Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung, 21. November 2018 / Seite 192

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In einem Bericht geht es um die Österreichische Post AG beziehungsweise die Scan­point GmbH. Diese wurde im Juni und Juli 2017 überprüft. Das ist eine Tochterfirma der Post, und es geht dabei um die wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens. Es ist eine 100-Prozent-Tochter der Post.

Worum geht es bei Scanpoint? – Es geht darum, dass man die Schriftstücke der Kun­den digital erfasst und dann digital und elektronisch an die Empfänger weiterleitet. Die­ses Unternehmen hat durchaus große strukturelle Probleme gehabt. Der Rechnungs­hof hat jetzt zwei Prüfungen durchgeführt, eine Follow-up-Überprüfung zusätzlich. Heu­te ist es aber so, dass es durch die Empfehlungen des Rechnungshofes gelungen ist, dass sich Scanpoint strukturell neu aufgestellt hat und erfolgreich wirtschaftet. In der Vergangenheit hat es ja Verluste gegeben, und nun ist es so, dass die Schlussempfeh­lungen in Punkt 15 natürlich ganz verstärkt Richtung Kostenmanagement ausgerichtet waren und die Produktionsabläufe haben verbessert werden können.

Der zweite Bericht behandelt eine Follow-up-Überprüfung im Bereich des Österreichi­schen Verkehrssicherheitsfonds. Worum geht es dabei? – Es geht darum, dass durch Wunschkennzeichen und spezifische Verkehrsstrafen 3 Millionen Euro eingenommen und diese wieder für Verkehrssicherheitsmaßnahmen verwendet werden. Es hat da zwölf Empfehlungen vom Rechnungshof gegeben.

Es hat aber auch – unerfreulich, glaube ich – eine Kampagne zum Thema Alkohol im Straßenverkehr gegeben. Es hat betreffend die Vergabe an eine der SPÖ nahestehen­de Agentur und die Durchführung dieser Kampagne durchaus grobe Mängel gegeben. Die Kampagne hat laut Rechnungshof den Kostenrahmen von 3,5 Millionen Euro um 1 Million Euro überschritten und die Schaltungskosten kamen auf über 1,35 Millio­nen Euro.

In der Zwischenzeit wurden die Empfehlungen umgesetzt. Bei der Follow-up-Überprü­fung wurden zehn Schlussempfehlungen ausgesprochen. So soll es zukünftig einen Leitfaden bei den Prüfungen geben, die Förderanträge sollen bewertet und zur Verfü­gung gestellt werden und die Definitionen betreffend Projektziele und Zielevaluierung sollen hinterfragt werden.

Insgesamt hat dieser Bericht einen Weg aufgezeigt, sodass wir heute wieder mehr Transparenz betreffend die Projekte zur Verkehrssicherheit haben. Somit werden auch die Gelder, die durch Wunschkennzeichen und diverse Verkehrsstrafen eingenommen werden, zielführend verwendet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

20.11


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Plessl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.11.39

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte hier zum Bericht des Rechnungshofes 2017/48 betreffend Passa­gier- und Fahrgastrechte Stellung nehmen.

Die Prüfung erfolgte von April bis Mai 2016 und der Zeitraum der Überprüfung war 2011 bis 2015. Es geht um die nationale Durchsetzungsstelle in Österreich, welche die Sicherstellung der Passagier- und Fahrgastrechte gewährleistet – ein EU-Recht, das übernommen worden ist und von dem die Passagiere profitieren.

Bei der Überprüfung dieses Zeitraums haben wir festgestellt, dass Mitte 2015 eine Evaluierung vom BMVIT durchgeführt worden ist und dass alle Verkehrsbereiche – Flug, Bahn, Bus und Schiff – in eine umfassende Schlichtungsstelle eingeflossen sind,


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