Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 104

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dass das eine Entscheidung ist, über die man vielleicht a priori leicht urteilt, wenn man dann aber selbst Kinder hat, ist es nicht mehr ganz so einfach, zu entscheiden, ob man gleich wieder einsteigt, ob man Teilzeit arbeitet oder ob man zu Hause bleibt. Das möchte ich hier schon einmal gesagt haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir wissen auch, dass 90 Prozent jener, die Teilzeit arbeiten, gerne Teilzeit arbeiten. Dennoch ist es meine Aufgabe – deshalb sage ich das immer wieder –, dass wir die Frauen darauf aufmerksam machen, dass es ihnen zum Nachteil gereicht, wenn sie Teilzeit arbeiten, vor allem wenn sie lange Teilzeit arbeiten. Das sieht man vor allem an der Altersarmut. Wir haben einen Pensionsunterschied von 40 Prozent zwischen Män­nern und Frauen. Dagegen müssen wir angehen. Wir haben bereits vier Jahre Pen­sionsanrechnung – sowohl die Begründung als auch die Erhöhung betreffend – für Frauen, die sich nach der Geburt des Kindes um die Kinder kümmern. Wir fordern 24 Monate Karenzanrechnung. Wir wollen das natürlich gemeinsam mit den Sozialpart­nern lösen. Wir haben aber auch ganz klar gesagt, dass es, sollte das nicht klappen, eine gesetzliche Umsetzung geben wird. Ich denke, alle, die vor mir gesprochen ha­ben, gehen mit mir in diesem Punkt d’accord.

Was mir natürlich auch wichtig ist, hier zu erwähnen, ist Folgendes: Es gab viele Gleichbehandlungspakete, es gab Gesetzesnovellierungen, es gab 2004 überhaupt ein neues Gesetz, und damals sind die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbe­handlungskommission verankert worden. Warum sage ich das? Wir haben heute schon gehört, dass diese beiden Einrichtungen wichtige Arbeit leisten. Die Gleichbe­handlungsanwaltschaft hat über 6 000 Anfragen gehabt. Da gibt es Beratung, Informa­tion, aber auch Begleitung. Da möchte ich einmal Frau Konstatzky – Sie haben sie schon erwähnt –, aber auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Regionalbü­ros Danke sagen.

Die Gleichbehandlungskommission – da haben wir drei Senate – hat in den letzten zwei Jahren über 200 Fälle abgearbeitet. Auch da gilt es Danke zu sagen.

Wichtig ist für mich, dass es über diese Fälle, die abgehandelt werden, auch zu einer Bewusstseinsbildung kommt. Wir sehen, dass es noch immer sehr, sehr viel zu tun gibt. Es geht hier um Diskriminierung. Auch nach der #MeToo-Debatte sind wesentlich mehr Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gestellt worden. Da sieht man schon, dass man genau mit solchen Einrichtungen auch wirklich die Bevölkerung mit­nehmen und sehr viel Bewusstsein schaffen kann.

Ich möchte mich deshalb auch gerne bei den drei Senatsvorsitzenden Dr.in Matt, Dr. Risak und Mag. Brunner bedanken, ebenso wie bei den Geschäftsführern und den Senatsmitgliedern. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit! Sie unterstützen alle, die es brau­chen und denen Recht zukommen soll. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.31


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kuss-Bergner. – Bitte.


14.31.21

Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Ministe­rin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause und hier auf der Galerie! Wir behandeln den Gleichbehandlungsbericht für die Privat­wirtschaft. Mir ist ein Zitat ins Auge gefallen, und zwar von Theodor Adorno: Jeder Mensch muss ohne Angst verschieden sein können. Ich bin überzeugt davon, dass es richtig ist, dieser Verschiedenheit, dieser Vielfalt, dieser Ungleichheit Raum zu geben, nicht alle gleichmachen zu wollen, sondern, wie Theodor Adorno sagt: Jeder Mensch muss ohne Angst verschieden sein können. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

 


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