einen One-Stop-Shop für alle Betroffenen und eine wichtige Anlaufstelle für unsere Bürger.
Bei der Finanzierung dieser Agentur wurde aufgeworfen, dass 60 Prozent aus Bundesmitteln und 40 Prozent aus Beiträgen der betroffenen Unternehmen vorgesehen sind. 2015 wurde dieses Vorhaben nicht eingehalten, und es wurde vom Rechnungshof darauf hingewiesen, die nächsten Jahre darauf zu schauen, dass dies umgesetzt wird. Dem wurde auch nachgekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte hier aber auch noch aktuelle Zahlen präsentieren, damit wir sehen, wie sich das Ganze in den letzten Jahren, von Mai 2015 bis 2018, erhöht hat. In diesem Zeitraum von fast drei Jahren wurden 10 611 Beschwerden abgehandelt, 78 Prozent davon betrafen den Flugbereich, 20 Prozent den Bahn-, 1,8 Prozent den Bus- und der Rest den Schiffbereich. Im gleichen Zeitraum wurden 6 116 Schlichtungsverfahren abgeschlossen. Das ist, glaube ich, sehr wichtig, denn in 83 Prozent der Fälle konnte für die Reisenden ein positives Ergebnis erzielt werden. Die Reaktionszeit betrug meistens einen Tag und lag bei Weitem unter den möglichen 90, die vorgesehen sind.
Ich möchte mich recht herzlich bei den Bediensteten der Agentur, die hervorragende Arbeit für die Reisenden leisten, bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.14
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich rede über den Bericht zu den Passagier- und Fahrgastrechten. Nach Kollegen Plessl brauche ich mich im Wesentlichen nicht zu wiederholen und versuche, ein bisschen etwas Neues abzuliefern.
Ich darf, was diesen Bericht anbelangt, auch feststellen, dass er den Zeitraum 2011 bis 2015 betrifft und im Mai 2016 erstellt wurde. Es ist also wirklich ein alter Bericht, und wie Kollege Gahr richtigerweise festgestellt hat, arbeiten wir jetzt konsequent die alten Berichte ab, um zukünftig zeitnah und damit im Wesentlichen interessanter zu den Berichten hier Stellung beziehen zu können. Es ist klar, über die Jahre 2011 bis 2015 zu berichten ist schwierig, da sich vieles geändert hat, viele Anregungen umgesetzt wurden.
Deswegen beginne ich auch bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die im Jahr 2015 gegründet wurde – an sich zwei Jahre zu spät, das hat der Rechnungshof kritisiert. Sie hätte aufgrund einer europarechtlichen Regelung bereits im Jahr 2013 gegründet werden sollen; dies erfolgte dann im Jahr 2015. Es hat auch zwei Vertragsverletzungsverfahren gegeben, die im Jahr 2015 eingestellt wurden, weil diese Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte gegründet wurde.
Die Finanzierung – wie schon erwähnt –: 60 Prozent Bund, 40 Prozent Beiträge der betroffenen Unternehmer und auch eine Fallgebühr pro Fall in Höhe von 78 Euro. Zum Verständnis, das funktioniert folgendermaßen: Wenn ein Passagier, ein Gast ein Problem mit irgendeinem Beförderungsinstitut, sei es Schiff, Bahn oder Flugzeug, hat, dann hat er sich zuerst an das betreffende Unternehmen zu wenden. Kommt er mit seiner Klage nicht weiter, ist die zweite Instanz die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, die sich dann um diesen Fall kümmert, und da ist eine Fallgebühr von 78 Euro zu bezahlen. Diese Fallgebühr hat unter anderem laut Bericht auch dazu beigetragen, dass die Unternehmen versuchen, die Fälle in der ersten Instanz weitestmöglich zu klären, um sich eben diese Fallgebühr zu ersparen.
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