich für die Kenntnisnahme aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 387/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilieninvestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, und
den Antrag 143/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen durch Umdenken in der Kapitalmarktpolitik (323 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Löger in unserer Mitte und erteile als Erster Frau Abgeordneter Mag.a Selma Yildirim das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Hohes Haus! Die Intention dieser Gesetzesvorlage ist grundsätzlich begrüßenswert. Da geht es um die Umsetzung einer EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung.
Ich merke an, dass die Finanzmarktaufsicht im Begutachtungsverfahren durchaus eine kritische Stellungnahme hinsichtlich Konsumentenschutzbestimmungen, die nicht eingearbeitet wurden, abgegeben hat. Dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dieses Paket trotzdem ablehnen werden, liegt daran, dass in diesem Zusammenhang das Aktiengesetz geändert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die internationale finanzbehördliche Eingreiftruppe gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat Österreich sehr lange kritisiert. Die Vorgängerregierung hat im Jahre 2011 entsprechende Maßnahmen gesetzt, nämlich die Möglichkeiten betreffend Inhaberaktien verschärft bis verunmöglicht, und sie hat darauf bestanden, dass Aktien nicht anonymisiert sind, sondern dass die Identität jener, die eben an der Börse mit Aktien handeln, sinnvollerweise tatsächlich nachvollziehbar und erkennbar festgestellt werden kann.
Wir erleben etwas, was eben wieder zu einer Liberalisierung führt. Kaum hat sich die Finanzmarktsituation nach diesen zwei großen Finanzkrisen stabilisiert, wird in diesem Bereich wieder liberalisiert, und das ist ein Widerspruch. Das ist deswegen ein Widerspruch, da der Herr Finanzminister sagt, wenn es um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gehe, bestehe nicht mehr in diesem Ausmaß Handlungsbedarf, und der Herr Innenminister warnt die Bevölkerung vor Terror und Amoklauf. (Die Rednerin hält
eine Tafel in die Höhe, auf der unter der Überschrift „Schutz der eigenen Sicherheit bei Amok und Terror“ folgender Text zu lesen ist: „Atmen Sie durch und bewahren Sie Ruhe. Machen Sie sich ein Bild von der Situation.“ Darunter sind drei eingerahmte Piktogramme zu sehen, die mit den Begriffen „flüchten“ „verstecken“ „Notruf“ versehen sind; darunter befindet sich ein weiteres Piktogramm, das von den Worten: „Letzte Konsequenz“ und „verteidigen“ umrahmt wird.)
Meine sehr geehrte Damen und Herren, was sage ich den alten RentnerInnen, die sich letzte Woche bei mir beschwert haben, weil sie in Angst und Schrecken versetzt wurden? Was sage ich dem Herrn, der groß und gehbehindert ist, und der gefragt hat: Frau Yildirim, wo soll ich mich als Angestellter verstecken, ich bin zu groß, weglaufen kann ich nicht? (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Wir nehmen es aber auf der anderen Seite nicht ernst genug und sagen: Das Verhindern von Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche ist nicht mehr so dringend. Das ist der Hauptgrund dafür, warum wir von der sozialdemokratischen Fraktion unsere Zustimmung nicht erteilen werden, denn es ist wichtig, diese internationalen Schutzbestimmungen ernst zu nehmen, sie nicht herunterzunivellieren und nicht aufzuweichen, nur weil wir uns derzeit in einer sicheren Finanzmarktlage befinden. Die Devise lautet nach wie vor: Die nächste Krise kommt bestimmt. – In diesem Sinne werden wir unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf: Das sind wir eh gewohnt!)
12.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Karlheinz Kopf. – Bitte.
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Fernsehgeräten! Es kann kein Zweifel darüber bestehen, ich denke, darüber sind wir uns auch einig, dass wir in Österreich, und nicht nur in Österreich, eigentlich in ganz Europa, im Bereich der Unternehmensfinanzierung viel zu bankenlastig sind und einen unterentwickelten Kapitalmarkt haben, der bei Weitem zu wenig Dynamik aufweist. Das hat auch mit Regulatorien zu tun, wie wir sie bei uns im Lande kennen, und deswegen wollen wir sie ändern und werden wir sie ändern.
Dieses Gesetzespaket, das jetzt hier zur Debatte und zur Abstimmung steht, ist ein erster notwendiger Schritt zu einem dynamischeren Kapitalmarkt, ist ein wirtschaftspolitischer Meilenstein; das sagen durchaus auch Kapitalmarktexperten und Experten in den Unternehmen selbst. Schaut man sich nämlich die Maßnahmen an, die wir jetzt hier beschließen, dann sieht man, es geht zum einen um eine Neubelebung der Verbriefungsmärkte – Frau Kollegin Yildirim hat das vorhin schon angesprochen –, es geht zum anderen aber um eine Öffnung des Dritten Marktes, vor allem für Klein- und Mittelbetriebe eine ganz wichtige Maßnahme, und es geht um die Zulassung von Inhaberaktien in einem multilateralen Handelssystem.
Wenn die SPÖ das kritisiert, dann verstehe ich das erstens nicht; und zweitens ist dazu zu sagen, dass wir uns da in guter Gesellschaft befinden, zum Beispiel mit Deutschland, wo diese Inhaberaktien auch zugelassen wurden.
Man muss ja eines sehen: Diese Zulassung von Inhaberaktien geschieht ja nicht im luftleeren und freien Raum, sondern dazu ist zu sagen, dass das vom Firmenbuchgericht zu prüfen ist, dass es davon abhängt, ob die Gesellschaft börsennotiert beziehungsweise in ein multilaterales Handelssystem einbezogen ist, dass die Satzung eine solche Absicht auch tatsächlich beinhaltet, sodass das Ganze auch weiterhin gebunden ist und einer ordentlichen Kontrolle unterliegt.
Da also den Teufel an die Wand zu malen, dass man durch diesen Liberalisierungsschritt jetzt wieder Szenarien von 2008 heraufbeschwört und ermöglicht, das ist ja
wirklich an den Haaren – und zwar zutiefst – herbeigezogen und eine Angstmache, die weder berechtigt noch angebracht ist. (Abg. Krainer: ... das hat ja keiner gesagt ...!) Im Gegenteil: Das ist eigentlich verwerflich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Zu den Ergebnissen: Am Ende schaffen wir hiermit eine erleichterte Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Aktiengesellschaften, insgesamt dient es einer Eigenkapitalstärkung für die Betriebe. Das heißt als Resümee für mich: Es ist zwar ein technisches Gesetz, das natürlich ein gewisses Expertentum voraussetzt beziehungsweise für Experten ist, aber es hat – und das ist das Wichtigste dabei – sehr, sehr positive Auswirkungen auf Wachstum und auf Beschäftigung. Es ist also tatsächlich ein wichtiger wirtschaftspolitischer Meilenstein.
Ich kann in diesem Zusammenhang nur an Sie alle appellieren, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, diesen Weg mitzuunterstützen. Ich verstehe nicht, dass die Sozialdemokratische Partei dies – wie bereits angekündigt – nicht tun wird und nicht tun will. (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Ich denke, wir leisten hier einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.47
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Doris Margreiter. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Herr Kollege Kopf, Sie haben recht, es braucht einheitliche Regeln, Transparenz und Standards am Verbriefungsmarkt, das hat uns eben nicht zuletzt die endlich überwundene Finanzkrise gezeigt; wenn Anlegertäuschung und fehlende Besicherung wesentlicher Auslöser für den Zusammenbruch der Finanz- und vieler anderer Marktplätze weltweit sind, dann ist das so.
Eine entsprechend EU-Richtlinie in diesem Bereich muss daher notwendigerweise auch ins österreichische Recht übernommen werden, das ist wichtig und richtig. Was Sie aber offenbar nicht verstehen wollen, ist, dass die nun vorliegenden Gesetzesänderungsvorschläge von den dafür notwendigen Änderungen abweichen.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel bringen: Mit der Änderung des Aktiengesetzes werden nämlich nun – wir haben es schon gehört – Inhaberaktien am Dritten Markt zugelassen, und das, obwohl die in der OECD angesiedelte Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche mehrfach feststellte, dass im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch am ungeregelten Dritten Markt ausschließlich Namensaktien geführt werden sollen. Dieser Empfehlung hat die damalige Bundesregierung auch entsprochen, wie meine Kollegin Selma Yildirim ausgeführt hat.
Fakt ist auch, dass zahlreiche Experten – das ist auch aus Wifo-Papieren ersichtlich – nur sehr eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten für ein KMU-Segment an der Wiener Börse sehen. Das haben auch Sie, Herr Finanzminister, ehrlicherweise im Ausschuss zugeben müssen. (Heiterkeit der Abg. Winzig.) Empfohlen wird dagegen eine sektorübergreifende Gesamtstrategie. Schaut man sich jetzt an, wo diese Bundesregierung bei KMUs und Start-ups bereits überall gespart hat, dann sieht man, dass der vorliegende Entwurf maximal ein Placebo für die Mittelstandsfinanzierung in Österreich ist – nicht mehr und nicht weniger.
Einmal mehr wird klar, wo Ihr Fokus liegt, und das sind nicht die KMUs, sondern das sind die Großkonzerne in Österreich. (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit der Abg. Winzig.)
Zusammengefasst heißt das: Es gibt erstens keine Strategie für die Finanzierungsprobleme von KMUs (Zwischenruf des Abg. Hammer), zweitens wird der vorliegende Entwurf kaum spürbare Impulse setzen, und drittens wird der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung eingeschränkt.
Die SPÖ wird daher – wie wir schon gehört haben – den vorliegenden Entwurf nicht unterstützen, denn wir setzen auf Wirtschaftsförderung, die bei den Menschen ankommt. (Abg. Haubner: Das ist was Neues bei der SPÖ!) Dazu wurden in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen verabschiedet, die nun wieder eingestampft wurden, durchwegs mit dem Argument der Hochkonjunktur, das haben wir ja heute auch schon betreffend die Aktion 20 000 gehört. Dieses Argument ist aus meiner Sicht genauso kurzsichtig wie der vorliegende Entwurf.
Gestehen Sie sich doch bitte einfach ein, dass Ihnen wirtschaftspolitisch jede Vision – aber absolut jede Vision! (Heiterkeit des Abg. Bösch) –, wie mit den Herausforderungen der Gegenwart umzugehen wäre, fehlt. Stattdessen kommen die gleichen alten Ideen immer wieder neu verpackt daher, und das werden wir so sicher nicht goutieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.50
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! (Abg. Leichtfried: Präsidentin!) Wir gestehen uns ein, liebe Abgeordnete von der SPÖ, dass wir hier ein gutes Gesetz beschließen werden. Der Initiativantrag zielt darauf ab, dass wir das Wirksamwerden der EU-Verordnung durch Bestimmungen in das österreichische Rechtsystem implementieren. Diese sogenannte EU-Verbriefungsverordnung ist ja bereits in Kraft und gilt ab 1.1.2019.
Nur ganz kurz: Wir nutzen die Novelle dafür, dass wir betreffend jene Aktiengesellschaften, die derzeit nicht am geregelten Markt, sondern über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden, die Verwendung von Inhaberpapieren erlauben, auch wenn da die Namensaktie, das betone ich auch, der Standardfall bleiben wird. So gesehen ist die Öffnung des Dritten Marktes für heimische Klein- und Mittelunternehmen das erfolgreiche Ergebnis dieses Initiativantrages.
Der Dritte Markt soll und muss unseren heimischen Klein- und Mittelunternehmen neue Kapitalisierungsmöglichkeiten bieten. Das ist auch notwendig: Einerseits wünscht sich das unsere heimische Wirtschaft, andererseits hat Österreich mit seinem bankenorientierten System jedenfalls Aufholbedarf gegenüber anderen europäischen Ländern, insbesondere auch gegenüber dem angloamerikanischen Markt, was die Unternehmensfinanzierung am freien Markt betrifft. Im Übrigen gehen wir dabei konform beziehungsweise haben auch die NEOS einen ähnlichen Zugang, dass damit ein wichtiger Punkt, der auch im Regierungsprogramm zwischen Volkspartei und Freiheitlicher Partei vereinbart ist, umgesetzt wird.
Zum Argument der Geldwäsche: Frau Abgeordnete Yildirim, ich schätze Sie grundsätzlich aufgrund Ihrer Sachlichkeit, aber dass Sie sich hier mit einem Hinweisschild herausstellen, bei dem es darum geht, sozusagen Empfehlungen im Falle eines Amoklaufs zu geben, das ist schon ein sehr starkes Stück, das muss ich Ihnen sagen! Sie kriminalisieren hier mehr oder weniger unsere heimischen Klein- und Mittelunternehmen, und das kann so nicht sein.
Im Übrigen – sage ich Ihnen – bin ich der sicheren Überzeugung, dass unsere KMUs, unsere österreichischen, unsere heimischen Betriebe nicht beginnen werden, an der Wiener Börse Drogen- oder Schwarzgelder zu waschen. – Das halte ich für absolut überzogen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es gab ja auch ein Begutachtungsverfahren, und dieses fiel durchwegs positiv aus. Dieses Gesetz ist wichtig, es ist richtig, es ist gut und es ist notwendig, weil, wie gesagt, unsere heimischen Klein- und Mittelunternehmen die Möglichkeit haben, sich
so außerhalb unseres gut funktionierenden Bankensystems und Bankenwesens zu kapitalisieren. Daher ersuchen wir, ersuche ich um Zustimmung zu dieser Initiative. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
12.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die NEOS haben ja von Beginn an auf diese Problematik des Dritten Marktes hingewiesen. Wir sind froh, dass hier dieser Fehler wieder behoben wird, wir werden auch zustimmen und diese Regierungsvorlage natürlich unterstützen. Die Umstellung auf Namensaktien, dieses Gesetz, dieser Fehler, der mit diesem Antrag behoben wird, dient ja in erster Linie der Bekämpfung der Geldwäsche. In der Retrospektive darf man sagen, dass es als Idealbeispiel oder als Idealmodell für Gold Plating gesehen wird. Wie setzen wir Vorlagen von der Europäischen Union um? – Dieses alte Gesetz hat die Vorgaben sozusagen zu 100 Prozent, wenn nicht sogar zu 200 Prozent erfüllt.
Deutschland zeigt uns, dass es auch anders geht. Dort wurde diese EU-Richtlinie auch umgesetzt, und man hatte keinerlei Bestrebungen, im Aktiengesetz auch Veränderungen durchzuführen. (Ruf bei der FPÖ: Trotzdem ...!) Also das haben wir getan.
Jetzt sage ich noch etwas dazu, wie Kollegin Margreiter oder wie die SPÖ das mit der Förderung der aktiven Wirtschaftspolitik verstanden hat: Nein, gerade das Gegenteil: Ihre Förderung bestand darin, möglichst regulativ am Markt zu sein und diese Thematiken auch mit möglichst viel Bürokratie zu besetzen. – Das entspricht nicht unserem Ansatz von Freiheit und freiem Unternehmertum. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Haubner.)
Wenn es diesen Liberalisierungsschritt geben muss – wie Kollege Kopf auch richtig angemerkt hat –, und das ist ein Liberalisierungsschritt, dann braucht es natürlich auch mehr Dynamik, und mehr Dynamik bedeutet, auch den nächsten Schritt zu gehen. Die Wiener Börse hat ja in den letzten Jahren darunter gelitten, aber wenn es um Unterstützungen geht, um vor allem in einem Dritten Markt auch für Klein- und Mittelbetriebe zu arbeiten, brauchen wir auch andere Richtlinien, was Risikokapitalbereitstellung betrifft.
Zur Risikokapitalbereitstellung betrachten wir Folgendes: Wenn die Rechnungen der Oesterreichischen Nationalbank stimmen, gibt es rund 650 Milliarden Euro Sparguthaben in Österreich; wenn wir nur 1 Prozent nehmen und einen Fonds bereitstellen und diesen gewinnen, damit es auch einen steuerlichen Vorteil, einen Anreiz gibt, dann haben wir 8,9 Milliarden Euro an Risikokapitalbereitstellung. Das ist gerade für Klein- und Mittelbetriebe in Anbetracht der großen regulatorischen Schwierigkeiten, was die Kredit- oder Geldbeschaffungsrichtlinien für Klein- und Mittelbetriebe – Basel III und Basel IV – betrifft, wichtig. Da braucht es weitere Öffnungen im Markt, da braucht es vor allem für den Dritten Markt Liberalisierungsschritte, die wir gehen müssen.
Herr Finanzminister, unsere Unterstützung haben Sie, nämlich jene des Rückgrats dieser Nation; im wirtschaftlichen Bereich sind das die Klein- und Mittelbetriebe, und das sind immerhin 99,9 Prozent. Diese brauchen eine Stärkung angesichts der regulatorischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Basel III und Basel IV. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.57
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Löger. – Bitte, Herr Minister.
12.57
Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Gäste auf der Galerie! Liebe Zuseherinnen, Zuseher zu Hause! Ich erlaube mir, einleitend den Hinweis zu geben, dass diese heute zur Diskussion stehende Gesetzgebung eine Grundlage liefert, um das, was wir auf europäischer Ebene anstreben, nämlich eine Kapitalmarktunion, auch auf österreichischer Ebene zu realisieren.
Irritiert bin ich, offen gestanden, von den Redebeiträgen der Sozialdemokratischen Partei, wenn es darum geht, jetzt ein Gesetz zu verabschieden, das auf europäischer Ebene Sicherheit gibt, das Vorsorge trifft, das genau das, was vor zehn Jahren auf internationaler Ebene zugeschlagen hat, in Zukunft verhindern soll. Ich nehme hier etwas irritiert zur Kenntnis, dass die SPÖ diese Sicherheit den Österreicherinnen und Österreichern offensichtlich vorenthalten will, indem sie diesem Gesetz nicht zustimmt – ich glaube, das ist eine Wahrnehmung, die man am Beginn durchaus erwähnen kann. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Darüber hinausgehend, glaube ich, ist es wichtig, dass wir auch in Österreich zur Kenntnis nehmen, dass wir auf wirtschaftlicher Ebene gerade beim Rückgrat – so wie es Abgeordneter Schellhorn auch angesprochen hat –, bei den kleinen und mittleren Unternehmen, die Grundlage schaffen müssen, um zusätzliche Möglichkeiten in Richtung Kapitalfindung zu geben. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Warum brauchen wir das? – Wir haben erfreulicherweise nicht nur eine gute Konjunkturgrundlage, sondern wir haben – in einem Ausmaß wie noch nie – eine positive Stimmung der Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich. Ich bitte, auch Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Im Vergleich zu vor einem Jahr, in einer anderen Regierungskonstellation, haben wir hinsichtlich der positiven Grundstimmung unserer Unternehmerinnen, Unternehmer in Österreich teilweise eine Verdoppelung und Verdreifachung, und genau das nutzen wir jetzt, um mit zusätzlichen Kapitalmaßnahmen diese gute Stimmung zu unterlegen, um auch Investitionen in die Wirtschaft zu fördern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Zum Lösungsansatz, wobei ich schon eingestehe, man kann jetzt im Bereich dieses Dritten Marktes auch weiterhin die Problemstellungen diskutieren, wie es vielleicht in der Vergangenheit üblich war, um Dinge mit Angst und Panik zu hinterlegen: Das, was wir hier tun, ist eine positive Fördermaßnahme für Investitionen im Bereich der Wirtschaft, auch betreffend die Diskussion, die heute schon im Vorfeld in diesem Haus stattgefunden hat. Ich glaube, wir alle sollten realisieren: Investition in Wirtschaft, Investition in Wachstum sichert Arbeitsplätze, sichert sozialen Frieden. Das ist das, was diese Regierung tut. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Im Sinne der internationalen Sicherheit sei angesprochen: Ja, wir wissen, dass wir hier einen Lösungsansatz vorsehen, der auch die Möglichkeit bietet, über Inhaberaktien diesen Dritten Markt in dem Bereich zu dynamisieren. Wir haben da die OECD-Basis sehr wohl als Grundlage im Auge und haben in Anlehnung an die Lösungen, die in Deutschland und international umgesetzt wurden, jetzt für Österreich diese Möglichkeit geschaffen. Das tun wir deswegen, weil es viele Unternehmen in Österreich gibt, erfolgreichste, teilweise Weltmarktführer, die als Familienunternehmen in Österreich tätig sind, auf die wir Österreicherinnen und Österreicher stolz sein können. Gerade diese wollen wir nicht dazu zwingen, dass sie ihre Kapitalisierung in Deutschland suchen, sondern wir geben ihnen mit diesem Gesetz die Chance, in ihrer Heimat, in Österreich diese Arbeitsplätze durch Investitionen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu sichern. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.01
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Minister.
Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Ja, der österreichische Kapitalmarkt ist ein ganz wichtiger Motor für unsere heimische Wirtschaft. Wie der Herr Minister schon ausgeführt hat, ist die heimische Wirtschaft auf einem sehr guten Kurs. Unsere Unternehmer brauchen genau in diesen Wachstumsphasen Kapital für Investitionen, deshalb kommt diese Maßnahme zur genau richtigen Zeit.
Unternehmer kommen auf verschiedene Art und Weise zu neuem, frischem Kapital, entweder über die Ausgabe von Aktien oder Anleihen oder über die Aufnahme von Krediten bei Banken. Österreich gehört leider zu den Ländern mit einer nicht so hohen Börsenkraft. Die Marktkapitalisierung, also der Wert aller Aktien an der Wiener Börse, beträgt ungefähr 35 Prozent vom BIP. Zum Vergleich: In Deutschland sind es 60 Prozent, in Schweden sind es gar 130 Prozent. Die überwiegende Mehrheit der österreichischen KMUs finanziert sich, wie man sieht, eben traditionell über Kreditaufnahmen.
Die KMUs – das haben wir heute schon gehört; Kollege Schellhorn hat es gesagt, der Herr Minister hat es gesagt – sind diejenigen, die zwei Drittel der Menschen in Österreich Arbeit geben. Mir kommt es bei der SPÖ schon so vor: Hauptsache, Sie sind dagegen, wenn es darum geht, die KMUs tatkräftig zu unterstützen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daran haben Sie uns in der letzten Legislaturperiode schon gehindert, und auch jetzt setzen Sie diesen Weg nahtlos fort.
Durch immer strengere Regelungen in Bezug auf die Banken und die Kreditvergabe ist es aber sehr schwierig für Unternehmen, an Kredite zu kommen. Damit aber Unternehmen auch in Zukunft Zugang zu frischem Kapital für Investitionen und vor allem für die notwendigen Innovationen haben, müssen wir dieser Entwicklung entgegentreten, und das tun wir heute.
Einerseits muss es den Banken ermöglicht werden, wieder Kredite für KMUs zu vergeben, und gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass private Investoren sich über die Risken eines Investments im Klaren sind. Aber, meine Damen und Herren, wir brauchen neben der Aufnahme von Krediten auch einen besseren Zugang zu anderen Finanzierungsquellen, und da bedeutet die Öffnung des Dritten Marktes für kleine und mittlere Gesellschaften eine Riesenchance.
Mit dem Beschluss des etwas sperrig klingenden STS-Verbriefungsvollzugsgesetzes setzen wir eine EU-Verordnung um. Ziel ist es, den stark fragmentierten Markt für Verbriefungen durch das Schaffen eines Qualitätslabels für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen zu harmonisieren.
Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, mit diesem Gesetz schaffen wir für Unternehmer und natürlich auch für den Kapitalmarkt wieder Sicherheit und vor allem unterstützen wir damit unsere KMUs. Danke für diese Initiative, danke im Sinne der klein- und mittelständischen Wirtschaft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.04
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Abgeordnete und Zuhörer! Wir haben jetzt einiges über die neuen Finanzmarktgesetze, die heute beschlossen werden sollen, ge-
hört, und für die meisten wird es vermutlich sehr technisch anmuten, was hier diskutiert worden ist. Wir haben gehört, dass wir einer EU-Verordnung folgen und einen spezifischen Rahmen für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen schaffen. Dabei werden die Fehler, die vor 2008 im Verbriefungsmarkt passiert sind, endlich korrigiert und ein sicherer Handel mit diesen verbrieften Verschreibungen wird möglich. Zusätzlich haben wir in Österreich die Finanzmarktaufsicht als zuständige Behörde zur Überwachung und Durchsetzung dieses Gesetzes definiert.
Das Ziel dieses Gesetzes ist, einfach formuliert, die bisher uneinheitlichen Regelungen zu harmonisieren und einen stärker risikobasierten Ansatz in der Überwachung und Aufsicht zu schaffen. Zudem werden wir zukünftig unterscheiden, ob es sich um kurz- oder langfristige Verbriefungen handelt, diese werden unterschiedlich behandelt. Um das Vertrauen in den Verbriefungsmarkt zusätzlich zu stärken, wird es eine erhöhte Sorgfaltspflicht sowie einen Risikoselbstbehalt und ein neues System zur Information über die Produkte geben.
Nun werden Sie sich fragen: Was bringt das alles? – Kurz gesagt soll es zukünftig leichter und gleichzeitig sicherer werden, verbriefte Forderungen zu handeln. Indirekt wird dadurch auch die Kreditvergabe durch unsere Banken erleichtert, denn über die Veräußerung von verbrieften Forderungen wird es den Banken ermöglicht, die Eigenkapitalquote zu erhöhen, und somit entsteht mehr Spielraum für die Vergabe von Krediten an unsere Unternehmen.
Ein weiterer Punkt, der heute beschlossen werden soll, ist die Schaffung des sogenannten Direct Markets, des Dritten Marktes an der Wiener Börse für klein- und mittelständische Unternehmen, an dem zukünftig auch, wie schon mehrfach erwähnt, Inhaberaktien gehandelt werden dürfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit werden die Fehler der Vergangenheit korrigiert. Das Kind wurde bei der Abschaffung der Möglichkeit des Handels mit Inhaberaktien mit dem Bade ausgeschüttet, und unsere Unternehmen hatten erhöhten Aufwand beziehungsweise zu hohe Kosten, um dieses Marktsegment noch vernünftig zu bespielen. Die österreichischen Unternehmen waren durch diese Abschaffung in der Vergangenheit am Kapitalmarkt benachteiligt, denn in Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es diese Möglichkeit bislang noch immer. Das ist auch mit die Ursache, warum in Deutschland die Marktkapitalisierung der börsennotierten Unternehmen 62 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt und in Österreich gerade einmal 36.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Maßnahme wird zu einer deutlichen Belebung der Wiener Börse führen und wird neue Finanzierungsmöglichkeiten für unsere mittelständische Wirtschaft schaffen. Bereits mehr als zwölf Unternehmen haben sich nach meinem Kenntnisstand zur Listung an diesem neuen Markt gemeldet, und ich bin mir sicher, es werden noch viele weitere folgen.
Der Finanzausschuss unterstützt deshalb den vorliegenden Antrag. Bitte unterstützen auch Sie alle im Sinne unserer Klein- und Mittelbetriebe und der Hunderttausenden Beschäftigten in diesem Bereich diese Anträge! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.08
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 323 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hier zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist auch in dritter Lesung erfolgt und somit angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (324 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen jetzt zu Tagesordnungspunkt 8.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei der letzten Debatte war erschreckend, dass hier zwei Abgeordnete ein Argument vorgebracht haben, nämlich dass Österreich diese Maßnahme 2011 getroffen hat, weil das vom internationalen Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche verlangt wurde. Wir haben im Ausschuss und im Plenum öfters gefragt: Gibt es jetzt eine Vereinbarung mit der für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Stelle bei der OECD darüber, dass wir diese Maßnahme zurücknehmen können? – Wir haben bis heute keine Antwort bekommen.
Wir haben bis heute in der gesamten Debatte kein einziges Argument gehört, wieso das jetzt mit der Geldwäsche in Ordnung ist. Das ist traurig, dass auf Argumente, die hier vorgebracht werden, die im Ausschuss vorgebracht werden, inhaltlich null eingegangen wird. Das Bild, das zeigt, wie Sie mit derartigen Fragen umgehen, zeigt sich aber der Öffentlichkeit eh.
Was wir jetzt vorliegen haben, ist auch eine Richtlinienumsetzung, und zwar geht es um Pensionskassen. Im Wesentlichen ist das in Ordnung, da sind auch positive Teile dabei, zum Beispiel mehr Information für Anleger, das heißt für jene, die später einmal eine Pension bekommen sollen. Das unterstützen wir.
Im Zuge dieser Richtlinienumsetzung wird aber wieder etwas gemacht, was nicht notwendig ist, nämlich das Risiko für die Anleger erhöht. Bisher gab es Grenzen, die festlegten, welches Risiko Pensionskassen eingehen durften. Zum Beispiel durften sie nicht mehr als 70 Prozent Aktien haben, sie durften nur einen sehr kleinen Anteil in Fremdwährungen haben. Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher wissen, Fremdwährungskredite, Fremdwährungsfinanzierungen, Fremdwährungsaktien und so weiter können auch ganz schön schiefgehen, können einen ganz schön viel Geld kosten. Das Risiko, das wir bisher begrenzt hatten, wird jetzt unbegrenzt aufgemacht: bis zu 100 Prozent Aktien, bis zu 100 Prozent Risiko – und das in einer Situation, in der das Risiko zu 100 Prozent von den Arbeitnehmern, von den Versicherten, zu tragen ist.
Es gibt auch ein paar allgemeine Probleme, die wir bei den Pensionskassen haben, die gar nicht angegangen werden. Die Situation heute ist: Der Arbeitgeber sucht die Pensionskasse aus. Die Pensionskasse entscheidet, wie viel Risiko bei der Veranlagung eingegangen wird, trägt selber null Risiko bei der Veranlagung, bekommt aber gesetzlich determinierte, ganz fixe Sätze für die Verwaltungskosten. Ob das Risiko hoch ist, gering ist, ob sie gut veranlagt hat, ob sie gut gearbeitet hat oder schlecht, ist für sie egal, sie bekommt ihr Geld ganz sicher. 100 Prozent des Risikos tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ohne dass sie irgendeinen Einfluss darauf haben, ob risikoreich veranlagt wird oder nicht. Dieses Problem wird gar nicht angegangen.
Und noch ein letzter Satz: Wir diskutieren jetzt Materien aus dem Finanzausschuss, die eine betraf die vorige Debatte, die zweite ist jetzt die Frage der Pensionskassen, und die dritte wird ein Doppelbesteuerungsabkommen sein. Das, was wir hier im Plenum nicht diskutieren, ist die Frage von Steuergerechtigkeit, ist die Frage, ob internationale Konzerne ihre Steuern ordentlich bezahlen müssen oder nicht. Wieso? – Weil Schwarz und Blau diese Diskussion wieder einmal vertagt haben. Wir Sozialdemokraten werden nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass auch Konzerne ihre Steuern zu bezahlen haben, auch wenn ÖVP und FPÖ dieses Thema immer nur vertagen wollen. – Danke schön.
13.13
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angelika Winzig. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Kolleginnen und Kollegen! Neben der gesetzlichen Pensionsvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Standbein unserer Versorgung, und wir haben auch im Regierungsprogramm Maßnahmen festgeschrieben, die den Ausbau fördern sollen.
Die aktuelle Novelle des Pensionskassengesetzes ist, wie Kollege Krainer schon angeführt hat, eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, sie regelt die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Im Wesentlichen wird die grenzüberschreitende Tätigkeit unserer zehn Pensionskassen erleichtert, die Governance des Pensionsfonds gestärkt und die Information der Begünstigten verbessert; letzteres wurde ja bereits erwähnt.
Ja, wir haben im Ausschuss die quantitative Beschränkung für bestimmte Veranlagungskategorien diskutiert. Fremdwährungen sind natürlich per se nicht böse, und die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass es nicht notwendig ist, Beschränkungen zu machen.
Die Pensionskassen sollen selber Leitlinien erstellen und gemäß der Struktur ihrer Versicherungsrisikogemeinschaft die Rahmenbedingungen festlegen. Es wird ja von der FMA nicht nur die Einhaltung der qualitativen Veranlagungsvorschriften geprüft, sondern auch die Einhaltung der erstellten Leitlinien überwacht. Es handelt sich bei dieser Umsetzung um eine Mindestharmonisierung, die sonstigen Verpflichtungen der Pensionskassen sind ja ausreichend im Pensionskassengesetz geregelt.
Wir haben im Ausschuss auch über den Vorwurf diskutiert, dass wir da angeblich Gold Plating machen. Auch das kann ich nicht nachvollziehen, denn es handelt sich hier um eine zeitgemäße Anpassung, die auf Praxiserfahrungen beruht. Die Einbindung von versicherungsmathematischen Erfordernissen im Zusammenhang mit dem Geschäftsplan und den festgesetzten Zinssätzen beziehungsweise die Datenübermittlung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss hat nichts mit Gold Plating zu tun, sondern mit State of the Art beziehungsweise mit Hausverstand. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Über Letzteren und über die Fachexpertise verfügt unser Herr Finanzminister, Sie können diesem Entwurf also getrost zustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
13.16
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir werden der Umsetzung dieser EU-Richtlinie mit Sicherheit nicht zustimmen. Ich werde gleich
begründen, warum. Es steht ja auch einiges Positives drinnen, was die betriebliche Altersvorsorge betrifft – das will ich gar nicht von der Hand weisen –, aber es ist vor allem eines, das mir sagt: In diesem Fall kann und werde ich nicht zustimmen!, nämlich das Setzen eines weiteren Liberalisierungsschrittes.
Es ist ja nicht nur so, dass mit dem STS-Verbriefungsvollzugsgesetz, das wir unter dem vorigen Tagesordnungspunkt diskutiert haben, Liberalisierungen beschlossen wurden – Stichwort Dritter Markt –, nein, auch hier werden Liberalisierungsschritte derart gesetzt, als die Veranlagungsvorschriften völlig aufgemacht werden. Bis jetzt gab es Grenzen: bei Aktienveranlagungen 70 Prozent, bei Veranlagungen in fremder Währung 30 Prozent. Das wird jetzt alles beliebig auf 100 Prozent erhöht, so, als gäbe es auf den Aktienmärkten und mit Währungen keinerlei Risiko.
Das Gegenteil ist natürlich wahr, wir haben es ja in der Geschichte oftmals erlebt: in der jüngeren Geschichte, Anfang der 2000er-Jahre, das Platzen der Dotcom-Blase mit der Folge, dass die Erträge von Aktien erbärmlich bis negativ gewesen sind. Noch schlimmer war es bei der Finanzkrise 2008. Dieses Risiko, das auf den Aktienmärkten vorhanden ist, wird nun auf die Versicherten beziehungsweise auf die potenziell Anspruchsberechtigten der Zukunft überwälzt. Dagegen wende ich mich natürlich sehr, denn es geht um Sicherheit für die potenziell Anspruchsberechtigten, für die künftig Anspruchsberechtigten, und da kann es nicht so sein, dass dieses Risiko gänzlich einseitig auf diese Personengruppe übertragen wird.
Ich bin ja generell kein Freund von betrieblicher Altersvorsorge und privater Zukunftsvorsorge, weil ich ein Fan der ersten Säule der Pensionsversicherung, der staatlichen Pensionsversicherung, bin. Dabei soll es auch bleiben! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Und wogegen ich im Besonderen bin, ist, dass diese zweite und diese dritte Säule auch mit steuerlichen Mitteln gefördert werden. Der Herr Finanzminister hat uns ja im Ausschuss zu verstehen gegeben, dass die zweite Säule – ist gleich betriebliche Altersvorsorge – ausgeweitet werden soll, ebenso die steuerliche Vorsorge dafür.
Eines verstehe ich ja im Zusammenhang mit dieser Umsetzung der EU-Richtlinie nicht: Die EU-Richtlinie sieht ja gar nicht vor, dass diese Schranken zur Gänze aufgehoben werden. Das ist ja nur eine Fleißaufgabe, eine Überanpassung, Frau Kollegin, die Sie mit dieser Vorlage vornehmen. Gold Plating nennt man das.
Im Übrigen: Immer dann, wenn es in anderen Bereichen zu Gold Plating kommen soll, kommt ein klares Nein von Ihnen. Jetzt haben wir aber auch den Finanzminister im Ausschuss erlebt, als er zu Gold Plating gemeint hat – ich habe ihn ja dazu befragt –: Na ja, wenn es richtig ist, dann machen wir Gold Plating. Dann habe ich – oder war es Kollege Krainer? – die Frage gestellt: Wer entscheidet darüber, was richtig ist?, und der Herr Finanzminister hat uns dann zur Antwort gegeben: Wir entscheiden, was richtig ist! Also (in Richtung Bundesminister Löger) Sie entscheiden, was richtig ist. (Ruf bei der FPÖ: Wir!)
Klarer, Herr Finanzminister, kann man Beliebigkeit nicht mehr zum Ausdruck bringen. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.) Nein danke zu diesem Gesetz! Wir werden mit Sicherheit nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Haubner: Keine Überraschung!)
13.20
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Brückl zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Professor Rossmann, weil Sie jetzt so
getan haben, als schafften wir die erste Säule unseres Pensionssystems ab: Also das tun wir definitiv nicht – nur damit das auch klargestellt ist –, wir stärken die zweite Säule! Darum geht es! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich möchte auch nur ganz kurz auf dieses Argument, warum man dieses Gesetz, die Umsetzung dieser Richtlinie, hier ablehnt, eingehen. Es geht um den Wegfall der quantitativen Grenzen: Auch schon bisher gab es, wie wir gehört haben, bei den Veranlagungen eine Grenze von 70 Prozent für Aktien und Wertpapiere und maximal 30 Prozent bei Fremdwährungen. Neu ist eben, dass diese Grenzen fallen – und das tun sie aus guten Gründen! Die Entwicklung auf den Kapitalmärkten in den letzten Jahren hat gezeigt, dass diese Grenzen dem Ziel einer sicheren und Ertrag bringenden Veranlagung ganz einfach entgegenstehen. (Abg. Krainer: Aber woher haben Sie das?)
