Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Recht verlangt man vom Staat, dass Verwaltung straff und gut funktioniert, gut organisiert ist. Aber der Staat, und in dem Fall meine ich jetzt die Finanzverwaltung, braucht auch Personen, die diese funktionierende Verwaltung gewährleisten. Der Staat hat auf vorgesehene Steuereinnahmen – in diesem Fall – zu achten. Es macht also wirklich Sinn, die Finanzverwaltung mit Personen und Dienstleistungskapazitäten auszustatten, die die Verwaltung entsprechend umsetzen, in dem Fall auch die Antrittsbesuche durchführen können. Die Politik hat dafür Sorge zu tragen, dass Verwaltungstätigkeit ordentlich ausgeführt werden kann und Antrittsbesuche de facto erfolgen – relevant für künftige Steuereinnahmen. Da geht es um eine funktionierende Verwaltung, da geht es um Arbeitsplätze in der Verwaltung und da geht es letztendlich um Steuergerechtigkeit. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die Österreichische Studentenförderungsstiftung etwas näher angeschaut, weil mich das interessiert hat. Auf der Tagesordnung findet sich die Follow-up-Überprüfung aus dem Jahr 2017, der Prüfbericht an sich stammt aus dem Jahr 2015.
Worum geht es bei dieser Studentenförderungsstiftung? – Das ist die zweitgrößte Trägerorganisation von Studentenheimen, die im Jahr 1957 von der Österreichischen Hochschülerschaft gegründet wurde, in etwa zwölf Standorte mit ungefähr 2 100 Heimplätzen betreibt und in etwa mit einer Bilanzsumme von 55 Millionen Euro ausgestattet ist. – Nur damit die Zuhörer wissen, worüber wir hier sprechen.
Was hat der Rechnungshof im ursprünglichen Bericht kritisiert? – Dass sich eben diese Stiftung nicht an den Stiftungszweck gehalten hat und die Heimplätze nicht nach sozialer Bedürftigkeit und nach Studienerfolg vergeben hat. Der Stiftung war es wichtig, möglichst viel Nettoeinkommen zu erzielen, die Heimplätze permanent zu vermieten, allerdings wurde dabei nicht auf die soziale Bedürftigkeit geschaut.
Das hat der Rechnungshof in seinem Bericht 2015 kritisiert. Bei der Valorisierung ist herausgekommen, dass diese Kritik ernst genommen wurde und dass jetzt natürlich der Nachweis des Nettoeinkommens erforderlich ist; was ursprünglich auch im Stiftungszweck so festgehalten wurde.
Der zweite Punkt, der vom Rechnungshof kritisiert wurde, betrifft die Spekulationsgeschäfte. So hat diese Studentenstiftung in den Jahren 2006 und 2008 jeweils drei Spekulationsgeschäfte mit Derivaten im Umfang von 14 Millionen Euro durchgeführt. Drei mal 14 Millionen Euro sind 42 Millionen Euro – bei einer Bilanzsumme von etwa 55 Millionen Euro, das muss man sich vorstellen! Also anstatt den Stiftungszweck umzusetzen, wurde massiv spekuliert – und man hat sich verspekuliert! Der Verlust betrug 2,4 Millionen Euro; davon 200 000 Euro Rechtsanwaltskosten, die erforderlich waren, um die größte Misere zu verhindern.
Bei der Überprüfung, ob der Geschäftsführer rechtlich belangt werden kann, ist man draufgekommen, dass dieses Vergehen leider Gottes verjährt war und der Geschäftsführer nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Fakt war, und das ist im ursprünglichen Prüfbericht richtigerweise kritisiert worden: Der Geschäftsführer hat die Entscheidungen zu diesen Spekulationsgeschäften allein getroffen. Das wurde zu Recht vom Rechnungshof kritisiert.
Was hat die Follow-up-Überprüfung ergeben? – Es wurde auch diese Kritik richtigerweise aufgenommen. Zukünftig darf ein Geschäftsführer nicht ohne Zustimmung des
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite