Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 101

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tive Regierung. Sie haben andere Vorstellungen vom Leben, als ich sie habe. Es ist aber, glaube ich, auch wichtig, aufzuzeigen, wenn man schon davon redet, dass Frau­en endlich gleichberechtigt am Arbeitsmarkt sein sollten, dass das mit konservativer Frauenpolitik nicht gehen wird. Das ist nämlich nicht Sinn und Zweck davon, und das kann man auch ansprechen. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten von JETZT so­wie der Abg. Friedl.)

Noch ein paar Worte zum Thema Diskriminierung: Österreich hat mit der Gleichbe­handlungsanwaltschaft eine Stelle geschaffen, die im europäischen Vergleich wirklich eine Spitzenposition einnimmt. Sie haben aber in diesem Bericht auch einige ganz kon­krete Vorschläge gebracht, was ihnen die Arbeit im Alltag erleichtern würde. Das ist einerseits, dass man die personelle Ausstattung der Gleichbehandlungsanwaltschaft unbedingt verbessern muss. Da geht es um Mittel, die gerade auch in den Bundes­ländern notwendig sind, um dort dieselbe Beratung und denselben Service anbieten zu können, und da geht es um Umsetzungen der Empfehlungen der EU-Kommission in dem Bereich.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der aktuell auch in anderen Bereichen diskutiert wird, ist die Kompetenzverteilung, die neu diskutiert werden muss. Es kann eigentlich nicht sein, dass es in Österreich unter den Bundesländern eine Zersplitterung im Gleichbe­handlungsrecht gibt. Ich weiß, dass das ein Thema ist, dessen sich diese Bundesre­gierung angenommen hat: ein bisschen einen Durchblick im Kompetenzwirrwarr zu schaffen. In diesem Bereich sehen Sie ganz konkrete, wirklich einfach aufgegliederte Vorschläge, was man beim Thema Diskriminierung, beim Thema Gleichberechtigung dazu beitragen könnte, damit der Föderalismus kein Hindernis dafür ist, dass alle Frau­en in Österreich denselben Zugang dazu haben, am Arbeitsmarkt diskriminierungsfrei erfolgreich sein zu können.

Ich denke, das sind Vorschläge, mit denen wir uns konkret beschäftigen sollten, auch im Gleichbehandlungsausschuss. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT.)

14.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Cox. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.18.03

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Krenn – ich weiß nicht, wo sie jetzt ist –, auch Gratulation von meiner Seite! Auch ein Hallo an die ZuseherInnen, an die BesucherInnen hier im Haus! Heute diskutieren wir ja über den Gleichbehandlungsbericht, der dankenswerterweise hier ins Plenum des Hohen Hauses gebracht wurde, weil er einfach sehr, sehr wichtig ist. Ich würde mich gerne auf den Teil 2 beziehen, der ja von der Gleichbehandlungsanwaltschaft er­stellt wurde. Diese Gleichbehandlungsanwaltschaft ist in Österreich eine der wichtigs­ten Anlaufstellen für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.

Man möchte meinen, dass eine solche Anlaufstelle personell und finanziell entspre­chend ausgestattet ist, weil eine solche Einrichtung eigentlich jeder Regierung ein wichtiges Anliegen sein sollte. Wir haben im Ausschuss auch gehört und gesehen, dass die Fälle, die von Personen an diese herangetragen werden, einfach gehört und auch weitergetragen werden müssen. Was wir aber im Ausschuss auch mitbekommen haben und worüber berichtet wurde, ist, dass sie chronisch unterfinanziert ist. Das muss hier auch angesprochen werden, da nicht nur der Bericht ein wichtiger ist, son­dern die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch sonst gute Arbeit macht. Es ist wichtig, zu sagen, dass sie personell unzureichend ausgestattet ist. Diese Unterfinanzierung, die im Ausschuss genannt wurde, ist – wie soll ich sagen? – auch ein Aushungern mit


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