Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 90

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Wer spricht sich für diese Entschließung aus? – Das ist ebenfalls einstimmig ange­nommen. (E 34)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: die dem Aus­schussbericht 297 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 35)

13.34.279. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den GREVIO-(Basis)Evalu­ierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-163/298 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


13.35.14

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist dem Menschenrechtsausschuss zuerst eigentlich fälsch­licher­weise zugewiesen worden. Es wurde von uns in den Gleichbehand­lungsaus­schuss weiterverwiesen. Dennoch ist es wichtig, ein paar Worte zum Grevio-Evaluie­rungsbericht zu sagen.

Worum geht es? – Der Europarat hat ein Übereinkommen zum Thema Gewalt gegen Frauen, Prävention und Abhilfe gefasst. Nun wurden die Länder dahin gehend evaluiert, inwieweit sie mit diesem Übereinkommen auch proaktiv arbeiten. Der Grevio-Evaluierungsbericht über Österreich ist großteils sehr positiv ausgefallen. Die Evaluie­rungskommission hat eine Reihe von positiven Maßnahmen in Österreich unter­strichen, hat gesagt: Ihr seid auf einem guten Weg! Das langjährige politische Engage­ment zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen greift in Österreich.

Dennoch hat Grevio einige Punkte definiert, bei denen sie in Österreich Aufholbedarf sehen. Ich nenne als Beispiele die Themen Zwangsheirat und weibliche Genitalver­stüm­melung. Ja, das ist ein Thema, das auch Österreich betrifft. Wir werden insbe­sondere im Menschenrechtsausschuss das Thema Genitalverstümmelung von Frauen aufgreifen, und auch das Thema Zwangsheirat.

Ich greife ein bisschen vor. Wir arbeiten daran, doch möchte ich darauf hinweisen, in welche Richtung wir gehen:

Sie wissen, dass weltweit 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen sind, aber das Problem hat auch vor den Grenzen Österreichs nicht haltgemacht. In Österreich sind bis zu 8 000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Wie werden diese Frauen ver­stümmelt? – Manche sind bereits in dieser Weise eingereist. Mädchen, die hier geboren wurden, erleiden Genitalverstümmelung häufig während Auslandsreisen in die früheren Heimatländer der Eltern. Es wird aber auch kolportiert, dass es Ärzte oder Naturpraktiker gibt, die nach Österreich kommen, um diese Praxis in den Communities vorzunehmen.

 


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