Seilbahngesetz 2003, Änderung (274 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 89/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 89/BNR, Dafür: V, S, F, N, P. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Bundes(verfassungs)gesetz

Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 geändert wird

Schwerpunkte der Regierungsvorlage

  • Einführung einer Generalrevision in § 49a samt Verordnungsermächtigung
  • Novellierung der Bestimmungen über die Konzessionsdauer und das Konzessionsverlängerungsverfahren in den §§ 25 und 28
  • Neuformulierung des Sicherheitsberichtes in § 33 Abs. 2
  • Normierung einer Verordnungsermächtigung in § 33 Abs. 4 für die Festlegung des genauen Inhaltes des Sicherheitsberichtes (als Teil des Bauentwurfes) und der Anforderungen an die Sicherheitsberichtersteller
  • Normierung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde im Baugenehmigungs- und Betriebsbewilligungsverfahren in § 48a
  • Erhöhung des Strafausmaßes in den §§ 113 Abs. 2, 114 und 115 von 8.000 € auf 15.000 € bzw. von 10.000 € auf 20.000 €
  • Normierung einer neuen Verwaltungsübertretung in § 114 Abs. 2
  • Regelung der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde für bestimmte Verwaltungsstrafverfahren in § 14b
Stand: 19.09.2018

Parlamentskorrespondenz

Abstimmung im Nationalrat

3. Lesung: angenommen

Dafür:
ÖVP
SPÖ
FPÖ
NEOS
PILZ
Dagegen:
-

Einbringendes Ressort

BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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