sonntag: zwei Mordanschläge, 37 tote koptische Christen; 26. Mai, eine Marienwallfahrt: 28 Wallfahrer werden getötet, darunter viele Kinder; Ende des letzten Jahres, 29. Dezember, eine Messfeier südlich von Kairo: neun tote koptische Christen.
Noch viel furchtbarer waren die bestialischen Bilder, die ausgeschickt worden sind, als 2015 in Libyen an einem Strand der IS 21 Kopten geköpft hat. Was war ihr Verbrechen? – Ihr Verbrechen war, sie waren Christen.
Das betrifft aber nicht nur Christen. Christliche Kopten werden in Ägypten von Muslimen verfolgt, muslimische Rohingya in Myanmar werden von Buddhisten verfolgt, gequält und ermordet. Unser Einsatz für Christen ist also exemplarisch, aber nicht exklusiv. Wir wollen auch alles dafür tun, dass sich jüdische Mitbürger in Österreich sicher fühlen, dass sie sich nicht in einer Situation wie in Frankreich sehen, wo Einzelne schon das Land verlassen haben, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen können.
Es ist auch zu begrüßen, dass nicht nur unser Parlament diese Frage in den Blickpunkt rückt, sondern das auch das Nobelpreiskomitee gemacht hat: Eine Jesidin, eine zerbrechliche, eine mutige junge Frau, Nadia Murad, ist mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden. Sie hat es geschafft, diesem Terror zu entkommen, 3 000 Frauen sind nach wie vor versklavt in IS-Gefangenschaft.
Was ich damit sagen möchte, ist: Es ist richtig, notwendig und wichtig, dass sich das österreichische Parlament auch mit dieser Frage beschäftigt. Der Einsatz für Religionsfreiheit ist der Einsatz für ein fundamentales Menschenrecht, und da sollten wir als österreichisches Parlament Vorbild sein. Daher bin ich froh, dass wir hier in dieser Frage so einhellig vorgehen. Wir werden uns heute noch einmal mit dieser Frage beschäftigen, was den Dialog der Religionen und Kulturen betrifft. Er ist notwendig. Wir sind da noch lange nicht am Ziel dieses friedlichen Miteinanders der Religionen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
12.59
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.
Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir so wie in dieser Debatte über Religionsfreiheit sprechen und uns über die Verfolgung von Menschen, die einer gewissen Religion angehören, unterhalten, sollten wir uns auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Erinnerung rufen. Dort heißt es in Artikel 18:
„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“
Meine Damen und Herren, das Recht auf Religionsfreiheit ist eines der am öftesten verletzten Menschenrechte weltweit. Daher verstehe ich auch die Kritik des Kollegen Noll nicht, die Kritik der SPÖ und der NEOS zu diesem einen Antrag nicht, den dankenswerterweise die Kolleginnen Fürst und Kugler eingebracht haben und den ich für sehr wichtig halte.
Dieser Antrag – und das wurde ja betont – spricht sich explizit „gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten“ aus, so steht es im Antragstext. Dass insbesondere christliche Minderheiten genannt werden, ist sachlich richtig und absolut zu rechtfertigen.
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