Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 51

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ja doch ein sozialistischer Parteisekretär geblieben ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Krist.) – Ja, er ist eh schon weg, es ist eh wurscht.

Kommen wir nun aber zu etwas Erfreulichem! Frau Bundesminister! Kollege Amon hat es schon angesprochen, ich möchte trotzdem die Gelegenheit beim Schopf ergreifen, Ihnen zu gratulieren, dass Österreich jetzt wieder in den UN-Menschenrechtsrat ge­wählt worden ist – für weitere drei Jahre. Herzliche Gratulation!

Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4, die ja zusammengefasst sind: Es ist eine Mate­rie, wo Einstimmigkeit bei den Abstimmungen zu erwarten ist. Zum Tagesord­nungs­punkt 1 hat der Kollege Bösch für die FPÖ schon gesprochen.

Im Tagesordnungspunkt 2 geht es um das Abkommen mit Bosnien-Herzegowina. Wir haben ja eine lange gemeinsame Vergangenheit, waren wir ja doch einmal in einem gemeinsamen Staatswesen. Es gibt vielfältige Aktivitäten, die es jetzt auszubauen und abzusichern gilt. Dazu soll auch dieses Abkommen dienen. Die Vertiefung des kultu­rellen und des wissenschaftlichen Austausches soll helfen, die noch immer bestehen­den Gräben zwischen den Volksgruppen in Bosnien-Herzegowina zu überwinden.

Beim Tagesordnungspunkt 3 handelt es sich mehr oder weniger um einen Formalakt, die Rücknahme einer Bestimmung, die durch die Abänderung des österreichischen Straf­gesetzbuches überflüssig geworden ist. Vor 31 Jahren haben wir bei der UN-Antifolterkonvention die Erklärung abgegeben, die Strafverfolgung für im Ausland begangene Folterverbrechen selbst zu übernehmen, wenn nicht zu erwarten ist, dass in dem Land, wo das Verbrechen begangen worden ist, eine Strafverfolgung stattfinden wird. Inzwischen hat es 2012 und 2014 Strafgesetzbuchnovellen gegeben, mit denen wir sichergestellt haben, dass auch in Österreich die Folter – auch wenn sie in einem anderen Staat begangen worden ist – strafbar ist. Daher ist diese Erklärung nicht mehr nötig.

Tagesordnungspunkt 4: Abkommen mit Kuba. Der Dialog zwischen Kuba als dem größten Staat der Karibik und der EU soll in den Bereichen politischer Dialog, Zusam­menarbeit und Handel gefördert werden. Wir setzen da viel auf den neuen Präsidenten Díaz-Canel. Die EU hat die Hoffnung, dass da ein nachhaltiger Reformprozess, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Menschenrechtssituation betreffend, eingeleitet wird. Daher soll auch dieses Abkommen zur Verbesserung der Menschenrechts­situ­ation in Kuba beitragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte.


11.19.01

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehern! Ich bin froh, dass diese Abkommen jetzt ratifiziert werden. Es sind sehr unterschiedliche Abkommen, aber sie haben eines gemeinsam: Sie zeigen die Stellung und die Positionierung Österreichs in der Welt.

Wenn man sie kurz der Reihe nach anschaut, sieht man Folgendes: Das Abkommen mit der Schweiz ist meines Erachtens schon ein bemerkenswertes, wenn man weiß, wie empfindlich die Schweiz eigentlich auf fremde Soldaten, fremde Militäraktivitäten reagiert. Es zeigt schon ein sehr, sehr hohes Vertrauen, ein sehr hohes nachbar­schaft­liches Vertrauen, dass ein derartiges Abkommen abgeschlossen werden kann.

Das zweite Abkommen mit Bosnien-Herzegowina ist auch für mich eines, das eine gewisse Symbolkraft hat: Österreich kümmert sich um junge Staaten in Europa, um


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