Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 257

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Weil ich aber auch selbst eine begeisterte Demokratin bin, verstehe ich die Initiative der KPÖ, Unterschriften zu sammeln. Ich kann diesen Enthusiasmus auch gut nach­vollziehen. Zum Inhalt dieser Bürgerinitiative möchte ich jetzt aber Stellung beziehen: Es geht um die Abschaffung der Vergebührungspflicht von Mietverträgen, die ja auch federführend von meinem geschätzten Kollegen Philipp Schrangl mitbearbeitet wurde. Das war ein gemeinsamer Beschluss im Oktober 2017 mit der SPÖ und ist bereits um­gesetzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben auch die Bedingungen für eine Aufweichung der Gemeinnützigkeit durch hö­here Gewinnausschüttungen verschärft. Somit sind also bereits einige sinnvolle For­derungen aus dieser Bürgerinitiative der KPÖ umgesetzt.

Ich möchte aber auch auf das Regierungsprogramm verweisen, das ja noch viel, viel weiter geht als die Punkte, die hier aufgeführt worden sind. Wir setzen uns nämlich für den Wohnbau ein, damit auch durchgreifende Sanierungen attraktiv gemacht werden. Etwas ganz Wichtiges ist auch, dass der Umweltschutzgedanke für die Verlängerung der thermischen Sanierungen berücksichtigt wird, oder auch, dass das Wohnumfeld im Falle der Sicherung von Grundstücken für den gemeinnützigen Wohnbau sichergestellt wird. Ein ganz wichtiger Punkt, den ich aber noch ergänzen möchte, ist das barriere­freie Wohnen, für das wir uns sehr stark einsetzen.

Die Freiheitlichen setzen sich – gemeinsam mit der Volkspartei – zum einen für leist­bares Eigentum ein, sie setzen sich aber zum anderen auch für leistbare Mieten ein. Das ergänzt sich, das schließt einander nicht aus, und diesem Grundbedürfnis will sich auch die Bundesregierung in Zukunft prioritär verschreiben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

22.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Erasim. – Bitte.


22.45.41

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Hohes Haus! Der Ausschuss für Bürger­initiativen und Petitionen ist aus verschiedenen Gründen ein sehr interessanter, einer­seits, weil es auf weiten Teilen ein sehr konstruktives Miteinander gibt (Abg. Hammer: Andererseits!), und andererseits, weil da immer eine breite Palette an BürgerInnenin­teressen bearbeitet und diskutiert wird.

Ich möchte mich auch an dieser Stelle den Ausführungen des Kollegen Bernhard, der hier wirklich punktgenau die Problematik der Kenntnisnahme der Bürgerinitiative „Fak­ten gegen Hetze“ geschildert hat, anschließen. Wir als sozialdemokratische Parla­mentsfraktion können diese Bedenken nur teilen. Das Problem ist nämlich, dass es zwar den § 283 StGB noch gar nicht so lange in dieser Art und Weise gibt, dass es aber gerade in den letzten Jahren – und da werden Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, mir auch zustimmen – durch das schnelle, unkontrollierte Verbreiten von Nachrichten gerade auf Social-Media-Kanälen sehr wohl einen akuten Handlungsbe­darf gibt.

Das, was mich als Abgeordnete so stutzig macht, ist auch, dass Sie diesem Thema eine konstruktive Diskussion nicht nur im Petitionsausschuss verwehren, sondern auch sonst auf parlamentarischer Ebene. So möchte ich die Initiative unserer Frauenspre­cherin Gabi Heinisch-Hosek hier aufgreifen, in der es um einen Entschließungsantrag betreffend den Ausbau des Schutzes insbesondere von Frauen vor sexuellen Be­lästigungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen im Netz geht. Diesbe­züglich wurde versucht, einen Fünfparteienentschließungsantrag zu machen. Zunächst gab es Zusagen oder guten Wind dazu, aber bis heute, bis zum jetzigen Zeitpunkt kam leider von den Regierungsparteien keine Antwort. Deshalb wird es einen Dreiparteien-


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