Einerseits fallen unter diese 70-Prozent-Grenze Aktien und Unternehmensanleihen, die hier summiert werden, aber gerade diese sind es, die den Pensionskassen und damit auch den Arbeitnehmern die Erträge gebracht haben. Andererseits ist es so, dass Staatsanleihen von bester Bonität zwar sicher sind, aber keine Erträge abwerfen, eher noch belastend wirken. Gewinnbringende Anleihen, und das wissen wir alle, können durchaus wesentlich risikoreicher sein als gute Unternehmensanleihen. – Das ist hier berücksichtigt. Also so zu tun, als ob man das Pensionssystem völlig an den Abgrund fährt, ist überzogen und stimmt ganz einfach nicht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)
Auch die Begrenzung der Fremdwährung hat sich als hinderlich herausgestellt, da dort, wo Gelder nicht in Euro veranlagt wurden und man sie sozusagen absichern musste, einfach auch Kurssicherungsgeschäfte wiederum zulasten der Erträge gegangen sind.
Schließlich waren die bisherigen Grenzen – das ist an sich das, was den Tatsachen, was der Realität am nächsten kommt – schlichtweg und ganz einfach nicht geeignet, Veranlagungsverluste wirksam zu verhindern. In Wirklichkeit dienten also diese Grenzen tatsächlich nur der Beruhigung.
Jetzt wird zur Absicherung eine Selbstbindung eingeführt, und zwar durch die Implementierung von schriftlichen Leitlinien – auch das sollte hier noch einmal erwähnt werden.
Zum Abschluss darf ich dann noch den römischen Philosophen Seneca zitieren, der gemeint hat, wir können zwar nicht den Wind bestimmen, aber wir können die Segel richtig setzen. (Abg. Noll: Wir wissen, wie er geendet hat!) – Das tun wir in diesem Fall, und deswegen bitten wir auch um Ihre Zustimmung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.23
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Rossmann zu Wort gemeldet. Ich nehme an oder, besser gesagt, ich setze voraus, dass Sie die Bestimmungen betreffend eine tatsächliche Berichtigung kennen. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Ich kenne die Bestimmungen.
Mein Vorredner, Herr Kollege Brückl, hat gemeint, ich hätte so getan, als würden Sie, nämlich die Oppositionsparteien, die erste Säule abschaffen wollen. – Ich habe das mitnichten gesagt!
Ich habe gesagt, ich bin ein Fan der ersten Säule, des staatlichen Pensionsversicherungssystems, und lehne die zweite und dritte Säule – insbesondere dann, wenn sie mit staatlichen Mitteln gefördert werden – ab. (Abg. Plessl: Das hat er gesagt!) Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Haubner: Das hat er aber nicht ...!)
13.24
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Pensionskassengesetz ist ja einiges begrüßenswert (Ruf bei der ÖVP: Schau!), nämlich die ausgebaute Informationspflicht der Pensionskassen gegenüber den Leistungsberechtigten – das ist begrüßenswert. Äußerst kritisch sehen wir als SPÖ-Fraktion hingegen die Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften.
Warum? – Das Budget ist sehr solide. Es wurde solide, mit Augenmaß und Weitblick von der SPÖ-geführten Vorgängerbundesregierung erstellt. Da war die Aufsicht effektiv und straff, die Veranlagungsvorschriften streng, und das hatte einen Effekt auf die Risikoveranlagung großer Kapitalvolumina. Warum? – Weil sie weniger spekulativ veranlagt wurden, wodurch das Risiko – sprich Verlustrisiko – sinkt.
Wir befinden uns auf einem Höchstniveau des Wirtschaftswachstums – wir alle wissen es –, die Experten behaupten aber durchgängig, bereits ab dem nächsten Jahr wird dieses hohe Niveau des Wirtschaftswachstums nicht gehalten werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, genau jetzt, heuer, in der Zeit des höchsten Wirtschaftswachstums – wir wissen, es wird sinken –, Veranlagungsvorschriften zu lockern, zeugt von wenig politischem Weitblick, um nicht zu sagen, es ist kurzsichtig. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Aktien ...!)
Veranlagte Kapitalvolumina bleiben nämlich nicht stabil, man will ja eine höhere Rendite. Das Risiko, Verlust zu schreiben, steigt. Ich stelle die Frage, vor allem an die KollegInnen (in Richtung ÖVP weisend) auf dieser Seite: Welche Lehren hat die schwarz-blaue Bundesregierung eigentlich aus der Finanzkrise gezogen? Welche Lehren hat sie gezogen? – Ich sehe keine.
Herr Finanzminister, Sie haben im Finanzausschuss gesagt – da ging es um die Öffnung des Dritten Marktes, wo auch Inhaberaktien gehandelt werden können –, Sie erwarten sich keinen Boom, Sie erwarten sich ein Signal. Herr Finanzminister, was erwarten Sie sich von der Lockerung der Veranlagungsvorschriften: einen Boom, ein Signal? – Wir erwarten uns ein höheres Risiko auf Verlust. (Beifall bei der SPÖ.)
Herr Finanzminister Löger, mit der Lockerung dieser Veranlagungsvorschriften spielen Sie mit dem Kapital der Anleger. Da machen wir nicht mit. (Beifall bei der SPÖ.)
13.27
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Also was da aus den roten Reihen zum Thema Pensionskassen kommt, das ist schon weit weg vom wirklichen Leben. Eine Pensionskasse hat nämlich das Interesse, ihren Kunden – ja, ihren Kunden – eine stabile, sichere Pension zu bieten, und hat sicher kein Interesse, das Geld irgendwie zu verjubeln – aber so stellen sie es dar. Es ist auch nicht so, wie Kollege Krainer es gesagt hat, nämlich dass der Arbeitgeber eine Pensionskasse aussucht und dass da Böses gemacht wird, sondern die Pensionskasse wird – fragen Sie einmal in Ihren Reihen, wo die Betriebsräte sitzen, nach! – per Betriebsvereinbarung ausgesucht.
Nun, wir stehen der Gesetzesänderung grundsätzlich positiv gegenüber, es sind aber meiner Meinung nach zwei Fehler enthalten: ein Übersetzungsfehler und ein Denkfehler. – Zum einen wurde der Begriff der Governance-Risiken unglücklich aus dem Eng-
lischen mit Unternehmensführungsfaktoren übersetzt. Auch die Rechtsanwaltskammer hat bekrittelt, dass dieser Begriff einigermaßen unscharf ist.
Man muss sich sowieso fragen, inwiefern diese Begrifflichkeiten der ESG-Risiken einen Zusatznutzen stiften, wenn man sich Folgendes überlegt: Wenn ein französischer Pensionsfonds umweltbewusst investieren will, dann ist für den ein Atomkraftwerk aus umweltpolitischer Sicht etwas Sinnvolles, für einen Österreicher oder für einen Deutschen käme das nie infrage – aber so sind halt die Regeln. Jedenfalls ist Unternehmensführungsfaktoren für Governance kein guter Übersetzungsbegriff.
Dann geht es um die Kreditaufnahme durch Pensionskassen zur befristeten Liquiditätsstärkung. Da war ursprünglich vorgesehen, dass die einen Sechs-Monats-Puffer bekommen, jetzt ist aber ein Zwölf-Monats-Puffer drin, den hineinzunehmen die Wirtschaftskammer gebeten hat – die FMA wollte aber den sechsmonatigen Puffer haben. Also wir sind da näher bei der FMA. Die Wirtschaftskammer kennt sich sicher mit dicken Rücklagen aus, aber Liquidität ist vielleicht nicht ihre Expertise. – In diesem Sinne habe ich hiermit einen Abänderungsantrag eingebracht, der aufgrund seiner Länge nicht verlesen werden muss.
Wir tragen das Gesetz mit; betriebliche Altersvorsorge ist ein wesentliches Element der Altersvorsorge insgesamt. Und da Kollege Rossmann gesagt hat, er ist kein Freund der zweiten Säule, er ist kein Freund der betrieblichen Vorsorge, antworte ich ihm: Er nimmt aber schon, was er von der Arbeiterkammer kriegt! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf: Und das ist nicht so wenig!)
13.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (324 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (324 d.B.) angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
In Artikel 2 (Änderung des Pensionskassengesetzes) Z. 24 wird § 14 Abs. 2 Z 1 wie folgt geändert:
„dürfen Kredite ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft und auf vorsichtigem Niveau in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten aufgenommen werden,"
In Artikel 2 (Änderung des Pensionskassengesetzes) Z. 42 wird § 21a Abs. 3 Z 9 wie folgt geändert:
§ 21a Abs. 3 Z 9 lautet: „ökologische, soziale und die Governance betreffende Risiken im Zusammenhang mit der Veranlagung des der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens."
In Artikel 2 (Änderung des Pensionskassengesetzes) Z. 43 wird § 22a Abs. 3 Z 8 wie folgt geändert:
§ 22a Abs. 3 Z 8 lautet: "soferne ökologische, soziale und die Governance betreffen-de Faktoren bei Veranlagungsentscheidungen berücksichtigt werden, eine Beurteilung
von neu entstandenen oder zu erwartenden Risiken, unter anderem Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel, der Verwendung von Ressourcen und der Umwelt sowie soziale Risiken und Risiken im Zusammenhang mit der durch eine geänderte Regulierung bedingten Wertminderung von Vermögenswerten."
In Artikel 2 (Änderung des Pensionskassengesetzes) Z. 47 wird § 25 Abs. 1 Z 9 wie folgt geändert:
§ 25 Abs. 1 Z 9 lautet: " im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht kann den möglichen langfristigen Auswirkungen der Veranlagung des einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft zugeordneten Vermögens auf ökologische, soziale und die Governance betreffende Faktoren Rechnung getragen werden."
Begründung
Zu § 14 Abs. 2 Z 1:
Hier wird der Argumentation in der FMA-Stellungnahme gefolgt, in der die FMA bei der Kreditaufnahme durch Pensionskassen zur Vorsicht mahnt und folgende Formulierung vorschlägt.
Die FMA regt deswegen an, § 14 Abs. 2 Z 1 PKG wie folgt zu fassen: „1. dürfen Kredite ausschließlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft und auf vorsichtigem Niveau in der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten aufgenommen werden,“
Zu § 21a Abs. 3 Z 9, § 22a Abs. 3 Z 8 und § 25 Abs. 1 Z 9:
Die in der Regierungsvorlage (206 d.B.) gewählte Übersetzung von ESG (environmental, social and governance) greift zu kurz. Wir teilen die Einschätzung der Österreichischen Rechtsanwälte*Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, dass der Begriff der "Unternehmensführungsfaktoren" lediglich einen Teilaspekt von „Governance-Faktoren“ abdecken.
Stellungnahmen der Österreichischen Rechtsanwälte*Österreichischer Rechtsanwaltskammertag:
"Im Rahmen des Themenbereichs Risikomanagement wurde – der Richtlinie folgend –auf „ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Risiken“ Bezug genommen, dies in § 21a Abs. 3 Z 9, § 22a Abs. 3 Z 8, § 25 Abs. 1 Z 9.
In den Erläuternden Bemerkungen wird dazu darauf verwiesen, dass die dazu angeführten Bereiche im Wesentlichen durch Artikel 25 der Richtlinie vorgegeben seien.
Dies wurde insofern richtig umgesetzt, als auch Artikel 25 Abs. 2 lit. b in der deutschen Übersetzung auf „ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Risiken“ Bezug nimmt.
Allerdings ist im Erwägungsgrund 58 ausgeführt: „Ökologische, soziale und Governance-Faktoren nach Maßgabe der von den Vereinten Nationen unterstützten Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investment sind von großer Bedeutung für die Anlagepolitik und die Risikomanagementsysteme der EbAV“. Der Erwägungs-grund spricht in weiterer Folge zwar dann erneut von den „Unternehmensführungs-faktoren“, wobei „Unternehmensführungsfaktoren“ lediglich ein Teilaspekt von „Governance-Faktoren“ sind, insbesondere dann, wenn ausdrücklich auf die entsprechenden Grundsätze der Vereinten Nationen (www.unpri.org) Bezug genommen wird.
Die PRI-Principles reflektieren hinsichtlich der Governance-Faktoren und den damit verbundenen Verpflichtungen zur Risikobeurteilung eine weitere Bandbreite von Verhaltensmaßregeln. Insbesondere ist nach den PRI-Principles auch auf das Verhalten
von beispielsweise Anleihe begebenden Verwaltungseinheiten, etwa Staaten, Länder oder Kommunen Bedacht zu nehmen. Bei den maßgeblichen PRI-Richtlinien wird ausdrücklich Wohlverhalten im Hinblick auf Korruption berücksichtigt, sodass bei Ausschluss-Kriterienbasierten Risikomanagementsystemen die Veranlagung in Anleihen jener Staaten, die ein hohes Korruptionsniveau haben, nicht zulässig ist.
Es wird höflich angeregt, zu überlegen, hier anstelle des Begriffs „Unternehmensführungsfaktoren“ den weiteren und dem Verweis auf die Grundsätze der Vereinten Nationen näher kommenden Begriff „GovernanceFaktoren“ zu wählen, um auf diese Weise den ESG-Kriterien, die in diesem Zusammenhang des Risikomanagements als Standard anzusehen sind, in geeigneter Weise zu entsprechen."
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verteilte Antrag wurde in den Kernpunkten erläutert und steht somit mit in Verhandlung.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Einwallner zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Grundlage für die Novelle des Pensionskassengesetzes ist eine EU-Richtlinie, und – meine VorrednerInnen haben es auch schon erwähnt – da gibt es durchaus positive Aspekte. Es kommt zu einer europäischen Mindestharmonisierung, und das ist gut und richtig, weil wir ja auch wissen, dass die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigt, und damit braucht es auch möglichst gemeinsame Regeln.
Unser Kritikpunkt unterscheidet uns auch im Wesentlichen von den NEOS, denn immer, wenn Herr Loacker über Pensionen spricht, dann weiß man, was er vorhat: Er huldigt die Pensionsfonds und redet in der Öffentlichkeit eigentlich unser gutes staatliches Pensionssystem eher schlecht. Ich glaube, das ist nicht sehr redlich, weil es natürlich auch Ängste verbreitet, die nicht berechtigt sind.
Meine Damen und Herren! Dieses Lockern der Veranlagungsvorschriften ist, glaube ich, der Punkt, der wirklich zu kritisieren ist. Wir waren in den Neunzigerjahren, Herr Finanzminister, bei einer Quote für Aktien, die die Pensionskassen haben veranlagen dürfen, von in etwa 30 Prozent, sind dann schrittweise auf 70 Prozent hinaufgegangen, und jetzt öffnen wir vollständig nach oben und man kann dann bis zu 100 Prozent in Aktien oder Fremdwährungen, was ich für noch viel, viel riskanter halte, veranlagen.
Genau das, was die Kollegin von der ÖVP gesagt hat, nämlich dass die FMA noch so viele Möglichkeiten hat, stimmt ja leider auch nicht. Bisher hatte sie nämlich auch die Möglichkeit, direkt einzugreifen und risikomindernd zu wirken; auch das fällt jetzt mit dieser Novelle weg. Was übrig bleibt, ist ein höheres Risiko für die Leistungsberechtigten. Da wälzt die Bundesregierung alles auf die Leistungsberechtigten ab, und diese Richtlinie wird ein Risiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen, das wir nicht unterstützen werden.
Schwarz-Blau hat ganz eindeutig keine Lehren aus der Finanzkrise gezogen und nimmt dieses Risiko offenbar ganz bewusst in Kauf. Es ist wieder das gleiche Muster, wie wir es bei dieser Regierung in so vielen Fällen erleben: Das Risiko wird auf ganz viele verteilt, da müssen ganz viele mehr Risiko in Kauf nehmen, und ganz wenige werden davon profitieren. Diesen Weg unterstützen wir nicht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kassegger: Was ist denn die andere Seite des Risikos?)
13.33
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hanger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren das Pensionskassengesetz, und ich darf mich dem Großteil der Vorredner anschließen: Es ist ein gutes Gesetz. Es bringt bessere Regelungen bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Pensionsrechten, es bringt verbesserte Informationspflichten, es bringt ein verbessertes Risikomanagement, es bringt mehr Ertragschancen, und am Ende des Tages bringt es auch mehr Kapital für unsere Wirtschaft. Das ist, glaube ich, das Allerwichtigste: Es schafft wieder Arbeitsplätze, und bei allen politischen Gestaltungsaufgaben ist es immer wieder das Wichtigste, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.
Ich möchte aber auch insgesamt auf die Diskussion zum Pensionssystem eingehen. Klar ist auch, wir haben eine demografische Entwicklung, die so ist, wie sie ist, und wenn wir fünf, wenn wir zehn, wenn wir 20, wenn wir 30 Jahre nach vorne schauen, wird es so sein, dass die Anzahl der Pensionsbezieher tendenziell größer wird und die Anzahl der Beitragszahler tendenziell geringer. Das heißt, man wird auch darüber nachdenken, wie man ein Pensionssystem behutsam weiterentwickelt.
Ganz gar klar ist, und das möchte ich schon auch in aller Deutlichkeit sagen, in der gesamtheitlichen Betrachtung der verschiedenen Säulen in unserem Pensionssystem wird die gesetzliche Pension immer die wichtigste Säule bleiben, gar keine Frage – sie ist über gesetzliche Beiträge finanziert, sie ist über das Steuersystem finanziert –, aber es macht auch durchaus Sinn, darüber nachzudenken, dass man die gesetzliche Pension mit der betrieblichen Pension, mit der sogenannten zweiten Säule, und mit der dritten Säule, mit der privaten Vorsorge, ergänzt. Das sagt einem doch ganz einfach der Hausverstand, und es ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen, die zweite Säule zu stärken.
Angedacht ist, dass das neben der Betriebsausgabe für Unternehmen – Unternehmen können das ja jetzt schon machen, nämlich bis maximal 10 Prozent der Lohneinkünfte für eine freiwillige Sozialleistung verwenden und damit auch eine Betriebsausgabe geltend machen – auch für den Arbeitnehmer gelten soll. Das ist das große Ziel, weil, und darauf möchte ich explizit hinweisen, das ja eigentlich sogar nur eine Steuerverschiebung und keine Steuervermeidung ist, denn wenn man in dieses System einzahlt und später eine höhere Pension bekommt, muss diese natürlich dann wieder besteuert werden, und das hilft dem Gesamtsystem in der Finanzierung insgesamt natürlich auch.
Einen Gedanken möchte ich auch noch loswerden, weil Kollege Krainer immer davon spricht, dass wir nicht dazu beitragen, Gewinnverschiebung zu vermeiden. – Ich halte hier ganz klar und dezidiert fest: Genau das Gegenteil ist der Fall! Unter der Federführung unseres Bundesfinanzministers werden im Ecofin-Rat – wir haben das ganz groß auf der Agenda der Ratspräsidentschaft – erste konkrete Maßnahmen eingeleitet. Österreich hat, ganz im Gegensatz zur Aussage des Abgeordneten Krainer, eine Führungsrolle übernommen, und darauf bin ich durchaus ein bisschen stolz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.35
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Linder zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Die Änderung des Pen-
sionskassengesetzes beinhaltet in erster Linie die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus 2016. Wir haben heute schon einige wichtige Punkte gehört, wie Regelungen über die grenzüberschreitende Übertragung von bereits bestehenden Altersvorsorgezusagen oder die Benennung von Schlüsselfunktionen und Anforderungen an die Qualifikation von Vorständen und Personen, die diese Schlüsselfunktionen innehaben, oder die Ausweitung des Risikomanagements auch auf die Pensionskasse selbst samt einer eigenen Risikobewertung oder die Anpassung der Informationspflichten der Pensionskasse gegenüber den Leistungsberechtigten.
Meine geschätzten Kolleginnen, meine geschätzten Kollegen! Diese Punkte dienen in erster Linie der Sicherheit und der Transparenz gegenüber den Leistungsberechtigten.
Die andere Änderung, die heute mehrfach diskutiert wurde, ist der Wegfall der quantitativen Grenzen bei der Veranlagung. Es fällt die 70-Prozent-Begrenzung für Aktien und es fällt die 30-Prozent-Begrenzung für Fremdwährungen. Meine geschätzten Damen und Herren! Es gibt diesbezüglich durchaus positive und negative Punkte. Wir wissen, in der Vergangenheit war aufgrund von unkontrollierten Veranlagungen die Gefahr sehr groß, dass Geld verloren geht, Werte vernichtet werden; wir wissen aber auch, dass die geplante Liberalisierung der Anlagebegrenzung den Menschen die Möglichkeit gibt, von der durchaus positiven Entwicklung der Finanzmärkte zu profitieren und an ihr teilzuhaben.
Geschätzte Damen und Herren! Nach wirklich verantwortungsbewusstem Abwägen der Punkte – auf der einen Seite mehr Kontrolle, mehr Transparenz, auf der anderen Seite aber auch die Möglichkeit für die Begünstigten, an den Kapitalmärkten mitzuprofitieren – haben wir von den Regierungsparteien uns dazu entschlossen, dieser Neuordnung zuzustimmen und sie auch umzusetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.38
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Knes zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man kommt sich fast vor, als hätte man ein Déjà-vu. 2003, daran kann ich mich noch ganz genau erinnern, beschloss die damals ebenfalls schwarz-blaue Regierung hier in Österreich die sogenannte dritte Säule. Mit dieser dritten Säule wurde für die altersgerechte Pension unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Lande Österreich vorgesorgt. Kollege Loacker hat es angesprochen: Es wurden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.
Was ist dann passiert? – In der Zwischenzeit, von 2003 bis 2009, sind sage und schreibe, und das ist nachweisbar, genau 0,3 Prozent des Bruttogehaltes in diese sogenannte Pensionskasse geflossen, und dann ist natürlich in der sogenannten Finanzkrise alles in einer Seifenblase aufgegangen. – So.
Die EU hat das erkannt, aber auch Österreich hat das erkannt, und die Verschärfungen haben wir alle mitgetragen. Wir haben uns unisono dafür ausgesprochen, dass wir einen Deckel einziehen müssen, spekulativ maximal 30 Prozent zuzulassen. In den letzten Jahren ist es – dank der schwarzen Finanzminister – gelungen, das wieder sukzessive auf 70 Prozent zu heben.
Jetzt kommt die EU und sagt: Bitte ratifiziert die Harmonisierung dieser Pensionskassen in euren Ländern. Wir sind mit einigen Details nicht zufrieden, aber überlassen es natürlich den Nationen, wie sie das gestalten. Da haben wir zwei Systeme: einmal das Schärfere – sprich A – oder B.
Nun stellt sich die gleiche Regierung wie damals wieder hier hin – nur 15 Jahre später – und erklärt uns die heile Welt und wie super das ist: Vorsorge für unsere Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter, damit auch dementsprechend vorgesorgt wird. Was wird dann geschehen? (Zwischenruf des Abg. Zarits.) – Man macht die finanzielle Blase wieder möglich – danke Herr Kollege – und man gibt jenen Spekulanten wieder diesen Spielraum, den sie schon einmal hatten – nämlich das ganze Geld zu verspekulieren –, und dann spricht man von einer Pensionsvorsorge. (Abg. Zarits: ... Bawag ... Gewerkschaften!) – Nicht die Gewerkschaft, nein!
Sie sprechen immer von Pensions- und Altersvorsorge. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie überhaupt, wie viel in diesem Topf drinnen liegt? – Pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind es derzeit zwischen 30 und 60 Euro. Erklären Sie mir, wie man mit dieser dritten Säule in der Pension überleben kann! Was ist damals von Karl-Heinz Grasser propagiert worden? – Er erklärte, in der dritten Säule dafür zu sorgen, dass zwei Drittel der Staat, ein Drittel der Arbeitnehmer beiträgt. Wo sind wir heute? – Ich möchte nur daran erinnern: ASVG-Bedienstete zahlen heute 90 Prozent ihrer Pensionen selbst, lediglich 10 Prozent Zuschuss kommen vom Staat. Dafür, Herr Finanzminister, können wir uns jetzt bei Ihnen bedanken, damit Sie auch das letzte Tröpfchen unseres ersparten Geldes wieder den Finanzspekulanten zur Verfügung stellen. (Ruf bei der ÖVP: ... Bawag-Milliarden!) – Herzliche Gratulation dazu! (Beifall bei der SPÖ.)
13.41
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hanger hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Ich nehme auch bei Ihnen an, dass Sie sich an die diesbezüglichen Bestimmungen halten werden.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Kollege Knes, Sie haben gerade behauptet, dass das Geld, das in die Pensionskassen einbezahlt worden ist, den Bach hinuntergegangen ist. Ich habe es so verstanden.
Ich berichtige tatsächlich dahin gehend, dass die Pensionskassen österreichweit in den letzten zehn Jahren – es hat Jahre mit einer negativen Performance gegeben, das ist richtig (Abg. Knes: ... Finanzkrise!) – im Durchschnitt eine positive Performance von 5 Prozent gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Krainer: ... vollkommen falsche Zahlen! Ohne Inflation! – Abg. Wöginger: ... wie im Kommunismus!)
13.42
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 206 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde so vorgehen, dass ich zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen Teile des Gesetzentwurfes, die noch nicht abgestimmt wurden, abstimmen lasse.
Herr Abgeordneter Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 2 eingebracht. Wer hiefür stimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Schließlich komme ich zu Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (258 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (325 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich erteile Herrn Abgeordnetem Eßl das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Finanzminister! Wir diskutieren heute ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuerumgehung.
Warum machen wir das? – Weil es intensivere wirtschaftliche Beziehungen zwischen Österreich und dem Kosovo gibt und weil wir gewillt sind, diese wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen. Die wirtschaftlichen Beziehungen – ich habe sie angesprochen – sind dergestalt, dass wir in den Kosovo Waren im Wert von 48,81 Millionen Euro exportieren. Bezogen auf das Jahr 2017 importieren wir auf der anderen Seite Waren im Wert von 10,99 Millionen Euro.
Die wichtigsten österreichischen Exportwaren waren 2017 Maschinenbauerzeugnisse und Fahrzeuge, aber auch Nahrungsmittel: Gemüse, Früchte, Getreide, Backwaren und Milcherzeugnisse. Österreichische Unternehmen zählen zu den bedeutendsten Investoren im Kosovo. Im Kosovo sind über 100 Unternehmen mit österreichischem Kapital registriert. Die wesentlichen Zahlungsflüsse sind einerseits Zinszahlungen im Zusammenhang mit Krediten österreichischer Banken an Unternehmen im Kosovo und andererseits Einlagen von im Kosovo ansässigen Personen bei österreichischen Banken.
Ziel dieses Doppelbesteuerungsabkommens ist es also, den Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und dem Kosovo sowie die Ausweitung der Amtshilfe nach dem internationalen Standard in der steuerlichen Zusammenarbeit zu stärken. Der Abschluss kann als wesentliche Rechtsvoraussetzung zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und dem Kosovo angesehen werden und entspricht daher auch standortpolitischen Intentionen Österreichs.
Es hat zwei Verhandlungsrunden gegeben. Der Herr Finanzminister hat dieses Abkommen am 8. Juni 2018 unterzeichnet und wir sollten hier im Parlament mit dem heutigen Beschluss dieses Abkommen auch entsprechend genehmigen.
Wesentliche Inhalte dieses Abkommens betreffen den Informationsfluss. Derzeit kann man mangels einer entsprechenden Vereinbarung mit der Republik Kosovo keinen steuerlichen Informationsaustausch nach dem internationalen Standard durchführen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Österreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung dieses Standards und schafft darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für die Bürger in diesen beiden Staaten, die wirtschaftliche Aktivitäten setzen, schafft steuerliche Transparenz und regelt gegenseitige Amtshilfe. Letztendlich ist es auch so, dass bei Nichtverwirklichung dieses Übereinkommens auch für die Wirtschaft negative Begleiterscheinungen vorhanden wären.
Zuletzt möchte ich noch auf die finanziellen Auswirkungen hinweisen: Wir rechnen mit steuerlichen Mindereinnahmen in der Höhe von 68 Millionen Euro pro Jahr, aber mit steuerlichen Mehreinnahmen in der Höhe von 232 Millionen Euro pro Jahr. Darum ist es auch aus diesem Grund ein gutes und ein wichtiges Abkommen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Doppelbesteuerungsabkommen wurde von meinem Vorredner, Abgeordnetem Eßl, sehr ausführlich dargestellt. Ich darf grundsätzlich anmerken, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen wichtige Abkommen sind, vor allem wenn es um den Informationsaustausch geht. Daher wird dieses Abkommen von uns befürwortet, vor allem auch deswegen, weil darin auch die Anrechnungsmethode verankert worden ist. Sie wissen, dass es der SPÖ vor allem um Steuerfairness, aber auch um Steuergerechtigkeit – nicht nur national, sondern auch international – geht, und daher glaube ich, dass es wesentlich ist, einen weiteren Schritt zu setzen. Das heißt, wir müssen uns intensiv mit dem Thema der digitalen Betriebsstandorte auseinandersetzen. In der Europäischen Union gibt es diesbezüglich Überlegungen, die zu befürworten sind, die ein richtiger Schritt sind.
Wir haben derzeit die Ratspräsidentschaft inne, daher erwarte ich mir von Ihnen, Herr Finanzminister, und von dieser Bundesregierung, dass es in diesem Prozess auch Fortschritte auf internationaler Ebene gibt, dass es zu Verankerungen kommt, dass es zu Ergebnissen kommt. Ich wünsche mir, dass Sie uns im Dezember berichten können, welche Erfolge Österreich als vorsitzführendes Land in diesen Verhandlungen, diese zu verankern, erzielt hat, denn es ist auch wichtig, dass die digitalen Betriebsstandorte vor allem in diesen Doppelbesteuerungsabkommen verankert werden und auch dort verhandelt werden.
Kollege Hanger hat davon gesprochen, dass das Thema der Gewinnverschiebung auf der Agenda steht. Das ist schön zu hören, Herr Finanzminister. Es ist schön zu hören, dass das ein Thema ist. Sie haben heute von der Wahrnehmung gesprochen, was den Menschen in diesem Land vorenthalten wird. Meine Wahrnehmung ist, dass es gerade in diesem Bereich an der Schlagzahl fehlt. Hier fehlt das Tempo, so wie wir es bei diesem Abkommen sehen. Manches geht sehr rasch, aber das Tempo in dem Bereich – wenn es um die Gewinnverschiebung geht, wenn es um die Bekämpfung dieser Gewinnverschiebung geht – ist ein sehr, sehr langsames. Ich mache mir Sorgen, dass wir, wenn es nur auf der Agenda steht und es nur international verhandelt wird, den Blick auf das Nationale hintanstellen.
Die SPÖ hat im Ausschuss für Finanzen schon mehrmals einen Gesetzesvorschlag eingebracht, von dem man den Blick gerne abwendet und der immer wieder aufgrund
der Stimmen von FPÖ und ÖVP vertagt worden ist. Daher fordere ich Sie heute auf, Herr Finanzminister: Schärfen Sie den Blick, wenn es darum geht, die Gewinnverschiebungsbekämpfung in Angriff zu nehmen, dem Nationalrat im Parlament ein Gesetz vorzuschlagen und diese Mehreinnahmen, die den Menschen in diesem Land auch zustehen, tatsächlich der Bevölkerung zukommen zu lassen! Da können wir ein starkes Zeichen setzen. Stopfen wir diese Steuerschlupflöcher! Aktive Politik im Bereich der Gewinnverschiebungsbekämpfung ist ein Gebot der Stunde und ein Gebot der Zeit, und daher würde ich mich freuen, wenn wir das Tempo erleben, das es in dieser Republik auch braucht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.52
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir werden diesem Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen. Doppelbesteuerungsabkommen bringen ja immer einen gewissen Fortschritt, sie orientieren sich an OECD-Musterabkommen, aber perfekt im Sinne einer Steuerbetrugsbekämpfung oder einer Vermeidungsbekämpfung sind sie natürlich keineswegs.
Etwas, das mich immer schon gestört hat – auch in der vergangenen Legislaturperiode –, war, dass diese Abkommen immer bilateral abgeschlossen werden. Es vergeht kein Finanzausschuss, in dem nicht zumindest ein Doppelbesteuerungsabkommen auf der Tagesordnung steht. Das sind zeitintensive Verfahren für die Verhandler, das ist personalintensiv für alle Beteiligten, und ich sage daher das, was ich Ihrem Vorgänger, Herrn Finanzminister Schelling, auch immer gesagt habe: Setzen Sie sich bitte auf europäischer Ebene dafür ein, dass diese Abkommen multilateral und nicht bilateral abgeschlossen werden! Ich weiß, dafür braucht es eine Ermächtigung, aber dafür können Sie sich im Zuge des Ratsvorsitzes einsetzen. (Beifall bei der Liste Pilz.)
Ebenso einsetzen können und müssen Sie sich im Zuge des Ratsvorsitzes für eine verstärkte Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung. Ich erwähne drei Beispiele: Beispiel 1, Schaffung von mehr Transparenz im Zusammenhang mit dem sogenannten Country-by-Country Reporting, das heißt der Meldung von Daten. Diese Daten sollten auch der Öffentlichkeit und nicht nur den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden. Transparenz ist die stärkste Waffe in der Steuerbetrugsbekämpfung, das wissen wir. Da machen wir zu wenig Fortschritte. Ich fordere Sie daher auf: Setzen Sie sich dafür ein!
Beispiel 2: Machen Sie mehr Dampf bei der Digitalsteuer! Ich weiß ja nicht, was der letzte Stand ist, aber es scheint wohl so zu sein, dass sich das voraussichtlich bis Jahresende nicht mehr ausgehen wird.
Machen Sie auch auf europäischer Ebene und im Zuge des Ratsvorsitzes mehr Druck bei der Umsetzung der gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, einschließlich Mindeststeuersätzen! Das könnte uns im Zuge der Steuerbetrugs- und Steuervermeidungsbekämpfung enorm nach vorne bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
13.55
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe politikinteressierte Menschen hier auf
der Galerie und zu Hause! Österreich ist ein exportorientiertes Land und mischt im globalen Handel, in der globalisierten Welt immer wieder sehr, sehr erfolgreich mit. Wir sind mit unseren Qualitätsprodukten wie Maschinen und Fahrzeugen, aber auch unserem Know-how gerade im Ausland enorm präsent. Unsere Exportwirtschaft ist so gesehen ein echter Arbeitsplatzmotor.
Als Beispiel dafür möchte ich das viel umstrittene und auch sehr gefürchtete Abkommen Ceta nennen, das erst vor Kurzem in Kraft getreten ist. Durch Ceta, meine Damen und Herren, sind die österreichischen Exporte im Vergleichszeitraum um sage und schreibe mehr als 15 Prozent gestiegen. Österreich hat daher deutlich stärker von Ceta profitiert als unser Partnerland Kanada. Das zeigt, wie wichtig die internationalen Märkte für uns sind. Da werden echte und nachhaltige Jobs für die Menschen geschaffen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bösch.)
Aber auch die Oststaaten sind – wie wir heute schon gehört haben – für uns ein wichtiger Partner (Abg. Rossmann: ... Doppelbesteuerungsabkommen, nicht ...!), in diesem Fall der Kosovo, der hier zur Debatte steht. Mit dem Kosovo verbinden uns schon seit Jahren gute wirtschaftliche Beziehungen. Allein in den letzten zwei Jahren hat sich unsere Außenhandelsbilanz um 10 Millionen auf 49 Millionen Euro gesteigert. Das ist eine sehr, sehr erfreuliche Entwicklung.
Meine Damen und Herren, der gegenseitige Handel ist natürlich die beste Form der Entwicklungszusammenarbeit, denn er bringt dem Land und seiner Bevölkerung Wohlstand. Gleichzeitig aber brauchen die Menschen und die Unternehmen, die in Österreich und auch in anderen Staaten tätig sind, Rechtssicherheit. Wir brauchen diese Rechtssicherheit, um die es bei diesem Gesetz, bei diesem Abkommen geht. Erwirtschaftete Einkünfte sollen nicht einer steuerlichen Mehrfachbelastung in verschiedenen Staaten unterliegen. Ich möchte daher die Wichtigkeit dieses Doppelbesteuerungsabkommens betonen und mich bei den verhandelnden Personen, die diese Abkommen erfolgreich zuwege gebracht haben, insbesondere beim Herrn Finanzminister, bedanken.
Es ist auch ein Stück Diplomatie, das uns – mit Einigkeit und Verständigung – etwas bringt; auch dieses Stück Diplomatie ist zu unterstreichen. Besonders erfreulich ist, meine Damen und Herren, dass es neben den üblichen Normen zur Festlegung der Besteuerungsrechte auch die Bestimmung des Principal Purpose Test enthält. Was ist dieser Test? – Mit diesem Test kann von den Finanzbehörden geprüft werden, ob bei bestimmten Gesellschaftskonstruktionen ein Abkommensmissbrauch vorliegt oder nicht, denn eines muss klar sein: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist auch gut, und bei Missbrauch kann es keine Vorteile geben.
Abschließend möchte ich noch ein Thema ansprechen, das hier schon von anderen Rednern angesprochen wurde, das ist die Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Internationale Konzerne wie Facebook, Google und andere müssen natürlich ebenso einen Beitrag leisten wie unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Mit der Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt gesetzt.
