Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 68

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

chen Rechts gegründet wurde. Da eine solche Körperschaft öffentlichen Rechts auf Basis der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen nicht in eine GmbH umgewandelt werden kann, ist zur Vornahme dieser Umwandlung die Erlassung eines eigenen Bun­desgesetzes erforderlich. Eine solche Vorgehensweise ist nichts Ungewöhnliches, das geschah und geschieht im öffentlichen Bereich immer wieder, so beispielsweise auch 2001 zum Zwecke der damaligen Umwandlung der Niederösterreichischen Umwelt­schutzanstalt in eine Kapitalgesellschaft.

Mit der heutigen Gesetzgebung schaffen wir Klarheit, schaffen wir Rechtssicherheit, was auch sehr wichtig ist, weil vor allem auch die Tiroler Zukunftsstiftung, nunmehr Standortagentur, viele Kooperationen eingegangen ist, auch auf internationaler Ebene, auf europäischer Ebene. Deswegen braucht es hier auch Rechtssicherheit. Ich lade Sie ein, so wie schon im Ausschuss auch heute im Plenum zuzustimmen, sodass wir das heute vielleicht einstimmig beschließen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bravoruf bei der ÖVP.)

12.26


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.


12.26.15

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Verfas­sungsausschuss besteht grundsätzlich immer das Bemühen, eine einstimmige Rege­lung herbeizuführen, da ja die meisten Materien sowieso mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müssen. Das vorliegende Bundesgesetz ist ein gutes Beispiel dafür, dass man sich einstimmig geeinigt hat. Ich halte es für vernünftig, dass beste­hende Strukturen zusammengeführt werden. Das soll nicht daran scheitern, dass man die rechtliche Struktur der Zusammenführung nicht schafft.

Ich glaube, dass das, was man da in Tirol macht, vernünftig ist. Wir haben das auch in anderen Bundesländern schon unterstützt, beispielsweise in Niederösterreich, sodass ein Konsens gefunden werden konnte.

Lassen Sie mich einige Worte zur Situation in Verfassungsfragen und im Verfassungs­ausschuss verlieren. Es war bis jetzt immer so, dass im Verfassungsausschuss und bei Verfassungsmaterien der Konsens gesucht wurde. Konsens heißt aber, dass man über die Materie verhandelt und dann einen gemeinsamen Nenner findet. Leider wird bezie­hungsweise wurde dieser Weg des Konsenses nun verlassen. Mit dem sogenannten Kopftuchverbot sollte wieder eine Verfassungsbestimmung beschlossen werden, über die nicht verhandelt wurde.

Herr Klubobmann Wöginger! Ich habe schon viele erlebt, die abgehoben waren, die sind aber auch verglüht. Verfassungsmehrheiten anzuschaffen, jemandem zu sagen, dass er mitzustimmen hat – denn verhandelt wird nichts –, das ist erstmalig. Weder Khol als Klubobmann noch Molterer als Klubobmann, auch unter einer blau-schwarzen Regierung, haben es zugelassen, dass man über Konsensmaterien, insbesondere Ver­fassungsmaterien, nicht verhandelt. Sie verlassen diesen Konsensbereich, Sie verlas­sen ihn bewusst. Sie haben auch schon in der letzten Sitzung des Verfassungsaus­schusses versucht, diesen Konsens zu verlassen.

Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass – es sind romanische Sprachen – parlare und parler bedeuten, dass man miteinander spricht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Das Parlament ist jener Platz, wo miteinander gesprochen werden muss. Wenn man eine Lösung haben will, bei der eine Zweidrittelmehrheit gegeben sein muss, dann ist es wohl angebracht, dass man auch mit den Parteien spricht, die diese Zweidrit-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite