Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 168

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Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Familie und Ju­gend, seinen Bericht 358 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für diese Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist somit einstimmig zur Kenntnis genommen.

Ich weise den Antrag 449/A(E) dem Finanzausschuss zu.

18.39.377. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Pensionsrecht der Bediensteten der ÖBB; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/27 (III-138/339 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreichische Breitbandstrategie 2020 (Breitbandmilliarde) – Reihe BUND 2018/46 (III-187/340 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bundesanstalt für Verkehr – Reihe BUND 2018/48 (III-189/341 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Zivile Flugsicherung – Reihe BUND 2017/58 (III-61/342 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zu den Punkten 7 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße Frau Rechnungshofpräsidentin Dr.in Kraker in unserer Mitte.

Ich erteile als erstem Debattenredner Herrn Abgeordnetem Hermann Gahr das Wort. – Bitte.


18.40.35

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich jetzt zu einem höchst brisanten Bericht des Rechnungshofes zu Wort melden. Konkret geht es um die Bundesanstalt für Verkehr. Der Rechnungshof hat diese Anstalt im Zeitraum Jänner bis Mai 2017 überprüft und dabei im Wesentlichen fünf Bereiche aufgezeigt, in denen es Mängel gegeben hat – extreme Mängel: einerseits die Wirtschaftlichkeit des Ressour­ceneinsatzes, andererseits die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung; weiters die Verga­be von externen Aufträgen durch die Bundesanstalt, die Steuerung und Kontrolle durch das Ministerium sowie die Unabhängigkeit der Sicherheitsuntersuchungsstelle.

 


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