Lieber Kollege Androsch und Herr Kollege Rossmann, wir sind auf einem guten Weg. Es braucht eine europäische Lösung, das ist unbestritten. An dieser Stelle möchte ich auch Finanzminister Löger danken, der im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft trotz schwieriger Verhandlungsprozesse mit den Mitgliedstaaten bereits erste wichtige Meilensteine für eine EU-weite Digitalsteuer erreicht hat. Weitere werden folgen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Angerer, Bösch und Kassegger.)
13.59
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Löger das Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Frau Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und zu Hause! Ich erlaube mir, auf die Aussagen, die jetzt im Zusammenhang mit wichtigen steuerlichen Themen getroffen wurden, einzugehen. Wenn wir dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Kosovo hoffentlich umsetzen, hat das aus meiner Sicht Signalwirkung für die konkrete Arbeit, die wir tätigen. Wir werden nach den Gesprächen, die ich in den letzten zwei Wochen auf internationaler Ebene führen konnte, in Bälde sehr bedeutsame Doppelbesteuerungsabkommen auch mit China und dem arabischen Raum schließen können.
Dass ich noch einmal das Wort ergreife, hat damit zu tun, dass ich klarstellen möchte, dass es in den letzten Jahren – und ich glaube, da kann auch die SPÖ durchaus mit uns stolz sein – meinen Vorgängern in ihren Funktionen gelungen ist, Österreich auf europäischer Ebene zu einem Vorbild und Vorreiter hinsichtlich der Gesetzgebung zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Gewinnverschiebungsmaßnahmen zu machen. Österreich hat in diesem Bereich eine führende Rolle in Europa. Das ist international anerkannt. Ich hoffe, dass die Opposition dies auch bald zur Kenntnis nimmt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir sind derzeit mitten in der Ratspräsidentschaft. Ich darf Ihnen berichten, dass es uns mit höchstem Engagement aller Beteiligten, auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch auf Brüsseler Ebene, gelungen ist, beim letzten Ecofin-Rat unter unserem Vorsitz in einer einzigen Sitzung fünf wichtige Abschlüsse und Beschlüsse zu fassen, die über Jahre diskutiert wurden. Wir haben es mit unserem Beitrag, während unserer Präsidentschaft, geschafft, innerhalb einer Sitzung fünf Beschlüsse für eine weitere Harmonisierung und Verbesserung der steuerlichen Grundlagen für Europa zu fassen. Das ist einmalig in der Geschichte der letzten Jahre. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Zum Bereich der Digitalsteuer darf ich berichten: Wir haben beim informellen Ecofin in Wien ganz klar gezeigt, dass wir in der Lage sind, diese schwierige Diskussion zwischen Vertretern europäischer Länder mit unterschiedlichsten Meinungen in einen Ausgleich zu bringen und beim Ecofin-Rat in Wien eine gemeinsame Verabschiedungsformulierung zu treffen. Ja, auch ich kämpfe bilateral, nicht nur innerhalb Europas, sondern auch auf OECD-Ebene, um eine Gesamtlösung für die Digitalsteuer zu schaffen. Wir haben das auch beim bevorstehenden Ecofin im November auf der Tagesordnung und sind in Diskussion zu einem unter unserer Präsidentschaft ausgearbeiteten technischen Vorschlag. Ich baue darauf und auf ein persönliches Gespräch mit dem amerikanischen Finanzminister, dass wir die Möglichkeit haben, diese europäische Lösung auch im internationalen Rahmen global zu verankern. Das ist eine Erfolgsgeschichte, und ich gehe davon aus, sie wird gelingen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.02
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 258 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.
Wer dem die Genehmigung erteilt, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über die Regierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (290 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 363/A(E) der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bessere Kontrollsysteme bei der Familienbeihilfe (291 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Die Indexierung der Familienbeihilfe ist ein Thema, das jetzt schon seit Längerem durch die politische Landschaft geistert – ob in Rechnungshofberichten, beispielsweise, oder bei der EU-Kommission. – Jetzt ist es so weit. In der letzten Sitzung des Familienausschusses hat die schwarz-blaue Mehrheit die Indexierung der Familienbeihilfe, die ins Ausland geht, beschlossen; und was wir auch erfahren haben: Es wird die Indexierung des Familienbonus folgen.
An dieser Stelle möchte ich ein paar Dinge klarstellen, die ansonsten eher weniger nach außen getragen werden.
Erstens: Schwarz-Blau behauptet, dass durch die Indexierung 114 Millionen Euro eingespart werden, verschweigt aber, dass dies sowieso nicht mehr haltbar ist, weil es schon Sonderlösungen für Diplomatinnen und Diplomaten gibt und weitere Sonderfälle noch folgen werden. Das hat uns letzte Woche Bundesministerin Kneissl angekündigt. Schwarz-Blau erklärt, (mit den Fingern Anführungszeichen andeutend) „Leistung“ müsse sich wieder lohnen, indexiert aber genau bei jenen Menschen, die dadurch, dass sie arbeiten, ordnungsgemäß in unser Steuersystem einzahlen. (Beifall bei der SPÖ.)
Schwarz-Blau präsentiert bewusst nicht die aktuellsten Zahlen zur Familienbeihilfe, denn dann müsste man nämlich zugeben, dass sich die Auszahlungen von 2016 auf 2017 um 20 Millionen Euro verringert haben. Ich glaube, das ist schon ein wichtiger Aspekt, der durchaus auch betont werden muss. Außerdem verschweigt Schwarz-Blau, dass nicht einmal 30 000 Kinder die volle Familienbeihilfe beziehen und 96 000 Kinder nur Differenzzahlungen erhalten.
Der letzte Punkt ist, dass Schwarz-Blau behauptet, dass das Vorhaben EU-rechtskonform ist, aber verschweigt, dass die Frage aufgrund des Brexits eigentlich obsolet ist, denn es hätte hierfür eine Verordnung geändert werden müssen. Aufgrund des Brexits ist das Ganze vom Tisch. Die EU-Kommission hat bereits mehrfach angemerkt, dass die Indexierung nicht haltbar ist und sie ein Verfahren gegen Österreich anstrengt. Das ist während der EU-Ratspräsidentschaft – (auf das Logo der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft am Rednerpult weisend) da vorne klebt es im Übrigen drauf – eigentlich ein Skandal und richtig, richtig arg. Es ist ausschließlich Stimmungsmache und keine konstruktive Politik. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein weiterer Aspekt der Indexierung der Familienbeihilfe ist, dass es mehrheitlich um 24-Stunden-Pflegekräfte gehen wird, die ins Steuersystem einzahlen, weil sie arbeiten.
Wir haben im Familienausschuss einhellig festgestellt, dass diese Arbeit physisch und psychisch wirklich anstrengend ist. Es wurde auch festgestellt, dass Familienbeihilfe kein Bestandteil eines Gehalts sein darf. In diesem Sinne freue ich mich so richtig auf den Support von Schwarz-Blau, wenn es um die Gehaltsverhandlungen im Sozialbereich geht. Da fordern wir wohl alle gemeinsam ein fettes Gehaltsplus in diesem Bereich, und ich freue mich wirklich, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und das gemeinsam unterstützen werden.
Zum Abschluss ist nur eines zu sagen: Schwarz-Blau behauptet, jedes Kind sei gleich viel wert, kürzt aber durch die Indexierung der Familienbeihilfe beinhart bei den Schwächsten in der Gesellschaft und verbaut dadurch Zukunftschancen und gesellschaftliche Teilhabe. (Beifall bei der SPÖ.)
14.07
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Familienbeihilfe ist in Österreich ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien mit Kindern. Es ist der Versuch und unser Wille als Gesetzgeber, Familien mit Kindern einen Teil der erhöhten Lebenshaltungskosten für ihre Kinder zu ersetzen. (Abg. Loacker: Das tun die anderen auch!)
Es gilt, dieses Instrument auch für die Zukunft abzusichern. Heute diskutieren wir nun die Indexierung dieser Familienbeihilfe für ausländische Arbeitnehmer in Österreich, deren Kinder aber nicht hier leben. Diese Diskussion hat ihren Ursprung nicht in Österreich; das war eine langjährige Forderung des Vereinigten Königreichs, also Großbritanniens. Die Europäische Kommission war es, die im Lichte der Brexit-Diskussion einen Vorschlag zu dieser Indexierung erarbeitet hat. Meine Damen und Herren, wenn ein Vorschlag von der Europäischen Kommission kommt, kann man doch davon ausgehen, dass dieser europarechtskonform ist – was übrigens von verschiedenen Gutachtern, auch von Herrn Professor Mazal, bestätigt wurde. (Abg. Gamon: Von anderen auch?!)
Dieser Vorschlag wurde dann den europäischen Staats- und Regierungschefs vorgelegt, die ihn einhellig gebilligt haben. Die damaligen österreichischen Verantwortungsträger haben sich ebenfalls allesamt positiv zu diesem Vorschlag geäußert. Der damalige Kanzler Faymann meinte, und ich zitiere, er sei offen dafür, über die Anpassung der Familienbeihilfe ins Ausland zu sprechen. Der damalige Sozialminister und heutige liebe Kollege Stöger hat gesagt, es sei bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesem Vorschlag auseinandersetzt. Unser ehemaliger Kanzler Kern hat den Vogel abgeschossen, indem er gemeint hat – ich zitiere ihn –: „Ich bin dafür, die Familienbeihilfe für Kinder, die nicht mit den Eltern nach Österreich gekommen sind, auf das lokale Niveau in Bulgarien, Rumänien und Ungarn zu reduzieren“.
Meine Damen und Herren, unser Vorschlag ist davon weit entfernt. Wir stehen für Fairness und Gerechtigkeit in diesem System. Wie wird unser Vorschlag funktionieren? – Anhand eines Eurostat-Index wird die Familienbeihilfe für ausländische ArbeitnehmerInnen angepasst.
Nehmen wir zum Beispiel Rumänien: Derzeit ist es so, dass eine rumänische Arbeitskraft, die hier in Österreich arbeitet, deren Kinder aber in Rumänien leben, mehr als das Sechsfache der rumänischen Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt. Entsprechend unserem Vorschlag wird es in Zukunft immer noch mehr als das Dreifache der rumänischen Familienbeihilfe sein. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, das
ist, wenn Sie wollen, immer noch das Dreifache dessen, was Ihr ehemaliger Kanzler Kern gefordert hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir stehen zur sozialen Verantwortung, aber wir stehen genauso für ein Mehr an Gerechtigkeit in diesem System.
Wenn derzeit über die Medien schon der Pflegenotstand ausgerufen wird, dann schauen wir uns doch einmal an, wie es in Wirklichkeit funktioniert: Eine 24-Stunden-Pflegekraft mit entsprechender Ausbildung bekommt hier – und das variiert natürlich – etwas über 2 000 Euro ausbezahlt. Kost und Logis beziehungsweise Fahrtkosten sind in diesem Betrag nicht inkludiert. Kommen wir nun auf rumänische Verhältnisse zurück: Dort beträgt das Durchschnittseinkommen circa 700 Euro, das heißt, die PflegerInnen bekommen für ihre wertvolle Arbeit, die sie hier bei uns leisten, für rumänische Verhältnisse ein absolutes Spitzengehalt. Keine der Pflegerinnen, mit denen ich gesprochen habe, meinte, dass sie aufgrund der Indexierung nicht mehr hier bei uns arbeiten wird. Den Pflegenotstand, der verkündet wird, meine Damen und Herren, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Praktiken, die manche Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe an den Tag legen, sind – gelinde gesagt – auch abenteuerlich. Manche Mitgliedstaaten ziehen ganz bewusst oder unbewusst derart niedrige Einkommensgrenzen ein, dass eine Arbeitnehmerin, die hier in Österreich arbeitet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Familienbeihilfe des jeweiligen Mitgliedstaates umfällt. Ehrlich gesagt halte ich das für eine Zumutung.
Andere Mitgliedstaaten wiederum behandeln die Familienbeihilfe, die von uns bezahlt wird, als Lohnbestandteil, und folglich wird die Familienbeihilfe dann auch besteuert. Der jeweilige Staat schneidet an der von Österreich bezahlten Familienbeihilfe mit. – Das geht so nicht.
Wir erwarten uns von dieser Maßnahme, dass es rund 100 Millionen Euro jährlich sein werden, die wir in Zukunft für die heimischen Familien zur Verfügung haben. Dieses Geld wird im System bleiben. Wir unterstützen damit Familien mit Kindern. Nach dem großartigen Beschluss des Familienbonusses ist dieser Beschluss eine weitere wichtige familienpolitische Weichenstellung, die einmal mehr zeigt: Diese Koalition, diese Regierung, diese Familienministerin stehen an der Seite der österreichischen Familien. Auf uns ist Verlass. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
14.12
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich folge dem Argument meines Vorredners, Herrn Kollegen Siebers, für einen Moment und sage, dass diese Initiative tatsächlich eine Frage der Gerechtigkeit oder der Fairness ist, dass wir Kindern, deren Eltern in Österreich arbeiten, die aber im Ausland leben, eine geringere Familienbeihilfe zuteilwerden lassen als den Kindern, die in Österreich leben.
Dem müsste man dann aber weiter folgen und sagen: Es gibt einen Unterschied zwischen der Ostslowakei und dem Westen, denn im Großraum Bratislava sind die Lebenshaltungskosten deutlich höher als beispielsweise im Großraum Wien; in Wien ist es deutlich teurer als in Oberkärnten, und in Südwestfrankreich ist es deutlich teurer als im Elsass. All diese unterschiedlichen Regionen, diese unterschiedlichen Lebenshaltungskosten finden sich nicht wieder. Warum finden sie sich nicht wieder? – Weil wir gemeinsame europäische Richtlinien, gemeinsame europäische Spielregeln vereinbart
haben; weil wir eben genau diese Diskussion hintanstellen und eine gemeinsame Lösung voranstellen wollten.
Es gibt zwei ganz grundsätzliche Bereiche, weshalb die vorgelegte Fassung der Indexierung der Familienbeihilfe schlicht nicht europarechtskonform ist.
Der erste Punkt ist die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Was steht da drinnen? Was betrifft die Familienbeihilfe? – Der erste Teil ist: Eine Person hat auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaates – so weit ist ja alles gut –, „als ob“ die Familienangehörigen „in diesem Mitgliedstaat wohnen würden“. Das bedeutet ganz, ganz konkret: Wir müssen Kinder, die in Rumänien leben, genauso behandeln wie jene, die in Österreich leben. Das haben Sie, die ÖVP – bei der FPÖ bin ich mir nicht so sicher –, jedenfalls bisher immer mitgetragen.
Der zweite Punkt, ebenfalls europarechtlich relevant – noch relevanter, will man sagen, nämlich Primärrecht betreffend –, ist die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit. Dort ist klar festgehalten, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von ArbeitnehmerInnen aus anderen Mitgliedstaaten verboten sind. Das heißt also, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Österreich genauso behandelt werden, als wären sie Österreicher, wenn sie Unionsbürger oder -bürgerinnen sind. All das berücksichtigen Sie nicht.
Was passiert dadurch? – Da Sie das nicht berücksichtigen, schicken Sie ein Gesetz auf den Weg, das judiziert, beeinsprucht werden wird; es wird eine europarechtliche Auseinandersetzung darüber geben, wer recht hat. Damit bringen Sie uns auch in die Gefahr – jetzt unabhängig vom Gedanken der Fairness –, dass wir als Republik Österreich sehr hohe Nachforderungen für Kinder vor allem aus südosteuropäischen Staaten haben werden. Es ist europarechtlich jedenfalls extrem schwach – das ist das Einzige, was mir, ohne einen Ordnungsruf zu riskieren, dazu einfällt.
Ein anderer zentraler Punkt, der sehr wichtig ist: Es ist auch aus ostösterreichischer Sicht wirklich eine schwierige Situation. Wir wissen, dass gerade im Bereich der häuslichen Pflege, der häuslichen Betreuung, um konkret zu sein, der 24-Stunden-Betreuung, sehr viele Menschen aus Rumänien, aus Ungarn, aus der Slowakei, aus Kroatien kommen. Insgesamt arbeiten 45 234 Menschen in dieser häuslichen Betreuung. Von diesen mehr als 45 000 sind in Summe nur 100 österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen. Genau da wiederum setzen wir an. Der Großteil dieser MitarbeiterInnen sind Frauen, die genau jene Ansprüche haben.
Wir wissen nicht, wie sich das auf den Arbeitsmarkt auswirkt. Wir wissen nicht, ob diese PflegerInnen, BetreuerInnen in Zukunft lieber in Deutschland als in Österreich oder in Italien statt in Österreich arbeiten, weil – und das ist jetzt vielleicht auch eine falsche Interpretation – die Familienbeihilfe als Teil des Gesamteinkommens der Familie betrachtet wird. Wir haben die Familienministerin an mehreren Punkten aufgefordert, vorher eine Studie zu machen und herauszufinden, welche Auswirkungen das Ganze hat. Das haben Sie nicht gemacht. Das heißt, wir haben einerseits die Problematik, dass die Indexierung europarechtlich nicht halten wird, andererseits riskieren Sie, dass die Älteren in unserer Gesellschaft künftig schwieriger eine Betreuung bekommen werden.
Ein weiterer Punkt – und das ist für mich der zentrale –, weshalb wir diese Indexierung ablehnen: Es ist ein Angriff auf die gemeinsamen europäischen Werte. Es ist ein Angriff auf Europa (Ruf bei der FPÖ: Ist es nicht!), wenn Sie in der Zeit, in der Sie die Ratspräsidentschaft innehaben, nicht einmal fähig sind, eine europäische Lösung anzustoßen. Das hätten wir von Ihnen erwartet. Wir sind strikt dagegen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
14.17
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher auf der Besuchergalerie! Ab 1.1.2019 soll die Familienbeihilfe künftig nach der Kaufkraft jenes Landes, in dem das Kind wohnt, indexiert werden. Das ist fair und auch gerecht, denn die österreichische Familienbeihilfe ist eine Sozialleistung und soll den Eltern Teile der Lebenshaltungskosten für ihre Kinder ersetzen. Diese Kosten variieren in jedem Mitgliedstaat der EU, daher soll auch die Familienbeihilfe und auch der Familienbonus Plus an die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern angepasst werden. Für Kinder, die in Rumänien leben, bedeutet dies eine deutliche Reduktion, und für Kinder, die in Dänemark oder in der Schweiz leben, gibt es um einiges mehr an Familienbeihilfe. Es ist eine Anpassung nach oben und nach unten.
Diese Anpassung entspricht einer Gerechtigkeit für Kinder in Österreich. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Es ist eine neue Gerechtigkeit in Europa (Abg. Loacker: ... eine alte Gerechtigkeit, wenn das die neue ist!), denn alle Kinder werden gleich behandelt, unabhängig davon, woher sie kommen. Es kommt immer darauf an, wo die Kinder leben.
Der Kritik der Opposition, wonach der Gesetzentwurf dem EU-Recht widersprechen soll, kann ich wenig abgewinnen, denn es gibt zwei entsprechende Gutachten, aus denen ganz deutlich hervorgeht, dass der Indexierungsentwurf europarechtskonform ist; selbst die EU passt die Gehälter ihrer Beamten an das ortsübliche Niveau an, oder bei Auslandsdienstreisen werden die Diäten jeweils verschieden berechnet und vergütet. Auch da gibt es eine Anpassung an die jeweiligen Länder.
Wenn ich immer wieder das Argument höre, es tritt ein Pflegenotstand ein, weil die Pflegekräfte aus den östlichen EU-Staaten ausbleiben, so kann ich dem genauso wenig abgewinnen. Zum einen verdienen die Pflegerinnen aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten ohne Familienbeihilfe in Österreich noch immer mehr als in ihrem Heimatland. (Abg. Bernhard: Zur Sache!) Zum Zweiten: Zwei Drittel der Pflegerinnen, die nach Österreich kommen, sind über 50 und haben in ihrem Heimatland keine Kinder mehr zu versorgen.
Die Auszahlung der Familienbeihilfe darf zu keiner Verzerrung am Arbeitsmarkt führen, denn sie ist kein Gehaltsbestandteil, sondern eine Sozialleistung, die Lebenshaltungskosten zum Teil abgelten soll. Daher sind wir auch überzeugt, dass der Gesetzentwurf weder diskriminierend noch europarechtswidrig ist.
Diese Regierungsvorlage betreffend die Indexierung der Familienbeihilfe dient der Gerechtigkeit in Österreich und Europa. Die eingesparten über 100 Millionen Euro verwenden wir für Sozialleistungen für Kinder in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.21
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, selbstverständlich steht die Familienbeihilfe allen Menschen, die in Österreich legal arbeiten und ihre Steuern zahlen, in gleichem Maße zu, und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass das Preisniveau und damit natürlich auch die Kaufkraft in unterschiedlichen euro-
päischen Ländern unterschiedlich ausgeprägt sind. Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Gruppen, Eltern, Familien den gleichen Grad an Unterstützung erhalten, ist es natürlich nachvollziehbar, mittelfristig auf europäischer Ebene eine gemeinsame Lösung zu finden. Ihr Vorschlag bedeutet aber nicht, einen europäischen Weg zu gehen, sondern alleine vorzupreschen und dementsprechend auch ein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren.
Der von Ihrer Regierung und von Ihnen als Regierungsfraktionen eingeschlagene Weg ist aus meiner Sicht aus zwei besonders groben Gründen äußerst problematisch und auch kurzsichtig: Sie wollen die Indexierung heute beschließen, Sie wollen heute eine Entscheidung treffen, die weitreichende Folgen hat. Und ja, es ist schon mehrmals erwähnt worden, wir reden da unter anderem auch von der 24-Stunden-Betreuung. Welche Gruppen treffen Sie denn mit dieser Maßnahme? – Sie treffen auf der einen Seite Menschen, die in der Pflege, in der 24-Stunden-Betreuung tätig sind, und natürlich andererseits auch Menschen, die im Tourismus, in der Gastronomie tätig sind.
Wir haben gemeinsam mit der Organisation Altern in Würde eine Studie gemacht. Von Schwarz-Blau wird behauptet, dass es keine Auswirkungen haben werde, Kollegin Mühlberghuber hat erwähnt, sie könne dem nichts abgewinnen, dass entsprechende Auswirkungen oder Befürchtungen in den Raum gestellt werden, PflegerInnen und BetreuerInnen würden nicht mehr nach Österreich kommen. – Es geht nicht darum, ob Sie dem etwas abgewinnen können oder nicht. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Das heißt, wir reden da über Zahlen und nicht darüber, ob man dem subjektiv etwas abgewinnen kann. (Beifall bei der Liste Pilz.)
Bei dieser konkreten Befragung zusammen mit der Organisation Altern in Würde, die in Österreich tätig ist, wurden 1 400 PersonenbetreuerInnen kontaktiert und befragt, wie sie – konfrontiert mit den aktuellen Zahlen der Indexierung – ihre weitere berufliche Zukunft einschätzen. Würden sie weiterhin nach Österreich kommen? Würden sie in ein anderes europäisches Land gehen und dort ihre Betreuungstätigkeit anbieten? – 30 Prozent der Befragten haben gesagt, sie würden ihre Tätigkeit als PersonenbetreuerInnen in Österreich einstellen, wenn ihnen die Familienbeihilfe gekürzt wird. Wir reden also sehr wohl über Fakten, wir reden über Zahlen, die wir eigentlich auf einfachste Art und Weise erheben könnten, auch durch das Ministerium, Frau Ministerin.
Die Fakten liegen auf dem Tisch. Kollege Bernhard hat von 45 000 BetreuerInnen gesprochen. Nein, wir reden von 45 000 Betreuungsfällen. Seit 2010 hat sich die Anzahl an BetreuerInnen, die aus dem osteuropäischen Raum nach Österreich kommen, verdoppelt, und das ist gut so, das ist positiv, weil dadurch ältere Menschen in Österreich, die genau auf diese BetreuerInnen angewiesen sind, eine entsprechende Unterstützung erfahren.
Sie sagen, Sie wollen die Indexierung der Familienbeihilfe durchdrücken, komme was wolle, egal ob auf europäischer Ebene ein Vertragsverletzungsverfahren gegen uns eingeleitet werden wird oder nicht. Ich spreche von einem Gehaltsbestandteil, weil eine Entlohnung von ungefähr 2 Euro pro Stunde für eine 24-Stunden-Betreuerin in keinster Weise einer Bezahlung entspricht und Österreicher oder Österreicherinnen daher auch überhaupt nicht in dieser Berufssparte tätig sind. Wir müssen sehr wohl darüber reden und uns auch Gedanken darüber machen, wie die Bezahlung ausschaut. Die Familienbeihilfe ist also eine Art Gehaltsbestandteil. Wenn Sie diese indexieren, ist es am Ende des Tages egal, ist es wurscht, ob Sie sagen, es ist ein Gehaltsbestandteil oder nicht. Wenn die BetreuerInnen nicht mehr kommen, den langen Weg nicht mehr auf sich nehmen, keine 24-Stunden-Schichten mehr bei uns schieben und dabei über Wochen getrennt von ihren Familien sind, dann frage ich mich, wer das am Ende zu verantworten hat. Das sind dann Ihre Fraktionen, die das zu verantworten haben!
Sie könnten aber auch einen anderen Weg beschreiten. Sie könnten endlich für die dringend notwendige Aufwertung von Pflegetätigkeiten und Sozialberufen sorgen; dann gäbe es da keinen Unterschied mehr. (Beifall bei der Liste Pilz.) Für 800 Euro im Monat ist es kaum möglich, auf dem österreichischen Markt Fachkräfte zu gewinnen, die sich einen Job in der 24-Stunden-Betreuung vorstellen können.
Wenn Sie diese Indexierung vornehmen wollen, dann machen Sie es bitte auf eine verantwortliche Art und Weise, und das heißt: europäischer gemeinsamer Weg, kein alleiniger Vorstoß, kein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Stellen Sie die Pflege und die Sicherung der Sozialberufe in Österreich endlich auf nachhaltige Beine! Es braucht eine Bezahlung, von der man leben kann. Ein Stundenlohn von 2 Euro ist das bei Weitem nicht. Da auch noch draufzuhauen und zu kürzen, auf Personen hinzuhauen, auf die wir angewiesen sind, ein Sozialsystem und die Pflege unserer älteren MitbürgerInnen auf dem Notstand, auf der Notsituation von ärmeren europäischen Ländern und deren Bevölkerung aufzubauen, finde ich wirklich schäbig. Das ist wirklich nicht nachhaltig, und so hoffe ich auch, dass es da von Ihrer Seite Schritte gibt, obwohl es nicht danach ausschaut. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)
14.27
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Frauen, Familien
und Jugend im Bundeskanzleramt
Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Liebe Österreicherinnen! Liebe
Österreicher! Hohes Haus! Dieser Bundesregierung sind Familien besonders
wichtig. (Abg. Lueger: Ha, ha!) Familien sind der erste
Bezugspunkt für Kinder, Familien vermitteln Werte, Familien erziehen,
und deshalb hat die Bundesregierung gleich einmal ganz am Anfang ihrer Amtszeit
den Familienbonus beschlossen. Der Familienbonus gibt den Eltern und den
Kindern bis zu 1 500 Euro pro Kind und Jahr. (Beifall bei ÖVP
und FPÖ.)
Nehmen wir eine Familie mit zwei Kindern: Wenn ein Elternteil 2 300 Euro brutto verdient, so bleiben dieser Familie am Ende des Jahres 3 000 Euro mehr. (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Das ist ein Gehalt, das ist mehr als ein Gehalt, das kann ein Urlaub sein, das kann eine dringend notwendige Waschmaschine sein. Sie sehen, wir tun wirklich etwas für Familien. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Weiters ist dieser Bundesregierung vor allem Gerechtigkeit sehr wichtig, und damit komme ich zu all unseren Familienleistungen. Österreich nimmt 10 Prozent des Budgets für die Familienleistungen in die Hand, diese sind extrem treffsicher in Österreich. Darauf bin ich wirklich stolz. Einen großen Teil dieser Familienleistungen stellt die Familienbeihilfe dar. Die Familienbeihilfe dient dazu, und darauf möchte ich hier Wert legen, einen Teil der Lebenshaltungskosten für die Kinder zu ersetzen. Genau darum geht es bei der Indexierung der Familienbeihilfe.
Die Lebenshaltungskosten sind in Europa – und ich glaube, da werden Sie mir alle zustimmen – extrem unterschiedlich. Wir leben in einem Land, in dem das Leben im Vergleich zu anderen Ländern in Europa relativ kostspielig ist, während die Lebenshaltungskosten in anderen Ländern, die heute schon genannt wurden – Rumänien, Slowakei –, wesentlich geringer sind. Deshalb haben wir gesagt, wir indexieren die Familienbeihilfe.
Ich darf Ihnen einige Beispiele nennen: Wir exportieren derzeit circa 250 Millionen Euro an Familienbeihilfe. Im Jahr 2002 haben wir für 1 500 Kinder Familienbeihilfe exportiert, inzwischen exportieren wir für 130 000 Kinder Familienbeihilfe. Und mit dieser Indexierung würden wir sehr wohl 100 Millionen Euro einsparen, die wir dann für andere
Familienleistungen in Österreich verwenden könnten, die ja von allen hier gefordert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt wurden. Die Europäische Kommission hat den Briten die Indexierung der Familienleistungen angeboten, und alle Mitgliedstaaten haben dem zugestimmt. Was für die Briten recht und gut ist, muss auch für Österreich recht sein. Das ist für mich ganz klar. Es geht auch darum, dass wir ein Gutachten von Professor Mazal haben – es wurde bereits erwähnt –, dieses Gutachten sagt ganz klar: Wir exportieren mit der Familienbeihilfe einen Wert, und dieser entspricht keinem Gehaltsbestandteil.
Um auf die PflegerInnenthematik zurückzukommen, die hier erwähnt wurde, darf ich Ihnen hier ganz klare Zahlen nennen: Ganz viele PflegerInnen, um nicht 75 Prozent der PflegerInnen zu sagen, sind in einem Alter über 50 beziehungsweise liegt das Durchschnittsalter aller in Österreich arbeitenden PflegerInnen bei über 50 Jahren. Da können Sie sich jetzt wahrscheinlich schon selbst ausrechnen, wie viele dieser PflegerInnen überhaupt noch Kinder haben, die eine Familienbeihilfe beziehen würden. Da sprechen wir von weniger als 25 Prozent der in Österreich tätigen PflegerInnen, die aus dem Osten kommen. Das heißt, es trifft sehr wenige PflegerInnen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)
Außerdem wurde auch schon erwähnt, dass diese PflegerInnen in ihren Herkunftsländern wesentlich weniger verdienen würden. Das heißt, mit dem, was sie hier verdienen, sind sie weit über dem Durchschnittslohn, den sie in ihren eigenen Ländern erhalten würden.
Als Beispiel für die
Familienbeihilfe – weil Sie immer von Gerechtigkeit
sprechen – darf ich einige Länder erwähnen: Rumänien
wurde schon erwähnt. Ich darf Ungarn erwähnen; wir exportieren
fast 50 Prozent unserer Familienbeihilfe nach Ungarn. Ungarn zahlt sage
und schreibe 39 Euro Familienbeihilfe an die eigenen Familien. Wir zahlen
170 Euro, das heißt, wir exportieren fast das Fünffache. Was
auch schon erwähnt wurde: Mit der Indexierung sind wir noch immer weit
über dem Wert, der in Ungarn selbst bezahlt wird, denn wir werden in
Zukunft nicht 39 Euro nach Ungarn exportieren, sondern wir werden circa
100 Euro nach Ungarn exportieren, also noch immer das
2,5-Fache von dem, was Ungarn selbst bezahlt.
Ich darf hier noch Lettland als zweites Beispiel nennen: Lettland zahlt 11 Euro Familienbeihilfe. Wir exportieren derzeit das 15-Fache der Familienbeihilfe, die in Lettland ausbezahlt wird, und in Zukunft wird es mit Eurostat-Indexierung noch immer das Zehnfache sein. Bitte, was ist da unfair? (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Die eigenen Länder zahlen viel, viel weniger.
Ich habe schon gesagt, es geht um den Export eines Werts. Es geht darum, dass das kein Lohbestandteil ist, und es geht uns dabei um Gerechtigkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben das Gutachten von Professor Mazal, weil dieser Bundesregierung Rechtskonformität extrem wichtig ist, und wir zählen darauf.
Ich darf zusammenfassen: Wir indexieren nach dem Eurostat-Index, das heißt wir exportieren noch immer viel, viel mehr, als diese Länder selbst an Familienbeihilfe auszahlen. Mit dieser Indexierung passen wir die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern an, und mit dieser Indexierung behandeln wir auch alle Kinder gleich. Es kommt nur darauf an, wo sie wohnen, nicht darauf, woher sie kommen. Deshalb darf ich Sie um Zustimmung bitten, denn es geht um Fairness. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.35
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.35
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich war unlängst in der Slowakei auf einem Podium zum Thema Familienpolitik und habe erwartet, dass man sich dort wegen der Indexierung bei mir gehörig beschwert. Die Aufregung war groß, aber nicht negativ, sondern positiv, weil die Leute dort nicht gewusst haben, wie hoch die österreichische Familienbeihilfe für die Kinder ist, die in der Slowakei leben: dass sie derzeit siebenmal so hoch ist wie die Beihilfe, die die Slowakei zahlt, und dann, nach der Indexierung, immer noch fünfmal so hoch ist. Ich habe also eigentlich gute Nachrichten in die Slowakei gebracht.
Ich möchte gerne auf die Argumente antworten, die von Kollegin Holzleitner und von Kollegen Bernhard gebracht worden sind. Zur Frage, ob die Indexierung europarechtswidrig ist, darf ich Ihnen sagen: Die Kommission hat natürlich angekündigt, sich das anzusehen, aber sie hat nicht gesagt, dass es so nicht geht. Ich glaube, wir stehen sowohl vor der Kommission als auch vor dem EuGH mit guten Argumenten da, und ich skizziere nur, was ich damit meine: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit – viel beschworen – verlangt von uns nämlich Folgendes: Erstens, dass wir nicht nach Staatsangehörigkeit diskriminieren. Das tun wir aber auch nicht. Wir diskriminieren nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern wir richten uns nach dem Wohnort, egal welche Nationalität. Wenn österreichische Kinder in der Slowakei leben, wird sie die Indexierung so wie slowakische Kinder, die in der Slowakei leben, betreffen.
Zweitens: Nicht erlaubt ist gemäß Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass bei gleichen geleisteten Beiträgen unterschiedliche Leistungsansprüche bestehen. Auch das tun wir nicht, denn die Familienbeihilfe ist keine Leistung, die durch ein Ansparen oder ein Einzahlen erworben wird, sondern eine Sonderleistung. Wer zahlt für die Familienbeihilfe? – Das sind Arbeitgeberbeiträge, noch ein paar andere, aber das ist keine Leistung, für die der Arbeitnehmer selbst einbezahlt hat.
Die zitierte Verordnung betreffend die soziale Sicherheit, Artikel 67 – Kollege Bernhard hat ihn zitiert –, besagt, dass Familienleistungen so zu bezahlen sind, als ob das Kind im Mitgliedstaat leben würde. Ich glaube, die Lösung liegt gerade in den Worten „als ob“, denn die Kaufkraft spielt für „als ob“ eine ganz, ganz große Rolle. Es gibt keine Judikatur dazu, die Frage ist offen. Ich glaube, dass wir für diese Regelung sehr gute Argumente vor der Kommission und vor dem EuGH haben werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir müssen auch die Intention der Familienbeihilfe berücksichtigen, denn es geht um die Sicherstellung eines Teils des Regelbedarfs eines Kindes, und der Regelbedarf ist in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union selbstverständlich unterschiedlich. Vor einer Prüfung durch die Kommission und den EuGH brauchen wir also keine Angst zu haben.
Die Indexierung ist nicht nur europarechtlich richtig, würde ich sagen, sondern sie ist auch europapolitisch wichtig, denn nur wenn wir den Verzerrungen vorbeugen, die jetzt bestehen, können wir sicherstellen, dass die Menschen in Österreich nicht EU-skeptisch werden. Wir können die EU unterstützen, indem wir vernünftige Regelungen schaffen, die für die Menschen verständlich sind, und darum handelt es sich bei der Indexierung auch; nicht um einen unnötigen Alleingang, sondern eigentlich um ein Vorreiten Österreichs in Sachen Fairness und Gerechtigkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich möchte jetzt noch einen Abänderungsantrag einbringen, und zwar zum Thema Reisekostenersatz für Kinder von Entwicklungshelfern, der derzeit an die Familienbeihilfe gekoppelt ist. Das wird sich durch die Indexierung ändern, darum mein Abänderungsantrag, damit diese Kinder weiterhin Reisekostenersatz bekommen können.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen zu 111 der Beilagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 3 (Änderung des Entwicklungshelfergesetzes) erhalten die Ziffern „1“ und „2“ die Ziffernbezeichnung „2“ und „3“, und die Z 1 lautet:
„1. § 8 Abs. 5 lautet:
„(5) Die Reisekosten und die Nebenkosten zu den Reisekosten für die Kinder sind nur dann zu ersetzen, wenn die Kinder mit der Fachkraft im gemeinsamen Haushalt leben und soweit die Kinder das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vom Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes kann abgesehen werden, wenn dieser aus Gründen einer Ausbildung im Einsatzland nicht besteht.““
*****
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.40
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber
Kolleginnen und Kollegen
betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über dieRegierungsvorlage (111 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Entwicklungshelfergesetz geändert werden (290 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Artikel 3 (Änderung des Entwicklungshelfergesetzes) erhalten die Ziffern „1“ und „2“ die Ziffernbezeichnung „2“ und „3“. und die Z 1 lautet:
„1. § 8 Abs. 5 lautet:
„(5) Die Reisekosten und die Nebenkosten zu den Reisekosten für die Kinder sind nur dann zu ersetzen, wenn die Kinder mit der Fachkraft im gemeinsamen Haushalt leben und soweit die Kinder das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vom Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes kann abgesehen werden, wenn dieser aus Gründen einer Ausbildung im Einsatzland nicht besteht.““
Begründung
§ 8 Abs.5 des Entwicklungshelfergesetzes stellt derzeit hinsichtlich des Reisekostenersatzes für Kinder unter anderem auf den Anspruch auf Familienbeihilfe ab. Nachdem in Zukunft vermehrt Fälle auftreten können, in welchen der Ausgleich der Unterhaltspflicht für Kinder nicht durch die Familienbeihilfe, sondern etwa vertragsrechtlich bedingt durch
den Arbeitsgeber erfolgt, soll bei diesem Anspruch künftig nicht auf die Familienbeihilfe, sondern auf das Alter der Kinder abgestellt werden.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Ministerin, ich würde mir wünschen, Sie würden so viel Mut fassen, sich herausstellen und nicht eine Familienbonusberechnung für den Fall aufstellen, dass Vater und Mutter gut verdienen oder ein Elternteil gut verdient, sondern sich hierherstellen und uns ausrechnen und uns sagen, wie viel Familienbonus eine Alleinverdienerin mit zwei Kindern bekommt. Ich kenne einen Fall, in dem sie 250 Euro im Jahr bekommt – und das ist eine Schande für Österreich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)
Wer die heutige Debatte hier im Hohen Haus verfolgt hat, sieht ganz klar, wo diese Bundesregierung wirklich den Sparstift ansetzt. (Abg. Neubauer: Was hat die Sozialdemokratie gegen die 250 Euro getan? – Nichts!) – Nicht aufregen, ich weiß, Wahrheit tut weh! Um Milliarden für die Großkonzerne und deren Steuerzuckerl zu finanzieren, werden Gesetze auf den Weg gebracht und sogenannte Reformen auf den Weg geschickt, die höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sind und die Österreich vor den Europäischen Gerichtshof zerren werden. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Diese Bundesregierung verfolgt lediglich ein Ziel: möglichst viel Kapital von der Bevölkerung zu lukrieren. Sozialabbau, Lohnraub und die Zerstörung unseres Gesundheitssystems werden dafür in Kauf genommen. Die Indexierung der Familienbeihilfe ist genau so ein Beispiel. Schwarz-Blau raubt dabei Menschen, die bei uns arbeiten und Sozialabgaben leisten, Geldmittel, die sie dringend für die Versorgung ihrer Kinder benötigen.
Es wurde schon angesprochen, großteils betrifft das osteuropäische Staaten. Ich habe mir das anhand der europäischen Standards angesehen. Gerade bei Pflegemitteln oder Versorgungsmitteln, die für Kleinkinder benötigt werden, sind das oftmals die gleichen Produkte wie bei uns in Österreich, die dort auch gleich viel kosten. Warenkorb ist also nicht gleich Warenkorb. Sehen Sie sich das noch einmal an! (Beifall bei der SPÖ.)
Die zusätzlichen Geldmittel der in Österreich arbeitenden Eltern werden in den jeweiligen Ländern nicht beim Fenster hinausgeschmissen, diese wären für Bildung und Weiteres für diese Kinder dringend nötig. Ich möchte betonen, dass für uns Sozialdemokraten jedes Kind gleich viel wert ist, egal woher es kommt und wer die Eltern sind. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Verschenken wir das Geld ins Ausland! Jawohl, das sind die Roten!)
Die Indexierung der Familienbeihilfe kann schwierige Situationen hervorrufen; das haben wir heute schon gehört, und ich möchte jetzt nicht noch einmal den Pflegenotstand ansprechen, den ich sehr kritisch sehe, bis hin zu uneinschätzbarem Verwaltungsaufwand. Was machen wir denn, wenn dieses Gesetz zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führt und wir die Familienbeihilfen dann im Nachhinein zahlen müssen? Das ist ein überbordender Verwaltungsaufwand, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die EU-Kommission hat, wie gesagt, davor gewarnt, den Gleichheitsgrundsatz möglicherweise zu verletzen. Die Einsparungen von 114 Milliarden Euro (Abg. Haider: Milliarden wären schön!), die Sie hier erzielen wollen, halte ich genauso für ein Märchen wie die Milliarde bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungen.
Wir Sozialdemokraten und viele, viele ExpertInnen sagen ganz klar, man soll den rechtmäßigen Bezug der Familienbeihilfe stärker beleuchten und kontrollieren, anstatt Menschen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ungerecht zu behandeln. Wir sagen auch, dass wir auf keinen Fall ein Verfahren vor dem EuGH riskieren sollten. Somit werden wir, wenn Sie so weitermachen, der Reputation Österreichs wieder einmal ein Stück mehr schaden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Gute Rede!)
14.44
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen! Hohes Haus! Bevor ich zur Indexierung der Familienbeihilfe komme, möchte ich noch auf Kollegin Ecker replizieren; ich habe hier nämlich ein Berechnungsbeispiel mit. Ich glaube, Sie verwechseln immer Alleinverdiener und Alleinerzieher, denn eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die jetzt 700 Euro hat, bekommt einen Kindermehrbetrag von 500 Euro plus eine zusätzliche Rückerstattung von der Sozialversicherung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ergibt einen jährlichen Steuervorteil von 1 596 Euro. Ich glaube, das ist mit dem, was Sie sagen, nicht kompatibel. Bitte streuen Sie also den Leuten nicht immer Sand in die Augen, wir schaffen auch für Alleinerzieherinnen Gerechtigkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)
Weiters sei an dieser Stelle noch einmal ganz klar gesagt: Dieser Bundesregierung ist jedes Kind gleich viel wert, allerdings ist nicht jeder Euro in jedem Land gleich viel wert. Da ist der Knackpunkt! (Abg. Holzleitner: Aber es gibt Sonderkürzungen!) Wenn wir die Familienbeihilfe – die Frau Minister hat es ja bereits angesprochen – nicht an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern anpassen, so bedeutet das eine Schlechterstellung unserer eigenen Familien, und das wollen wir nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Diese Ungleichstellung werden wir jetzt mit der Indexierung beseitigen.
Ich möchte jetzt noch einmal die Zahlen wiederholen, die die Frau Minister angesprochen hat, nur damit man einen Vergleich hat: Im Jahr 2002 bezahlten wir für 1 500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe. Im Jahr 2017 waren es 130 000 Kinder und ein Betrag von 253 Millionen Euro, und das ist sehr viel Geld.
Nun aber noch einmal zu der Kritik wegen der EU-Konformität: Herr Bernhard hat ja als Grund auch die EU-Verordnung Nummer 883/2004 genannt, die diese Als-ob-Bestimmung enthält. Ich möchte sagen, es gab ja einen entsprechenden Fall in Frankreich, den Fall Pinna. Dabei hat der EuGH festgelegt, dass die Kinder so behandelt werden müssen, wie jene in dem Land, in dem sie leben. Frankreich hatte den Zugang gewählt, die Sozialleistungen an die Leistungen des anderen Landes anzupassen. Das machen wir ja nicht. Wir passen ja unsere Sozialleistungen an die Eurostat-Statistik an, wählen da also einen anderen Zugang.
Wir werden als Berechnungsgrundlage für die Anpassung der Familienbeihilfe das Preisniveau des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern heranziehen. Das hat auch der EuGH im Fall Pinna vorgeschlagen. Wir werden uns danach richten und schaffen damit ein weiteres Stück Gerechtigkeit in Österreich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.48
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Fangen wir doch gleich mit diesem Argument an: Den Briten ist es angeboten worden! Warum können wir es nicht auch einfach haben? – Vielleicht war das damals eine andere Diskussion. Die Briten haben angedroht, sie würden aus der Europäischen Union austreten, und die Kommission hat nicht gesagt: Das geht schon!, sondern es wurde angeboten: Eventuell könnten wir darüber reden, das Primärrecht zu ändern!
Was Sie hier tun, ist nicht, einen Weg zu finden oder einen Vorschlag zu machen, das europäische Primärrecht zu ändern, sondern es geht darum, dass Sie sagen, Sie wollen diese Regelung durchboxen, auch auf die Gefahr hin, dass wir danach auch diesbezüglich von der Europäischen Kommission wieder ein Verfahren bekommen. Das wird auch so passieren, wenn diese Regelung in Kraft tritt. Wir wissen das jetzt schon, weil ganz klar gesagt wurde, dass das so nicht geht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn man schon wieder damit kommt: Ah, die Briten! Warum dürfen wir das nicht haben? – Haben wir auch vor, aus der Europäischen Union auszutreten? Wollen wir das auf der anderen Seite androhen? Wollen wir androhen, dass wir noch andere Errungenschaften zurückdrängen werden, weil es uns innenpolitisch opportun erscheint? Ich hoffe nicht! Ich finde es absolut ungeheuerlich, dass man hier zwischen EU-Ausländern und Inländern – nicht zwischen Inländern und Ausländern – unterscheidet. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich muss auch sagen, dass wir einmal generell darüber reden sollten, welche Rechte wir als Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union haben, wenn wir in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben, arbeiten, reisen, Kinder haben. Wir haben dieselben Rechte, und das ist eine wesentliche Errungenschaft der Europäischen Union, die es uns ermöglicht, nicht nur unseren eigenen Mitgliedstaat als Heimat zu haben, sondern wir haben einen ganzen Kontinent zur Verfügung. Das ist etwas, was uns wirklich von vielen anderen Ländern dieser Welt unterscheidet: dass wir eine gemeinsame Heimat haben und dass es keine EU-AusländerInnen gibt; es gibt nur MitbürgerInnen der Europäischen Union. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich habe dieselben Möglichkeiten, wenn ich in die Niederlande gehe, um dort zu studieren. Ich muss dort nicht mehr zahlen als inländische Studierende. Wenn ich in Schweden ein Jobangebot annehme, kann ich dort dieselben Familienleistungen in Anspruch nehmen, wie es auch Schweden tun, weil ich dort auch Steuern zahle. (Abg. Neubauer: Sie wollen die Vereinigten Staaten von Europa! Die gibt es aber nicht!)
Ich möchte zum Schluss noch etwas anmerken: Heute ist schon gesagt worden, das mit den Pflegerinnen sei nicht so arg, die seien ja alle schon 50, da könne man ja gar keine Kinder mehr haben oder so irgendwie. Wir wissen alle, dass das nicht stimmt. Ich nehme an, dass Sie genügend Gespräche mit Betreuerinnen führen können, die Ihnen erklären werden, wie es ihren Kindern zu Hause geht. Es geht da um Menschen, die unsere Großeltern, unsere Eltern pflegen, die in den Küchen unserer großartigen Gasthäuser stehen und uns Tafelspitz zubereiten, die im Service arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Ich wünsche Ihnen, dass Sie mit diesen fleißigen SteuerzahlerInnen persönliche Gespräche darüber führen, wie es ihnen dabei geht.
Wenn hier von Kollegen Sieber so zynisch gesagt wird, dass jemand, der 2 000 Euro verdient und Kost und Logis dazubekommt, im rumänischen Vergleich ja wahnsinnig viel verdient, ist das eine absolute Frechheit (Abg. Wöginger: He, he!) gegenüber diesen fleißigen Frauen, die unsere Großeltern und Eltern pflegen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das ist wieder der Linksdrall!)
14.51
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zuallererst möchte ich auf meine Vorrednerin eingehen, nicht auf das, was sie zuletzt gesagt hat, sondern auf das, was sie vorher unterstellt hat. Ich bin glühende Europäerin! (Abg. Meinl-Reisinger: Darum ist es ja so traurig!) Gerade uns als Volkspartei zu unterstellen, dass wir nicht glühende Europäerinnen und Europäer sind, ist eine Frechheit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Loacker: Grenzkontrollen sind auch für glühende Europäer! – Abg. Gudenus: Natürlich! – Weitere Zwischenrufe.)
Wir diskutieren hier heute die Indexierung der Familienbeihilfe, die Indexierung, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, die Indexierung, über die wir schon vor dem Wahlkampf gesprochen haben, die Indexierung, die eine Gleichbehandlung aller Kinder, egal woher sie kommen, ermöglicht.
Zu dieser Indexierung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, würde ich Ihnen gerne ein Beispiel bringen – ich bin nämlich Vorsitzende der Parlamentarischen Gruppe Österreich-Slowenien –: Viele Slowenen arbeiten in Österreich, auch bei Magna Steyr bei uns in Graz. Ein Beispiel einer slowenischen Familie: Sie ist Staplerfahrerin bei Magna Steyr, er ist im Reinigungsdienst tätig, sie kommen gemeinsam auf ein Familiennettoeinkommen von 2 400 Euro. Das bedeutet, dass sie mit der Indexierung auf eine Familienbeihilfe von 286 Euro kommen werden, 286 Euro, mit denen sie gemessen an der Kaufkraft in Slowenien viel für die Kinder anschaffen können.
Die Kinder würden in Slowenien, wenn beide Elternteile bei einem slowenischen Unternehmen angestellt wären und ein Familiennettoeinkommen von 2 400 Euro hätten, nur 68 Euro bekommen. Sie bekommen also dadurch, dass beide Elternteile der Kinder in Österreich arbeiten, ein Vielfaches an Familienbeihilfe. Das ist eine Gleichstellung aufgrund der wirklich tollen Leistungen, die die Eltern hier erbracht haben, und überhaupt keine Benachteiligung innerhalb der Europäischen Union. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Das Thema wurde von vielen KollegInnen der Opposition zuvor angesprochen: Hören Sie auf, Menschen, deren Eltern, deren Großeltern von großartigen Menschen zu Hause gepflegt werden, Angst zu machen! Es werden dadurch nicht weniger Pflegekräfte hier sein, es werden dadurch nicht weniger Menschen in Österreich betreut werden können. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Warum? – Ganz einfach, weil nämlich nach wie vor die Pflegekräfte, die aus dem Ausland zu uns kommen, hier weitaus mehr verdienen werden, als sie das in anderen Ländern tun würden. Machen Sie den vielen Menschen, die darauf angewiesen sind, nicht Angst, sondern schauen Sie mit uns gemeinsam in ein faires Europa und gehen Sie mit uns gemeinsam in diese faire Zukunft der Europäischen Union! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Ich glaube, da haben Sie etwas missverstanden! – Ruf bei der FPÖ: Sie, Herr Jarolim! Sie haben seit 9 Uhr in der Früh nichts verstanden!)
14.55
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzte Frau Minister! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Mehr Gerechtigkeit für unsere Kinder, neue Gerechtigkeit für Österreich! Mit der Indexierung können wir bis zu 100 Millionen Euro einsparen, und dieses Geld benötigen wir für unsere Familien, für unsere in Österreich
lebenden Kinder. Die größten Bezieherländer sind durchwegs im Osten Europas zu finden: Nach Ungarn, Slowakei, Polen, Rumänien (Abg. Loacker: Die Deutschen nicht vergessen!), um nur die ersten vier zu nennen, gehen 75 Prozent der Familienleistungen im Ausland.
Die Einführung einer Indexierung für Kinder, die sich in einem anderen EU-, EWR-Staat beziehungsweise der Schweiz aufhalten, ist längst fällig und gerecht. Eine Anpassung an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern ist ein absolut gerechtfertigtes Verlangen. Es werden alle Kinder gleich behandelt, unabhängig davon, woher sie kommen. Alle Eltern bekommen prozentuell dieselbe Entlastung im Verhältnis zu den realen Kosten in den jeweiligen Ländern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es wird nicht nur zu weniger Kosten kommen, es kommt auch vor, wie zum Beispiel betreffend die Schweiz oder Dänemark, dass mehr ausgezahlt wird.
Zum Pflegenotstand, der von Ihnen herbeigeredet wird: Die Pflegerinnen aus der östlichen EU verdienen in Österreich immer noch sehr viel mehr als im eigenen Heimatland, und man muss schon unterscheiden: Die Familienbeihilfe ist kein Gehalt. Bitte bleiben Sie bei den Fakten! Unterstützen Sie uns bei der Umsetzung von mehr Gerechtigkeit für unsere Familien!
Zum Antrag der NEOS betreffend „Bessere Kontrollsysteme bei der Familienbeihilfe“ darf ich noch einen Punkt sagen: Die Auszahlung der Familienbeihilfe funktioniert in Österreich sehr gut, zudem ist ein neues IT-System in Umsetzung, daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.58
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Prinz, Sie hätten noch knappe 2 Minuten für Ihren Redebeitrag. Wollen Sie beginnen? (Abg. Prinz: Später!)
Dann unterbreche ich die Sitzung bis 15 Uhr, bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage.
*****
(Die Sitzung wird um 14.58 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „die Zerstörung unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems durch die Kassenzentralisierung“ (2069/J)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2069/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
Das bisher einzige Vorhaben dieser Bundesregierung im Bereich der Gesundheitspolitik ist die Kassenzentralisierung und damit die Zerstörung eines gut funktionierenden Sozialversicherungssystems.
Schwarz-Blau will 21 Krankenkassen auf 5 zusammenlegen und dadurch 200 Millionen Euro im Jahr „sparen“. Die Bundesregierung spricht davon, dass für „gleiche Beiträge gleiche Leistungen“ erbracht werden sollen.
Klingt schön – stimmt nur nicht:
1. Es gibt weiterhin mindestens 10 Träger und 15 Krankenfürsorgeeinrichtungen.
2. Gespart wird bei den Versicherten durch Leistungskürzungen, Selbstbehalten und Privatisierungen.
3. Es wird weiterhin unterschiedliche Leistungen geben: die großen Ungleichheiten z.B. zwischen Beamtenversicherung und ASVG-Versicherung werden nicht beseitigt.
4. Die schlechten Risiken bleiben ausschließlich bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), einen Risikoausgleich gibt es nicht mehr.
5. Dreiklassenmedizin wird festgeschrieben: ÖGK, Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), BeamtInnen
6. Wo es zu einer Angleichung der Leistungen kommt, drohen schlechtere Leistungen, wenn es nach der WKO geht. UND:
7. Es geht nach der WKO, denn die ArbeitnehmerInnen werden in den Gremien der Sozialversicherung zugunsten der UnternehmerInnen entmachtet.
Was wurde nicht alles im Vorfeld strapaziert, um dieses Zentralisierungsvorhaben zu rechtfertigen:
· angeblich hohe Kosten der Selbstverwaltung, angeblich zu viele FunktionärInnen, die nur Geld kosten, angeblich unzählige Dienstautos – alles nicht wahr.
· Man werde dafür sorgen, dass alle gleiche Leistungen bei gleichen Beiträgen haben werden. Im Gegenteil, die Ungleichheit bei den Leistungen wird noch weiter verfestigt.
· Wir sparen nicht bei den Menschen, wir sparen im System. Alles Unfug: Man kann nicht am System sparen, ohne auch an den Menschen zu sparen, weil es damit Hand in Hand zu Verschlechterungen bei der Leistungserbringung betreffend Verfahrensdauer und Verfahrensqualität kommen wird.
· Die Regierung hat gesagt, die Zentralisierung wird die Verwaltungskosten senken. Das Gegenteil ist wahr: Ehrenamtliche FunktionärInnen werden durch teure ManagerInnen ersetzt. Der entstehende Moloch wird zu einem massiven Bürokratie-Aufbau führen.
· Die Regierung spricht von einer Verschlankung von 21 auf 5 Träger. Das ist ein Etikettenschwindel. In Wahrheit besteht die Trägerlandschaft aus fünf Sozialversicherungsträgern plus vier Betriebskrankenkassen und die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates. Die 15 Krankenfürsorgeeinrichtungen werden gar nicht angetastet.
· Bei der Verwaltung (-30 Prozent Beschäftigte) wird gespart, das Geld geht zu den PatientInnen: das ist eine klare Falschbehauptung, so das Kürzen überhaupt funktioniert, profitiert nur die Wirtschaft durch niedrigere Beiträge (siehe AUVA).
Dieses schlechtest vorbereitete Zentralisierungsvorhaben der Zweiten Republik bringt sorgfältig austarierte Balancen durcheinander: zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, aber auch zwischen Staat und Selbstverwaltung.
Frei nach Qualtingers „Ich weiß zwar nicht wohin, aber dafür bin ich schneller dort“ beschert die Regierung den über 8 Millionen Versicherten ein Gesetzeswerk, das so nicht halten kann und nicht halten wird. Verfassungsexperten wie Öhlinger, Pfeil, Berka und Müller haben bereits Bedenken an den Regierungsplänen angemeldet. Es besteht die Überzeugung, dass das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten wird.
Es gibt keine echte Leistungsharmonisierung
Gleiche Leistungen soll es nur innerhalb der neu geschaffenen Gesundheitskasse geben, nicht aber zwischen den Kassen. Es wird also weiter verschiedene Kassen mit unterschiedlichen Beiträgen und unterschiedlichen Leistungen geben. Die großen Ungleichheiten zwischen Privatangestellten/ArbeiterInnen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden weiterbestehen. In Zukunft werden BeamtInnen weiterhin andere Leistungen genießen als BauarbeiterInnen oder Bankangestellte. Eine Drei-Klassen-Medizin wird einzementiert.
Sieben Millionen Menschen werden nur noch drittklassige Medizin erhalten
Die Regierung schafft eine Drei-Klassen-Medizin: Ganz oben die PolitikerInnen und BeamtInnen mit den besten Leistungen, dann die Selbständigen, und schließlich eine dritte, unterste Klasse für die große Mehrheit der 7 Millionen anderen.
Statt für einen gerechten Ausgleich zwischen den Kassen und für eine gute Versorgung für alle zu sorgen, verfestigt die Regierung die Ungleichheit bei den Leistungen und sorgt nicht für einen Ausgleich der Risiken. Die Kosten für die Behandlung und medizinische Versorgung für die Arbeitslosen, die MindestsicherungsbezieherInnen und AsylwerberInnen müssen weiter die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schultern, während die PolitikerInnen und BeamtInnen Zuschüsse aus dem Steuertopf bekommen (Krankengeld, stabile Beiträge).
Die Zentralisierung führt zu schlechterer regionaler Gesundheitsversorgung
Das geplante Gesetz schafft einen Moloch, der weit weg von den Menschen über ihre Gesundheitsversorgung entscheidet. Zusätzlich zu den neun Landesstellen wird eine Zentrale mit Budget- und Personalhoheit aufgebaut. Alle wichtigen Entscheidungen fallen dann nicht mehr vor Ort, sondern in der Zentrale. UND: Es bestimmen Leute, die selbst nicht von den Konsequenzen ihrer Entscheidungen betroffen sind.
Die regionale Versorgung ist gefährdet. Es droht z.B. die Schließung von Außenstellen, eine schlechtere Versorgung entlegener Gebiete, weniger gut auf lokale Bedürfnisse zugeschnittene Öffnungszeiten und Sonntagsdienste.
Die Zentralisierung trocknet die regionale Wirtschaft aus. Bislang schließen die Gebietskrankenkassen ihre Verträge selbst ab, etwa mit dem Roten Kreuz, mit BandagistInnen, orthopädischen SchuhmacherInnen oder OptikerInnen. Wird das alles in der Zentrale entschieden, können sie die regionale Wirtschaft nicht mehr stärken. Weil die Auftragssummen steigen, müsste sogar vieles EU-weit ausgeschrieben werden. Dann holen sich internationale Konzerne die Aufträge, die bisher Arbeitsplätze in der Region sicherten.
Die einzelnen Bundesländer verlieren Geldmittel. In den Verhandlungen hat die Bundesregierung den Ländern zugesagt, ihr Geld bliebe in ihrem Bundesland. Wahr ist: Die Zentrale schafft an und hat die Budgethoheit.
Geld wird dem Gesundheitssystem entzogen und Großkonzernen oder Privatversicherten geschenkt
· 150 Millionen Euro pro Jahr, weil die Kosten für die Behandlung von Arbeitsunfällen den Kassen nicht mehr ersetzt werden. Damit werden Beitragssenkungen für Großkonzerne finanziert.
· 15 Millionen Euro pro Jahr, die zusätzlich aus der Krankenkasse an die Privatkrankenhäuser fließen sollen. Dieses Geld fließt weg von den Versicherten der Gebietskrankenkassen hin zu den gutsituierten, privat Versicherten.
· 30 Millionen Euro pro Jahr gehen aus der gestrichenen Refundierung der Mehrwertsteuer verloren.
· 50 Millionen Euro pro Jahr gehen zusätzlich verloren, wenn der Familienlastenausgleichsfonds, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, der Krankenkasse nicht mehr die Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass ersetzt.
· Und dann kommen noch die Fusionskosten, die in die hunderten Millionen gehen dürften. Die im Vergleich zu dieser Zentralisierung „kleine“ Fusionierung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten hat laut Rechnungshof 200 Millionen gekostet. Hier reden wir von einer anderen Größenordnung.
Der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme zum Entwurf insbesondere fehlende Kostenberechnungen:
- Die finanziellen Erläuterungen sind mangelhaft und bieten keine geeignete Grundlage für eine informierte Beschlussfassung.
- Das im Rahmen der Präsentation gesetzte Reformziel der Einsparung von 1 Milliarde Euro ist im Entwurf nicht enthalten.
- Mehrkosten sind nicht berücksichtigt.
- Es wird keine geeignete Grundlage für ein professionelles Fusionsmanagement gelegt.
- Die konkreten Fusions- und Finanzziele bleiben unklar, ein Regelwerk für die Fusionskosten fehlt. Es bestehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken.
- Wesentliche Fragen der vorgeschlagenen Reform, insbesondere die Leistungsharmonisierung und die Verwendung der Mittel der ÖGK bleiben unbeantwortet.
- Eine verwaltungseffiziente Beitragsprüfung unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Sozialversicherung scheint nicht sichergestellt.
Was das für die Versicherten bedeutet, liegt auf der Hand: Es drohen Leistungsverschlechterungen, es droht das Aus für eine medizinische Versorgung ohne Selbstbehalte, und es bedeutet das Aus für die Mitbestimmung über IHRE Krankenversicherung.
ArbeitgeberInnen entscheiden über die Leistungen für die ArbeitnehmerInnen
Die WirtschaftsvertreterInnen sollen in der neuen Krankenkasse gleich viel Macht haben wie die Versicherten. Im neuen Dachverband werden sie sogar die Mehrheit stellen. So werden sie in der neuen Krankenkasse den Ton angeben, obwohl sie dort selbst nicht versichert sind. Die Krankenkassen-Versicherten sind die einzigen, die nicht selbst über ihre bezahlten Beiträge und Leistungen entscheiden dürfen. Das ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Der Einfluss der ArbeitnehmerInnenvertreter wird massiv zurückgedrängt. Tatsächlich gibt es in Österreich rund 3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen und 324.000 UnternehmerInnen – das heißt auf eine/n Unternehmer/in kommen 11 ArbeitnehmerInnen. Der allergrößte Teil davon ist in den Gebietskrankenkassen versichert, dort stehen derzeit schon 4 ArbeitnehmerInnenvertreter einem UnternehmerInnenvertreter gegenüber.
Geht es nach dem Willen der Regierung werden künftig UnternehmerInnen entscheiden, was mit den Beiträgen der Beschäftigten im Gesundheitssystem passiert. Obwohl die DienstgeberInnen nicht mal ein Drittel der Beiträge für die Versicherten der neuen ÖGK leisten, sind sie künftig gleichberechtigt in den Kassen vertreten – die Beschäftigten verlieren ihre Mehrheit.
ArbeitgeberInnen werden künftig über Krankenstände, Arzneimittel, Kuraufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen usw. ihrer ArbeiterInnen und Angestellten entscheiden!
In Zukunft entscheiden also die ArbeitgeberInnen, die Wirtschaft, die Industrie über die Gesundheitsversorgung von ganz Österreich!
Was die WirtschaftsvertreterInnen mit ihrer neuen Macht vorhaben, haben sie ausführlich dargelegt: Sie wollen
1. Selbstbehalte einführen,
2. Leistungen kürzen und
3. Gesundheitseinrichtungen privatisieren.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat das Schweizer Beratungsunternehmen c-alm AG mit einer Studie über unser Sozialversicherungssystem beauftragt. Wenn man sich diese Studie ansieht, dann erkennt man 1:1 die Umsetzung in der Regierungsvorlage der Bundesregierung.
Selbstbehalte einführen
Die Studie spricht von einem „neuen Gesamtsystem von Selbstbeteiligungen“. Soll heißen: Für alle Versicherten sollen Selbstbehalte eingeführt werden. Das würde die Arztbesuche reduzieren. Die Gefahr, dass sich Menschen dann aus finanziellen Gründen zu spät behandeln lassen, nimmt dadurch zu. Das gesteht selbst die Wirtschaftskammer ein – von Selbstbehalten rücken sie trotzdem nicht ab.
Die Wirtschaftskammer fordert seit Jahren Selbstbehalte für alle Versicherten. Sie wird in Zukunft die Mehrheit im Dachverband haben, der darüber zu entscheiden hat. Zudem verpflichtet das Gesetz die neu geschaffene Krankenkasse, bei einem Minus Selbstbehalte einzuführen.
Leistungen kürzen
Wie die Bundesregierung, will auch die Wirtschaftskammer ein Angleichen der Leistungen. Doch das kann kein Angleichen nach oben sein, wie die Studie klarstellt: „Es liegt auf der Hand, dass sich, in Hinblick auf die Kosten des Gesundheitssystems, das Leistungsniveau eher an einem KV-Träger mit schmalem Leistungskatalog orientieren sollte.“
Wo es zu einer Angleichung der Leistungen kommt, drohen also schlechtere Leistungen. Das hat auch der Chef der Industriellen-Vereinigung (IV) Georg Kapsch betont: „Was nicht funktionieren wird ist, dass man die Leistungen nach oben harmonisiert.“
Generell erwarten sich die WirtschaftsvertreterInnen in den Krankenkassen vor allem eines: Weniger Beiträge, die sie leisten müssen. Das bringt den großen Konzernen mit vielen Beschäftigten viel Geld.
Gesundheitseinrichtungen privatisieren
Zunächst rät die Wirtschaftskammer, alle Einrichtungen zu privatisieren:
„Aus betriebswirtschaftlicher Sicht […] sollten keine eigenen Einrichtungen betrieben werden“, heißt es in der Studie deutlich. Die 154 Einrichtungen wie Kurheime, Reha-Zentren oder Ambulatorien stehen auf dem Spiel.
Das Drängen auf Privatisierung hat einen Grund: Der Gesundheitsbereich ist ein großer und schnell wachsender „Zukunftsmarkt“, wie Gesundheitsökonomen und Wirtschaftskammer unermüdlich betonen. Privatversicherungen und Gesundheits-konzerne sehen riesige Renditen. Konzerne wie die VAMED drängen seit Jahren auf Privatisierungen.
Doch dann ändern sich auch die Leistungen für die Versicherten: Schon heute werden schwere medizinische Fälle eher in öffentlichen Einrichtungen behandelt – denn lange, aufwändige Behandlungen sind teuer. Die leichten Fälle wandern zu den privaten Anbietern, da sie lukrativer sind. Wo dann schwere Fälle versorgt werden, wenn Reha-Zentren und Kurheime dem Profitaspekt von Konzernen unterstehen, ist unklar.
Aus der Patientenmilliarde wird eine Zentralisierungsmilliarde
Die Regierung verspricht mit dieser Zentralisierung eine Patientenmilliarde bis 2023, die durch Einsparungen bei der Fusion erzielt werden soll. Die Präsidentin des Rechnungshofes Margit Kraker war schon bei der Präsentation des Vorhabens durch die Regierung „sehr skeptisch“ und bezeichnet im ORF-Interview die Kostenschätzungen der Regierung als „Wunschdenken“. In der Stellungnahme des Rechnungshofes wird nunmehr klargestellt: Der Nachweis zum Einsparungspotenzial der 1 Milliarde Euro fehlt.
Die Reduktion der Kassen soll, laut Schwarz-Blau pro Jahr 250 Millionen Euro bringen: Derzeit haben alle betroffenen Versicherungen gemeinsam einen Verwaltungsaufwand von 481 Millionen Euro (2016). Über 40 Prozent des derzeitigen Verwaltungsbudgets müssten jährlich eingespart werden, um ohne Leistungskürzungen auf die angekündigte Milliarde Euro zu kommen.
Das Sparpotential in der Verwaltung ist jedoch äußert gering, denn das österreichische Sozialversicherungssystem ist im Vergleich sehr günstig:
· Während die österreichischen Krankenversicherungen 2,74 Prozent der Einnahmen für Verwaltung ausgeben, geben deutsche Krankenversicherungen im Durchschnitt 4,90 Prozent und schweizer Versicherungen 4,96 Prozent aus.
· Pro Versichertem liegen die Verwaltungskosten in Österreich bei nur einem Drittel der deutschen oder schweizer Kosten: Hier kommen 53,24 Euro jährlich auf einen Versicherten, in der Schweiz und Deutschland sind es 142 Euro – und damit drei Mal mehr.
Laut Rechnungshof-Prüfung 2010 führte die überhastete Vorgangsweise bei der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der ArbeiterInnen und Angestellten zu Planungs- und Durchführungsmängeln und kostete insgesamt über 200 Millionen Euro. Auch bei den Verwaltungskosten hätte sich die Pensionsversicherung zwischen 2003 und 2016 rund 1 Milliarde Euro erspart, wenn sie die Fusion nicht durchgeführt hätte, wie der Hauptverband errechnet hat.
Die übereilte Fusion der Kassen wird aller Wahrscheinlichkeit nach mehr kosten als sie bringt, wie Beispiele aus Österreich und Deutschland zeigen. Sie droht zum teuren Milliardengrab zu werden.
Beitragsprüfungen wandern zur Finanz
Gesundheitslandesrat Christian Stöckl aus Salzburg hat es auf den Punkt gebracht und die Hintergründe für die Verschiebung der Beitragsprüfung von den Gebietskrankenkassen zur Finanzverwaltung offengelegt. Im Morgenjournal am 17.10.2018 meinte er: „Wichtig ist für mich immer und da haben wir ja in Salzburg das eine oder andere Problem, wenn bei den Prüfungen das Gesetz extrem genau ausgelegt wird und da muss man schauen, dass man das einfach mit Hausverstand und mit Fingerspitzengefühl macht.“
Was bedeutet das? Wenn man bedenkt, dass mehr als 90 Prozent der Anzeigen wegen Unterentlohnung auf Wahrnehmungen der PrüferInnen der Gebietskrankenkassen und nicht einmal 10 Prozent auf jene der FinanzprüferInnen zurückzuführen sind, verdeutlicht dieser Umstand, dass bei den FinanzprüferInnen die Kontrolle des Anspruchsprinzips in der Sozialversicherung und der damit verbundene Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping eine sehr untergeordnete Rolle einnimmt.
Es ist daher in Zukunft zu befürchten, dass dieses bisher sehr wirksame Instrumentarium zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping mit der Zeit seine Wirksamkeit verlieren wird und dies zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. der
gesamten Versichertengemeinschaft gehen wird. Unterentlohnung bedeutet für die ArbeitnehmerInnen weniger Einkommen, weniger eingezahlte Beiträge und dadurch weniger Krankengeld, weniger Arbeitslosengeld und weniger Pension.
Die Selbstverwaltung wird in weiten Teilen ausgeschaltet
Derzeit leiten engagierte, regionale, gewählte Personen zum Wohle der Versicherten unserer Sozialversicherungen. Die Bundesregierung will diese Strukturen massiv zurückdrängen. Künftig könnten hoch bezahlte, nicht demokratisch legitimierte ManagerInnen und WirtschaftsvertreterInnen entscheiden.
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Sozialversicherung von VertreterInnen der Versicherten und BeitragszahlerInnen geführt wird. Sie werden demokratisch bestellt. In der Sozialversicherung werden täglich viele für die Menschen in Österreich wichtige Entscheidungen getroffen. Diese reichen von der Organisation der ärztlichen Versorgung oder dem Kauf von Medikamenten bis hin zum Betrieb von Gesundheitszentren, Zahnambulatorien, Rehabilitationszentren und Unfallspitälern. Derzeit sind es die VertreterInnen der Versicherten, die dafür verantwortlich sind.
Um die Zurückdrängung der VertreterInnen der Versicherten begründen zu können, wird nun behauptet, dass es in der Sozialversicherung über 1.000 bezahlte FunktionärInnen gebe. Es steht die Unterstellung im Raum, dass es keine 1.000 gut bezahlten FunktionärInnen brauche und, dass diese die Reform nur ablehnen, weil sie ihre Privilegien verteidigen wollen. Die Regierung verwendet für die Umfärbung den Stehsatz, sie spare bei den FunktionärInnen und in der Verwaltung. Das ist eine gut konstruierte Geschichte. Sie scheitert nicht an der Inszenierung, sondern an der Realität.
In der Selbstverwaltung sind in etwa 90 Prozent ehrenamtliche FunktionärInnen tätig, die keinerlei Funktionsgebühren erhalten. 90 Prozent der 1.000 VersichertenvertreterInnen bekommen lediglich pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Die Selbstverwaltung kostet den Versicherten gerade mal 40 Cent jährlich. Damit kann man seriöser Weise keine ernsthaften Beträge einsparen, im Gegenteil.
Um die Beträge, die man derzeit in der Sozialversicherung für Funktionen erhält, bekommt man jedenfalls keine ManagerInnen. Der Einfluss der gewählten VertreterInnen wird zurückgedrängt, damit die Regierung Personen ihres Vertrauens in gut bezahlte Positionen bringen kann.
