Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 99

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gesetzliche Elternkarenz angerechnet wird. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Cox.) Wir wollen ein Gesetz, und zwar gleich – und das könnten wir morgen beschließen.

Abschließend noch einmal vielen, vielen herzlichen Dank an alle, die im Antidiskrimi­nierungsbereich tätig sind, die hier auch stellvertretend für uns diese Arbeit leisten, damit Frauen und Männer zu ihren Rechten kommen und auch, wenn sie vor Gericht gehen, bestens begleitet werden.

Frau Kollegin Fichtinger, nur zum Abschluss – ich glaube, es ist Ihnen rausgerutscht –: Kinder sind keine Güter – ich wollte das nur noch einmal sagen –, Kinder sind junge Menschen, aber keinesfalls Güter! (Zwischenruf der Abg. Fichtinger.) – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schimanek. – Bitte schön.


14.09.26

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und zu Hause! Ja, auch ich freue mich, dass wir heute diesen Gleichbehandlungsbericht der Privatwirtschaft aus den Jahren 2016 und 2017 im Plenum behandeln können. Dieser Bericht wird ja alle zwei Jahre erstellt. Leider war es aber so, dass wir diesen Bericht in den letzten Jahren nur in den Ausschüssen besprochen und dort, wie man sagt, enderledigt haben.

Sowohl die ehemaligen Sozialminister als auch die ehemaligen Frauenministerinnen wollten das hier im Nationalrat nicht diskutieren. (Abg. Heinisch-Hosek: Das stimmt doch nicht! Die Koalition wollte das nicht! Bleiben Sie bei der Wahrheit! Das ist ja unglaublich!) – Kollegin Heinisch-Hosek, Sie brauchen nicht hereinzuschimpfen, ich habe es ja nachrecherchiert. Das letzte Mal haben wir diesen Bericht im Jahr 2010 im Plenum diskutiert.

Aber worüber sprechen wir heute? – Dieser Bericht gibt in zwei Teilen Einblick in die Tätigkeit und Wahrnehmung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Verfahren der Gleichbehandlungskommission. Im ersten Teil finden wir den Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungskommission mit den Senaten I bis III. Die Beispiele in diesem Be­richt zeigen, welch große Bedeutung es auch für die Betroffenen hat, Verfahren in die­ser Form abzuwickeln, weil gerade Diskriminierung nicht gerne nach außen getragen wird. Im Berichtszeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2017 wurden insgesamt 47 Prüfungser­gebnisse erstellt und – in den zwei Jahren – insgesamt 133 Anträge bei der Gleichbe­handlungskommission eingebracht. Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat es ja auch schon gesagt: 70 Fälle in der Gleichbehandlungskommission betrafen Frauen, die aufgrund ihres Geschlechts das Arbeitsverhältnis beendet haben, und 32 Fälle betrafen sexuelle Belästigung. Weitere Fälle betrafen die ethnische Zugehörigkeit, das Alter, die Reli­gion, die Weltanschauung und die sexuelle Orientierung.

Ebenfalls im ersten Teil des Berichts findet sich eine Darstellung des Sozialministeri­ums über die Entwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes in Österreich und auch die Auflistung wichtiger nationaler Gerichtserkenntnisse. Verletzungen des Gleichbehand­lungsgesetzes können ja nicht nur bei der Gleichbehandlungskommission, sondern auch direkt bei Gerichten zur Anzeige gebracht werden.

Ein weiterer Berichtsteil des Sozialministeriums betrifft auch die Entwicklung des Gleichbehandlungsrechts auf EU-Ebene. Die Frau Sozialministerin hat im Ausschuss ausgeführt, dass eine Richtlinie auf europäischer Ebene leider von Deutschland und Polen blockiert wird und deshalb eine Weiterentwicklung noch ein bisschen angehalten wird. Wichtig sind mir, und das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, die weiteren


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