Beim Umbau der Sozialversicherung geht es also nicht um Privilegienabbau. Es geht darum, die meist ehrenamtlichen VersicherternvertreterInnen zu entmachten. Wenn die Versicherten im eigenen Träger in den Gremien in der Minderheit sind, dann können der Verkauf und die Privatisierung der Gesundheitseinrichtungen beschlossen werden.
Der Hauptverband wird zerschlagen und soll sieben
unterschiedliche Vorsitzende in
5 Jahren haben
Von den 350 Bediensteten des Hauptverbandes werden per Gesetz 250 Bedienstete einer zukünftigen ÖKG übertragen. Von den vorerst verbleibenden 100 MitarbeiterInnen sollen weitere Bedienstete anderen Versicherungsträgern zugeordnet werden. Angeblich ist noch angedacht, die Statistik in die PVA zu verlagern, die IT-Agenden sollen an die SVS und die Aus- und Weiterbildungs-agenden an die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übertragen werden.
Offenbar soll eine wirksame Interessensvertretung der gesamten Sozialversicherung beseitigt werden. Der Dachverband soll nach außen kein Gesicht mehr haben und die Personalressourcen werden aufgeteilt.
Damit geht der kontinuierliche Ansprechpartner für Politik und Behörden, für Vertragspartner wie Ärzteschaft, pharmazeutische Industrie und die große Gruppe der Gesund-
heitsberufe sowie für die internationale Sozialversicherung verloren. Eine umfassende Leistungsharmonisierung wird es ohne starken Dachverband nicht geben.
Das Rotationsprinzip im neuen Dachverband macht eine gezielte, erfolgreiche Unternehmensentwicklung unmöglich. Kein Unternehmen würde den/die Vorsitzenden/Vorsitzende so oft austauschen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht widerspricht das Rotationsprinzip dem Effizienzgebot.
Die Folgen dieser Zentralisierung:
· Die Zentralisierung wird hunderte Millionen verschlingen, die dadurch dem Gesundheitssystem entzogen werden.
· Für die 7 Millionen ÖGK-Versicherte werden daher weniger Leistungen, weniger ÄrztInnen-Stellen, weniger Therapieplätze zur Verfügung stehen. Dafür längere Wartezeiten und Selbstbehalte, wie sie die Industriellenvereinigung seit Jahren fordert. Für die Krankenkasse der Selbständigen, wo die Unternehmer versichert sind, ändert sich nichts.
· Durch die Durchführung der Beitragsprüfungen von der Finanzverwaltung, die einen weniger umfassenden Prüfauftrag haben und das erklärte Ziel dieser Regierung weniger streng und mit „Hausverstand“ zu prüfen, wird es erleichtert, die Beschäftigten nicht mehr korrekt anzumelden, einzustufen und zu bezahlen.
· Mit diesem Gesetz beginnt die Privatisierung des Gesundheitssystems. Start ist die Schwächung der öffentlichen Sozialversicherung. Immer mehr Leute werden aus Sorge um ihre Versorgung private Zusatzversicherungen abschließen. Die Privatversicherungen wittern bereits fette Geschäfte, wie an aktuellen Inserate-Kampagnen zu sehen ist. Außerdem könnten zukünftig immer mehr Leistungen von privaten, profitorientierten Unternehmen erbracht werden.
Diese „Reform“ hat 7 Millionen VerliererInnen, nämlich alle Versicherten der Gebietskrankenkassen und ihre Angehörigen. Diese sind dann nur noch PatientInnen dritter Klasse, die als einzige nicht einmal selber darüber bestimmen dürfen, welche Leistungen sie für ihre eigenen Beiträge erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Bei der Vorstellung des Gesetzes wurde von einer Leistungsharmonisierung gesprochen. Wird eine solche Harmonisierung zwischen allen Krankenversicherungsträgern noch in dieser Legislaturperiode erfolgen?
2. Die LSE-Studie und andere ExpertInnen fordern immer wieder einen echten Risikostrukturausgleich. Im Entwurf ist ein solcher nicht vorgesehen. Wird ein solcher Ausgleich zwischen den Trägern innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgen?
3. Wie genau setzt sich die versprochene "PatientInnenmilliarde" zusammen?
4. Können Sie, als verantwortliche Bundesministerin ausschließen, dass es im Bereich der künftig ÖGK-Versicherten zur Einführung von Selbstbehalten oder zu Leistungseinschränkungen kommen wird?
5. Mit welchen Fusionskosten haben die 7 Millionen Versicherten bis 2023 zu rechnen?
6. Wie werden diese Kosten aufgebracht?
7. Die Bundesregierung plant – ohne fusionsbedingte Kündigungen – den Verwaltungspersonalstand in der Sozialversicherung innerhalb von 3 Jahren um 10 Pro-
zent, und innerhalb von 10 Jahren um 30 Prozent zu senken. Wie viele Jahre Aufnahmestopp in der Sozialversicherung sind erforderlich um den Personalstand durch natürlichen Abgang um 30 Prozent zu senken?
8. Sind Sie der Meinung, dass die technologischen Anforderungen an eine moderne Verwaltung – Stichwort Digitalisierung – durch einen so lange anhaltenden Aufnahmestopp sachgerecht umgesetzt werden können?
9. Mehrere Bundesländer gehen davon aus, dass die Zentralisierung Mehrkosten für ihr Land mit sich bringen wird und haben daher Verhandlungen darüber verlangt. Wie sieht der Zeitplan dafür aus?
10. Sie haben den Ländern versprochen, dass das Beitragsgeld ihrer Versicherten im Land bleiben wird. Die Regierungsvorlage sieht dies allerdings nicht so vor, da die Budgethoheit bei der Zentrale liegt. Wie wollen Sie ihr Versprechen den Ländern gegenüber einlösen?
11. Der Verfassungsdienst äußerte Bedenken bei der Zusammenlegung der Bauern- mit der gewerblichen Sozialversicherung bzw. der Eisenbahn/Bergbau-Versicherung mit jener für den öffentlichen Dienst. Weil dies ohne Änderung des Beitrags- und Leistungsrechts erfolgen soll, könnte es hier Probleme mit Art. 120a der Bundesverfassung geben. Wann werden Sie in diesen Trägern eine Harmonisierung des Beitrags- und Leistungsrechts vornehmen?
12. Warum gibt es in den Verwaltungskörpern der ÖGK und der PVA eine Parität zwischen DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen, nicht jedoch bei der BVAEB, schließlich sind in allen diesen Trägern nur ArbeitnehmerInnen versichert?
13. Die ArbeitgeberInnen können jede Entscheidung blockieren, weil sie 50 Prozent der Mandate im Verwaltungsrat (entscheidendes Gremium) erhalten, obwohl sie in der ÖGK gar nicht versichert sind. Damit drohen viele Patt-Situationen, wo wichtige Investitionen für die Versicherten nicht mehr beschlossen werden können. Wie können Sie auch für ÖGK-Versicherte die beste Gesundheitsversorgung weiterhin garantieren?
14. Sehen Sie ein Problem darin, dass sich durch die Abschaffung der Kontrollversammlung das geschäftsführende Organ (der Verwaltungsrat) selbst kontrolliert?
15. Was kann der Inhalt des Kontrollvermerks der WirtschaftsprüferInnen sein?
16. Für den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Hauptversammlung der ÖGK und PVA enthält § 430 Abs. 3b Unvereinbarkeitsregeln; die Vorsitzenden dürfen weder dem Verwaltungsrat noch einem Landesstellenausschuss angehören. Darüber hinaus dürfen sie nicht derselben wahlwerbenden Gruppe angehören, der der Obmann/die Obfrau des Verwaltungsrates bzw. der StellvertreterIn zuzurechnen sind.
a. Auf DienstnehmerInnenseite gibt es auf Basis der AK-Wahlen 2014 im Verwaltungsrat und in der Hauptversammlung lediglich VertreterInnen zweier wahlwerbender Gruppen; die FSG und die FCG
b. Auf DienstgeberInnenseite gibt es auf Basis der WKO-Wahlen 2014 im Verwaltungsrat und in der Hauptversammlung nur VertreterInnen des Wirtschaftsbundes
Haben Sie die Wahl des Vorsitzenden der Hauptversammlung bewusst so konstruiert, dass sie nicht vollziehbar ist?
17. Welche Logik steckt hinter der gesetzlichen Anordnung, dass in der ÖGK in den ersten 15 Monaten ein/e Arbeitgeber/in Obmann/Obfrau ist?
18. Sehen Sie ein Problem darin, dass der ÖVP-nahe Wirtschaftsbund auf Grund des Wahlergebnisses der WKO im Verwaltungsrat und in der Hauptversammlung der ÖGK, der PVA und der AUVA alle Mandate auf DienstgeberInnenseite, die von der WKO zu entsenden sind, erhält?
19. Sehen
Sie ein Problem darin, dass in der ÖGK, der PVA und AUVA, in denen
7 Millionen ArbeitnehmerInnen und ihre Angehörigen versichert sind, ohne
Einverständnis des Wirtschaftsbundes kein einziger Beschluss gefasst
werden kann?
20. Warum müssen die Obleute der ÖGK und PVA halbjährlich rotieren, während dies bei den anderen Trägern (BVAEB, AUVA) nicht der Fall ist?
21. Halten Sie es aus der Managementperspektive für vorteilhaft, dass im Dachverband innerhalb von 5 Jahren 7 verschiedene Vorsitzende diese Funktion ausüben?
22. Würden Sie so ein Modell generell auch für private Konzerne und andere wesentliche öffentliche Bereiche vorschlagen?
23. Auf welchen Beurteilungen beruhen die Bestimmungen, dass der Dachverband Entscheidungen treffen soll, für deren Vorbereitung er keine Zuständigkeit hat und mangels eines Weisungszusammenhangs auch nicht lenkend eingreifen kann?
24. Welche Aufgaben werden Sie dem Dachverband zuordnen, um die Leistungsunterschiede zwischen den zukünftig drei Krankenversicherungs-systemen zu harmonisieren?
25. Derzeit
sind in den Gremien der PVA, der AUVA und der 9 GKK 302 FSG-,
104 FCG-, 33 Freiheitliche AN- und 13 Grüne AN-Mandate vergeben. Die FSG
verliert künftig 240 (79 Prozent), die FCG 23 (22 Prozent) die
Freiheitlichen AN 24 (73 Prozent) und die Grünen 13 (100 Prozent) der
Mandate. Ist Ihnen bewusst, dass durch die Verkleinerung der Gremien die
demokratische Breite der Arbeiterkammerwahlen verloren geht.?
26. Entspricht es den Tatsachen, dass ehrenamtliche VersichertenvertreterInnen mit max. 42 Euro Sitzungsgeld durch einen zweiten Generaldirektor in der ÖGK – vermutlich in Zukunft besetzt durch eine der FPÖ zuzuordnenden Person – mit einer monatlichen Gage von rund 11.000 Euro ersetzt werden?
27. Finden Sie es zweckmäßig, dass der gesamtvertragliche Ärztestellenplan und die Änderung von Wochenendbereitschaftsdiensten für alle Regionen Österreichs zukünftig durch die Zentralstelle in Wien entschieden wird?
28. Werden alle bestehenden regionalen Verträge von der ÖGK auch weiterhin durchgehend regionsspezifisch verhandelt und vereinbart?
29. Sind Sie sicher, dass europaweite Ausschreibungen von Gesundheitsprodukten und Dienstleistungen für 7 Millionen Versicherte in der Regel ein besseres Preis-Leistungsverhältnis erzielen als regionale Verträge?
30. Wie hoch schätzen Sie das Einsparungspotenzial?
31. Wie hoch beziffern Sie den Wertschöpfungsabfluss aus Österreich?
32. Wie bewerten Sie die Studie von Prof. Schneider, der einen Wertschöpfungsabfluss in der Höhe von 191 Millionen Euro pro Jahr für Oberösterreich errechnet hat?
33. Welche Ableitungen treffen Sie bei einer Hochrechnung der Studienergebnisse auf das gesamte Bundesgebiet in der Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro?
34. Können Sie ausschließen, dass viele externe Beratungsfirmen an den geplanten Megafusionen unkoordiniert mitarbeiten und damit Beitragsgelder verschwendet werden?
35. Wird auch die Firma Deloitte, bei der Sie selbst in der Vergangenheit beschäftigt waren, Aufträge in Bezug auf die Fusionsberatung oder zur Wirtschaftsprüfung erhalten?
36. Wird im Zusammenhang mit der Fusion der SVA und SVB der ehemalige Dienstgeber des derzeitigen Leitenden Angestellten der SVA, die Firma Accenture, Aufträge erhalten?
37. Informationen zu Folge sollen Bedienstete einiger SV-Träger am Zustandekommen des Gesetzestextes mitgewirkt haben. Um welche Träger und um welche Bedienstete handelt es sich dabei?
38. Können Sie bestätigen, dass auch Bedienstete der Industriellenvereinigung an dem Zustandekommen des Gesetzestextes beteiligt waren?
a. Um welche Personen handelt es sich dabei?
39. Das Prüfpersonal der SV wird dem BMF "zugewiesen". Die Dienstordnung der SV kennt diesen Begriff nicht – kann also davon ausgegangen werden, dass für diese Personen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gilt?
40. Das BMF übernimmt die Beitragsprüfungen nur von der ÖGK; wieso bleibt die Beitragsprüfung bei der BVAEB und der SVS bei diesen Trägern und wird nicht von der Finanz übernommen?
a. Wie wird dies systemisch gerechtfertigt?
b. Entspricht dies dem verfassungsrechtlich vorgesehenen Gleichheitsgebot?
41. Der Rechnungshof hat in seinen Prüfungen festgestellt, dass die Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) effizient und effektiv ist. Wieso wird die GPLA in Hinkunft nur mehr durch die Finanz durchgeführt?
a. Ist dies unter Beachtung der Selbstverwaltung verfassungsrechtlich zulässig?
b. Wie wird dies im Einzelnen begründet?
42. Wie wird sichergestellt, dass bei der Finanz das Anspruchslohnprinzip in der Prüfung zur Anwendung kommt und die Versicherten weiterhin die Sicherheit haben, dass ihre Beitragsgrundlagen entsprechend korrigiert werden?
43. Wie haben sich die Ergebnisse der SV-Prüferlnnen und der Finanz-Prüferlnnen insgesamt gemessen an den durch den GPLA-Beirat festgesetzten Zielwerten in den Jahren 2010 bis 2017 entwickelt?
44. Stimmt es, dass die SV-Prüferlnnen in den Jahren 2010 bis 2017 gesamt ein besseres Mehrergebnis bringen, als die Finanz-PrüferInnen erbringen und um wie viel besser ist das Mehrergebnis der SV-PrüferInnen?
45. Stimmt es, dass die SV-Prüferlnnen in den Jahren 2010 bis 2017 ein besseres pro Kopf Mehrergebnis bringen als die Finanz-PrüferInnen und um wie viel besser ist das pro Kopf Mehrergebnis der SV-PrüferInnen?
46. Wäre es aufgrund der finanziellen Mehrergebnisse naheliegender den neuen Prüfdienst in die SV zu integrieren?
47. Die ÖGK hat dem neuen Prüfdienst für die geleisteten Prüfungen ein Entgelt zu leisten; wieso ist eine derartige Entgeltleistung für die Kommunen nicht vorgesehen?
48. Wie viele GPLA-Prüferlnnen (in Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten) sollten laut GPLA-Beirat pro Organisation (Finanz und Sozialversicherung) tätig werden?
49. Wie viele GPLA-Prüferlnnen der Finanz und wie viele GPLA-Prüferlnnen der Krankenversicherungsträger (GKK und VAEB) waren 2016 tätig (in Vollzeitbeschäftigungsäquivalenten)?
50. Ist es richtig, dass ein/e Arbeitnehmer/in der über einen Zeitraum von fünf Jahren monatlich um 100 Euro unterentlohnt wird, mit einer um jährlich 140 Euro niedrigeren Pension zu rechnen hat?
51. Die Finanz erzielt regelmäßig deutlich schlechtere Ergebnisse bei der GPLA. Wie erklären Sie den österreichischen Arbeitnehmerlnnen, dass ihr Anspruchslohn zukünftig nicht in der bisherigen Qualität kontrolliert werden wird und sie weniger Pension erhalten werden?
52. Ist es zutreffend, dass die ÖGK in Hinkunft keine Feststellungen im Rahmen von Erhebungen zum Lohn- und Sozialdumpingverstoß durchführen kann und wie wird dies begründet?
53. Wer wird zukünftig eine Anzeige wegen Unterentlohnung nach dem zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) vornehmen, wenn ein/e Arbeitnehmer/in eine zu geringe Entlohnung und eine zu geringe Beitragsgrundlage bei der ÖGK reklamiert und keine Prüfung durch die Abgabenbehörde stattfindet?
54. Wem kommen die (Amts-)Parteirechte im Verwaltungsstrafverfahren zu?
55. Die Mehrzahl der österreichischen ArbeitgeberInnen entlohnen ihre ArbeitnehmerInnen rechtskonform und führen auch die Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß ab. Wie erklären Sie diesen redlichen ArbeitgeberInnen den Kontrollverlust bei den „schwarzen Schafen" und die damit einhergehende Wettbewerbsverzerrung?
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich erteile Klubobfrau Rendi-Wagner als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung eine Redezeit von 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Frau Abgeordnete, bitte.
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerinnen! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die Sozialdemokratie gibt es in der Politik eine sehr einfache Richtschnur, nämlich die Frage: Machen wir das Leben für die Menschen leichter oder eben nicht? Machen wir das Leben der Menschen gerechter oder nicht? – Man muss es nicht gleich so heftig wie Willy Brandt ausdrücken, der einmal gesagt hat: „Die ganze Politik soll sich zum Teufel scheren, wenn sie nicht dabei hilft, das Leben der Menschen etwas einfacher zu machen.“ (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Im Grunde geht es aber genau darum: Den Menschen Möglichkeiten und Chancen zu bieten und ihr Leben besser und gerechter zu gestalten – zur Ausschöpfung der eigenen persönlichen Potenziale. Das ist unsere Aufgabe. Dazu gehört auch, sehr geehrte Damen und Herren, dass Menschen gesund sind, dass sie gesund bleiben und schnell gesund werden, wenn sie krank sind. Wir haben die Verantwortung und die Aufgabe, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um das zu ermöglichen. Denn: Wenn ein Mensch krank ist, ist es egal, ob er Angestellter, Arbeiter, Beamter, Politiker, Bauer oder Selbstständiger ist; alle diese Menschen sind gleich krank und müssen die gleichen Chancen darauf haben, sehr geehrte Damen und Herren, wieder gesund zu werden. Genau das ist unsere Aufgabe, vor allem Ihre Aufgabe, Frau Bundesministerin für Gesundheit! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)
Als Politikerinnen und Politiker ist es also unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, die Chancen auf Gesundheit für alle gleich zu gestalten. Das bedeutet auch, sich darum zu kümmern, die beste und modernste Gesundheitsversorgung für alle zur Verfügung zu stellen. Wir wissen genau, dass das gar nicht mehr so einfach ist, vor allem auf dem Land. In den ländlichen Regionen ist es nicht mehr so einfach, in allen Gemeinden Hausärzte zu finden. Es ist nicht mehr so einfach, Fachärzte wohnortnah zu finden – in manchen Regionen ist das keine Selbstverständlichkeit mehr.
Genau deshalb bin ich auch als ehemalige Gesundheitsministerin davon überzeugt: Ja, wir müssen in unserem Gesundheitssystem laufend Veränderungen vorantreiben, laufend Weiterentwicklungen vornehmen. Wir müssen auf die Herausforderungen der Zeit reagieren, weil es unsere Pflicht den acht Millionen Österreicherinnen und Österreichern gegenüber ist. Das ist die Aufgabe der Politik. (Beifall bei der SPÖ.)
Die acht Millionen Menschen dieses Landes und ihre Leistungen sind nicht zuletzt auch die Grundlage des Erfolgs dieses Landes – des wirtschaftlichen Erfolgs, des sozialen Zusammenhalts, des Miteinanders. Wenn aber dieser Erfolg gemeinsam erarbeitet ist, dann haben auch alle das Recht, von diesem Erfolg zu profitieren, und zwar durch ordentliche Löhne, durch gute Ausbildung, Schulbildung und nicht zuletzt durch die beste Gesundheitsversorgung. (Abg. Belakowitsch: Das liegt alles im Argen, nach jahrzehntelanger sozialistischer Politik!)
Damit ist für mich auch klar, wie ich mir eine Gesundheitsversorgung nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft vorstelle, nämlich modernste Behandlungsmethoden und Therapien für alle Menschen dieses Landes, kürzere Wartezeiten auf Operationen, Untersuchungen und Behandlungen, mehr Prävention und Gesundheitsförderung vor allem im Kinder- und Jugendbereich, eine optimale Versorgungssituation auch und gerade im ländlichen Bereich, nämlich wohnortnah, dort, wo die Menschen leben und arbeiten und es brauchen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – und das, sehr geehrte Damen und Herren, für alle Menschen dieses Landes, und zwar unabhängig davon, wie dick ihre Brieftasche ist oder bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Das ist unsere Aufgabe. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Das sind unter anderem die Leitlinien, an denen wir jeden politischen Vorschlag messen, unsere eigenen Vorschläge, aber natürlich umso mehr Ihre seitens der Regierung. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann werden wir jedem Vorschlag zustimmen, dann werden wir bei jedem Vorschlag, den Sie machen, dabei sein. Es ist also am Ende eine Entscheidung der Regierung, ob wir ein Gesetz mittragen oder eben nicht. Wir haben aber eine Bedingung dabei: Es muss im Interesse der Menschen dieses Landes sein, und jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, sein Leben dahin gehend zu verbessern. – Das ist unsere Bedingung, die wir für unsere Zustimmung hier stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Allerdings, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, wenn wir genau diese Leitlinien, diese Richtschnur an Ihr Gesetz, an Ihre Vorschläge, die Sie heute auf den Tisch gelegt haben, anlegen, dann müssen wir eines ganz klar und leider auch sehr schnell feststellen: Es wird nichts besser in diesem Land – ganz im Gegenteil. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Es gibt wohl ein paar Profiteure dieser Reform – welchen Namen sie auch immer am Ende trägt –, aber die Profiteure sind keine Patientinnen und Patienten. Die Profiteure sind keine Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, auch keine Ärztinnen und Ärzte. (Abg. Belakowitsch: Und schon gar nicht die Funktionäre!)
An die größte Ungerechtigkeit in unserem System haben Sie wohl auch nicht gedacht, nämlich an die ungleichen Leistungen in der Gesundheitsversorgung, die die Menschen erhalten, je nachdem, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind. Sie wissen so gut wie ich: Die Leistungsharmonisierung, von der Sie sprechen, ist eine reine Leistungsharmonisierung innerhalb der Gebietskrankenkassen. Und Sie wissen auch so gut wie ich, dass diese Harmonisierung bereits weit vor Ihrer Zeit als Ministerin (Zwischenruf des Abg. Deimek), nämlich in der Zeit, als ich Gesundheitsministerin war, begonnen hat und so gut wie abgeschlossen war. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Deimek.)
Die größte Ungerechtigkeit aber sind die Ungleichheiten zwischen den Gesundheitsleistungen der Versicherten der Gebietskrankenkassen und jenen der Beamtenkrankenkassen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Genau diese größte Ungerechtigkeit greifen Sie mit dieser Reform nicht an! (Ruf bei der FPÖ: Der Stöger hat das nicht gemacht! – Abg. Leichtfried: Unerhört!)
Geht es nach Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin Hartinger-Klein, dann wird der bereits erwähnte Bauarbeiter im Burgenland niemals die gleiche Gesundheitsleistung erhalten wie ein Beamter in Wien, in Oberösterreich (Abg. Deimek: Fragen Sie
doch den Herrn Stöger!) oder in Vorarlberg oder wie Sie als Politikerinnen und Politiker. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Das ist aus unserer Sicht keine Gerechtigkeit, wie ich sie mir vorstelle. Ich sage Ihnen noch etwas (Abg. Belakowitsch: Sie haben aber auch nicht für Gerechtigkeit gesorgt!): Diese Ungerechtigkeit wird durch Ihr Gesetz in Stein gemeißelt! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und genau dafür werden wir uns nicht aussprechen! (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir Vorschläge in der Politik erarbeiten, dann ist doch immer die Frage: Für wen und wozu? Wer soll am Ende davon profitieren? Und ich frage mich, an welche Menschen Sie bei der Erarbeitung dieses Gesetzesvorschlags gedacht haben. (Abg. Gudenus: An die Funktionäre!) An welche Menschen in den Wartezimmern haben Sie gedacht, an welche Krankenpfleger in den Krankenhäusern dieses Landes (Abg. Gudenus: Reden Sie vom roten Wien!), an welche Patienten, die mit Schmerzen ins Spital oder zu ihrem Hausarzt fahren und oft wochenlang auf Termine warten? (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Haben Sie an die sieben Millionen Versicherten der Gebietskrankenkassen gedacht (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), sehr geehrte Frau Bundesministerin, die aus meiner und unserer Sicht die größten Verlierer dieser Reform sind? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Leichtfried.)
Es wäre nur fair und ehrlich von Ihnen, heute hier zu sagen: An diese Menschen habe ich nicht gedacht, als ich das Gesetz geschrieben habe. (Rufe bei der FPÖ: Na geh! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sehen Sie, das ist genau der Unterschied zwischen dieser Bundesregierung und uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (Abg. Gudenus: Die haben immer nur an Funktionäre gedacht!), nämlich das Menschenbild, sehr geehrte Damen und Herren! Wir glauben an die Menschen dieses Landes! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Gudenus.)
Wir glauben an die Menschen. Wir glauben an ihre Fähigkeiten, wir glauben an die Möglichkeiten und wir glauben an die Chancen. (Abg. Gudenus: Hauptsache, das Parteibuch ist da!) Wir sind die, die dafür verantwortlich sind, diese Chancen so groß wie möglich zu machen, und dazu gehört es auch, gesund zu sein und gesund zu bleiben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)
Ihre Vorschläge aber liefern heute keine Antworten auf die drängenden Fragen der Zeit, keine Antworten auf den Ärztemangel am Land (Zwischenruf des Abg. Gudenus), keine Antworten zur Reduktion der Wartezeiten (Zwischenrufe bei der FPÖ), die sich verschärfen, keine Antworten auf den Leistungsausbau, der in vielen Bereichen notwendig wäre, keine Antworten auf - - (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Wollen Sie hierherkommen und weiterreden? (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Sie können gerne herauskommen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Abg. Haider: Jahrzehntelanges SPÖ-Versagen! – Abg. Gudenus: ... bis vor zehn Monaten rote Minister! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich darf bitten, die emotionalen Äußerungen etwas zurückzunehmen! Die Frau Klubobfrau ist am Wort. (Abg. Neubauer: Die Rednerin auch! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)
Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (fortsetzend): Vielen Dank, Herr Präsident! Ihre Vorschläge liefern keine Antwort auf die demografische Entwicklung dieses Landes und die damit verbundene Zunahme chronischer Erkrankungen, die Zunahme der Pflegebedürftigkeit – das war vorhin auch gerade ein großes Thema. Ja, Sie bleiben die Antworten schuldig. Es ist Ihr gutes Recht, diese Politik zu machen, Frau Bundesministerin, aber es ist auch unsere Verpflichtung, zu sagen, dass wir diese Politik
sicher nicht unterstützen werden. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Bravorufe bei der SPÖ.)
Es ist auch Ihr gutes Recht, Frau Bundesministerin, Politik für einige, ganz wenige große Unternehmen dieses Landes zu machen, aber es ist auch unsere Verpflichtung, darauf hinzuweisen, dass die Erfolge dieser Unternehmen und der Wirtschaft – die Erfolge unseres Landes – substanziell von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Unternehmen mit geschaffen werden. Dazu gehört es auch, gesund zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Interesse und quasi im Auftrag von acht Millionen Österreicherinnen und Österreichern lehnen wir dieses Gesetz aus Überzeugung ab. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek. – Abg. Haider: So viele haben wir ja gar nicht!)
Unser Gesundheitssystem ist gut, aber es muss laufend verbessert und weiterentwickelt werden, und es muss laufend gerechter werden. Genau das erwarte ich mir von Ihnen, Frau Gesundheitsministerin dieser Republik! Ich bin mir sicher, das erwarte nicht nur ich, sondern das erwarten auch die Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das sind die Pflegerinnen und Pfleger, die Therapeuten, die medizinisch-technischen Assistenten bis hin zur Sprechstundenhilfe (Zwischenruf des Abg. Neubauer), also jene, die 24 Stunden sieben Tage die Woche 52 Wochen im Jahr alles tun, um Patientinnen und Patienten gut zu versorgen. (Abg. Deimek: Ja, weil die haben nicht mal ordentliche KVs! ... Katzian!)
Auch in ihrem Namen – im Namen der Menschen, die in diesem Gesundheitssystem arbeiten – lehnen wir Ihre Vorschläge ab, weil auch für diese Menschen Ihre Vorschläge nichts verbessern werden, an ihrer Arbeit werden sie nichts leichter machen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am Beginn der Rede Willy Brandt zitiert, dass Politik „das Leben der Menschen [...] einfacher zu machen“ hat. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie machen es den Menschen schwerer, und genau deswegen lehnen wir diesen Vorschlag ab. – Danke schön. (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall der Abg. Zadić.)
15.15
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die SchülerInnen des BRG aus dem 23. Bezirk recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Als Nächste ist Frau Bundesministerin Hartinger-Klein zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehern! Sehr geehrte Frau Klubobfrau – sehr geehrte ehemalige Gesundheitsministerin! Das Wort Zerstörung ist verantwortungslos, verantwortungslos gegenüber der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Es schürt Ängste, wo keine Angst ist. (Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Abg. Leichtfried: Wer ist verantwortungslos, der, der das anspricht, oder der, der das Problem macht?) Ich möchte schon fragen: Welches Gesundheitssystem haben Sie mir überlassen? – Anscheinend sind wir jetzt wieder per Sie. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Ich möchte nur eine Zahl herausstreichen (Zwischenruf des Abg. Jarolim): Als Gesundheitspolitikerin weiß man (Zwischenruf des Abg. Höbart), dass es ein Ziel ist, dass die Bevölkerung gesund alt wird. Ja, da ist Österreich im europäischen Schnitt weit unten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Was haben Sie getan? Was haben
Sie getan, dass ein Tiroler gesund älter wird als ein Burgenländer? (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) – Ja, anscheinend nichts, denn sonst hätten wir nicht diese Zahlen!
Wir können der Bevölkerung Positives berichten und können nun - - (Unruhe und Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte Sie, genauso wie zuerst die Rednerin jetzt auch die Frau Ministerin zur Beantwortung der Fragen ausreden zu lassen! (Abg. Wittmann: Man kann doch so einen Blödsinn nicht unkommentiert lassen! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (fortsetzend): Wir können der Bevölkerung Positives berichten und können nun, wo wir das Ruder übernommen haben, mit Zuversicht in das österreichische Gesundheitssystem schauen, welches nachhaltig gesichert und verbessert wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wir haben Mut zur Veränderung. Wir haben Elga aus dem Tiefschlaf erweckt (Zwischenruf bei der SPÖ), den E-Impfpass entschieden, der zwölf Jahre unter Rot nur diskutiert wurde. Die E-Medikation, die jahrelang in der Luft hing, haben wir bereits im Jänner bodenfest gemacht, und die Umsetzung geht zügig voran. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Vor Kurzem ging das Ärztepaket in Begutachtung, die Ärzteanstellung ist nun möglich, die Palliativpatienten können nun wirklich schmerzfrei versorgt werden, ohne dass Ärzte Angst haben müssen, für ihre Menschlichkeit ins Gefängnis zu wandern. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Die Notarztversorgung stellen wir sicher, die Patientenverfügung ist praktisch fertig, Kliniksuche.at ist fertig – endlich können die Österreicher in Qualitätsmerkmale der Krankenhäuser Einsicht nehmen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Die Telemedizin wird unter meiner Führung Realität, da können Sie sich noch überraschen lassen.
Nun zu Ihren unhaltbaren Vorwürfen (Zwischenruf des Abg. Leichtfried), zu den Vorwürfen, deren Haltlosigkeit gerade Sie als Gesundheitsexpertin wirklich kennen sollten (Zwischenruf des Abg. Deimek) – das ist eigentlich sehr enttäuschend für mich (Beifall bei FPÖ und ÖVP) –: Es gibt einen Unterschied zwischen Krankenhausversorgung und dem niedergelassenen Bereich. Jede Gesundheitseinrichtung bleibt in vollem Leistungsumfang bestehen.
Wie kommen Sie auf die absurde Idee, dass eine Strukturbereinigung die Qualität der Leistungen beeinträchtigen soll? Im Gegenteil, ganz im Gegenteil: Verwaltungshürden, unnötige Redundanzen des Systems können endlich transparenter gemacht werden. Dies kommt dem österreichischen Steuerzahler zugute und natürlich jedem Patienten und jeder Patientin. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wir sind für weniger Funktionäre, deren Tätigkeit ohnehin für die Bevölkerung zum Teil nicht nachvollziehbar war (Zwischenruf des Abg. Höbart), dafür sind wir für mehr Leistungen für den Patienten. (Abg. Leichtfried: Sie könnten das aber auch schon ändern!)
Aber nun zum Gesundheitssystem, das die SPÖ uns überlassen hat: Meine Damen und Herren, die Gesundheitsausgaben in Österreich sind höher als in den meisten anderen EU-Ländern. Im Jahr 2015 gab Österreich 3 808 Euro pro Kopf für die Gesundheitsversorgung aus, ungefähr 1 000 Euro mehr als im Durchschnitt im gesamten EU-Bereich. Ungefähr drei Viertel der Gesundheitsausgaben werden aus den öffentlichen Mitteln finanziert. Aber – und jetzt kommt es –: Der Anteil der Zahlung der privaten Haushalte ist mit 18 Prozent höher als in den anderen EU-Ländern mit hohen Einkommen, wie zum Beispiel in Dänemark, Deutschland oder den Niederlanden. Also wer hat denn da eine Privatisierung und eine Zweiklassenmedizin gefördert? – Sie haben das gemacht! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Die Europäische Kommission hat eine Studie herausgegeben, wo deutlich Defizite des österreichischen Gesundheitssystems sichtbar sind. Auch da wird darauf hingewiesen: Die „starke Fragmentierung der organisatorischen und finanziellen Struktur des österreichischen Gesundheitssystems“ ist ein „charakteristisches Merkmal“, das es gilt zu lösen, gesundheitspolitisch zu lösen. (Abg. Rendi-Wagner: Ja, aber richtig!) Sie haben das nicht gemacht! „Insbesondere die anhaltende Trennung von Verwaltungs- und Finanzierungsverantwortlichkeiten weist darauf hin, dass es weiteren Spielraum zur Stärkung der Steuerung und der Lenkungsfähigkeit des Systems gibt [...]. Wir setzen das alles um, damit das gewährleistet wird.
Der Studie Euro Health Consumer Index zufolge waren wir 2009 auf Platz vier. Und 2017? Frau Gesundheitsminister a. D., Sie wissen, wo wir sind: auf Platz 11, also wir sind weit heruntergerutscht. Das war Ihre Politik! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)
Angst ist ein Hilfeschrei – und offenbar fällt Ihnen außer Angstmache nichts mehr ein. (Abg. Leichtfried: Das ist eine äußerst schwache Rede! Wer die geschrieben hat?!)
Dass wir jetzt mit der Ärzteverteilung in Österreich ein Problem haben, ist der Ignoranz der SPÖ gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen zu verdanken. Jahrelang hat man diese Entwicklung am Horizont gesehen, gehandelt wurde nicht. Wir haben heute 2 588 Allgemeinmediziner und 3 718 Wahlärzte, das sind um 40 Prozent mehr Wahlärzte als Kassenärzte. Wer hat das zugelassen? Warum haben Sie das gemacht? Sie haben die Zweiklassenmedizin gefördert! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf: So ist es! – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)
Sie wundern sich nun, dass es keine Allgemeinmediziner mehr im Land gibt. Ich glaube, Sie haben die Zeichen der Zeit einfach verschlafen. Der Patient wurde von der SPÖ herumgereicht, er wurde von der SPÖ zum Drehtürpatienten gemacht, er wurde degradiert. Wir wollen hier die nötige Führung geben, das heißt, wir wollen, dass er gezielt dort behandelt wird, wo es für ihn am besten ist.
Der nächste Vorwurf: schlechte Vorbereitung. (Abg. Vogl: Können Sie nicht einfach die Fragen beantworten?! – Abg. Neubauer: Das ist schon wichtig, das Versagen aufzuzeigen!) Bekanntlich hat der Ministerrat am 23. Mai 2018 die Grundsätze der vorliegenden Strukturreform beschlossen. Unmittelbar danach habe ich in meinem Ministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt (Abg. Schieder: Fragen beantworten!), deren Aufgabe es war, den Gesetzentwurf und die dazugehörigen Fragen detailliert auszuarbeiten. Mein Ressort war somit fünf Monate intensiv mit der Erarbeitung - - (Abg. Schieder: Können wir zu den Fragen kommen, bitte?!) – Das kommt schon noch! – Mein Ressort war fünf Monate intensiv mit der Strukturreform befasst. Mit diesen Arbeiten waren natürlich auch externe Experten befasst. (Abg. Schieder: Das ist eine Anfrage! – Abg. Leichtfried: Aber nicht herunterratschen wie der Kickl!)
Zum Vorwurf der Kassenzentralisierung: Ich darf daran erinnern, dass wir derzeit bereits vier bundesweite zentral organisierte Träger haben, nämlich die Pensionsversicherung, die SVA und die SVB. Diese Organisationsform hat sich sehr, sehr gut bewährt. Nur in der Krankenversicherung der Arbeiter und Angestellten haben wir einen Fleckerlteppich, was zur Folge hat, dass in jedem Bundesland unterschiedliche Leistungen erbracht werden, obwohl für alle das gleiche Beitragsrecht gilt. (Abg. Schieder: Die Fragen, bitte!) Diese Ungleichbehandlung wollen wir nun für Arbeiter und Angestellte beseitigen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Zum Vorwurf des Etikettenschwindels und der drittklassigen Medizin (Abg. Schieder: Es ist eine Anfrage!): Die Klassenmedizin haben Sie eingeführt, indem Sie die Veränderung, nämlich von den Kassenärzten hin zu Wahlärzten, unterstützt haben. Unser Ziel im Rahmen der österreichischen Gesundheitskasse ist es, einheitliche medizini-
sche Leistungskataloge auf dem letzten Stand der Wissenschaft zu erstellen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Es soll genau geregelt sein, was im stationären Bereich und was im semistationären und was im niedergelassenen Bereich gemacht wird. Weiters sind auch die Honorarkataloge so zu erstellen, dass es Anreize für die Ärzte gibt, Kassenarzt zu werden, und entsprechend mehr Zeit für den Patienten zur Verfügung steht. Das ist eines unserer Hauptziele: dass der Patient wirklich nicht mehr warten muss und dass er optimal versorgt wird. (Abg. Schieder: Zu den Fragen jetzt, bitte! – Abg. Leichtfried: Die 20 Minuten wären um! – Abg. Wöginger: Das ist eine Sollzeit!) – Danke, Herr Klubobmann! (Abg. Schieder: Zur Beantwortung der Fragen! – Abg. Wöginger: Die wird sie schon machen!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf zur Kenntnis bringen: Das ist eine Sollzeit, und die Beantwortung der Fragen kann auch schriftlich erfolgen. (Abg. Schieder: Die Frau Ministerin ist hier zur Beantwortung der Fragen!)
Die Beantwortung der Fragen kann nach der Geschäftsordnung schriftlich erfolgen. (Abg. Schieder: Dann muss man aufhören, Parlament zu ...!) – Nein, dann muss man die Geschäftsordnung ändern. (Abg. Schieder: Dann muss man einmal lernen ...! Das ist ja eine Dringliche Anfrage, bitte! Da gibt es normalerweise Antworten ...! Die Regierung hat Antworten zu geben! – Abg. Povysil: Die Frau Ministerin ist am Wort! – Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (fortsetzend): Zu den finanziellen Erläuterungen - - (Abg. Schieder: Dann soll sie gleich alles schriftlich abgeben! – Abg. Wöginger: Wenn du bei deinen Ministern auch so kritisch gewesen wärst! – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen. – Ruf: Ich wünsche mir den Karlheinz Kopf zurück! – Weitere Zwischenrufe. – Abg. Haider: Die eigenen Verfehlungen hört man nicht so gern, gell? Das gefällt euch nicht!) – Herr Präsident, bitte!
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf ersuchen, wieder etwas Nüchternheit einkehren zu lassen. Die Frau Minister ist am Wort.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (fortsetzend): Danke, Herr Präsident. – Zu den finanziellen Erläuterungen: Wir haben uns die Kritik des Rechnungshofes natürlich zu Herzen genommen und die finanziellen Erläuterungen umgearbeitet.
Zur Strukturreform: Das vieldiskutierte Einsparungspotenzial von 1 Milliarde Euro kann durch die Reduktion beim Personal- und Sachaufwand von insgesamt 30 Prozent bis 2023 lukriert werden. Durch das Zielsteuerungssystem wird sichergestellt, dass durch die Effizienzsteigerung frei werdende Mittel für die Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden durch geringere Kosten im IT-Bereich sowie die Zusammenlegung der Rechenzentren und Druckstraßen Einsparungen ermöglicht.
Zum Vorwurf, Geld wird dem Gesundheitssystem entzogen und Großkonzernen und Privatversicherungen geschenkt: Das ist nicht wahr, dass die Kosten für die Behandlungen von Arbeitsunfällen den Kassen nicht mehr ersetzt werden. Lesen Sie bitte die Regierungsvorlage! Die Pauschalzahlung wird auf Einzelabrechnung umgestellt. Das bedeutet, dass die AUVA die tatsächlich im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen entstandenen Kosten der ÖGK ersetzt.
Zu den Fusionskosten: Mich wundert, dass die Opposition die Fusionskosten bereits jetzt kennt. Außer der Opposition weiß zu diesem Zeitpunkt niemand, wie hoch diese Kosten tatsächlich sind, weil das die Entscheidung der Selbstverwaltung ist. (Abg. Drozda: Die hat der Rechnungshof ...!)
Zu den kolportierten Leistungsverschlechterungen: Die Opposition soll mir zeigen, wo im Sozialversicherungs-Organisationsgesetz ins Leistungsrecht der Krankenversiche-
rung eingegriffen wird. (Abg. Knes: Rechnungshof!) Ich kann solch eine Bestimmung nicht finden, denn von der Leistung kann in dieser Organisationsreform nicht die Rede sein. Diese werden weiterhin von der Selbstverwaltung definiert.
Zum Vorwurf, Arbeitgeber entscheiden über die Leistungen der Arbeitnehmer: Ich glaube, es ist im Sinne der Sozialpartnerschaft, auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln und diesen Grundsatz auch in der Selbstverwaltung widerzuspiegeln. Bisher hatten die Dienstnehmer im Vorstand die Mehrheit und die Dienstgeber in der Kontrollversammlung. Im neuen Verwaltungsrat haben Dienstnehmer und Dienstgeber das gleiche Gewicht.
Zum Vorwurf, es werden Selbstbehalte eingeführt: Am System der Selbstbehalte ändert sich nichts. Es werden keine neuen Selbstbehalte für Arbeiter und Angestellte eingeführt.
Leistungen kürzen: Wie schon vorher gesagt, findet sich im ganzen Gesetz keine Bestimmung für eine Leistungskürzung.
Was das Privatisieren von Gesundheitseinrichtungen betrifft: Ich werde keine Gesundheitseinrichtung privatisieren. Dies ist sogar ausdrücklich im Gesetz normiert.
Aus der Patientenmilliarde wird eine Zentralisierungsmilliarde.
Der Verwaltungsaufwand, wie ihn die Opposition darstellt, ist unvollständig. (Abg. Knes: Rechnungshof!) In Wahrheit ist der Verwaltungsaufwand in der österreichischen Sozialversicherung wesentlich höher. Derzeit werden bestimmte Aufwendungen, zum Beispiel für die Kosten der chefärztlichen Dienste, den Leistungen der Krankenversicherung zugerechnet und nicht den Verwaltungsaufwendungen.
Die Beitragsprüfer wandern zur Finanz: Es gibt derzeit schon eine gemeinsame Prüfung von Gebietskrankenkassen und Finanz. In Hinkunft prüft nur mehr die Finanz. Die Letztentscheidung trifft aber immer die Österreichische Gesundheitskasse.
Zur Behauptung, die Selbstverwaltung werde in weiteren Teilen ausgeschaltet: Die Selbstverwaltung wird keinesfalls ausgeschaltet, sie wird nur verkleinert. Durch die Reduktion der Träger wird auch die Selbstverwaltung logischerweise verkleinert.
Weiters gibt es den Vorwurf, der Hauptverband werde zerschlagen und solle sieben unterschiedliche Vorsitzende in fünf Jahren haben: Der Hauptverband wird nicht zerschlagen, sondern schlanker gemacht in einem Dachverband, und das angesprochene Rotationsprinzip hat sich auch in anderen Bereichen bewährt, siehe auch in der EU, im österreichischen Bundesrat und in deutschen Sozialversicherungen. (Abg. Vogl: Trainerbank! – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Wie in jedem anderen Konzern!)
Meine Damen und Herren! Wir als Regierung garantieren, dass jede Österreicherin und jeder Österreicher die Gesundheitsversorgung bekommt, die sie oder er braucht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Und nun komme ich zur Beantwortung Ihrer Fragen. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... sechs Monate!)
Zur Frage 1:
Eine Leistungsharmonisierung innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse ist im Rahmen dieser Legislaturperiode vorgesehen.
Zur Frage 2:
Im Entwurf ist ein solcher sehr wohl vorgesehen, und zwar innerhalb der Österreichischen Gesundheitskasse.
Zur Frage 3:
Die Patientenmilliarde setzt sich kumuliert über vier Jahre bis 2023 aus der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zusammen, etwa bei der Nichtnachbesetzung von Stellen von pensionierten Sozialversicherungsmitarbeitern oder bei geringeren Sachaufwendungen.
Zur Frage 4:
Ich werde jedenfalls keine zusätzlichen Belastungen billigen, zudem sind für diesen Bereich die Gremien der Sozialversicherung und damit die Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter zuständig.
Zur Frage 5:
Die endgültige Größenordnung der Fusionskosten werden von der Selbstverwaltung bestimmt, da sie über den Umfang der Ausgaben selbst bestimmen.
Zur Frage 6:
Den Fusionskosten stehen kurz-, mittel- und langfristig Effizienzsteigerungen gegenüber.
Zur Frage 7:
Durch das relativ hohe Durchschnittsalter der Bediensteten der Sozialversicherung ist in den nächsten Jahren mit vermehrten Pensionierungen zu rechnen, circa 30 Prozent in den nächsten fünf Jahren. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass es per Gesetz zu keinen fusionsbedingten Kündigungen kommen wird.
Zur Frage 8:
Eine moderne Verwaltung wird auch durch Effizienzsteigerungen erreicht, die durch die Strukturreform ermöglicht werden.
Zur Frage 9:
Es haben bereits Gespräche mit den Ländern stattgefunden. Mit den drei SPÖ-geführten Bundesländern Wien, Kärnten und Burgenland, die den sogenannten Konsultationsmechanismus ausgelöst haben, wurde ebenfalls schon ein Gespräch geführt. Die dabei vorgebrachten Bedenken wurden zerstreut und aufgelöst. Zu weiteren Gesprächen mit allen Gesundheitsreferenten wurde für November eingeladen.
Zur Frage 10:
Die in den Ländern anfallenden Kosten für die Krankenversicherung werden auf jeden Fall ersetzt, auch wenn es nur noch eine Österreichische Gesundheitskasse gibt. Die Leistungsverpflichtung bleibt uneingeschränkt aufrecht, da die bestehenden Verträge hinsichtlich medizinischer Leistung weiter gelten.
Zur Frage 11:
Es ist gesetzlich vorgesehen, das Beitrags- und Leistungsrecht innerhalb der beiden neuen Versicherungsanstalten zu vereinheitlichen. Beginnend ab 30. Juni 2020 wird mir halbjährlich über den Fortgang dieser Vereinheitlichung berichtet.
Zur Frage 12:
Die Österreichische Gesundheitskasse und PVA lassen sich mit der BVAEB nicht vergleichen. Die Dienstgeberstruktur der BVAEB ist eine andere als bei PVA und ÖGK. Außerdem ist der Dienstnehmeranteil an den Beiträgen in der BVAEB höher als der Dienstgeberanteil.
Zur Frage 13:
Bisher konnten die Dienstgeber in der Kontrollversammlung blockieren. Auch da sind öfter Pattsituationen entstanden. An der Gesundheitsversorgung wird sich nichts ändern, da Dienstnehmervertreter und Dienstgebervertreter sich ihrer wichtigen Aufgabe bewusst sind.
Zur Frage 14:
Nein. In Hinkunft wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer den Rechnungsabschluss der Träger prüfen.
Zur Frage 15:
Das Ergebnis einer Prüfung über den Rechnungsabschluss.
Zur Frage 16:
Ihre Berechnungen entsprechen nicht dem Wahlergebnis der entsprechenden Hauptwahlkommissionen. Es sind jene Ergebnisse heranzuziehen, die offiziell verlautbart wurden.
Zur Frage 17:
Irgendjemand muss anfangen. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP.)
Zur Frage 18:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beantwortung der Frage 16. Zudem respektiere ich die demokratischen Wahlergebnisse der Kammern, egal wie sie ausfallen.
Zur Frage 19:
Bisher war auch in vielen wesentlichen Angelegenheiten die Zustimmung der Arbeitgebervertreter in der Kontrollversammlung notwendig.
Zur Frage 20:
Die Vorsitzrotation ist ein bewährtes Instrument, um den Interessenausgleich herzustellen. Das beweist dieses Hohe Haus mit dem Bundesrat immer wieder aufs Neue. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... rotiert die Ministerin alle halben Jahre!)
Zur Frage 21:
Ergänzend zu den vorhergehenden Beantwortungen darf ich hinzufügen, dass die deutsche Sozialversicherung sehr gute Erfahrungen damit hat.
Zur Frage 22:
Die Beantwortung dieser Frage liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Zur Frage 23:
Die Vorbereitungen sollen dort getroffen werden, wo das meiste Know-how vorhanden ist.
Zur Frage 24:
Der Dachverband hat nach wie vor eine koordinierende Funktion und kann selbst über seine Aufgaben entscheiden.
Zur Frage 25:
Diese Schlussfolgerung ist nicht zutreffend. Wir halten am System d’Hondt fest. Dass sich die Zahl der Funktionäre verkleinert, ist Ziel der Strukturreform und ist in der Reduzierung der Zahl der Versicherungsträger begründet.
Zur Frage 26:
Die Stellen der künftigen leitenden Angestellten der Sozialversicherungsträger werden öffentlich ausgeschrieben, so wie das Gesetz es vorsieht.
Zur Frage 27:
Die Österreichische Gesundheitskasse wird natürlich die regionalen Bedürfnisse in Absprache mit den Landesstellen berücksichtigen.
Zur Frage 28:
Die regionalen Besonderheiten werden auch in Zukunft ihre Berücksichtigung finden. Zudem darf ich wiederholt betonen, dass die Österreichische Gesundheitskasse Rechtsnachfolger der Gebietskrankenkassen ist.
Zu den Fragen 29, 30 und 31:
Das sind schon wieder Fragen, die zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen sollen. Dass die Beschaffung der Gesundheitsprodukte und Dienstleistungen in Zukunft europaweit ausgeschrieben werden muss, ist nicht korrekt. (Zwischenruf des Abg. Noll.)
Zu den Fragen 32 und 33:
Diese Studie wurde mir von Professor Schneider nicht zur Verfügung gestellt, daher kann ich sie nicht bewerten. Laut Mediendarstellung beruht sie allerdings rein auf möglichen Annahmen.
Zur Frage 34:
Ja, das kann ich ausschließen. Wenn das wirklich passiert, werde ich es in Ausübung des Aufsichtsrechts verhindern.
Das gilt auch für die Fragen 35 und 36. Ich vergebe derartige Aufträge nicht.
Zu den Fragen 37, 38 und 38a:
Verschiedene Experten haben ihr Wissen im Rahmen der Strukturreform eingebracht. An dieser Stelle auch mein persönlicher Dank an die Mitarbeiter meines Hauses.
Zur Frage 39:
Nein.
Zu den Fragen 40, 40a und 40b:
Von BVA, SVA und SVB werden derzeit keine Lohnsteuerprüfungen im Rahmen der GPLA durchgeführt. An diesem Grundsatz wird festgehalten.
Zu den Fragen 41, 41a und 41b:
Schon derzeit erfolgt eine gemeinsame Prüfung, und die Bündelung bei der Finanz soll die Effizienz weiter steigern.
Zur Frage 42:
Ich gehe davon aus, dass die geltende Rechtslage eingehalten wird. Die Sozialversicherung hat ein Recht, Prüfungen anzuregen.
Zu den Fragen 43, 44, 45 und 46:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen NR 852/J, NR 306/J, NR 1473/J.
Zur Frage 47:
Diese Frage ist an das Finanzministerium zu stellen.
Zur Frage 48:
250 Vollzeitäquivalente pro Organisation, also insgesamt 500 bundesweit.
Zur Frage 49:
2016 waren bei den Gebietskrankenkassen und der VAEB 52,89 Vollzeitäquivalente als GPLA-Prüfer tätig. Die Frage nach der Anzahl der GPLA-Prüfer der Finanz ist an das Finanzministerium zu stellen.
Zur Frage 50:
Die beschriebenen Umstände kann ich nicht bestätigen.
Zur Frage 51:
Es wird zu keinem Qualitätsverlust kommen.
Zu den Fragen 52, 53 und 54:
Im Sinne des Bundesgesetzes über die Überprüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, das auch heute im Ministerrat beschlossen wurde, erfolgt die Sozialversicherungsprüfung für die ÖGK durch den Prüfdienst der Finanz.
Zur Frage 53:
Soweit es Arbeitnehmer betrifft, die nicht dem ASVG unterliegen, erfolgt die Anzeige wie bisher durch das Kompetenzzentrum LSD-BG bei der ÖGK. Für die Arbeitnehmer im Sinne des ASVG erfolgt die Anzeigelegung durch den Prüfdienst der Finanz.
Zur Frage 54:
Der Prüfdienst stellt die Unterentlohnung fest und legt auch die Anzeige.
Zur Frage 55:
Es wird weder zu einem Kontrollverlust noch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
15.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf hinweisen, dass ab Debatteneingang kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zusteht.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rainer Wimmer. – Herr Abgeordneter, bitte.
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es freut mich, dass ich wieder hier sein darf, es ist eine große Ehre für mich. (Beifall bei der SPÖ.)
Die ganze Geschichte hat für mich nur einen kleinen Wermutstropfen: Als ich das letzte Mal hier gestanden bin – das war am 12. Oktober im vergangenen Jahr –, haben wir die Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten beschlossen. Vielleicht könnt ihr euch noch daran erinnern (Ruf bei der FPÖ: 15. Oktober, Abwahl der SPÖ! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), ihr wart nämlich damals dabei. Das war ein Meilenstein, meine sehr geschätzten Damen und Herren, für unsere arbeitenden Menschen, ein Meilenstein! (Abg. Belakowitsch: Und jetzt haben wir den nächsten Meilenstein!) – Und heute sprechen wir über die Zerstörung der Sozialversicherung.
Geschätzte Frau Bundesminister, ich habe Ihnen jetzt sehr aufmerksam zugehört, und ich muss sagen: All das, was Sie uns jetzt gesagt haben, glauben Sie doch selbst nicht! Frau Bundesminister, das können Sie selbst nicht glauben, seien Sie mir bitte nicht bös! (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist heute ein schwarzer Tag, es beginnt, jetzt mit diesem Ministerratsvortrag richtig schwarz zu werden. (Abg. Gudenus: Nein, türkis!) Damit wurde jetzt sozusagen festgestellt, was ihr als Koalition aus ÖVP und FPÖ wirklich mit den Sozialversicherungen vorhabt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Bundesminister! Sie haben von einer Jahrhundertreform (Abg. Neubauer: Richtig!) gesprochen. Wir brauchen nichts schönzureden, wir brauchen hier nichts zu schönen: Die Gebietskrankenkassen und die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus werden dem Erdboden gleichgemacht. Ich sage das auch, weil es schon auch innerhalb der ÖVP ein bisschen Diskussionen gibt. AK-Präsident Erwin Zangerl spricht von Enteignung in „unglaublichem Ausmaß“. – Da habt ihr also noch ein bisschen Diskussionsbedarf, liebe Freunde aus Tirol. (Abg. Schimanek: Der Zangerl ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und die Vorarlberger wollen zum Verfassungsgerichtshof gehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der neuen ÖGK werden die Arbeitgeber die Macht übernehmen. Sie haben von einer gemeinsamen Mehrheit gesprochen, Sie haben das ein bisschen anders formuliert. Aber das erste Mal werden Arbeitgeber Leistungen der Arbeitnehmer festlegen; die Arbeitgeber sind dort nämlich überhaupt nicht versichert. Und das nennen Sie Selbstverwaltung, Frau Bundesminister?! Das ist Ihre Selbstverwaltung?! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Sie haben heute ganz viel über Selbstbehalte geredet, davon, dass die ja nicht kommen. Wir wissen ja genau, Kolleginnen und Kollegen, dass die ÖGK die einzige Krankenkasse ohne Selbstbehalt sein wird. Und wenn dort die Arbeitgeber die Mehrheit haben, dann wissen wir – und ich lasse mich da (auf seinen Hals zeigend) hineinstechen (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ) –, es dauert kein halbes Jahr, und es wird dort Selbstbehalte geben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Schwarz. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wir werden genau aufpassen, was die eigenen Einrichtungen anlangt, denn da gibt es natürlich Begehrlichkeiten, das ist ja nichts Neues. Es wäre ja abwegig, wenn euch das nicht einfallen würde, Kolleginnen und Kollegen. Wir werden aber mit Argusaugen hinschauen, wir werden genau schauen, was mit den eigenen Einrichtungen passiert. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Natürlich warten schon einige wie Aasgeier darauf, da Geld zu machen, aber da werden wir genau hinschauen, und das werden wir zu verhindern wissen, meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)
Zum Thema Harmonisierung: Harmonisierung ist das Zauberwort, deswegen brauchen wir jetzt diese Reform. Frau Bundesminister, genau das Gegenteil ist der Fall! Ich werde Ihnen das jetzt erklären: Lehrer, Beamte, Selbstständige werden nach wie vor bessere Leistungen haben. Ich will da keine Neiddiskussion haben, nein, ich will, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeiter und die Angestellten dieselben Leistungen wie die Beamten haben. Das ist unser Ziel, dorthin sollen wir kommen. (Abg. Haider: Das ist ja auch wieder ...! – Abg. Rädler: Wer war denn Sozialminister?)
Wahrscheinlich ist es nur ein Zufall – lieber Klubobmann August Wöginger, du wirst ja dann etwas dazu sagen –, dass alle, die jetzt hier herinnen sitzen, nicht bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert sein werden (Abg. Schartel: Nein, das ist falsch!), sondern bei der Beamtenversicherung. (Abg. Schartel: Das stimmt nicht! Nein, das ist falsch! – Zwischenruf des Abg. Rädler.)
Und jetzt ein Beispiel zur Harmonisierung: Lieber Klubobmann, wenn du ein Zahnimplantat brauchst, wirst du von der BVA 380 Euro bekommen – pro Implantat (Zwischenruf des Abg. Hammer); du wirst wahrscheinlich irgendwann einmal ein paar mehr brauchen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) So, und wer bei der Österreichi-
schen Gesundheitskasse versichert ist, bekommt 0 Euro. Kolleginnen und Kollegen, das ist ungerecht, und daher müssen wir darauf schauen, dass wir die Leistungen wirklich harmonisieren. (Beifall bei der SPÖ.)
Das ist Wasser predigen und Wein trinken. – Ich sage euch etwas, Kolleginnen und Kollegen: Das wird die Krankenkasse der Armen sein! Das wird die Krankenkasse der Armen werden (Oh-Rufe bei der ÖVP – Abg. Rädler: Wer war Sozialminister?), weil sie jetzt schon kein Geld hat. Sie hat ständig Geldnot, weil ihr das Geld vorenthalten wird. Darum werden Sie dafür die Verantwortung übernehmen müssen.
Noch ein Wort, weil meine Redezeit noch nicht aus ist, das Licht da (auf die Lampe am Rednerpult deutend) noch nicht leuchtet: Sie von der FPÖ, ich frage Sie, warum Sie in dieser Angelegenheit den Steigbügelhalter für die ÖVP machen. Ich sage euch etwas: Ihr bekommt nicht einmal das Schwarze unter den Nägeln! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ihr bekommt vielleicht ein paar Direktorenposten, darauf werden sie schon schauen. Aber sind Ihnen die das wert, die Arbeitnehmer dieses Landes zu verraten? (Abg. Haider: Sie verraten die Arbeitnehmer schon seit 50 Jahren!) Ist es das wert? Ist es das wert, dass Sie die Arbeitnehmer verraten? (Abg. Haider: Seit 50 Jahren verraten Sie die Arbeitnehmer! – Ruf bei der FPÖ: Das glaubt Ihnen keiner mehr! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Darum sage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Sie werden im Dezember höchstwahrscheinlich mit Ihrer Mehrheit drüberfahren, davon gehen wir aus. Es wird ein Pyrrhussieg sein. Sie treten die Selbstverwaltung mit Füßen, und die Menschen werden Ihnen die Rechnung präsentieren! (Beifall bei der SPÖ.)
15.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Gruppe der Bezirksgeschäftsführer aus Oberösterreich herzlich bei uns willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall. – Ruf bei der ÖVP: Die ÖVP-Geschäftsführer!)
Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Vogl. – Abg. Jarolim: Sogar der Präsident hat zustimmend genickt!)
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Das sind die Geschäftsführer der Volkspartei aus Oberösterreich. Herzlich willkommen! (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich bin dankbar dafür, dass Kollege Wimmer jetzt geredet hat, denn jetzt ist das wahre Gesicht der Sozialdemokratie ans Tageslicht getreten, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Jawohl, richtig!)
Es ist die Beleidigtheit, dass man nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt. (Zwischenruf des Abg. Wurm. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Der 15. Oktober des vorigen Jahres ist nicht verdaut worden. Nehmen Sie Ihren Bürgermeister Luger aus Linz etwas ernster, meine Damen und Herren, denn er hat die Realität schon erkannt. (Abg. Leichtfried: Wenn Sie so weitermachen, dann ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Er hat schon gesagt: Nur dagegen zu sein bringt uns nicht weiter. – Das, glaube ich, sollten Sie sich ins Stammbuch schreiben, meine Damen und Herren von der SPÖ, denn Sie sind in den letzten Jahren über Ihre eigene Struktur gestolpert. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Sie haben absolut nichts mehr zustande gebracht. (Zwischenruf des Abg. Krist.) Kollege Wimmer hat das jetzt eindrucksvoll bestätigt: Es geht um Klassenkampf, es geht um Posten, es geht um Funktionen. (Ruf bei der FPÖ: Pfründe! – Abg. Haider: Jawohl, so ist es!) Das muss einmal alles passen und das muss man innerhalb der Gewerkschaft alles aufteilen, denn sonst kommt es zum Streit im ÖGB.
Sie sind in den letzten Jahren über Ihre eigene Struktur gestolpert, weil Sie in Ihrer eigenen Partei nichts zustande gebracht haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Abgesackt und ...!)
Das andere war ja irgendwie eine, ich weiß nicht, demoralisierende Rede der Frau Klubobfrau Rendi-Wagner. Eines kann man schon sagen: Unser System ist weltweit eines der besten, aber in der Struktur (Zwischenrufe bei der SPÖ) – ja, hört halt bitte einmal zu! – müssen wir doch etwas tun, wenn wir 21 Sozialversicherungsträger haben! (Abg. Heinisch-Hosek: Jetzt haben wir 25! – Zwischenruf des Abg. Vogl.) Das ist ein Dschungel, bei dem sich kein Mensch mehr auskennt. Und ihr redet da von der Dreiklassenmedizin – na dann haben Sie uns in den vergangenen Jahren eine 19-Klassen-Medizin hinterlassen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Dann geht man her und spielt gegeneinander aus: Da haben wir die Beamtenschaft, dort haben wir die Arbeiter und Angestellten. (Abg. Heinisch-Hosek: 25!) Wissen Sie, was schon ein Meilenstein ist? – Wenn wir einmal einem Arbeiter und einem Angestellten erklären können, dass sie, wurscht, ob sie im Burgenland oder in Vorarlberg daheim sind, wo die gleichen Beiträge von Dienstnehmer und Dienstgeber bezahlt werden, die gleichen Leistungen haben. Das bilden wir mit diesem Gesetz ab, denn diese Unterschiede zwischen den Bundesländern kann man nicht erklären. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Sagen Sie halt auch dazu, dass von anderen Gruppen höhere Beiträge geleistet werden, dass es für andere Gruppen auch Selbstbehalte gibt! (Abg. Lausch: Genau, das vergesst ihr immer!) Davon hören wir nichts, das wird verschwiegen, das wird unter den Teppich gekehrt, es wird nur das kommuniziert, was sozusagen ins Kalkül passt. Die Menschen sind aber gescheiter als Ihre Kommunikatoren, meine Damen und Herren, sie wissen, dass wir diese Reform unbedingt brauchen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Leichtfried: Und Sie waren mal beim ÖAAB!)
Eines ist schon mutig für eine ehemalige Gesundheitsministerin, nämlich sich hierherzustellen und einige Punkte aufzuzeigen, was alles nicht passt und wo es hapert – Wartezeiten, überfüllte Ambulanzen, Fachärztemangel. (Zwischenruf des Abg. Vogl. – Abg. Leichtfried: Als ehemaliger Arbeitnehmervertreter ... ist auch mutig!)
Ich habe es heute Vormittag schon gesagt, aber ich wiederhole es gern – da oben (auf die Galerie weisend) stehen auch Innviertler –: Wir haben einen Fachärztemangel im Innviertel; ich habe das Beispiel vom Augenarzt gebracht, es gibt zehn Monate Wartezeit bei mir im Bezirk Schärding. (Abg. Leichtfried: Na, sie nehmen dich nicht!) Wissen Sie, wer es nicht zustande gebracht hat? – Die jetzige Struktur hat es nicht zustande gebracht! Wir sind im Dreieck herumgerannt, wir haben zwar Millionen an Rücklagen bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, aber ich habe keinen Augenarzt für meine Leute bekommen. Das ist die Realität in dem System, das wir derzeit haben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Es muss eigentlich jedem Menschen einleuchten, dass ich nicht ein System aufbauen kann, in dem wir über 50 Beschlüsse brauchen, damit wir Maßnahmen umsetzen können. (Abg. Leichtfried: Das haben wir schon am Vormittag gehört!) Da pilgert die ganze Republik nach Wien zur Trägerkonferenz, und dann müssen sie es daheim auch noch beschließen – über 50 Beschlüsse! Wir haben hier Maßnahmen beschlossen, bei denen es eineinhalb Jahre gedauert hat, bis das Gesetz, das Nationalrat und Bundesrat verabschiedet haben, letzten Endes bei den Patientinnen und Patienten draußen angekommen ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und dann will mir noch jemand erklären, dass das das beste System, die beste Struktur ist? (Abg. Leichtfried: Das ist unglaublich!) Nein, meine Damen und Herren, das ist es nicht! Diese Regierung handelt, und es ist höchst notwendig, dass wir diese Strukturreform auch umsetzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Die Selbstverwaltung bleibt erhalten. Das wissen Sie, das steht im Gesetz. (Abg. Jarolim: Geh bitte! – Rufe bei der SPÖ: Ja, genau! Wer sitzt dort? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, jetzt sind wir wieder dort, jetzt geht es wieder nur darum, wie möglichst viele Posten befüllt werden können. Wir vertrauen auch weniger Mitgliedern in der Selbstverwaltung, meine Damen und Herren, weil wir davon ausgehen, dass sie sich mit der Materie auch auseinandersetzen. Wir brauchen nicht 2 000 Leute in über 90 Gremien, sondern das kann man auch schlanker und effizienter gestalten, und das führen wir durch, aber es bleibt bei der Selbstverwaltung. Das möchte ich schon auch betonen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wir werden diese Milliarde abbilden, rund 1 Milliarde Euro (Abg. Vogl: Kosten! – Zwischenruf der Abg. Duzdar) wird bis Ende 2023 zustande kommen – nicht gleich, am Anfang ist eine Fusion natürlich auch durchzuführen. Da wird man einmal ein Jahr oder zwei Jahre brauchen, das weiß jeder, der in diesem Bereich schon einmal etwas zusammengeführt hat. Später aber, wenn die Trägerstruktur funktioniert, ist das Einsparungsvolumen natürlich auch erzielbar (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Duzdar): durch besser abgestimmte Leistungen; dadurch, dass natürliche Pensionsabgänge nicht mehr vollzählig nachbesetzt werden; im Bereich der Digitalisierung – wir haben mehrere Rechenkreise –, im IT-Bereich. Es kann doch nicht sein, dass es 21 Träger gibt, und jeder hat seinen eigenen IT-Bereich!
Man hat sich in den letzten Jahren bemüht – ich weiß es, ich kenne mich auch in der Sozialversicherung ein bisschen aus, das könnt ihr mir glauben –, aber letzten Endes hat man es durch diese 54 Beschlüsse, die notwendig sind, nie zustande gebracht, dass man auch weiterkommt. Es dauert immer alles ewig, und es muss einfach schneller gehen, damit wir im Sinne der Patientinnen und Patienten den Hebel ansetzen können, ohne dass wir neues Steuergeld in das System pumpen müssen. Wir lassen das Geld im System. Das sei auch an den Rechnungshof gerichtet: Wir lassen das Geld im System und wollen die Wartezeiten verkürzen und letzten Endes auch dem Fachärztemangel entgegenwirken, insbesondere in den ländlichen Gebieten. Deshalb brauchen wir diese Reform, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Abschließend: Ich verstehe ja durchaus, dass man da unterschiedlicher Meinung ist – es ist ein riesiges Gesetzesprojekt, und niemand hat die Weisheit mit dem goldenen Löffel eingenommen (Ruf bei der SPÖ: ... Ministerin schon!) –, aber eines verstehe ich wirklich nicht, und da appelliere ich auch an alle politischen Verantwortungsträger, egal ob sie in der Opposition oder in der Regierung sind: Hören Sie auf mit diesen Unwahrheiten! (Abg. Meinl-Reisinger: Na, Entschuldigung! Wer hat denn die Milliarde ...? – Zwischenruf des Abg. Loacker.) Reden Sie auch mit Ihren Betriebsrätinnen und Betriebsräten! Es kann einfach nicht sein, dass solche Plakate (ein Flugblatt in die Höhe haltend) veröffentlicht werden! Das legt man den Patientinnen und Patienten auf das Nachtkastl im UKH Linz, und da steht, dass in drei Tagen die Behandlung eingestellt wird, dass zugesperrt wird. (Abg. Höbart: Die gehören zur Verantwortung gezogen! Das ist eine Frechheit!)
Wir haben jetzt eine wochenlange Diskussion mit der Gebietskrankenkassenstelle in Freistadt gehabt. (Abg. Leichtfried: Also du willst Plakate verbieten? ... deine Vorstellung von Meinungsfreiheit?) Und die Frau Ministerin hat bei all diesen Einrichtungen ihr Wort gehalten. Wir haben nie gesagt, dass Projekte, die im Laufen sind, nicht mehr gebaut werden können. Aber dass sie dann willkürlich, wie in Niederösterreich, von der Mehrheit im Vorstand von der Tagesordnung genommen werden, damit die Ministerin nicht einmal sagen kann, sie beeinsprucht dieses Projekt nicht – das ist auch die Sozialdemokratie, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Jawohl!) So wird da vorgegangen, nur damit man am Ende des Tages sagen kann: Das hat die Regierung verhindert.
Das geht mittlerweile so weit, dass, wenn Patientinnen und Patienten bei einer Bezirksstelle einer Gebietskrankenkasse anrufen, dort gesagt wird: Das können wir nicht mehr garantieren, weil wir am 1. Jänner zugesperrt werden. – Das muss auch Konsequenzen haben, meine Damen und Herren! (Abg. Höbart: Für diejenigen, die so etwas anordnen, muss es Konsequenzen geben!) Parteipolitik auf einem solchen Niveau zu betreiben ist unverantwortlich gegenüber den Menschen in diesem Lande!
Wir arbeiten für die Menschen in diesem Lande, auch mit einer notwendigen Strukturreform im Sozialversicherungsbereich. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Die Menschen können sich auf diese Regierung verlassen. Wir setzen das um, was im Sinne der Bevölkerung in Österreich höchst notwendig ist. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
15.55
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stöger zu Wort gemeldet. (Ruf bei der ÖVP: Selbstanklage! – Abg. Rädler: Einer, der verantwortlich war! – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) – Ich würde Sie bitten, sich in der Wortwahl zu mäßigen! (Ruf bei der FPÖ: Kommt der zur Entschuldigung?)
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Klubobmann Wöginger hat hier vor ein paar Minuten behauptet: „Wir lassen das Geld im System.“
Ich lese vor, auf Seite 3 eures Vorschlags steht im Vorblatt (Zwischenruf des Abg. Hafenecker) Folgendes drinnen: „Die Änderung der Mittelbereitstellung für den PRIKRAF führt im Zeitraum 2019 bis 2023 zu einem Mehraufwand für die Krankenversicherung in Höhe von EUR 76 Mio.“ – Ich habe noch nicht alles gelesen, ich habe nur das gelesen.
Zweitens: „Die GSBG-Beihilfe für die Krankenversicherung entlastet den Bund (UG 16) im Zeitraum 2020 bis 2023 mit EUR 61 Mio. und belastet die Krankenversicherung in gleicher Höhe.“
Herr Abgeordneter Wöginger hat nicht die Wahrheit gesagt. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)
15.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Meine Damen und Herren! Das ist die Berichtigung der Berichtigung. (Abg. Wittmann: Eine tatsächliche Berichtigung kann man nicht tatsächlich berichtigen! – Abg. Meinl-Reisinger: Das gibt es nicht! – Ruf bei der SPÖ: ... gibt es keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Kollege Stöger hat behauptet, dass ich die Unwahrheit gesagt hätte, dass das Geld nicht im System bleiben würde. – Es bleibt im System! Sowohl beim Prikraf als auch bei den GSBG-Mitteln bleibt das Geld im Gesundheitssystem in Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
15.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das wird als Wortmeldung gewertet und wird in die Zeit eingerechnet, die der Fraktion zur Verfügung steht. (Abg. Wittmann: Wieso wurde diese Wortmeldung vorgezogen? – Abg. Jarolim: Man sollte auch bei Berichtigungen bei der Wahrheit bleiben!)
Ich darf recht herzlich die Gruppe der Grundausbildung für Justizwachebeamte der Strafvollzugsakademie in Wien begrüßen. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus bei einer turbulenten Diskussion! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir debattieren heute zum zweiten Mal das Thema Strukturreform der Sozialversicherungen. Die SPÖ hat eine Dringliche Anfrage unter dem Titel „Zerstörung unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems durch die Kassenzentralisierung“ gestellt.
Zunächst einmal muss ich sagen: Klubobfrau Rendi-Wagner stellt sich hier heraus und erklärt, dass alles so schlecht sei in unserem System, wir hätten ein Zweiklassensystem und schuld sei die Bundesregierung. Überhaupt seien keine Reformen gemacht worden und alles sei ganz furchtbar. – Sie meinen, das Gesundheitssystem würde durch diese Reform zerstört werden – was ich jetzt einmal in Abrede stellen möchte, aber Sie meinen das –, aber die Reform ist noch nicht in Kraft getreten. Das heißt, das, was Sie kritisiert haben, ist in Wahrheit so etwas wie eine Selbstanklage beziehungsweise eine Anklage von und ein sehr schlechtes Zeugnis für Kollegen Stöger, der nämlich jahrelang Sozialminister war und genau gar nichts gemacht hat in dem Bereich; er hat es laufen lassen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Wenn man Ihre Dringliche Anfrage liest – abgesehen davon, dass es auch inhaltliche Fehler gibt, aber darauf will ich jetzt gar nicht eingehen, Fehler können passieren –, sieht man, dass es in Ihren Fragen immer nur um die Funktionäre geht, darum, wo welche Fraktion wann wie viele Jobs bekommt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Sie entblöden sich ja nicht einmal, dass Sie die Zahl hineinschreiben, wie viele Funktionäre die FSG jetzt verliert. Ihnen geht es wirklich nur um die Funktionäre.
Sie haben noch immer Phantomschmerzen, weil Sie weg von der Macht sind und meinen, dass der verlängerte Arm Ihrer vermeintlichen Sozialpartnerschaftsspielwiese jetzt damit ein bisschen beschnitten wird. Und das ist auch gut so, dass das beschnitten wird (Beifall bei FPÖ und ÖVP), denn die Österreicherinnen und Österreicher brauchen ein Gesundheitssystem und ein Sozialversicherungssystem – und Sozialversicherung ist eben nicht gleich Krankenkasse, Frau Kollegin Rendi-Wagner, das müssten Sie besser wissen –, die Österreicherinnen und Österreicher brauchen ein System, das von Politspielen und von Machtspielen frei ist, ein System, das auf die Bedürfnisse der Menschen in diesem Land ausgerichtet ist. Genau deshalb ist es auch notwendig, da eine Strukturreform durchzuführen.
Etwas, was in den Siebzigerjahren gut war, ist heute überholt. Wir leben im 21. Jahrhundert, und irgendwann muss man eine Reform angehen. Man kann nicht die Politik, die Sie in den letzten Jahren gelebt haben, fortsetzen, den Kopf in den Sand stecken und sagen: Machen wir weiter wie bisher, es ist ja egal, es wird schon irgendwie gehen! – Mitnichten ist es gegangen! Wir sehen es ja heute: Wir haben einen Ärztemangel, die jungen Ärzte wollen keinen Kassenvertrag mehr eingehen. Wir haben ein Problem im städtischen Bereich. All diese Probleme sind doch hausgemacht. Sie haben nichts dagegen gemacht, Sie haben es laufen lassen! Und wir stehen heute vor einer Situation, dass Menschen, die es sich leisten können – und im Übrigen auch viele, die es sich nur sehr, sehr schwer leisten können –, zu Wahlärzten und zu Privatärzten ausweichen müssen. Sie müssen, weil es beispielsweise gar keine Kinderärzte mit Kassenvertrag mehr gibt, weil es in vielen, vielen Bezirken Österreichs keine Kassenärzte im Bereich HNO gibt. (Abg. Meinl-Reisinger: Das ändert sich nicht!)
Das ist die Ursache dieser Politik, die Sie gelebt haben. Sie haben das System als Selbstbedienungs- und als Selbstspielladen betrachtet. Sie haben gemeint, Sie können
dort Machtspiele führen. Das ist das falsche System, in dem man so vorgehen kann. Das können Sie parteiintern machen – da sind Sie erprobt, da haben Sie in den letzten Wochen ohnehin ein Schauspiel abgeliefert –, aber doch nicht in der Sozialversicherung (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Rosenkranz: Das brauchen wir nicht!), nicht da, wo es um die Versicherungsgelder der Menschen in diesem Land geht, die dafür bestimmt sind, dass Menschen in Notfällen im Gesundheitsbereich, im Sozialbereich und im Pensionsbereich auch versorgt werden.
Es kommt immer nur das Gleiche, immer dieses ewige Nein, alles schlecht, alles böse, alles furchtbar, mit Argumenten, die aber nicht dazupassen. Überlegen Sie, wer denn das System, wie es jetzt ist, verursacht hat! (Ruf bei der ÖVP: Stöger!) Das waren doch die Sozialminister der letzten Jahre, das waren die Gesundheitsminister der letzten Jahre. Frau Kollegin Rendi-Wagner, auch wenn Sie nur ganz kurz in dieser Funktion waren, es waren Ihre Parteigenossen, die vor Ihnen dieses Amt innehatten. Ebenso im Sozialbereich: Es waren sozialistische Sozialminister, die das haben laufen lassen. Es ist keine Reform gekommen – nicht einmal der Hauch einer Reform! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Alibimäßig hatte der Vorgänger von Frau Ministerin Hartinger ja auch noch eine Studie – übrigens freihändig, ohne Ausschreibung, ohne alles – um 650 000 Euro bei der LSE, also der London School of Economics, in Auftrag gegeben. Interessant ist auch, dass das ein Institut ist, das immer mit dem Hauptverband zusammengearbeitet hat. Man hat versucht, eine bestellte Studie zu bekommen, eine Gefälligkeitsstudie, wenn ich das jetzt mit den Worten der Frau Meinl-Reisinger sagen kann. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Und selbst diese Studie hat ausgewiesen, dass natürlich im System Geld zu sparen ist und dass es natürlich sinnvoll ist, die Kassen zu strukturieren und zusammenzulegen, weil Österreich einfach ein kleines Land ist. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber wirklich!) Genau das müssen Sie auch endlich zur Kenntnis nehmen! Wir setzen das um, was Sie einfach nicht machen wollten oder nicht machen konnten. Da müssen Sie jetzt nicht beleidigt sein, sondern bringen Sie sich konstruktiv ein! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: Bleiben Sie bei der Wahrheit! – Das hat Klubobmann Wöginger gesagt. (Abg. Meinl-Reisinger: Ein großer Philosoph! – Zwischenruf bei der FPÖ.) Am 14. September dieses Jahres sind sie vorne gestanden – der Bundeskanzler, der Vizekanzler, die Frau Sozialministerin und Klubobmann Wöginger – und haben der Republik erklärt: Wir sparen 1 Milliarde Euro ein!
Natürlich wollten sich die interessierten Beobachter das anschauen, wo diese Milliarde ist und wie das funktioniert. Das war aber gar nicht so einfach, denn der Gesetzentwurf mit den Beilagen ist an jenem Freitag erst um 20.20 Uhr online gegangen. Da war die Zeitung vom nächsten Tag schon gedruckt, da war die „Zeit im Bild 1“ schon gesendet, die „ZIB 2“ war schon fertig redigiert. Man ist mit dieser Zahl, die nicht der Wahrheit entsprochen hat, perfekt durchgekommen, reichseinheitlich waren die Österreicherinnen und Österreicher informiert. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)
Um 20.20 Uhr hat man sich das dann anschauen können. Aus den Unterlagen des Ministeriums, in denen das also die eifrigen, die beflissenen, pflichtbewussten Beamten ausgerechnet haben, ist herausgekommen, dass 33 Millionen Euro eingespart werden,
also 0,033 Milliarden Euro. Damit war klar, die vier Herrschaften haben eben nicht die Wahrheit gesagt.
Wie wollten Sie das erreichen, diese Milliarde einzusparen? – Man wolle Personal reduzieren, wurde erklärt, nämlich 30 Prozent des Verwaltungspersonals in den Kassen. Gleichzeitig wurde eine Jobgarantie abgegeben, und gleichzeitig wurde eine Standortgarantie abgegeben. Und natürlich werden die Leistungen harmonisiert – aber die werden alle nach oben harmonisiert, niemand bekommt weniger als vorher. Irgendwie spart man damit 1 Milliarde Euro. Das wird sich alles schon ausgehen. Die Ministerin hat in der „ZIB 2“ erklärt: Das haben schon so viele Leute ausgerechnet, das müssen wir nicht mehr ausrechnen. – Heute haben Sie gesagt, dass niemand weiß, wie hoch die Fusionskosten sind. Also Sie haben den betriebswirtschaftlichen Blindflug hier schon gestanden. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)
Vizekanzler Strache hat in dieser grandiosen Pressekonferenz, von der ich schon gesagt habe, sie hätte eigentlich auf dem Balkon des Belvedere stattfinden sollen (Abg. Höbart: Danke für die Blumen! Sie haben recht!), gesagt: Wir machen aus der Funktionärsmilliarde eine Patientenmilliarde. – Klubobmann Wöginger hat auf eine Frage eines Journalisten geantwortet: Die Versicherten werden von dieser Reform nichts merken. – Und damit ist er seinem eigenen Grundsatz treu und bei der Wahrheit geblieben: Die Versicherten werden von dieser Reform nichts merken! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Schon beim Ministerratsvortrag haben Sie, Frau Ministerin, damals gesagt, sparen werde man beim Verwaltungspersonal, beim Einkauf und bei der IT, und so komme man auf die Milliarde. – Schauen wir uns das beim Personal genau an: Die Pensionsversicherung bleibt so, wie sie ist, die Unfallversicherung bleibt so, wie sie ist, wir müssen also nur die Krankenversicherung anschauen, und dort macht das Verwaltungspersonal über alle Träger hinweg 8 100 Mitarbeiter aus. Jetzt nehme ich die Bezüge sehr hoch an, damit dort drüben (in Richtung SPÖ weisend) jetzt niemand schreit, und nehme an, Sie würden diese Einsparung in der Höhe von 30 Prozent zustande bekommen. Damit haben Sie kumuliert bis 2023 immer noch erst 380 Millionen Euro gespart. (Abg. Höbart: Aber hallo!) Wie man aber in drei Jahren bei einer Jobgarantie 30 Prozent Personal reduziert, das können Sie niemandem vorrechnen, denn diese Fluktuation hat ein Sozialversicherungsträger nicht! Wo sehr viele Mitarbeiter unkündbar sind, da bleiben sie auch länger. Und auch wenn sie über 50 Jahre alt sind: Bei einem Pensionsantrittsalter von 65 ist über 50 überhaupt kein Hinweis auf einen baldigen Pensionsantritt. (Beifall der Abg. Doppelbauer.)
Beim Einkauf werden Sie einsparen. Ja, was kaufen denn so Krankenversicherungsträger groß ein? – Medikamente, und die hat aber bis jetzt schon der Hauptverband für alle gemeinsam eingekauft. Also die großen Brocken sind unter Dach und Fach, und andere große Einkäufe wurden über die Bundesbeschaffung GmbH organisiert. Wo Sie dann noch grandioses Potenzial sehen, mit dem Sie auf 1 Milliarde Euro kommen, bleibt Ihr persönliches Geheimnis.
Auch bei der IT werde eingespart. – Es gibt schon eine ITSV, in der die Kassen gemeinsam die Server laufen haben. Man macht also schon sehr viel gemeinsam – auch da bleibt die Milliarde ein Geheimnis.
Mein Lieblingsargument, das Sie gebracht haben, war folgendes: Die Burgenländer werden im Schnitt 63 Jahre gesund alt und die Tiroler werden 70 Jahre gesund alt, deswegen müssen wir die Kassen reformieren. – Holy (mit den Fingern schnippend) Dings. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)
Also bitte, wenn die Burgenländische Kasse so schlecht arbeitet, dass dort die Leute sieben Jahre früher krank sind als die anderen, dann gehören die sofort weg, aber
ratzeputz. Das glaubt aber auch niemand im Ernst. Ich bin ein großer Kassenkritiker, aber dass die Kassen schuld sind, dass die Burgenländer früher krank werden, das unterstelle ich ihnen sicher nicht. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Schimanek: Ich glaube, das haben Sie falsch verstanden, Herr Kollege! Ich glaube, das haben Sie falsch verstanden!)
Was in dieser – unter Anführungszeichen – „Reform“ nicht drinnen ist, ist auch ein persönliches Versprechen von Bundeskanzler Kurz an einen Journalisten. Der Journalist hat damals in der Pressekonferenz gefragt, ob die Mehrfachversicherungen abgeschafft werden. Und Kurz hat gesagt: Ja! Sie sind als Journalist ja Angestellter, und ich weiß, dass Sie auch Bücher publizieren, Sie werden nur noch bei einem Träger versichert sein! – Das entspricht nicht der Wahrheit; das zutreffende Wort darf man hier herinnen ja nicht sagen, ohne dass man einen Ordnungsruf bekommt.
Dann schließe ich bei Kollegen Wimmer an, der gesagt hat, es beginne jetzt richtig schwarz zu werden. Die VAEB ist schwarz. Es gibt eine Rotation bei den Trägern, die nicht schwarz sind (Zwischenruf bei der ÖVP), bei den schwarzen rotiert der Vorsitz nicht. Anteilig gibt es mehr Wirtschaftskammerfunktionäre als bisher, weniger Arbeiterkammerfunktionäre – mehr schwarz! Fit-&-proper-Prüfungen gibt es jetzt zuerst einmal für alle; ausgenommen sind dann die, die zum Beispiel einmal Geschäftsführer einer GmbH waren. Also die Wirtschaftskammerfunktionäre müssen keine Fit-&-proper-Prüfung machen, die Arbeiterkammerfunktionäre müssen eine machen.
Wie bekommt man jetzt aber die ganzen Freiheitlichen in die Sozialversicherung? (Heiterkeit bei den NEOS.) – In § 718 Abs. 17 steht, wie die dienstrechtlichen Voraussetzungen für eine Spitzenfunktion in den Kassen heruntergefahren werden. Es wird also künftig leichter sein, dass man Direktor eines Trägers, einer Krankenkasse wird, als es bisher war. So kann man die Tür für die Freiheitlichen, die die notwendige Ausbildung nicht haben, öffnen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz. – Abg. Jarolim: Sehr elegant gesagt! – Abg. Vogl: Und trotzdem verständlich! – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Weiters wurde gesagt, es gibt einen Ärztemangel. Wir haben zu wenig niedergelassene Ärzte, und dagegen muss man jetzt etwas tun. – Ja, da haben Sie recht mit Ihrer Analyse, Frau Kollegin Belakowitsch, nur ändert dieses ganze Reformspektakel am Ärztemangel genau gar nichts – genau gar nichts! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da bin ich wieder beim Kollegen Wöginger, der gesagt hat: Bleiben Sie bei der Wahrheit!
Das muss ich jetzt zur roten Seite auch noch sagen: Bitte, bleiben auch Sie bei der Wahrheit! – Es ist natürlich keine Zerstörung – da zitiere ich wieder Wöginger –, die Versicherten werden von dieser Reform nichts merken. Da können Sie cool bleiben! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Knes: Jetzt habe ich ausnahmsweise nicht mehr geklatscht ...!)
16.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Rossmann. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Wöginger, Sie haben die Oppositionsparteien aufgefordert, keine Unwahrheiten zu sagen. Erstens sage ich grundsätzlich keine Unwahrheiten (Beifall bei der Liste Pilz – Oh-Rufe bei ÖVP und FPÖ), aber ich werde Ihnen im Zusammenhang mit dieser Reform einige Wahrheiten sagen, die Ihnen gar nicht gefallen werden. (Abg. Rädler: Da hat er jetzt selber gelacht!)
Erster Punkt: Sie nennen diese Reform, diese Organisationsreform, eine großartige Reform. Ich aber sage Ihnen: Diese Organisationsreform hat nichts anderes zum Inhalt als eine Demontage der Selbstverwaltung bei gleichzeitiger Entmachtung der Arbeitnehmervertreter! (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Was bedeutet Selbstverwaltung? – Selbstverwaltung bedeutet (Ruf bei der FPÖ: Das ist das, vor dem die Linken Angst haben!), die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Versicherten. Zweiter Punkt: Selbstverwaltung bedeutet aber auch, dass genau diese Versicherten, nämlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darüber entscheiden, was mit ihren Beiträgen passiert. Bisher war das auch der Fall. Das Verhältnis zwischen Arbeitgebervertretern und Arbeitnehmervertretern lag bei 1 : 4. Da war die Welt in Ordnung, da konnten die Arbeitnehmervertreter entscheiden, was mit ihren Beiträgen passiert.
In der Zeit des Austrofaschismus standen einem Arbeitgebervertreter zwei ArbeitnehmervertreterInnen gegenüber. (Abg. Noll: Ein Rückschritt für die ÖVP! – Abg. Rosenkranz: Haben wir das nicht schon einmal gehört?) Und nun steht einem Arbeitnehmervertreter ein Arbeitgebervertreter gegenüber. Und da stellt sich die Frage: Wer entscheidet nun? (Ruf bei der SPÖ: Dollfuß!) – Entscheiden tun natürlich jetzt nicht mehr die Arbeitnehmervertreter, sondern die Arbeitgebervertreter, weil davon auszugehen ist, dass jene Arbeitnehmervertreter, die der ÖVP nahestehen, mit den Arbeitgebervertretern entscheiden werden. So schaut das jetzt aus!
Kollegin Belakowitsch hat heute am Vormittag davon gesprochen, wir hätten es mit dem Ende der parteipolitischen Strukturen zu tun. – Mitnichten haben wir es mit dem Ende der parteipolitischen Strukturen zu tun! (Abg. Belakowitsch: Ja, selbstverständlich! Warum sind denn alle so weinerlich?) Wir haben es damit zu tun, dass Sie ein System herstellen, das darauf hinausläuft, Rot aus den Gebietskrankenkassen hinauszuwerfen und gleichzeitig Schwarz und Blau reinzubringen. (Abg. Belakowitsch: Könnten Sie das genauer erklären?) – Das ist eine der Wahrheiten, die mit dieser Reform einhergehen. (Beifall bei der Liste Pilz.)
Mit dieser Entmachtung und Demontage der Selbstverwaltung zeigen Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ, Ihr wahres Gesicht!
Der zweite Punkt: Ja, die Zusammenlegung der Kassen ist natürlich ein Ziel, das auch ich unterschreibe – keine Frage, ich bin nicht dagegen –, aber wenn man so ein Unternehmen angeht, dann soll man es nicht halbherzig machen und dann soll man es nicht so machen, dass am Ende eine Mehrklassenmedizin übrig bleibt, wie das bei der gegenwärtigen Reform der Fall ist.
Ja, Sie reduzieren die Zahl der Träger auf fünf, das ist richtig, lassen aber verschiedene andere Träger, die Krankenfürsorgeanstalten, die Betriebskrankenkassen – in der Zahl ungefähr zwanzig –, völlig außen vor. Und was Sie auch außen vor lassen, ist natürlich die Antwort auf die Frage: Sollen gleichen Beiträgen auch gleiche Leistungen gegenüberstehen? – Das ist genau nicht der Fall.
An dieser Frage schwindeln Sie sich vorbei. In den Gebietskrankenkassen ist das in Gang gesetzt worden – Frau Rendi-Wagner hat ja darauf hingewiesen, dass das schon in der letzten Regierungsperiode angegangen worden ist –, bei anderen Krankenversicherungsträgern ist das aber überhaupt nicht der Fall. Nehmen wir beispielsweise die BVA her, eine Versicherung, der auch wir als Politiker und die Beamten angehören. Dort ist davon beispielsweise keine Rede, dass die Mehrheit der Arbeitnehmervertreter ersetzt werden soll. – Na klar, das sind 1,2 Millionen Wählerinnen und Wähler für die ÖVP. Das ist nichts anderes als typische, klassische Klientelmedizin! (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)
Schauen wir uns an, wie denn das Leistungssystem zwischen den unterschiedlichen Trägern, die es heute noch gibt, ist! Da gibt es zunächst einmal die ÖGK neu, also die
Integration der verschiedenen Gebietskrankenkassen. Für etwa 3,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Mitversicherten gibt es sozusagen ein Standardsystem mit Standardleistungen. Darüber gibt es dann die Versicherungsanstalten für die Bauern und die Selbständigen; das ist nicht mehr Standard, das ist das Komfortsystem. Und darüber gibt es dann noch einmal ein System, das ist jenes der Beamten und der Eisenbahner; und das ist das De-luxe-System. – Das ist ein Zustand, den ich für untragbar halte! (Beifall bei der Liste Pilz.)
Wenn man eine Zusammenlegung der Krankenversicherungsträger in diesem Land angeht und wenn man dieser Maßnahme den Mantel einer Reform umhängen will, dann muss es eine umfassende Reform sein, die auch die Leistungen umfasst. Wenn ich einer Harmonisierung der Leistungen das Wort rede, dann meine ich aber nicht, dass wir auf dem tiefsten Niveau harmonisieren. Wir werden ja sehen, was Sie in diesem Zusammenhang tun werden.
Das führt mich zum letzten Punkt, zur Frage des Einsparungspotenzials: Sorry, das Einsparungspotenzial kann niemand nachvollziehen. Ich habe ja Verständnis dafür, dass auch der Rechnungshof nicht in der Lage war, das nachzuvollziehen, weil man mit den Unterlagen, die Sie vorgelegt haben, Frau Ministerin, dieses nicht nachvollziehen kann. Und wenn Sie, Herr Kollege Wöginger, in diesem Zusammenhang dann dem Rechnungshof vorwerfen, er hätte die Ziele nicht richtig erkannt, dann ist das wirklich eine Chuzpe, glauben Sie mir das!
Frau Ministerin, Sie haben sich gemeinsam mit anderen am 14.9. hingestellt und gesagt: Die Einsparungen betragen 1 Milliarde Euro, kumuliert natürlich. – Allein das ist schon einmal ein Schmäh; da fängt es ja schon an. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Warum ist das ein Schmäh?) Sie haben gemeint, im Jahr 2021 würden 200 Millionen Euro eingespart, im Jahr darauf 300 Millionen, also 100 Millionen dazu, und im Jahr darauf 500 Millionen, also 200 Millionen dazu. – Dann sind wir bei 500 Millionen Euro. Und wenn man sagt, dass das das ist, was sich dann in der Zukunft fortsetzt, dann ergibt das niemals 1 Milliarde Euro!
Kumuliert, ja, ich weiß, das klingt gut. Das wird dann zur Patientenmilliarde oder zur Funktionärsmilliarde gemacht. Das ist ja überhaupt ein Humbug, denn die Selbstverwaltung kostet – auch darauf ist ja heute schon hingewiesen worden – rund 5,7 Millionen Euro, das sind 0,009 Prozent des gesamten Aufwandes der Krankenversicherungen. Es ist absurd, das als Funktionärsmilliarde zu bezeichnen. Und es ist mindestens so absurd, das als Patientenmilliarde zu bezeichnen.
Warum, das werde ich Ihnen jetzt sagen. Sie, Herr Kollege Wöginger, und Sie, Frau Ministerin, sagen, diese Einsparungen bleiben im System. Na ja, jetzt denken Sie alle mit mir mit! Ich lade Sie zu einem Gedankenexperiment ein.
Eingesparte Mittel bleiben im System, bedeutet, dass sie entweder umgeschichtet werden oder, wenn sie eingespart werden, dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn sie aber umgeschichtet werden, dann sind es keine eingesparten Mittel, dann handelt es sich bei den Einsparungen, wenn es tatsächlich Umschichtungen sind, nicht um eingesparte Mittel. – Daraus kann ich nur eine Schlussfolgerung ziehen, die da lautet: Wenn Sie tatsächlich Einsparungen im System machen wollen, dann müssen Sie irgendwo Kürzungen vornehmen – und damit bin ich bei den Leistungskürzungen.
Ich bin ja sehr gespannt auf die Beantwortung meiner Anfrage, Frau Ministerin! Ich habe eine Anfrage an Sie gerichtet, und wir hoffen natürlich, dass wir dadurch Klarheit bekommen, damit wir einmal nachvollziehen können, wie Sie zu dieser einen Milliarde an Einsparungen kommen. Die verfügbaren Unterlagen deuten darauf hin, dass von einer eingesparten Milliarde überhaupt keine Rede sein kann. Im Entwurf, im Beamtenentwurf, ist im Jahr 2023 nicht die kumulierte Milliarde eingestellt, sondern da sind nur
33 Millionen Euro eingestellt; also nur ein kleiner Bruchteil dessen, was Sie immer als Milliarde bezeichnen. Ich bin also schon sehr gespannt, wie Sie mir in der Beantwortung meiner Anfrage diese Milliarde erklären werden.
Aber den Bock haben Sie heute wohl damit abgeschossen, dass Sie irgendwie gemeint haben, die Frage nach dem Einsparungspotenzial würde die Bevölkerung verunsichern. – Bitte, das versteht in diesem Land kein Mensch!
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wenn Sie bitte zum Schlusssatz kommen!
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (fortsetzend): Wenn Sie tatsächlich einsparen wollen – ich bin beim Schlusssatz –, dann geben Sie den Menschen dadurch Sicherheit, dass Sie ihnen sagen, wo Sie einsparen wollen, und streuen Sie ihnen nicht permanent Sand in die Augen! – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)
16.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die österreichische Bundesregierung hat dem Sozialstaat den Krieg erklärt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Geh bitte! – Abg. Höbart: Das wird immer schlimmer!)
Die österreichische Bundesregierung, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, hat Ihnen den Krieg erklärt, denn Sie brauchen in der Zukunft einen funktionierenden Sozialstaat. (Abg. Hafenecker: Genau deshalb werden Sie nicht mehr ernst genommen! Wir sind nicht beim Villacher Fasching!) Die österreichische Bundesregierung und diese Bundesministerin haben – vielleicht haben Sie den Vorrednern zugehört – bewusst eine Dreiklassenmedizin geschaffen: Beamte, Selbständige und der Rest. (Abg. Belakowitsch: Und was haben Sie gemacht? – Zahlen Sie die ... Euro zurück!) Das ist die Situation, für die diese Bundesregierung verantwortlich ist. (Abg. Rosenkranz: Dass die Eisenbahner immer wegfallen bei ihm! – Abg. Belakowitsch: Die Eisenbahner dürfen!)
Zum Schluss kommen die 7 Millionen Versicherten, die Arbeiter, Angestellte, Arbeitslose, Haftentlassene, Mindestsicherungsbezieher sind, und die müssen untereinander verteilen, die anderen zahlen nichts dazu. Diese 7 Millionen Menschen werden bevormundet. Da gibt es die Wichtigen, die alles erklären, die Unternehmer, und die stellen dann fest, wie die Leistungen für diese 7 Millionen sind. 7 Millionen Menschen zählen weniger als 600 000 (Abg. Rosenkranz: Euro, die Sie verpulvert haben!) Unternehmer. 600 000 Unternehmer haben mehr Stimme als die 7 Millionen Menschen. – Das ist das Ende der Selbstverwaltung! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe in der „Wiener Tageszeitung“ vom 15. Februar 1953 (eine Kopie des Artikels in die Höhe haltend) gelesen (Abg. Belakowitsch: Welche? Was ist das für eine Zeitung?) – ein Blatt der ÖVP, eine Werbeeinschaltung der ÖVP –, dass die ÖVP damals gesagt hat: Wir verlangen von euch, dass Kranke, Arbeiter und Angestellte, Frauen und Kinder nicht länger bis in die Wurzel faul- - (Abg. Belakowitsch: Das Lesen ist noch ein bisschen schwierig!), nicht länger dem bis in die Wurzeln faulen System ausgeliefert werden. – Zitatende.
Dieses bis in die Wurzeln faule System ist jene Krankenversicherung, die es geschafft hat, in Österreich eines der besten Gesundheitssysteme der Welt aufzubauen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Das Sie kaputt gemacht haben! – Abg. Hafenecker: 1953 waren die Russen noch da!) Und wenn das beste Gesundheitssystem
Österreichs, der Welt, etwas kostet (Zwischenruf des Abg. Rädler), dann sagt die Bundesministerin heute: Das ist zu teuer! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es zu teuer ist, dann werden in Zukunft die bisherigen Gesundheitsleistungen nicht mehr wie gewohnt zur Verfügung stehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Sie sind abgewählt, und das ist gut so!)
Liebe Österreicherinnen! Liebe Österreicher! Erinnern Sie sich: Ich habe im Jahr 2008 das Gesundheitsministerium von Schwarz-Blau übernommen. Damals hat mir Schwarz-Blau 1 100 Millionen Euro Schulden überlassen. (Abg. Leichtfried: Ah da schau her!) Ich habe diese 1 100 Millionen Euro berichtigt. Wir haben in das Gesundheitssystem investiert, wir haben es auf höchstem Niveau saniert. Die Leistungen sind verbessert worden. Und was will Schwarz-Blau jetzt wieder machen? – Sie zerschlagen die Gebietskrankenkassen! Ihr hier werdet die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass die Gebietskrankenkassen zerschlagen werden, dass es sie nicht mehr gibt, dass es eine Zwangsfusion gibt, die zu massiven Mehrkosten führt (Abg. Belakowitsch: Was ist eine Zwangsfusion?), und dafür, dass die Gesundheitsversorgung gerade in den Regionen nicht mehr vorhanden sein wird. (Abg. Belakowitsch: Bitte was ist eine Zwangsfusion? – Abg. Rosenkranz: Träumen Sie weiter!) Das wird langsam vonstattengehen.
Stellen Sie sich vor, das steht auch im Gesetz – das habt ihr nicht gelesen –, liebe Österreicherinnen und Österreicher! Das ist eine dicke Schwarte, und da steht etwas anderes drin, als die Bundesregierung öffentlich sagt. Herr Abgeordneter Wöginger hat das bewiesen, er sagt da etwas anderes, als in dem Gesetzestext drinsteht. – So geht es nicht (Abg. Rosenkranz: Haben Sie auch ein Gesetz aus 1953?), das geht zulasten der österreichischen Bevölkerung. Schämen Sie sich! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Nicht genügend! Setzen!)
16.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Werter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Zu meinem Vorredner einige Bemerkungen: Es befremdet mich wirklich, dass da Worte wie Kriegserklärung, martialisch und Zerstörung in den Mund genommen werden. Also lassen wir doch bitte die Kirche im Dorf, denn ganz im Gegenteil: Wir sichern das Gesundheitssystem, das von Ihnen so hoch angepriesen wurde, mit den Maßnahmen, die wir jetzt setzen, erst wirklich ab. Das, was in der Vergangenheit passiert ist, hat dieses System gefährdet – jetzt verbessern wir es. Das nehmen wir jetzt in die Hand. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich verstehe überhaupt nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, wenn man sagt: Wir lassen das Geld im System! – Was ermöglichen wir damit?
Zur Mär vom 63-jährigen Burgenländer kann ich Ihnen sagen, warum die Lebenserwartung der Burgenländer bei 63 Jahren liegt: weil sie zu dick sind, weil sie zu viel trinken und weil sie zu wenig Bewegung machen; ich bin auch Burgenländerin, wenn auch nicht unbedingt der Prototyp.
Was machen wir mit dem Geld? – Wir nehmen dieses Geld und stecken es in die Prävention, in die Gesundheitsversorgung auf dem Land, und wir sorgen dafür, dass es wieder niedergelassene Ärzte gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rendi-Wagner: Wo machen Sie das?)
Gesundheitsprojekte, Reformprojekte, Prävention, das ist unser Thema. Ich habe heute nach der Debatte am Vormittag von einem Südburgenländer eine SMS bekommen.
Er schreibt mir, dass er eine schwere Verkühlung hat, zu Hause liegt, aber nicht zum Arzt gehen kann, weil es nur mehr zwei praktische Ärzte in seiner Umgebung gibt, und dort müsste er draußen warten, was seine Gesundheit zusätzlich gefährdet. – Wir brauchen niedergelassene Ärzte und wir brauchen Attraktivierung dieses Berufsstandes. Und daran arbeiten wir wirklich mit Hochdruck.
Noch etwas zum burgenländischen Bauarbeiter: Nein, es war nicht so, dass der burgenländische Bauarbeiter dieselben Leistungen bekommen hat wie ein Bauarbeiter in einem anderen Bundesland. Jetzt bekommt er sie! – Das zur Klarstellung noch dazu. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)
Die regionalen Unterschiedlichkeiten werden selbstverständlich bleiben. Es werden Ärzteverträge ausgehandelt werden, aber selbstverständlich mit großem Augenmerk darauf, was eine Region braucht, und dass das Burgenland andere Dinge braucht als Oberösterreich oder als Vorarlberg, ist vollkommen klar.
Ich bitte Sie wirklich: Hören Sie auf – ich habe das am Vormittag auch schon gesagt; das ist etwas, was mich massiv stört – mit dieser Angstmacherei! Es wird niemand gekündigt, es werden keine Serviceleistungen gekündigt, es werden keine Stellen geschlossen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das ist, bitte, grober Unfug! Das Einzige, was wir machen: Posten von Menschen, die in Pension gehen, werden nicht nachbesetzt – dort liegt das Potenzial. Wir vereinfachen die IT, wir schaffen mehr Effizienz – das erspart das Geld. Aber wir schmeißen niemanden raus und wir schließen keine Stellen, da bleibt alles beim Alten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Zu den Mitteln von 5 Millionen in der Verwaltung: Das ist gänzlich falsch. Zudem wird vielfach der Personalaufwand als Sachaufwand budgetiert; das sei auch einmal zur Klarstellung gesagt.
Kürzung von Leistungen? – Eigentlich ist das Gegenteil passiert, wenn ich mir überlege, dass wir den Satz für die Zuzahlung für Psychotherapie nach 25 Jahren erstmals erhöht haben. Das war eine wichtige Entscheidung, und das ist auch der Weg, den wir in Zukunft gehen werden. – Ich danke Ihnen, Frau Minister! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.30
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Povysil. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Plenum, auf der Galerie, vor den Medien! Sehr geehrte Parteivorsitzende und Klubobfrau der Sozialdemokraten Frau Dr. Rendi-Wagner (Abg. Rendi-Wagner: Ja!), ich bin enttäuscht. (Abg. Rendi-Wagner: Oje!) Ich bin wirklich enttäuscht. Ich bin enttäuscht vom Inhalt der Dringlichen, der zum Teil nicht richtig ist, ich bin enttäuscht von der Diktion, und die Argumente, die Sie heute Morgen gebracht haben – Sie haben hier über Bauarbeiter und deren Sozialversicherung gesprochen (Zwischenruf des Abg. Drozda), Sie haben über die Krankenschwester gesprochen –,finde ich gar nicht mehr. Aber ich finde jetzt plötzlich Dienstautos, ich finde Funktionäre, ich finde Einflüsse, und am lautesten werden Sie immer, wenn es um die Selbstverwaltung geht, um die Selbstverwaltung, die wir ja gar nicht angreifen.
Die Sozialdemokratie hat ja einige Gesundheitsreformen hinter sich, aber was ist dabei passiert? – Die Bürokratie wurde mehr, die Verwaltung wurde mehr, die Anzahl der Gremien wurde erhöht. Das heißt, der gesamte Werdegang, bis hin zu einer wirklichen Leistung, die beim Patienten ankommt, wurde verlangsamt.
Wir haben hier im Parlament ein Instrument, das sich tatsächliche Berichtigung nennt. Man nennt zuerst einen Sachverhalt, stellt ihn dar und sagt dann, er ist wahr oder er ist
unwahr. Ich werde jetzt nicht fünf tatsächliche Berichtigungen bringen, aber ich möchte sie in meine Rede einbauen. (Abg. Leichtfried: Aber wenn’s wahr ist!)
Unwahr ist, dass wir Leistungskürzungen durchführen. Wahr ist vielmehr: Leistungen werden modernisiert, Leistungen werden erhöht, es wird eine Leistungsgerechtigkeit erfolgen. Da muss ich mich auch wieder an die Sozialdemokraten wenden: Die fehlende Leistungsgerechtigkeit innerhalb der Gebietskrankenkassen, die Sie uns immer ankreiden, wer hätte sie denn umsetzen sollen? – Sie natürlich, als dieses Ministerium von Ihnen verwaltet wurde. Sie waren gefordert, sie durchzuführen, und wir gehen es jetzt an – also halten Sie uns das doch nicht vor! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Unwahr ist, dass sich die medizinische Versorgung verschlechtern wird. Wahr ist vielmehr: Es wird mehr Kassenärzte geben, es wird mehr Ärzte in den Regionen geben, es werden Ärzte Ärzte anstellen können, es wird eine Vielfalt an Niederlassungsmöglichkeiten und damit eine wesentlich bessere Versorgung der Patienten in den Regionen geben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Unwahr ist, dass es eine Verschlechterung der regionalen Versorgung gibt. Wahr ist vielmehr: Nach wie vor gibt es einen regionalen Strukturplan, nach wie vor ist es möglich, die Vertragsärzte in den Regionen zu bestimmen, und es gibt sogar neu – und nicht nach wie vor – einen mit 200 Millionen Euro im Jahr dotierten Investitionsfonds, aus dem die einzelnen Regionen nach ihrem Gutdünken und ihrem Dafürhalten Gelder verteilen können.
Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Es werden sehr viele Unwahrheiten verbreitet, und ich habe versucht, nur einige exemplarisch richtigzustellen. Was ich aber wirklich nicht in Ordnung finde, was mich wirklich enttäuscht, ist, dass diese Unwahrheiten auf dem Rücken der kranken Menschen ausgetragen werden (Beifall bei FPÖ und ÖVP), dass diese verunsichert werden, dass diese Angst haben müssen, dass sie nicht mehr die Leistungen bekommen, dass diese Angst haben müssen, dass keine Ärzte mehr da sind, dass diese Angst haben müssen, dass diesbezüglich die Situation in Österreich schlechter wird. – Das ist in keinem Fall in irgendeiner Weise angemessen, sondern das schadet der Republik und Sie fügen damit den Österreicherinnen und Österreichern Schaden zu! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
16.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Frau Minister! Kurz an meine Vorredner Wöginger und Frau Abgeordnete Povysil: Das mit den Unwahrheiten wollen wir jetzt ein bissel sozusagen aufdröseln, vielleicht haben Sie ja kurz Zeit, ein bissel zuzuhören.
Aber ich möchte so beginnen: Frau Minister – verzeihen Sie, in Bezug auf Ihren Schal nämlich (Bundesministerin Hartinger-Klein trägt einen Schal mit Leopardenmuster) –, Sie sind sozusagen als Löwin hineingesprungen und haben als Bettvorleger geendet (Hallo-Rufe bei ÖVP und FPÖ), weil es insofern - - (Abg. Hafenecker: Und Sie werfen mir Sexismus vor!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, nehmen Sie den Ausdruck zurück!
Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Verzeihung, es tut mir leid, ich nehme das zurück. (Abg. Noll: Nehmen Sie das mit der Löwin zurück! – Heiterkeit bei der Liste Pilz.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich glaube, es ist nicht angebracht, noch einmal nachzugießen, Herr Abgeordneter Noll!
Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): Im Grunde genommen geht es hier in der Diskussion – wovon auch Sie gesprochen haben – um die größte Reform aller Zeiten. Sie sprechen davon, dass vor allem die AUVA, wenn sie nicht 500 Millionen Euro einspart, aufgelöst wird. Was ist passiert? Was ist mit der größten Reform passiert? Was ist mit der AUVA passiert? – Nichts ist passiert in dieser Hinsicht! Ich glaube, das Einzige, was passiert ist, und darum geht es eigentlich auch, ist, dass rote Funktionäre durch schwarze Kammerfunktionäre, durch Wirtschaftskammerfunktionäre ausgetauscht wurden. Und ich glaube auch, es ist nicht außer Acht zu lassen, dass selbst die ÖVP im Grunde genommen – diesen Move hat sowieso keiner verstanden – am Ende des Tages als Beamtenpartei dasteht, die für die Beamten die Privilegien gerettet hat. Was früher Fritz Neugebauer war, ist jetzt Universalpräsident Harald Mahrer. (Beifall bei den NEOS.) Die alten Schwarzen sind die alten Türkisen, also die Alt-ÖVP hat sich vor allem bei den Beamten durchgesetzt; sie hat das manifestiert.
Es ist eine Ankündigungspolitik geblieben und bleibt auch nach wie vor bei jedem Thema eine Ankündigungspolitik; auch bei den Sozialversicherungen!
Schauen wir uns das Regierungsprogramm genauer an, da steht zum Beispiel auf Seite 114: „Weiters sollen Mehrfachversicherungen generell abgeschafft werden.“ – Bei der Pressekonferenz betreffend die Sozialversicherungsreform im Mai haben Sie und Bundeskanzler Kurz angeschnitten, dass Mehrfachversicherungen fallen und mehrfach Versicherte sich künftig ihre Krankenkassen selbst aussuchen dürfen. Was ist daraus geworden? Was ist aus dieser Ankündigung geworden? – Nichts ist daraus geworden (Zwischenruf der Abg. Povysil), und das vor allem deshalb, weil 700 000 Versicherte und auch viele Unternehmer, viele Selbständige, die wegen der Mehrfachversicherungen durch Beitragsnachteile und aufwendige Bürokratie nach wie vor belastet sind, davon profitiert hätten.
Das ist ein Thema. Am Ende haben die Interessen der schwarzen Krankenkassen überwogen, und das ist das Traurige.
Auf Seite 115 des Regierungsprogramms steht: „Lohnnebenkostensenkung um 500 Millionen Euro [Absenkung des Unfallversicherungsbeitrages“ – von 1,3 Prozent – „auf 0,8%]“. – In Wahrheit, Frau Minister, zahlen die Beamten jetzt nur 0,47 Prozent an Unfallversicherungsbeiträgen, die Privaten aber 1,2 Prozent. – Was ist aus dieser Ankündigung geworden?
Ich denke, das ist ungerecht, und ich meine, es geht vielen Unternehmern und vielen Selbstversicherten in Österreich so, dass sie dieses System als ungerecht empfinden. In Wahrheit ging es nur darum: dass die roten Funktionäre aus der Arbeiterkammer raus müssen und die schwarzen Wirtschaftskammerfunktionäre rein müssen. Das ist am Ende des Tages übrig geblieben.
Es war ja im Grunde genommen auch die Rede von der liberalen Selbstverwaltung. – Eigentlich ist das international Usus, eine großartige Idee, das war aber offensichtlich nicht mit Harald Mahrer zu machen, dem Universalpräsidenten. Er ist nicht nur die schwarze Allzweckwaffe, sondern er nimmt auch gerne so Worte wie Digitalisierung oder Liberalisierung in den Mund.
Er hat auch einmal gesagt, er „sei immer ein ,glühender Verfechter der Selbstverwaltung‘ gewesen. Diese und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern sei eine ,zutiefst liberale Idee‘, die auf die bürgerliche Revolution von 1848 zurückgehe“.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: ein „glühender Verfechter der Selbstverwaltung“. – Selbstverwaltung ist aber nicht liberal! Selbstverwaltung so gedacht, wie Sie sie denken, ist alles andere als liberal, sie ist das Gegenteil von liberal! Es wird, glaube ich, nicht mehr lange dauern, bis der Herr Universalpräsident
Mahrer davon sprechen wird, dass vielleicht eine fünfstellige 16-fach-Pension eine liberale Idee sei.
Ich glaube, Sie haben hier zu sehr für sich selbst gedacht und nicht für eine liberale Selbstverwaltung beziehungsweise für eine Verwaltung, die auch liberal organisiert ist. Das, was Sie getan haben, ist einfach, rote Funktionäre gegen schwarze Funktionäre auszutauschen. Die große Kammerreform ist nicht gekommen, die AUVA-Reform in dieser Form ist nicht gekommen. Sie haben sich viel zu viel zugemutet, und am Ende des Tages ist ein Reförmchen herausgekommen, bezüglich dessen Sie selber zugeben, nicht zu wissen, was es an Einsparungen bringt.
Das, glaube ich, ist das Schlechte an der ganzen Geschichte: dass Sie nicht daran denken, was den Versicherten zugutekommt, sondern daran, was Ihnen zugutekommt. Daran denken Sie! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Nehammer: Wirklich schlecht sind die NEOS: wirtschaftsfeindlich, frauenfeindlich! Wirtschaftsfeindlich, frauenfeindlich, NEOS!)
16.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Eine Reform, die diesen Namen auch verdient, sollte eine planvolle Umsetzung und Umgestaltung eines Systems sein. Eine Reform sollte eine spürbare Verbesserung für möglichst alle Betroffenen erreichen. Eine Reform, die diesen Namen auch verdient, sollte insgesamt so vielen Menschen wie nur möglich das Leben verbessern. Ihre Reform, sehr geehrte Frau Ministerin Hartinger-Klein, ist im besten Fall eine organisatorische Zusammenlegung einiger Einheiten, aber im schlimmsten Fall – und das ist der Befund, den wir aktuell sehen – eine Entmachtung derjenigen, die die deutliche Mehrheit der Beiträge zahlen, nämlich der Versicherten in diesem Land, die die Sozialversicherungsbeiträge abführen und entrichten.
Ich möchte die Frage in den Raum stellen, wo denn die eigentlichen Probleme unseres Gesundheitssystems in Österreich begraben liegen, und da drängt sich für mich einfach die Frage auf: Ist es das Problem, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite bisher zu wenig Mitsprache und Einfluss im Bereich der Gesundheitspolitik hatten? – Wenn Sie diese Frage mit Ja beantworten, dann haben Sie mit dieser Reform etwas geleistet. Genau diese Frage würde ich aber nicht mit Ja beantworten, denn in Wirklichkeit ist das große Problem, das man lösen müsste, dass wir aktuell einer Regierung gegenüberstehen, die unternehmens- und konzernaffin ist und dementsprechend auch auf der einen Seite Beiträge senkt (Abg. Rosenkranz: Österreicher-affin haben Sie noch weggelassen!) – auf der anderen Seite werden wir dann sehen, wie sich das auf die Leistungen allgemein für die Betroffenen und Versicherten auswirkt. Wir sehen aber, dass sich bei der Zusammensetzung der Gremien aktuell eine Machtverschiebung in Richtung Arbeitgeber ergibt, obwohl die Beiträge in einem Ausmaß von bis zu 70 Prozent von den Arbeitnehmern, von den Versicherten entrichtet werden. – Das ist einfach nicht richtig, das widerspricht der Selbstverwaltung, das widerspricht dem in der Verfassung verankerten Prinzip! (Beifall bei der Liste Pilz.)
Die PatientInnen und die in den Krankenhäusern Beschäftigten, die ÄrztInnen in den Ordinationen, aber natürlich auch die SachbearbeiterInnen in der Selbstverwaltung haben von dieser sogenannten Reform nichts, sie profitieren von der Umorganisation in keiner Weise. Sehen wir uns etwa folgendes Beispiel an: Eine SchmerzpatientIn, die keine Chefarztbewilligung für das Medikament Dronabinol bekommt, hat im Monat
Kosten von 500 bis 800 Euro, die sie aus eigener Tasche an der Apothekenkasse bezahlen muss. Diese PatientIn hat von der Neuorganisation und der Verschiebung der Mehrheiten in Richtung Arbeitgeberseite wiederum überhaupt nichts! Das heißt, was Sie hier machen, führt zu keiner Verbesserung in Richtung ArbeitnehmerInnen, in Richtung Versicherte.
Betroffene PatientInnen brauchen unkomplizierte Lösungen – ich glaube, darin sind wir uns einig –, sie brauchen im Falle von Schmerzen, im Falle von Problemen unkomplizierte Lösungen (Abg. Rosenkranz: Ja, ...!) – aber diese sehe ich in dieser Reform nicht. Kollege Rosenkranz, das sehe ich hier nicht abgebildet (Abg. Rosenkranz: Ach so! Na wenn Sie sie nicht sehen, ...!), denn eine reine Machtverschiebung trägt noch überhaupt nicht dazu bei, dass Leistungen verbessert werden. (Abg. Rosenkranz: Aber wenn der Chefarzt fällt!)
Wir haben zum Beispiel die Situation, dass mit dieser Reform – und da ist die Antwort auf die Frage, ob sie Verbesserungen im Leistungsspektrum bewirkt: nein – keine Zuzahlung zu einer Brille, keine Zuzahlung zu einem Zahnersatz verbessert wird, keine Rezeptgebühr gesenkt wird, und es ist auch nicht so, dass auch nur eine einzige Kur mehr bewilligt würde oder unter anderem Rehabilitationsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht würden. All das findet im Rahmen dieser Reform nicht statt! Genau das ist aber schade, denn das würde die Bevölkerung wirklich spüren, wenn es diesbezüglich zu einer Verbesserung käme.
Wichtig bei einer Reform ist, dass es – ganz egal, ob man in Bregenz oder in Salzburg wohnt, ob man in Wien oder an der Grenze zu Slowenien zu Hause ist – zu einer Vereinheitlichung der Leistungen kommt. Das könnte man auch im Zuge dieser Reform schneller vorantreiben und dementsprechend auf den Weg bringen. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Deimek: Wenn Sie es durchlesen, werden Sie sehen, dass es kommt! Darauf freut sich der Arbeiter aus Sankt Valentin, ...!)
Bei Ihrer Reform, Frau Ministerin, haben Sie immer wieder etwas versprochen, das auch heute schon mehrmals erwähnt wurde: die Einsparung von 1 Milliarde Euro, die sogenannte Patientenmilliarde. Sie haben auch versprochen, diese wieder in das Gesundheitssystem zu investieren, nur: Genau bei dieser Milliarde sehe ich den Vorwurf begründet, denn selbst bei mehrmaligem Durchsehen des Entwurfs kommt man nicht auf die 1 Milliarde! Da brauche ich jetzt nicht nur mich allein zu zitieren, sondern kann auch den Rechnungshof und seine Stellungnahme heranziehen: Auch der Rechnungshof kommt nicht auf die 1 Milliarde! (Abg. Zanger: Wenn er nicht alles berücksichtigt!)
Der Rechnungshof – und dieser ist wirklich keine linke Ideologieagentur – kritisiert und führt zu dem Zahlenwerk, das uns hier vorgelegt worden ist, aus, dass der Nachweis zum Einsparen der von der Regierung behaupteten Milliarde fehlt. Bei den in den Erläuterungen angeführten 33 Millionen Euro an Einsparungen bis 2023 sei nicht klar, wie man dazu komme – die Grundlage sei nicht nachvollziehbar –, und außerdem würden die zu erwartenden Mehrkosten im Zuge der Zusammenlegung ebenfalls nicht einberechnet werden. – Das heißt: Erhebliche und schwerwiegende Kritikpunkte vonseiten des Rechnungshofes werden irgendwie – so kommt es mir vor – mit einem Wisch zur Seite geschoben. Der Rechnungshof und die Rechnungshofpräsidentin verlangen eine transparente Darstellung und eine seriöse Planung. Das ist es, glaube ich, was wir alle hier verlangen können und verlangen sollten.
Wenn wir weitergehen, dann möchte ich in dem Zusammenhang eine weitere Frage aufwerfen: Sie sprechen davon, auch in Ihrem Eingangsstatement im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage, dass es bis zu 30 Prozent Personaleinsparungen geben soll und dass der größte Teil durch Nichtnachbesetzungen, durch Personalreduktionen zustande kommen soll. Was mir dazu einfällt, ist: Aus den Augen, aus dem Sinn!, denn: Wird durch die Zusammenlegung der Krankenkassen wirklich die Arbeit weniger? Werden
weniger Menschen zum Arzt gehen oder weniger ins Krankenhaus gehen? Werden weniger Bewilligungen nötig? Ist weniger Arbeit zu leisten? Vielleicht weiß ich es nicht, aber: Ist mit weniger Krankheiten zu rechnen? Werden die Wartezeiten vor den Ambulanzen und in den Wartezimmern kürzer? (Abg. Deimek: ... gehen weniger in die Ambulanzen! Das freut die Länder möglicherweise, aber die Niedergelassenen ganz sicher!) Oder wird es doch am Ende des Tages weniger Leistungen und dadurch weniger Aufwand geben? Oder stehen wir der Situation gegenüber, dass aktuell durch Personalreduktionen, durch geplante Personalreduktionen eine Situation geschaffen wird, in der auf Kosten der Beschäftigten, auf Kosten der einfachen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in den Krankenkassen, und damit auf deren Rücken, gespart wird? (Abg. Deimek: Wenn es mehr Niedergelassene gibt, hat man früher einen Termin!)
Frau Ministerin! Weil es immer heißt, wir sparen beim System: Das System besteht aus Menschen! Wenn wir dahin gehend denken, dass wir beim System sparen wollen, dann werden wir schlussendlich auch an Arbeitsplätzen sparen, und dann wird die Arbeit, die vorhanden ist – und die, wie wir feststellen, ja nicht weniger wird –, das aktuelle Personal noch weiter unter Druck bringen und weiterhin wie eine Zitrone auspressen. Das aber will ich garantiert nicht! (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Deimek: Und das sind die 1 500 Funktionäre, die jetzt am Donnerstag mit dem Feuerzeug und mit dem Kerzerl ...? Die riskieren wir!)
Was sich die Versicherten auf der einen Seite, aber auch die Beschäftigten in den Krankenkassen im Wesen des Sozialversicherungsbereiches verdient haben, ist tatsächlich eine spürbare Verbesserung; eine Verbesserung und eine Reform, die wirklich allen etwas bringen kann und die die BürgerInnen, die Versicherten, die ArbeitnehmerInnen auch zu mündigen BürgerInnen macht, die eine Stimme und ein Stimmrecht in der Sozialversicherung und in den Krankenkassen haben.
Wir stehen zur Selbstverwaltung! Wir stellen uns vehement dagegen, dass diese ausgehebelt werden soll, auf welche Art auch immer das von Ihnen versucht werden mag. Die Selbstverwaltung ist ein Stück der demokratischen Kultur, sie ist eine Kulturleistung dieses Landes, und ich bin dagegen, dass man diese Leistung jetzt unter Denkmalschutz stellt und sagt: Okay, das verräumen wir jetzt einmal, und wir machen das alles ganz anders! – Ich möchte, dass wir diese Selbstverwaltung stärken, weiter ausbauen und – in Richtung Modernisierung – eine modernere, demokratische Form der Selbstverwaltung einführen. Es braucht eine Sozialwahl, es braucht eine direktere Umsetzung des Willens jener, die versichert sind und auch die Beiträge leisten.
Ganz klar ist: Wenn wir den Weg hin zu so einer Art von Reform einschlagen würden, dann würde das auch zu Einsparungen beitragen, denn die Betroffenen wissen viel eher als die Industriellenvereinigung, was wirklich nötig ist. Auf der anderen Seite würde es auch – und das könnte auch Ihrem Wunsch entsprechen – zur Reduzierung der Anzahl von Funktionärinnen und Funktionären kommen – nicht zuletzt von jenen von Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung.
Machen wir daher gemeinsam eine parlamentarische Enquete, gehen wir zurück an den Start! Nehmen Sie diesen undurchdachten Reformvorschlag zurück und diskutieren wir gemeinsam über eine echte Reform, die auch wirklich spürbar draußen bei den Versicherten ankommt! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
16.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Nussbaum zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Ministerinnen! Vor fünf Tagen ist die Begutach-
tungsfrist für die drei Sozialversicherungs-Organisationsgesetze zu Ende gegangen. Sie, Frau Ministerin Hartinger-Klein, haben sich in einer Aussendung für die zahlreichen – ich glaube, es waren fast 90 – Stellungnahmen zu diesem Gesetz bedankt. Sparen Sie sich den Dank und hören Sie endlich auf die Expertinnen und Experten, die zu diesem Gesetzentwurf etwas zu sagen haben, denn diese Bedenken sind ja nicht aus dem Nichts entstanden! (Abg. Deimek: Das mit dem Dank ist immer eine Frage der Höflichkeit! Den könnte man auch von manchen Fraktionen erwarten!)
Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Offensichtlich arbeiten Sie aber nur für die Konzerne in Österreich. Sie setzen bisher alle Forderungen von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer um (Beifall bei der SPÖ – Abg. Belakowitsch: Was reden Sie da?): Geschenke für Wirtschaft und Konzerne. (Abg. Belakowitsch: Wo lesen Sie das raus?) Sie müssen ihnen, der Wirtschaft und den Konzernen, offensichtlich viel zurückzahlen. (Abg. Zanger: Hat Ihnen die Rede der Kern geschrieben? – Abg. Belakowitsch: Oder der Fußi?)
Geschenk Nummer eins: mehr Macht für die Wirtschaft. Gerade 28,7 Prozent zahlen die Arbeitgeber in die Gebietskrankenkassen ein. Trotzdem geben Sie den Arbeitgebern, der Wirtschaft in der ÖGK die Hälfte der Entscheidungsmacht über die Gelder der Beschäftigten. (Abg. Deimek: ... die Finanztricks des Herrn Kern! – Abg. Belakowitsch: Aber lesen können Sie ganz gut!)
Wobei sich jetzt aber die Frage stellt: Wie lange gibt es denn noch eine Selbstverwaltung? – Bundeskanzler Kurz sagt, das kann man auf orf.at nachlesen: „zumindest solange es“ noch „die Selbstverwaltung gibt“. – Das heißt, es ist nicht nur so, dass die Wirtschaft jetzt die halbe Macht in der Selbstverwaltung bekommen hat, sondern offensichtlich wird da auch geplant, die Selbstverwaltung abzuschaffen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Haben Sie eine Glaskugel?)
Verlierer sind natürlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Abg. Belakowitsch: Nein, die Funktionäre!), denn zusätzlich stopfen Sie den Großkonzernen und Großbetrieben Geld in den Rachen, indem Sie die AUVA-Beiträge senken. (Abg. Deimek: Aber ganz ehrlich: Wenn die ... der Selbstverwaltung ist, dass ich zehn Monate auf einen Facharzttermin warte und dass ... ihre Medikamente nicht kriegen, dann verzichte ich auf die Selbstverwaltung!) Die Leidtragenden sind jeweils 7 Millionen Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich komme jetzt zum Geschenk Nummer zwei: Sie treiben die Privatisierung unseres Gesundheitssystems voran. Zusätzliche Privatsanatorien, Freunde von unserem Vizekanzler werden mit 15 Millionen Euro zusätzlich dotiert und extra evaluiert. (Abg. Belakowitsch: Was erzählen Sie da eigentlich? Könnten Sie da Namen nennen? Wer sind die Freunde, von denen Sie da reden?) Die AUVA mit der Ausgliederung in eine Betriebs-GmbH ist für mich der erste Schritt, auch dort zu privatisieren.
Es gibt natürlich ein klares Motiv: Dort, wo Unsicherheit besteht – und wir kommen zu einer Dreiklassenmedizin –, treiben Sie die Menschen dazu, vermehrt in die private Krankenversicherung zu investieren. Das spült natürlich in Kassen, wie zum Beispiel jene der Uniqa, viel Geld hinein. Es ist wahrscheinlich kein Zufall, dass unser Finanzminister von dort herkommt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Das ist unglaublich! Das ist unglaublich!)
Geschenk Nummer drei: Die Konzerne – natürlich wieder – profitieren in Zukunft auch auf legalem Weg, um zu mehr Geld zu kommen. Die Beitragsprüfung wird in das Finanzministerium eingegliedert – der Rechnungshof sagt auch hierzu, die Gebietskrankenkassen sind die effizienteren Prüfer –, weil es natürlich wieder darum geht, dass die Arbeitnehmer verlieren sollen: verlieren dahin gehend, dass in Zukunft nicht mehr die Kollektivvertragseinstufungen überprüft werden und es somit passieren kann, dass es
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Krankengeld, Wochengeld, Arbeitslosengeld und eben auch in der Pension zu Verlusten kommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben eines der besten Gesundheitssysteme der Welt, nämlich ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem. Das ist gut so, und so soll es auch bleiben. Sie jedoch, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, wollen die Dreiklassenmedizin. (Abg. Belakowitsch: Nein, wir wollen sie eben nicht! Die haben Sie eingeführt!) Sie wollen, dass Gesundheit zum Luxus wird.
Ich fordere Sie auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück! Setzen Sie sich wieder an den Verhandlungstisch und reden Sie mit Expertinnen, Experten und Betroffenen, bevor es zu spät ist und unser Gesundheitssystem durch Ihre Pläne zerstört ist.
Ich möchte auch folgenden Entschließungsantrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „echte Reform angehen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz samt der im Kontext stehenden übrigen Regierungsvorlagen zurückzuziehen und stattdessen eine Regierungsvorlage unter Einbeziehung der Versichertenvertreter (Sozialpartner) zu erarbeiten, die unter anderem auch die Versprechungen der Bundesregierung umsetzt:
• gleiche Leistungen für alle Versicherten
• echte Selbstverwaltung in allen Trägern
• keine Selbstbehalte
• mehr Geld für das Gesundheitssystem für Leistungsausbau.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Die Rede hat Sekretär Drozda geschrieben!)
16.56
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, MSc, Muchitsch und GenossInnen
betreffend echte Reform angehen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend die Zerstörung unseres gut funktionierenden Gesundheitssystems durch die Kassenzentralisierung
Die legistische Umsetzung des Vorhabens der schwarz-blauen Bundesregierung bezüglich Sozialversicherungsstruktur-Umbau wird von allen Seiten heftig kritisiert. Nicht nur, dass es unter völliger Missachtung der Betroffenen entstanden ist, ist in den Stellungnahmen von einem „Spiel mit Zahlen“ über das „Ende der Selbstverwaltung“ bis hin zu „fehlenden Fusionszielen“ und „Verfassungswidrigkeit“ die Rede. Das Vorhaben entwickelt sich zur schlechtest vorbereiteten Zentralisierung der Zweiten Republik.
Nach all dieser begründeten Kritik und nachdem zahlreiche Erfahrungen zeigen, dass übereilte Fusionen zu 70 Prozent scheitern und viel mehr kosten, als sie letztendlich bringen,
stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz samt der im Kontext stehenden übrigen Regierungsvorlagen zurückzuziehen und stattdessen eine Regierungsvorlage unter Einbeziehung der Versichertenvertreter (Sozialpartner) zu erarbeiten, die unter anderem auch die Versprechungen der Bundesregierung umsetzt:
• gleiche Leistungen für alle Versicherten
• echte Selbstverwaltung in allen Trägern
• keine Selbstbehalte
• mehr Geld für das Gesundheitssystem für Leistungsausbau.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Frau Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Die Vorrednerin hat gerade in Ihrem Redebeitrag behauptet, Freunden des Vizekanzlers würden 15 000 Euro in den Rachen gestopft.
Das ist unrichtig! Frau Abgeordnete, ich würde Sie bitten, diese Aussage entweder zurückzunehmen oder Beweise auf den Tisch zu legen!
Des Weiteren hat sie behauptet, die Firma Uniqa würde im Zuge dieser Sozialversicherungsreform bevorzugt, weil der Finanzminister von dort kommt.
Auch das ist unrichtig! Ich würde Sie bitten, auch das zurückzunehmen oder es mit Fakten zu unterlegen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
16.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es steht mittlerweile seit vielen Jahren die Veränderung der Sozialversicherungsstruktur in verschiedenen Parteiprogrammen, es wurde in den verschiedensten Gremien ebenso wie an Stammtischen darüber diskutiert, und es wurden sogar Studien – eine Studie sogar auch vom Kollegen Bundesminister Stöger – in Auftrag gegeben. Ich sage daher ganz ehrlich, ich verstehe die Aufregung nicht, denn wir tun das, was wir vor einem Jahr versprochen haben: Wir reformieren diese Struktur! Das ist eine Strukturreform, und weitere Reformen werden mit Sicherheit folgen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es werden aus 21 Trägern fünf Träger; es wird zu keinen Schließungen, es wird zu keinen Kürzungen kommen; wir sparen im System – das haben wir schon alles gehört –, und das Ersparte wird den betroffenen Damen und Herren in Österreich zugutekommen. Wir setzen das um, wofür wir gewählt wurden und was wir eigentlich auch im vergangenen Jahr immer wieder kommuniziert haben.
Ich darf einen kurzen Bericht abgeben, weil es ja im Bereich der Bauern und im Bereich der Wirtschaft zu einem neuen Träger kommt. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft werden fusioniert. Ich darf mich da für den Weitblick von Präsident Schultes und Präsident Leitl bedanken, die schon vor über einem Jahr die Zeichen der Zeit erkannt haben und die Verhandlungsergebnisse aus den Jahren 2003, 2004 zum Anlass genommen haben, diese Verhandlungen weiter voranzutreiben.
Wir bauen eine bestehende Kooperation aus, die uns seit mittlerweile vielen Jahren zeigt, dass eine Kooperation zwischen Sozialversicherungsträgern aus wirtschaftlicher Sicht wirklich Sinn macht: Es wird weniger Entscheidungsgremien geben, es wird weniger Funktionäre geben. Entgegen verschiedenen Aussagen aus dem Plenum wird es so sein: Die Selbstverwaltung, die wir alle schätzen, wird aufrechtbleiben, und wir übergeben ein stabiles Budget. Wir werden auch in Zukunft daran arbeiten, diese Budgets in Ordnung zu halten. Auch das Bürgerservice wird in Zukunft gegeben sein. Es gibt Landesstellen, wohin sich Damen und Herren, die verschiedenste Anliegen haben, persönlich vor Ort um Rat und Hilfe wenden werden können. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Zwei Aspekte möchte ich noch ansprechen. Geschätzte Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie waren ja Wissenschafterin, und ich stelle fest, Ihre Partei, die Sozialdemokratie, hat rund um das Thema Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen sehr viele Halbwahrheiten und Unwahrheiten in ihre Kampagnen eingebaut. Diesen Umstand der Halbwahrheiten, der Unwahrheiten und der Angstmache sehen wir jetzt auch in Ihren Aussagen. Das tut mir ein wenig leid. Als neue Chefin Ihrer Partei sollten Sie da schon die Verantwortung etwas ernster nehmen.
Ich sage Ihnen schon: Wir sind angetreten, um das Leben der Menschen einfacher zu machen. Wir sind angetreten, dass sich die Systeme weiterentwickeln, und wir sind angetreten, dass sich die Gesundheit und die Gesundheitsvorsorge der Menschen in diesem Land verbessern. (Abg. Leichtfried: Ja, für ein paar wenige!) Und das halten wir auch ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Abschließend darf ich unserer Frau Bundesministerin zu ihrem Mut zur Veränderung gratulieren. Ich darf mich für die Begleitung bedanken. Es ist zweifellos ein intensiver Prozess, der noch immer nicht abgeschlossen ist, weil 2019 ja auch die betroffenen Gremien und Sozialversicherungsträger, die neu geschaffen werden, diese Reformen mit Leben erfüllen werden müssen.
Ich darf mich für ihr Engagement, für ihren Mut zur Veränderung bedanken. Ich sage ganz offen, dafür sind wir gewählt worden. Der Mut zur Veränderung prägt diese Regierung und prägt diese Koalition. Danke schön an alle Kolleginnen und Kollegen! An diesem Weg werden wir konsequent weiterarbeiten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.02
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Frau Dr. Rendi-Wag-
ner und Genossinnen und Genossen! Vielen Dank für diese Dringliche Anfrage! (Abg. Leichtfried: Gerne!) Aber aus meiner Sicht ist das eine Themenverfehlung, denn das Einzige, was dringlich ist, ist eine Reform der Sozialversicherung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Sie stellen sich heute her und wollen uns belehren, was diese Reform denn nicht alles Funktionierendes zerschlagen würde und was nicht alles für die Versicherten in diesem Land schlechter werden würde. Ihr Kollege Wimmer stellt sich sogar her und redet von der Zerstörung der Sozialversicherung in Österreich. Und gleichzeitig kritisieren Sie die bestehenden unterschiedlichen Leistungen zwischen den Trägern, kritisieren eine Besserstellung für die Versicherten in den Krankenfürsorgeanstalten und kritisieren die besseren Leistungen für die Versicherten in der BVA. Ja ich frage Sie: Wer war denn Gesundheitsminister in den letzten zehn Jahren? Welche Partei hat denn das Bundesministerium für Gesundheit geleitet? Was haben Sie gemacht, um diese bekannten Missstände abzustellen? (Abg. Rädler: Nichts! – Ruf bei der FPÖ: Gar nichts!)
Jetzt kommen Sie mir bitte nicht mit Ihren Maßnahmen zur Zielsteuerung, die Sie getroffen haben! Die waren bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich kann nur aus der Praxis sagen, dass die Leistungsunterschiede sowohl innerhalb der Gebietskrankenkasse als auch natürlich trägerübergreifend bis heute bestehen und nicht behoben worden sind.
Dass nicht alles im Reinen war, das wird auch Herr Kollege Stöger als ehemaliger Gesundheitsminister festgestellt haben, ansonsten hätte er nicht eine sehr teure Studie bei der London School of Economics in Auftrag gegeben. (Abg. Neubauer: Ehemalig ...!) – Ehemalig ist richtig, ja. – Als die Studie endlich da war und nicht nur der Rechnungshof, sondern eben auch unabhängige Gremien festgestellt haben, dass Handlungsbedarf gegeben ist, haben Sie sich hingesetzt und haben eine Pressekonferenz gegeben, Kollegin Rendi-Wagner, Kollege Stöger.
Und was haben Sie da gesagt? (Ruf bei der SPÖ: Die Wahrheit, nichts als die Wahrheit!) – Ich zitiere hier ein bisschen: Es gibt Handlungsfelder, auf denen wir eindeutig besser werden müssen. – Dem kann ich zustimmen. Sie haben weiters eine gesetzliche Vereinheitlichung bei der Versicherung gefordert. – Das sehen wir auch so. Sie haben gesagt, dass die Zahl der Träger nicht in Stein gemeißelt sein soll, sondern reduziert werden kann. – Tatsächlich. Und Sie haben betont, wie wichtig die Leistungsharmonisierung ist. Und jetzt, da diese Regierung genau diesen Reformweg beschreitet, soll auf einmal alles falsch sein? Bitte, das müssen Sie einmal jemandem erklären! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Natürlich ist eine Leistungsharmonisierung, gerade auch zwischen den verbliebenen Trägern und den Krankenfürsorgeanstalten, ein sehr langfristiger Prozess. Nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, dass die jetzige Regierung keine Verfassungsmehrheit hat, lassen sich viele Dinge nicht sofort umsetzen. Aber sollen wir deshalb die ersten Schritte nicht gehen, sollen wir stehenbleiben und das System schlecht bleiben lassen? – Nein, sage ich. (Abg. Rosenkranz: Um Gottes willen! Natürlich nicht!)
Da auch Kollege Rossmann groß aufgezählt hat, wir würden eine Dreiklassenmedizin einführen, so sage ich: Bislang haben wir ja eine 19-Klassenmedizin, die Sie als gewesene Minister (in Richtung SPÖ) zu verantworten haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir werden die Leistungen Schritt für Schritt harmonisieren und uns dabei an einem höheren Leistungsniveau orientieren. Damit das auch möglich ist, bedarf es natürlich Einsparungen im System. Die freigewordenen Mittel werden für diese Verbesserungen verwendet werden – und das nicht nur in der Verwaltung, sondern auch in der Verlagerung von Leistungen auf eine effizientere Leistungsebene, quasi aus den Spitälern hin zu den Haus- und Fachärzten im niedergelassenen Bereich.
Jetzt bestreiten Sie alle von der Opposition diese möglichen Einsparungen. Doch was haben Sie selber bei der Präsentation der Studie der London School of Economics gesagt? Sie haben von 120 Millionen Euro Einsparungen pro Jahr (ein Foto in die Höhe haltend, auf dem die Abgeordneten Rendi-Wagner und Stöger zu sehen sind) nur in der Verwaltung gesprochen. Das waren Ihre eigenen Worte, Frau Kollegin Rendi-Wagner. Dann noch ergänzt vom Kollegen Stöger: Und zusätzliche Einsparungen sind natürlich durchaus noch möglich.
Und jetzt zweifeln Sie an, dass 1 Milliarde an Einsparungen auf fünf Jahre überhaupt erreicht wird. Da frage ich mich: Wie kommen Sie zu diesen Aussagen? Wer soll Ihnen da überhaupt noch glauben? Aber es ist schon klar, von der Oppositionsbank sieht alles ganz anders aus als von der Regierungsbank. (Abg. Wittmann: Wie kommen Sie zur Milliarde? – Abg. Leichtfried: Das täte mich jetzt auch interessieren!)
Zuletzt möchte ich noch auf den Vorwurf der Leistungsverschlechterungen für die Versicherten eingehen. Es wird definitiv keine Leistungsverschlechterungen für die Versicherten geben. Bei der Angleichung orientieren wir uns nach oben. Jeder in der Struktur eingesparte Euro wird wieder für Leistungen im System ausgegeben. Das ist ja ganz logisch. Dass dann unter dem Strich nichts übrigbleibt, ist ja auch nie beabsichtigt worden. Wir wollen ja, dass das Leistungsniveau verbessert wird. Wir sparen an einer Stelle und geben Geld für Leistungen für die Versicherten, aber auch für Honorare für die Leistungserbringer in diesem System aus. Wie man bei weiterhin steigenden Beiträgen, bei weiterhin steigenden Ausgaben aus dem öffentlichen System und bei einem effizienteren Einsatz der Mittel auf die Idee kommen kann, dass es zu Leistungsverschlechterungen kommt, das erschließt sich mir in keiner Weise. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man das alles so zusammenfasst, kann man nur zu einem Schluss kommen: All die haltlose Kritik an dieser Reform dient nur dem Erhalt der Macht- und der Funktionärsstruktur, die Sie selber als Ministerin noch kritisiert haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Sie machen eine Politik für Funktionäre, nicht für die Patienten und Leistungserbringer in unserem Gesundheitssystem.
Wir werden uns in der Umsetzung dieser Reform nicht beirren lassen. Dort, wo es tatsächlich verfassungsrechtlich notwendig sein sollte, wird das Gesetz gegebenenfalls noch korrigiert, aber inhaltlich sind wir definitiv auf dem richtigen Weg. (Abg. Leichtfried: Das mit der Milliarde wäre noch zu erklären!)
Vergessen Sie eines nicht, meine Damen und Herren: Die Sozialversicherungsreform ist ja nur der erste Schritt der großen Gesundheitsreform. Sie bildet den Rahmen, in dem wir die Leistungsharmonisierung, die Verlagerung der Leistungen für die Patienten in den niedergelassenen Bereich, in das Kassenarztsystem vorantreiben wollen und mit dem wir die langfristige Sicherung und auch Verbesserung unseres Gesundheitssystems vorantreiben werden. Diese Regierung macht Gesundheitspolitik nicht für Kämmerer und Funktionäre, sondern für die Patienten und Versicherten in diesem Land. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
17.09
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Claudia Gamon, jetzt haben Sie das Wort. – Bitte.